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Transporter Kauf Gewerblich von Händler - Haftung? Täuschung?

Themenstarteram 28. Juni 2024 um 15:36

Guten Abend,

ich habe im Januar diesen Jahres einen älteren Transpoter von 2010 von einem Händler gekauft. Das Fahrzeug hatte einen neuen TÜV.

Im Rahmen div. kleinerer Mängel wurde nun in einer Werkstatt festgestellt, dass tragende Teile durchrostet sind und das Auto ein Totalschaden ist bzw. niemals vor 6 Monaten hätte TÜV bekommen können.

Ich gehe davon aus, dass der Händller hier mitdrinhängt.

Darüber hinaus sind defekte Injektoren aufgetreten.

Meine Frage ist nun:

Habe ich als gewerblicher Käufer ein Gewährleistungsanspruch? Ein Ausschluss auf der Rechnung ist nicht vorhanden, lediglich "Fahrzeug weißt Durchrostungen auf". Der Händler hat das jedoch auf ein paar Karosserieabschnitte beschränkt, und der neue TÜV hat ja bescheinigt, dass keine erheblichen Schäden vorliegen können.

Falls nein, liegt hier eine argliste Täuschung vor?

Was sollte ich machen?

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16 Antworten

Rechtliche Beratung bei einem Anwalt suchen, nicht hier.

Als Laie sag ich gefuhlsmässig:

Allein der Satz „Fahrzeug weist Durchrostungen auf“ entlässt den Händler aus der Verantwortung.

Wird ja nichtmal schriftlich erklärt auf welche Durchrostungen das beschränkt sein sollte.

Bei b2b kann die gewährleistung sauber ausgeschloßen werden. Ich denke mal das wird der Händler auch auf jeden Fall gemacht haben, was steht im KV?..wenn er sein "Handwerk" versteht...

Jetzt nach 6 Monaten zu kommen, das dies und jenes aufgefallen ist ... mein Tipp.. deine Chanchen tendieren gegen Null ... bei solchen Sachlagen müssen bereits Privatkäufer bei b2c Deals oftmals lange für ihr Recht kämpfen, gerne auch mal mit ungewissem Ausgang vor Gericht ...

Und das ein 14 Jahre altes Nutzfahrzeug durchgegammelt ist ... etliche Trapos erreichen dieses Alter nicht mal auf unseren Straßen...

Ehrlich, den Trapo hätte man sich vor dem Kauf genauer anschauen müssen, den Schuh musst du dir als gewerblicher Käufer anziehen... kurz ... deine Schuld...ist nicht böse gemeint, aber beim gewerblichen Käufer setzt man das halt vorraus, daher kein Endverbraucherschutz ..

Themenstarteram 28. Juni 2024 um 21:00

Was heißt kann? Ich sehe davon nichts auf dem Kaufvertrag, auch kein Verweis auf AGB.

Darüberhinaus ist das Fahrzeug keinesfalls HU fähig und scheinbar gefährlich. Es wurden kosmetische Schäden als Rost beschrieben unter Zeugen. Natürlich war mit frischer HU nicht davon auszugehen, dass gefährliche Zustände an tragenden Teilen vorliegen und damit faktisch ein wertloser Totalschaden.

Es ist also von Täuschung auszugehen (Verdeckung des Rosts bzw. gekaufte HU)

Na dann viel Spass ... Wenn der Richter schon ließt 14 Jahre altes Nutzfahrzeug ... als Vergleich ... für AfA für´s Finanzamt ist ein fahrzeug bereits nach 6 Jahren abgeschrieben .. da liegst deutlich mit deinem Wagen doppelt drüber ...

Du wirst Schiffbruch vor Gericht erleiden...die einzigen die profitieren werden Anwälte sein...

Bei dem Hinweis zu Rost damals beim Kauf hätten alle Alarmglocken leuchten müssen und ein Blick unters Fahrzeug wär nötig gewesen ... sorry, das ist wirklich deine Schuld das nicht gemacht zu haben ... 14 Jahre altes Nutzfahrzeug!!! Wir schreiben hier nicht über den frischen Jahreswagen Sprinter...

Stell doch mal einen Scan vom KV hier ein, mit geschwärzten Daten... wenn ein normales KV Muster genutzt wurde, evtl. sogar für b2b Deals, dann findet sich da sicherlich der Passus zum Gewährleistungsausschluss

Themenstarteram 29. Juni 2024 um 8:45

Es gibt keinen Kaufvertrag, lediglich eine Rechnung. Hierbei gibt es keine Ausschlüsse

Das weiß ich jetzt auch nicht genau, ob bei b2b Deals die Gewährleistung explizit ausgeschlossen werden muss, oder man die sowieso nicht hat, da es sich im Grunde um einen Endverbraucherschutz b2c handelt.. ..

Was ich weiß, wenn große Konzerne Autos vertickern über b2b Marktplätze verkaufen .. Bahn, Post, Telekom ... gibt es auch nur eine Rechnung ... Gewährleistung hat man bei solchen Käufen auch nicht.. da gilt gekauft wie gesehen, oftmals kann man sich die Autos noch nicht mal vorher anschauen, dafür gibt es vor dem Kauf/Bieten ZustandsGutachten ... Man kann dann wohl was machen, wenn der Fahrzeugzustand vom Gutachten abweicht ...aber nur innerhalb weniger Tage nach Übergabe und nicht 6 Monate später...;)

Wie schon geschrieben... dein Verkäufer hat dir von Rost berichtet, das du den Schweregrad nicht überprüft hast ... ist jetzt dein Problem...

