ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Trigano Industrie Anhänger gefunden

Trigano Industrie Anhänger gefunden

Themenstarteram 5. März 2017 um 9:53

Mahlzeit zusammen,

wir haben neulich bei einer Aufräumaktion in einer Scheune einen Trigano Industrie Campinganhänger gefunden. Laut Scheunen Besitzer stand der Anhänger 3 Jahre auf seinem Privaten Parkplatz und dann seit mindestens 10 Jahren in seiner Scheune. Deswegen sind Natürlich keinerlei Papiere vorhanden. Jetzt wollen wir den Anhänger gerne anmelden nur haben wir keine Ahnung wie wir dabei am besten vorgehen sollen. Vielleicht weiß ja hier jemand was.

Hoffe das ich im richtigen Forum bin.

Danke schon mal im voraus.

Gruß Simon

Beste Antwort im Thema

Du kannst mir nicht helfen, weil 1.) Du keine Hilfe bist und 2.) ich von Dir keine Hilfe benötige. Du verstehst meinen Hinweis an den TE nicht, weil Du das Wissen nicht besitzt. Den Wink in Richtung BGB habe ich Dir gegeben, weil Du mich danach gefragt hast. Mach Dich schlau und sag Danke oder halte zumindest deinen unqualifizierten Rand.

66 weitere Antworten
Ähnliche Themen
66 Antworten

Fahr doch mal zum nächsten HU-Rüfstützpunkt und sprich mit den Ingenieuren wegen den nötigen Papieren. Nimm Fotos von den Typschildern usw. mit.

Moin Moin !

ich würde zunächst die Eigentumsfrage klären !

MfG Volker

am 5. März 2017 um 10:36

Nach 13 Jahren ist eine Vollabnahme fällig. Bei einem gebremsten würde ich unbedingt vorher mit dem TÜV klären, ob der Anhänger überhaupt abnahmefähig ist oder ob erst die Achse umgebaut werden muss (Rückfahrautomatik etc., eben alles, was heute so vorgeschrieben ist).

Der Vor-Eigentümer muss eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass die Papiere verloren gegangen sind. Diese werden dann aufgeboten und dann kannst du nach ca. 8 Wochen den Hänger zulassen (sofern er die Abnahme bestanden hat).

Und ich würde bei der KFZ-Zulassungsstelle anrufen.

Themenstarteram 5. März 2017 um 10:59

Okay vielen dank für die schnellen Antworten :). Das Problem ist das der Vor-Eigentümer nicht bekannt ist der wurde halt einfach abgestellt und nicht mehr abgeholt und dann später in die Scheune gestellt. Laut daten die ich im internet gefunden habe hat er ein zulässiges gesamt Gewicht von 600 kg. Brauch er dann überhaupt ne Rückfahrautomatik etc.?

Gruß Simon

am 5. März 2017 um 11:00

Hat er denn überhaupt eine gebremste Achse?

Auf die Schnelle hab ich bei ebay einen Bj. 1992 mit 600 kg gefunden, der laut Bildern eine Auflaufbremse habt … https://www.ebay-kleinanzeigen.de/treebay-ad.html?...

Da empfiehlt sich dann, vorher den TÜV zu kontaktieren, was bei einer Vollabnahme erfüllt sein muss.

10 Jahre Eigenbesitz dürften reichen. Wenn der "Scheunenhalter" Dir bestätigt, dass er 10 Jahre Eigenbesitzer war und die Papiere nicht auffindbar sind, sollte das passen.

am 5. März 2017 um 12:34

in welchem Gesetz steht denn, dass sich nach 10 Jahren Besitz die Eigentumsverhältnisse plötzlich ändern?

Die 10 Jahre sind völlig unerheblich. Die EV, dass die Papiere verloren wurden, muss sowieso der letzte Besitzer und nicht der Eigentümer machen. Und das kann er auch, wenn nach 10 Tagen und nicht erst nach 10 Jahren die Papier abhanden kamen. Auch ein alter Fahrzeugbrief hat nichts über die Eigentumsverhältnisse ausgesagt.

Der Eigenbesitz sagt ebenfalls nichts über Eigentumsverhältnisse sein, auch ein Dieb kann Eigenbesitzer an der von ihm geklauten Ware werden ohne jemals deren Eigentümer zu sein.

Mit ein wenig Suchen im BGB könnte sich diese Bildungslücke schließen lassen. ;)

am 5. März 2017 um 12:37

Dann such mal und klär uns über dein vermeintliches Wissen auf.

Nö, mach mal selbst. Hat sonst nicht den erwünschten Lerneffekt für Dich.

am 5. März 2017 um 12:44

Ich hab’s ja weiter oben erklärt. Wenn du das nicht begreifst kann ich dir wie immer nicht helfen. Und hör doch bitte endlich mal auf, Unwahrheiten zu verbreiten, das bringt weder den TE noch sonst jemanden weiter.

Du kannst mir nicht helfen, weil 1.) Du keine Hilfe bist und 2.) ich von Dir keine Hilfe benötige. Du verstehst meinen Hinweis an den TE nicht, weil Du das Wissen nicht besitzt. Den Wink in Richtung BGB habe ich Dir gegeben, weil Du mich danach gefragt hast. Mach Dich schlau und sag Danke oder halte zumindest deinen unqualifizierten Rand.

am 5. März 2017 um 13:06

"Den Wink Richtung BGB" solltest du dann auch benennen, sonst bringt er keinem was, da im BGB nirgends deine falsche persönliche Meinung untermauert wird. Fängt das schon wieder mit deinen persönlichen Beleidigungen an …

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Trigano Industrie Anhänger gefunden