Trotz Ankauf..
Ich bin etwas baff
Anfang März den T7 bewertet und sind uns einig geworden. Ankauf gemacht vorbehaltlich Nachbewertung optisch sowie Technisch...neues Auto bestellt
Nun vor 2 Wochen T7 abgegeben... Mein Verkäufer war krank.. alles Top.. Nichts schriftlich. 5 Tage später wurde das Auto abgemeldet. ( Mittwochs) Montag drauf Verkäufer wieder da.. wollt mit GL reden da wohl der damals vereinbarte preis aufgrund wirtschaftlichen Situationen ect und Neuwagen T7 nun mit 0% Finanzierung ect ect , nicht mehr gehalten werden kann. Von damals 48500 auf 40000 dann auf 44000,-.
Ich sagte das das überhaupt nicht geht und hätte ich es damals gewusst ich klar kein nw bestellt hätte.. Wollte es nochmal klären und mich heute oder morgen anrufen.. bin echt sprachlos... und ich weiss gar nicht wenn sie das Auto abgemeldet haben , ob das nicht schon eine Anerkennung des Ankaufs ist.. aber ich seh mich schon zum Anwalt laufen... ach dann kam noch ah der neue ist gebaut und hat ne Fahrgestellnummer. Bin echt sprachlos..
12 Antworten
Zitat:
Nichts schriftlich
Dann hilft auch kein Anwalt, du mußt verhandeln.
Wenn ich das Auto mit Zeugen abgegeben habe, die melden ab sehe ich das aber anders und den Ankauf vom März habe ich schriftlich
Du hast im ersten Beitrag weder von Zeugen noch von schriftlichem Ankauf berichtet. Was steht denn im Ankaufdokument?
Dann hast du doch was schriftliches. Wenn da der Ankaufpreis drin steht, dann ist der das. Der Kaufpreis für den neuen wird auch fixiert sein. Der Rest ist das Problem des "Pferdehändlers".
Zitat:
... wollt mit GL reden da wohl der damals vereinbarte preis aufgrund wirtschaftlichen Situationen ect und Neuwagen T7 nun mit 0% Finanzierung ect ect , nicht mehr gehalten werden kann. Von damals 48500 auf 40000 dann auf 44000,-.
...
Geht es nur um die wirtschaftliche Situation? (im Land oder im Autohaus?) Oder werden dem Fahrzeug auch individuelle wertmindernde Probleme unterstellt, die erst seit der Vereinbarung im März dazugekommen sind? Wurde das Auto im März eigentlich eingehend begutachtet?
Ein T7 sollte doch ein gefragtes Fahrzeug sein - ich würde mir mal von WKDA ein individuelles Angebot machen lassen zum Vergleich. Wenn es besser ausfällt als das vom Neufahrzeug-Händler, biete diesem den Verzicht auf den Ankauf an.
Ja wurde begutachtet und habe den Ankauf schriftlich.. jetzt kommt er mit wirtschaftlicher Lage ect ect
Wirtschaftliche Lage ist allein sein Problem. Sonst dreh den Spieß doch mal um "wirtschaftliche Lage, da kann ich für den Neuwagen leider nur 10.000,- € weniger zahlen" - ob ihn das Argument überzeugt?
" .... vorbehaltlich Nachbewertung ... "
Was heißt denn das? Wenn das nicht näher spezifiziert ist kann da durchaus auch eine Neubewertung der Marktlage beeinhaltet sein.
Ansonsten zählt hier, was du schriftlich hast und beweisen kannst. Irgendwelche Zeugen eher nicht.
Fallende Preise beim gebrauchten Bulli bei stets kletternden Neupreisen ... klar doch ...
Der Ankaufspreis wäre neu zu vereinbaren, wenn ein Unfallschaden dazwischen kommt oder unvorhergesehen tausende Kilometer noch mehr als erwartet draufgeschrubbt wurden.
Wird dir nicht selbst ein bisschen unheimlich dabei, dass du immer alles ganz genau weißt und das bei jedem x-beliebigen Thema ?
Wenn "Nachbewertung" nicht näher bezeichnet ist kann das alles und nichts bedeuten.
Nein, aber ich kann dich gut verstehen.
Oben steht übrigens "vorbehaltlich Nachbewertung optisch sowie Technisch...", was schonmal die angebliche Marktentwicklung außen vor lässt.
Wer lesen kann...