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Traum-Auto in vielen Hunderten KM Entfernung in Deutschland; privat bei Händler-Kauf

Themenstarteram 11. März 2015 um 1:36

Hallo Leute,

Händler A ist vor meiner Tür. Händler B hat Autos der Marke A, ist aber viele Hundert KM entfernt.

Händler haben rote Nummernschilder. Was mache ich als nicht gewerblicher? Wie würde ich das Auto an mein Heimatort bekommen?? Um es dann hier anzumelden?

Händler A hat 2 Diesel-Autos. Will ich nicht, Diesel und Turbos sind voller zerstörerischer Tücken. Händler B hat Benziner, gleiches Auto nur mit Benzinmotor.

Also Marke ist gleich, aber 2 unterschiedliche Händler.

Was muß ich wissen? Ist die Garantie bzw Gewährleistung (keine Ahnung ob das die Bezeichnung ist) übertragbar? Oder müßte ich bei beanstandungen Hunderte von Kilometer zu Händler B fahren??

Mir gehts auchums Gericht. Es muß immer vor Gericht gegangen werden wo der Verkäufer sitzt. Angenommen ich kaufe das Auto oder die Waschmaschine in Bayern, muß ich nach Bayern vor Gericht. Das weiß ich.

Aber bleiben wir beim Auto. Was muß ich alles wissen um ein Auto eventuell Hunderte von Km entfernt zu kaufen? Kann ich ein Auto weit entfernt probefahren und es mir dann schicken lassen?? Falls eine Geschäftsbeziehung beider Händler besteht?

Ich brauche schnell viel Inputt, innerhalb weniger Tage.

Ok. kleine Info: Auto hier Diesel, 240 PS 100'000 km ca 4 Jahre alt.

Auto da (Händler B) Benziner, 320 PS ca 55'000 km ca 4 Jahre alt

Beide etwa 24'000 Euro.

Danke

Beste Antwort im Thema
am 13. März 2015 um 11:13

Wenn ich solche Threads lese, kann ich mich vor Lachen kaum auf dem Stuhl halten.

Schon krass was in manchen Köpfen so vor sich geht.

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Geht es um Neu- oder Gebrauchtautos? Welche Preisklasse?

am 11. März 2015 um 7:19

Zitat:

@Deloman schrieb am 11. März 2015 um 07:52:57 Uhr:

Geht es um Neu- oder Gebrauchtautos? Welche Preisklasse?

Steht doch ganz unten :D

Ich habe mein aktuelles Auto auch aus über 400 km Entfernung, aber innerhalb Deutschlands, 'Importiert'. In meinem Fall war es ein Auto mit Junger Sterne Garantie und nur 12000 km Laufleistung. Hatte bei folgendem Vorgehen also kein 'Bauchweh':

Ich hab mir damals die Bestellung schicken lassen per Fax und unterschrieben zurück-gefaxt, woraufhin der Mercedes Händler den KFZ Brief und die HU - Unterlagen auf dem Postweg an meine Zulassungsstelle überstellt hat. Dort bin ich dann selber hin, habe mein Auto zugelassen und die Schilder machen lassen und bin dann mit den Schildern im Gepäck zum Händler angereist, hab das Auto bar gezahlt und den Kaufvertrag unterschrieben. Danach dann mein Auto schon mit eigenen Schildern bestückt und gut wars.

Im Falle eines Mangels innerhalb der ersten 6 Monate ab Kauf ist der Händler in der Pflicht zu beweisen das der Mangel nicht schon vor dem Kauf vorlag und idR wird der Händler dies auch immer Nachbessern. Er hat das Recht, diese Nachbesserung im eigenen Haus durchzuführen, du hast das Recht dir diesen Aufwand entschädigen zu lassen - auch schon im Voraus. Du kannst auch drauf bestehen das er dir dein Auto holt und bringt.

Bei unseren zwei letzten Mercedeskäufen gab es besagte Nachbesserungsvorgänge, beide Male wurden die Wägen in einer weit entfernten MB Niederlassung gekauft. Und beide Male konnten wir in ein MB Autohaus hier vor Ort, die haben das dann miteinander 'verrechnet'. Natürlich erfolgten im Vorfeld ausführliche Gespräche zwischen uns, Autohaus A und Autohaus B.

Da du beide Male ein Auto mit über 60000 bzw sogar 100000 km erwähnst würde ich an deiner Stelle aber passen und hier in der Nähe suchen oder das Budget erhöhen um ein (Kilometer)junges Auto zu erwerben. Ohne eine Probefahrt kaufe ich persönlich nur fast neue Autos mit Herstellergarantie oder erweiterter Markengarantie. Und für eine Probefahrt wären mir mehrere hundert KM zu viel Anfahrt.

Zitat:

Mir gehts auchums Gericht. Es muß immer vor Gericht gegangen werden wo der Verkäufer sitzt. Angenommen ich kaufe das Auto oder die Waschmaschine in Bayern, muß ich nach Bayern vor Gericht. Das weiß ich.