Ich bleibe dabei, meine Meinung

14 Jahre alter Trapo

Beim/Vor dem Kauf das fahrzeug nicht vernünftig überprüft

6 Monate später fällt jetzt was auf

Das wird nichts....

Das kann doch hier sowieso niemand fundiert beurteilen, also ab zum Rechtsanwalt!

Oder besser noch. Ab mit der Kiste zum Verwerter oder fahren bis er tot ist.

Denke mal das kommt im Endeffekt noch am günstigsten , finanziell gesehen. Und Nervenschonender ist es obendrein.

Bei B2B ist ein völliger Ausschluss der Sachmangelhaftung möglich, aber auch das ist nicht per se der Fall, sondern muss sich aus dem Kaufvertrag ergeben. Hier liegt nur eine Rechnung vor, das allein begründet wohl eher keinen Ausschluss. Soweit die Theorie.

Nützt aber nix. Eine verschlissene Möhre wurde trotz Hinweisen gekauft und dabei nicht richtig besichtigt; wenn die Durchrostungen so offenbar sind, wären sie bei einer ordentlichen Besichtigung auch aufgefallen.

Vergiss es, verkauf die Wanne weiter oder lass sie zurecht flicken für den Gebrauch bis die HU abläuft. Alles andere kostet Zeit, die dir für deine gewerbliche Tätigkeit nun fehlt.

Themenstarteram 1. Juli 2024 um 18:31

Ein Update:

Habe eine telefonische Anwaltsberatung in Anspruch genommen und folgende Infos erhalten:

- Sachmängelhaftung KANN bei B2B vollständig ausgeschlossen werden, muss jedoch vermerkt oder (je nach Gericht) zumindest in den AGB klar erkennbar sein. AGB sind ebenfalls auf dieser Rechnung nicht genannt. Sehe ich hier in dem Fall daher nicht ausgeschlossen zum jetzigen Stand.

- In diesem Fall scheint aber eine arglistige Täuschung vorgelegen zu haben.

Gegen die Argumente im Kaufvertrag (Rost/Durchrostungen) gibts 2 Zeugen, die sagen, dass sich das nur auf kosmetische Schäden bezogen hat.

Zudem spricht bei dem Ausmaß des Rosts viel für einen manipulierten TÜV. Z.B. sind die Radkästen weitgehend durchlöchert bzw. gar nicht mehr vorhanden.

Der Händler will das Auto morgen zur "Kontrolle" zurück haben. Ausschluss von Sachmängelhaftung hat er nicht eingebracht bisher.

Ich denke, dass man eine Rücknahme hinbekommt.

Egal wie das ausgeht: Besser einen Check vor Ort bei ADAC oä machen.

Zitat:

@Philipp2045 schrieb am 29. Juni 2024 um 10:45:14 Uhr:

Es gibt keinen Kaufvertrag, lediglich eine Rechnung. Hierbei gibt es keine Ausschlüsse

Was meinst Du denn in deinem Beitrag gerade eben mit dem KV und den Zeugen? Es gab doch keinen… oder redest Du vom MÜNDLICHEN Kaufvertrag?

Zitat:

@Philipp2045 schrieb am 1. Juli 2024 um 20:31:38 Uhr:

....

- In diesem Fall scheint aber eine arglistige Täuschung vorgelegen zu haben.

Gegen die Argumente im Kaufvertrag (Rost/Durchrostungen) gibts 2 Zeugen, die sagen, dass sich das nur auf kosmetische Schäden bezogen hat.

Zudem spricht bei dem Ausmaß des Rosts viel für einen manipulierten TÜV. Z.B. sind die Radkästen weitgehend durchlöchert bzw. gar nicht mehr vorhanden.

...

Die Radkästen sind weitgehend durchlöchert bzw nicht mehr vorhanden? das ist dir selbst nicht aufgefallen, obwohl der Händler von sich aus Durchrostungen sogar angesprochen und sschriftlich vermerkt hat? Worin soll denn da jetzt die arglistige Täuschung bestehen? Der Händler hat dir Müll angeboten, als Müll beschrieben und du hast Müll gekauft.

Wenn der Händler das Ding zurück nimmt, wäre das sehr kulant und spart dir sicher weiteren Verdruss. Aber zu arglistiger Täuschung, gerade B2B, gehören letztlich 2. Einer davon warst du in dem Fall.

Verstehe auch nicht wo der KV plötzlich doch her kommt ..? Und wer waren die 2 Zeugen? Warum haben die sich nicht mal die betreffenden Stellen angeschaut ...

Das AutoHändler bei ihren Beschreibungen gerne mal untertreiben ist jetzt aber auch nichts neues... Sowas gab es sicherlich schon vor 2 Millionen Jahren als Händler ihre Pferde beschrieben haben...sorry ich konnte nicht anders..

Du Te bist ein gewerblicher Käufer, hast auf keinen Fall den gleichen Schutz wie ein Privatkäufer und das wird im worst case Fall auch vor Gericht so gesehen ... Wie wär es sich auch mal Gedanken um die eigene Schuld zu machen, das man unfähig war das Auto vor dem Kauf zu prüfen und sich Schrott andrehen ließ?

Was dir der Anwalt erzählt hat.. ich weiß nicht .. arglistige Täuschung .. wenn der Verkäufer dir offen von Rost berichtet hat ? Und wichtig! das der Kauf vor 6 Monaten war ... wär dir das nach wenigen Tagen aufgefallen, wär es noch mal was anderes...

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