1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Trotz Sachverständigengutachten will die Versicherung erneut prüfen

Trotz Sachverständigengutachten will die Versicherung erneut prüfen

Themenstarteram 8. November 2016 um 10:22

Vor ca. 1 Woche klingelte es an der Tür und man teilte mir mit, dass man mir in das parkendes Fahrzeug gefahren ist, bis auf einen leichten Lackschaden seitlich am linken hinteren Stoßfänger war nichts zu erkennen.

Da es sich um ein Leasingfahrzeug - Verursacher - handelt, sollte i.d.R. die Polizei gerufen werden, nach Rücksprache mit selbigen konnte man jedoch darauf verzichten.

Schadensnr. geben lassen und Sachverhalt geschildert, die nächste „freie“ Karosseriewerkstatt angesteuert mit der Bitte um Sichtung.

Der Mitarbeiter schaute kurz und bot an, ein paar Fotos zu schießen wobei einige „Dellen“ im Plastik – Mit Musterfolie - zu erkennen waren, ein Tausch wäre seiner Ansicht nach aber nicht erforderlich. Die Schadenssumme wurde ca. mit 600.-€ angegeben.

Ein kurzes Gespräch und Übergabe der Schadensnr. und Kopie der VIN habe ich darum gebeten, vor Übergabe an die Assekuranz mit mir Rücksprache zu halten.

2 Tage später erfragte ich den Stand der Dinge und dabei stellte sich heraus, dass die Bezifferung weitaus höher lag – 1500.-€ Euro - und der Kostenvoranschlag bereits an die Versicherung ohne mein Einverständnis übermittelt wurde.

Nix, keine Abtretung, kein Auftrag, nix wurde unterschrieben !!

Da ich keine verbindliche schriftliche Willenserklärung der Werkstatt gab war ich über die fehlende Rücksprache mit mir mehr als verwundert und habe die Versicherung angeschrieben, dass ein Sachverständigengutachten folgt.

Dieses liegt nun mit gut 1800.-€ Euro weit vorne und sieht den Tausch des beschädigten Bauteiles vor, konträr zu der Karosseriewerkstatt, die nur ausbessern wollte.

Nun erwägt die Versicherung eine Nachbesichtigung, die ich ablehnte, da keine glaubhafte Begründung für diese gegeben wurde.

Sollte ich einen Rechtsbeistand mit der Sache beauftragen ?

Möchte nur reparieren lassen, mehr nicht !

Beste Antwort im Thema

Der Versicherungsgutachter hat sicherlich nicht den Auftrag, die Kosten des ersten Gutachtens zu überbieten.

Daher würde ich spätestens jetzt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen und das weitere Vorgehen mit diesem abstimmen.

46 weitere Antworten
Ähnliche Themen
46 Antworten
am 8. November 2016 um 10:55

Ich würde das Auto jetzt einfach reparieren lassen.

Ich auch.

Es gibt keine Nachbesichtigung. Versuch der Versicherung den Preis zu drücken. Sie haben sich an´s Gutachten zu halten und können ggf den Gutachter noch einmal fragen.

Bei einem Leasingfahrzeug und bei einem KH-Schaden, warum geht man da zu einer freien Werkstatt? Normal ist doch zu einer Fachwerkstatt zu gehen, da man den Schaden ja nicht selbst zahlen muss?!

Bevor man Gutachten oder Kostenvoranschläge machen lässt, immer den Versicherer fragen, was er benötigt. Dies schriftlich (Brief, EMail, Fax) geben lassen, damit man nicht auf Kosten sitzen bleibt. Soll das FZG repariert werden, reicht meist die Rechnung der Werkstatt. Will man den Schaden auszahlen lassen kommt es auf die Versicherung und die Schadenhöhe an ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten gemacht werden muss.

Beim Kostenvoranschlag ist das Problem, dass die nur oberflächlich nachsehen, was tatsächlich zu machen ist. Das Gutachten schaut sich das ganze näher an und es gibt ja gerade beim Neuwagen (Leasing), auch Wertminderung und andere Punkte die im Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt werden.

Einfach die Versicherung anschreiben, dass das FZG repariert wird, es sich um ein Leasingfahrzeug handelt und die Abrechnung gemäß Werkstattrechnung erfolgt zuzüglich evt. im Gutachten erwähnter weiterer Posten wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Telefon (Bürokosten), ....!