In dem Fall investiert Du zusätzlich zum Kaufpreis des Autos noch 50-100 € jährlich in eine anständige Verkehrsrechtsschutz-Versicherung, dann erledigt das alles ein Anwalt vor Ort für Dich. Der Vertragsbeginn sollte aber idealerweise vor Unterzeichnung des KFZ-Kaufvertrages sein.

Aber Rechtsschutz hin oder her: Wenn am Auto was ist und man auf die Karre angewiesen ist, wird das dann nicht so umständlich und langwierig, daß man vermutlich bereut, nicht vor Ort gekauft zu haben, oder?

Bitte ggf. um Korrektur, habe nämlich ein ähnliches Vorhaben.

Grüße,

Gurke

Zitat:

@EvA200CDI schrieb am 11. März 2015 um 08:19:24 Uhr:

Steht doch ganz unten :D

Ja ... nachträglich reineditiert. :D:D

Ich habe auch schon ein Auto weiter entfernt gekauft (>200 KM), war allerdings ein Neuwagen. Dabei habe ich mir aber keine Sekunde Gedanken um die Garantieabwicklung gemacht.

Wenn mein Traum-Gebrauchtwagen mehrere 100 KM von mir wegstehen würde und ich wegen der Gewährleistungsansprüche/Entfernung/Gerichtsstand Bauchschmerzen hätte, würde ich den Verkäufer mal anrufen und mit dem klären, was er mir in diesem Fall für Lösungen anbieten kann.

Sind die nicht nach meinem Geschmack, suche ich halt weiter. Einen Traumwagen gibt es früher oder später immer wieder.

Aber das Problem der Gewährleistung besteht doch sowieso nur max. 12 Monate.

Abgesehen davon ist der Kauf und alles was danach kommt beim Händler um die Ecke natürlich bequemer.

am 11. März 2015 um 9:19

Zitat:

@logoft schrieb am 11. März 2015 um 02:36:02 Uhr:

Hallo Leute,

Händler haben rote Nummernschilder. Was mache ich als nicht gewerblicher? Wie würde ich das Auto an mein Heimatort bekommen?? Um es dann hier anzumelden?

Wie man es machen kann oder könnte hat Eva schon beschrieben. Hab ich so auch schon mal gemacht und später stand da ein Auto mit lauter Kratzern und einem kleinen Parkschaden. War ziemlich blöd. Beim letzten Kauf habe ich das Auto vorab in Natura begutachtet. Muss man halt paar Km fahren.

Zitat:

Händler A hat 2 Diesel-Autos. Will ich nicht, Diesel und Turbos sind voller zerstörerischer Tücken. Händler B hat Benziner, gleiches Auto nur mit Benzinmotor.

Ich weiß ja nicht um welche Motoren und Fahrzeuge es geht aber ich erzähl dir mal wie das im 5er Forum ist. Die Zuverlässigsten Motoren sind die 4 Zylinder Diesel mit Homogener Aufladung bis 200 PS. Richtig schlecht sind eigentlich die Benziner. Das liegt an der Umstellung auf Direkteinspritzung und dem Versuch durch irgendwelche komplizierte Technik Sprit zu sparen. Da die Diesel viel früher auf DI umgestellt wurden sind die Diesel mittlerweile bezüglich Krankheiten deutlich robuster. Bei Audi war es damals ähnlich. Motorschaden hauptsächlich bei den Benzinern. Natürlich muss ein Diesel zum Profil passen.

Also mindestens 15-20 Km einfache Fahrt zur Arbeit oder zumindest mehrmals die Woche mehr wenn man nur 10 km täglich hat.

 

Zitat:

Was muß ich wissen? Ist die Garantie bzw Gewährleistung (keine Ahnung ob das die Bezeichnung ist) übertragbar? Oder müßte ich bei beanstandungen Hunderte von Kilometer zu Händler B fahren??

Hat Eva gut erklärt aber stell dich drauf ein dass es bezüglich Kosten immer Diskussionen gibt. Optimal wäre immer vor der Haustür kaufen.

Zitat:

Mir gehts auch ums Gericht. Es muß immer vor Gericht gegangen werden wo der Verkäufer sitzt. Angenommen ich kaufe das Auto oder die Waschmaschine in Bayern, muß ich nach Bayern vor Gericht. Das weiß ich.

Ja ich glaube es ist immer der Gerichtsstand des Beklagten maßgeblich.

Zitat:

Aber bleiben wir beim Auto. Was muß ich alles wissen um ein Auto eventuell Hunderte von Km entfernt zu kaufen? Kann ich ein Auto weit entfernt probefahren und es mir dann schicken lassen?? Falls eine Geschäftsbeziehung beider Händler besteht?

Ja das ist meist Problemlos möglich.

Zitat:

Ok. kleine Info: Auto hier Diesel, 240 PS 100'000 km ca 4 Jahre alt.

