- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Transporter 3500kg + Anhänger 750kg - brauche Klasse B, B96 oder C1?
Transporter 3500kg + Anhänger 750kg - brauche Klasse B, B96 oder C1?
Hallo,
Ich besitze einen Transporter Opel Movano, der eine LKW-Zulassung hat.
Die Gesamtgewicht beträgt genau 3500kg.
Ich wollte mit einem Anhänger fahren, der nicht schwerer als 750kg ist.
Hier kommt meine Frage.
Wenn ich so einen Zug fahren will (3500kg Transporter + 750kg Anhänger = also 4250kg), brauche ich dann nur den Fuhrerschein Klasse B oder schon B+96 Schlüssel ?
Ähnliche Themen
24 Antworten
Moin Moin !
Daran denken : Beim Führerscheinrecht zählt immer das zulässige , nicht das tatsächliche Gewicht !
MfG Volker
Klasse B sollte reichen
Hallo schreyhalz,
Ja, ich weiss schon, man zählt das zulassige Gewicht.
Ich habe dein Link gelesen.
Beispiel:
Mein Auto Leergewicht - 1900kg
Die Ladung - 1600kg
_______________________________
Zussamen: 3500kg ( es passt denn die Gesamtgewicht im Schein 3500kg beträgt)
Anhänger Leergewicht - 170kg
Die Ladung - 580kg
_______________________________
Zussamen: 750kg (es passt denn die Gesamtgewicht des Anhänger 750kg beträgt)
In diesem Beispiel habe ich ein Zug genau 4250kg.
Zitat:
auch mit Anhänger:
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Also meiner Meinung nach ich kann einen Zug 4250kg(wie oben geschrieben) mit dem Fuhrerschein B fahren. Falls aber der Anhänger mehr als 750kg hätte, dann kann der Zug nicht mehr als 3500kg wiegen (für B Klasse).
Richtig?
Klasse B reicht, denn ein ungebremster Anhänger ist Führerscheinrechtlich nicht vorhanden, den darf man immer anhängen, selbst wenn das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs exakt 3500kg ist.
Aber vorher die Zulassungsbescheinigung studieren. Es gibt Fahrzeuge bei denen sich das Gesamtgewicht um die Stützlast erhöht wenn man einen Anhänger am Haken hat, zb zulässige Gesamtmasse 3500 kg plus Eintrag das sich die zulässige Gesamtmasse um 75kg erhöht wenn man mit Hänger fährt = 3575kg Gesamtmasse = Führerscheinklasse C nötig.
In einem anderen Forum ist vor Jahren Einer über diesen Eintrag gestolpert und trotz Anfragen beim TÜV und Verkehrsministerien bei Bund und Ländern wie auch beim Fahrzeughersteller ergab keine klare Meinung. Eher die Aussage das ihnen dieses Problem so nicht bewusst sei. Aber keine Stelle die sagt was Sache ist, aber fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist leider kein Kavaliersdelikt und man will ja nicht die Person sein die diese Lücke in den Vorschriften gerichtlich klären lässt.
Also lieber schauen ob diese Erhöhung der Gesamtmasse in den Papieren vermerkt ist.
Kann auch bei PKW zutreffen, bei meinen S-Max erhöht sich die Gesamtmasse bei Hängerbetrieb um 85kg.
Hallo Sir Donald,
Danke für die exakte Erklärung.
Weisst du vielleicht in welchem Feld im Zulassungschein steht, ob die Gesamtmasse beim Anhänger am Haken erhöht wird ?
Zitat:
@Pio92 schrieb am 27. Mai 2018 um 01:44:05 Uhr:
Weisst du vielleicht in welchem Feld im Zulassungschein steht, ob die Gesamtmasse beim Anhänger am Haken erhöht wird ?
Das steht in Feld 22.
Moin Moin !
Zitat:
Klasse B reicht, denn ein ungebremster Anhänger ist Führerscheinrechtlich nicht vorhanden, den darf man immer anhängen, selbst wenn das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs exakt 3500kg ist
Falsch , nicht ungebremster Anhänger , sondern Anhänger bis 750 kg zGG.
MfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 27. Mai 2018 um 11:29:40 Uhr:
Moin Moin !
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 27. Mai 2018 um 11:29:40 Uhr:
Zitat:
Klasse B reicht, denn ein ungebremster Anhänger ist Führerscheinrechtlich nicht vorhanden, den darf man immer anhängen, selbst wenn das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs exakt 3500kg ist
Falsch , nicht ungebremster Anhänger , sondern Anhänger bis 750 kg zGG.
MfG Volker
Jetzt sei mal nicht so kleinlich. Ein ungebremster Anhänger ist ja zwangsläufig ein Anhänger bis 750 Kg zGG. Und gebremste Anhänger unter 750Kg gibt es ja nur sehr selten.
Der Sinn hinter dem B96 ist folgender:
Man darf mit Klasse B einen Zug mit 3500Kg + 750Kg = 4250Kg fahren. Hat der Zug 3495Kg + 755Kg = 4250Kg benötigte man früher Klasse BE. Und das ist ja Unsinn. Von daher hat man die Klasse B96 eingeführt, welche ohne Prüfung erteilt wird.
Zitat:
@Florian333
Das steht in Feld 22.
Ich habe hier ein Foto meines Zulassungschein.
Im Feld 22 steht was, ich habe aber keine Ahnung wie es ablesen.
Dein Movano hat eine zulässige Gesamtmasse von 3500 kg. Diese erhöht sich auch bei Anhängerbetrieb nicht. Du darfst den also mit Klasse B fahren, auch wenn ein Anhänger mit max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse angehängt ist.
Zitat:
Jetzt sei mal nicht so kleinlich. Ein ungebremster Anhänger ist ja zwangsläufig ein Anhänger bis 750 Kg zGG. Und gebremste Anhänger unter 750Kg gibt es ja nur sehr selten.
oh weia, mein ungebremster Trailer hat aber eine zgM von 3.000 kg. Bin ich nun illegal unterwegs?
Zitat:
@gardiner schrieb am 27. Mai 2018 um 20:23:27 Uhr:
Bin ich nun illegal unterwegs?
Wenn du ihn hinter einem Pkw mitführst und die tatsächliche Masse mehr als 750 kg betragen sollte, ja.
Danke @Florian333 für deine Antwort.
Ich muss Fenstern transportieren und hatte Angst, dass ich die 3500kg uberschritten hätte.
Wenn ich aber den Anhänger nehmen kann und die Gesamtmasse bis 4250kg erhohen, dann ist super
Zitat:
@Florian333 schrieb am 27. Mai 2018 um 20:30:44 Uhr:
Zitat:
@gardiner schrieb am 27. Mai 2018 um 20:23:27 Uhr:
Bin ich nun illegal unterwegs?
Wenn du ihn hinter einem Pkw mitführst und die tatsächliche Masse mehr als 750 kg betragen sollte, ja.
Das steht nochmal wo genau ? Ist nämlich falsch, aber ich lasse mich gerne belehren...