Sollten sie sich quer stellen, Anwalt einschalten. ;)

am 8. November 2016 um 11:18

Der Verursacher hatte ein Leasingauto.

Naja, wenn man sich mal in die Lage der Versicherung setzt würde ich auch eine Nachbesichtungen machen wollen.

Sie hat einmal einen Kostenvoranschlag für 1500 Euro und ein Gutachten vor 1800 Euro.

Da würde ich das auch prüfen lassen und nicht einfach 1800 Euro raushauen.

Fiktives Beispiel.

Man will Fernseher und ruft an, da sagt man Ihm 500 Euro.

er geht ins Geschäft und dann kostet er auf einmal 800 Euro.

Ich möchte die Person erleben die einfach nur "OK" sagt.

MfG

Mike

Themenstarteram 8. November 2016 um 11:31

Sicherlich hatte ich vorab gedacht ich könnte hier eine freie Werkstatt mit der Instandsetzung beauftragen, was sich im Nachhinein als falsch erwiesen hat.

Man lernt nie aus !

Eine Markengebundene Werkstatt wird die Reparatur durchführen und ich werde eine Abtretung unterschreiben, sollte jedoch die Versicherung sich zeit mit Zahlung lassen, greifen die auf mich zurück, das wäre nicht so in meinem Sinne.

Bin da etwas verunsichert, dennoch Danke.

Zitat:

@Hapabla schrieb am 8. November 2016 um 12:31:16 Uhr:

Eine Markengebundene Werkstatt wird die Reparatur durchführen und ich werde eine Abtretung unterschreiben, sollte jedoch die Versicherung sich zeit mit Zahlung lassen, greifen die auf mich zurück, das wäre nicht so in meinem Sinne.

Bitte aber darauf achten, dass Dir mehr als nur die Werkstattkosten zustehen. Leihwagen oder Nutzungsausfall, mind. 25 Euro für Telefon, Brief, sonstige Unkosten. Schau mal ins Gutachten was der Gutachter zu den Reparaturkosten noch aufgeführt hat. ;)

Sollte die Versicherung sich Zeit lassen mit Anwalt drohen oder gleich Anwalt einschalten. ;)

Themenstarteram 8. November 2016 um 12:12

200.-€ Wertminderung und - 2 Tage - 59.-€ für ein Leihfahrzeug stehen drin.

Wobei ich ein Leihfahrzeug benötige, um von A - B zu kommen, nur der Preis ist übel, da will mir keiner einen 5türer für geben.

Zitat:

Nun erwägt die Versicherung eine Nachbesichtigung, die ich ablehnte, da keine glaubhafte Begründung für diese gegeben wurde.

 

Sollte ich einen Rechtsbeistand mit der Sache beauftragen ?

mit der Ablehnung hast du vollkommen recht. Für eine Nachbesichtigung muss die Versicherung zunächst einmal darlegen aus welchem Grund das von eingereichte Gutachten nicht zur Abrechnung geeignet ist.

Ja du solltest einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten

Vielleicht hift das weiter.

Kann man aber auch selbst finden.

Zitat:

@Hapabla schrieb am 8. November 2016 um 13:12:26 Uhr:

200.-€ Wertminderung und - 2 Tage - 59.-€ für ein Leihfahrzeug stehen drin.

Wobei ich ein Leihfahrzeug benötige, um von A - B zu kommen, nur der Preis ist übel, da will mir keiner einen 5türer für geben.

Der Betrag im Gutachten dürfte eher die Nutzungsausfallentschädigung sein für den Fall, daß du keinen Leihwagen nimmst.

Themenstarteram 8. November 2016 um 13:29

Das ist richtig, ich schaue mal wie ich die Sache weiter verfolge.

Eventuell lasse ich die Versicherung mit ein Leihfahrzeug stellen, Hauptsache 5türer.

Seit wann stellt eine gegnerische Versicherung ein Leihfahrzeug?

Wer viel fragt, bekommt viele Antworten.

Nachdem du bisher rumgeeiert hast denke ich, dass du einen Rechtsbeistand einschalten solltest.

Deine Antwort
Ähnliche Themen