Auto da (Händler B) Benziner, 320 PS ca 55'000 km ca 4 Jahre alt

Beide etwa 24'000 Euro.

Wenn du paar Angaben zum Fahrzeug machst kann man eventuell mehr schreiben. Bzw. wenn es das selbe Fahrzeug ist und keine Alternativen in Frage kommen dann erstell einen Post im jeweiligen Marken Forum.

am 11. März 2015 um 15:14

Zitat:

@logoft schrieb am 11. März 2015 um 02:36:02 Uhr:

 

Mir gehts auchums Gericht. Es muß immer vor Gericht gegangen werden wo der Verkäufer sitzt.

Da kann man nur hoffen, dass der/die Händler hier mitlesen................

Wer vorm Kauf schon an Gericht denkt, leidet doch unter Wahnvorstellungen. Nur meine bescheidene Meinung.

Themenstarteram 11. März 2015 um 23:33

Zitat:

@Deloman schrieb am 11. März 2015 um 07:52:57 Uhr:

Geht es um Neu- oder Gebrauchtautos? Welche Preisklasse?

Gebraucht, etwa 25'000 bis 30'000.

Den Wertverlust neuer sollen die zahlen die zuviel Geld haben.

Themenstarteram 11. März 2015 um 23:39

Zitat:

@Deloman schrieb am 11. März 2015 um 09:51:47 Uhr:

Zitat:

@EvA200CDI schrieb am 11. März 2015 um 08:19:24 Uhr:

Steht doch ganz unten :D

Ja ... nachträglich reineditiert. :D:D

Nein :-)

Themenstarteram 11. März 2015 um 23:44

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 11. März 2015 um 10:04:42 Uhr:

Ich habe auch schon ein Auto weiter entfernt gekauft (>200 KM), war allerdings ein Neuwagen. Dabei habe ich mir aber keine Sekunde Gedanken um die Garantieabwicklung gemacht.

Wenn mein Traum-Gebrauchtwagen mehrere 100 KM von mir wegstehen würde und ich wegen der Gewährleistungsansprüche/Entfernung/Gerichtsstand Bauchschmerzen hätte, würde ich den Verkäufer mal anrufen und mit dem klären, was er mir in diesem Fall für Lösungen anbieten kann.

Sind die nicht nach meinem Geschmack, suche ich halt weiter. Einen Traumwagen gibt es früher oder später immer wieder.

Aber das Problem der Gewährleistung besteht doch sowieso nur max. 12 Monate.

Abgesehen davon ist der Kauf und alles was danach kommt beim Händler um die Ecke natürlich bequemer.

Ich wollte vorher einige Meinungen lesen. Ich werde Händler A vor Ort natürlich fragen was er für Lösungen für mich hätte.

Es wird in den seltesten Fällen was pasieren. Das Problem wenn man etwas um 3 Ecken regeln müßte, dann kostet das sehr viel Zeit.

Themenstarteram 11. März 2015 um 23:50

Zitat:

@rudi333 schrieb am 11. März 2015 um 16:14:38 Uhr:

Zitat:

@logoft schrieb am 11. März 2015 um 02:36:02 Uhr:

 

Mir gehts auchums Gericht. Es muß immer vor Gericht gegangen werden wo der Verkäufer sitzt.

Da kann man nur hoffen, dass der/die Händler hier mitlesen................

Wer vorm Kauf schon an Gericht denkt, leidet doch unter Wahnvorstellungen. Nur meine bescheidene Meinung.

Bist Du suzid gefährdet, wenn Du weißt das Du nur bis zur Klippenkante läufst?? Siehste, biste nicht. Deshalb habe ich auch keine Wahnvorstellungen.

Und ein Auto zu suchen, das keine 800km entfernt steht wäre keine Option?

Wird ja nicht nur dieses eine geben.

Hier reden wir von Gebrauchten.

Wieso soll der Händler B einen solchen Terz machen wie Versand usw. ?

Dann wartet er lieber bis sein Schnapper vor Ort gekauft wird.

Was hat Händler A mit dem Gebrauchten von Händler B zu tun?

Das sind zwei sich fremde Unternehmen. Die machen nix für dich umsonst.

Wenn Händler A das Auto verkaufen soll, muss er es erst von Händler B abkaufen.

Das heißt, Versand, Vermittlung und was sonst noch so in Deinem Kopf rumschwirrt macht das Auto teurer.

 

Das ist im Übrigen nicht vergleichbar mit Mercedes (falls es eine andere Marke ist), denn dort gibt es Niederlassungen des Werks, also alles eine Firma. Da ist es manchmal möglich in Frankfurt ein Auto zu bekommen, das in Dresden steht. Aber auch bei MB gibt es "freie" Vertreter, die nicht dem Hersteller gehören, die machen können, was sie wollen.

Nur weil 2 Händler die gleiche Marke vertreten, sind das nicht immer Freunde und Kollegen schon 2x nicht.

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