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Trotz Schadenfreiheit SF-Klasse nicht besser gestellt?!

Themenstarteram 11. Dezember 2016 um 12:59

Servus, vielleicht kennt sich hier jemand konkret aus und kann mir mitteilen, wie es sich verhält.

Also, ich habe einen Kleinbus als LKW versichert (bei der Versicherung mit den 3 Buchstaben, die mit A beginnt und ebenfalls endet) und war 2015 in der SF10 eingestuft worden. Da ich mich nicht weiter um das Versicherungszeug kümmern konnte, ist mir gar nicht aufgefallen, dass für 2016 keine Umstellung auf SF11 erfolgte und nun für 2017 auch nicht auf die SF12, wohlgemerkt schadenfrei und seit 2010 immer beim gleichen Versicherer.

Meine Anfrage beim Versicherer, was das soll, wurde lapidar beantwortet: Es ist halt ein LKW und da ist die max. erreichbare SF-Klasse eben die SF10.

Das konnte ich nicht glauben, da ich zuvor auch schon LKW´s habe versichern lassen und dies in besseren SF-Klassen. So habe ich aktuell ein Vergleichsportal für LKW-Versicherungen bemüht und siehe da, der Beitrag verändert sich für den VN positiv im Vergleich zur SF10 bei SF12 und SF15 und dies beim selben Versicherer .... Hier fühle ich mich doch etwas übervorteilt und möchte meine SF12 zum neuen Versicherer (unter solchen Bedingungen möchte ich beim Alten nicht mehr verbleiben) mitnehmen.

Habe ich irgendeinen Rechtsanspruch auf die Anerkennung der schadenfreien Jahre in Form einer entsprechenden SF-Klasse oder verhält es sich so, dass jeder Versicherer es tun kann, wie es ihn beliebt?

Für einer der Sache dienlichen Antwort danke ich mal vorausschauend - Beste Grüße

Beste Antwort im Thema

Wer sagt denn, das deine Versicherung SF 10 bestätigt. Die bestätigt die schadensfreien Jahre und keine SF-Klasse.

Vielleicht verstehst du uns hier nicht

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Es gilt in diesem Punkt Vertragsfreiheit und auch die AXA wird dir ihre AKB zugesandt heben. Möglicherweise kannst du sie auch im Internet einsehen.

Lapidare Antworten sind doch das einzig Wahre, wenn es einfach nicht mehr dazu zu sagen gibt.

Zitat:

@kann+weiss nix schrieb am 11. Dezember 2016 um 13:59:22 Uhr:

 

Habe ich irgendeinen Rechtsanspruch auf die Anerkennung der schadenfreien Jahre in Form einer entsprechenden SF-Klasse oder verhält es sich so, dass jeder Versicherer es tun kann, wie es ihn beliebt?

Neben den schadenfreien Jahren, gibt es die Einstufung lt. AKB.

Dort solltest du nachsehen, was vereinbart ist.

Ein Sonderkündigungsrecht kannst du aber nicht daraus ableiten.

Stell doch einfach auf den aktuellen Tarif um, es muss nicht unbedingt günstiger werden.

Die schadensfreien Jahre zählen auch im Hintergrund weiter. Dein jetziger Tarif geht halt nur bis SF10. Das ist bei den älteren Tarife so. Noch ältere Tarife gingen nur bis SF3

Kannst ja selbst ausrechnen, ob der neue Tarif mit SF 12 günstiger wäre. Wenn ja, laß es einfach umstellen.

Vielleicht hast du ja nach dem neuen Tarif auch schon SF 20?

Im übrigen werden immer die schadensfreien Jahre durch die Versicherung beim Wechseln bestätigt und kein SF

..ein paar Gedanken dazu..:

"SF-KLASSE" ist nunmal "EINE Sache" (nach deren Eintritt, die Versicherung womöglich einfach keine weiteren "Abstufungen" vornehmen möchte) insofern herrscht hier durchaus Vertragsfreiheit / und keine "Verpflichtung" für die Versicherung dieses anders zu handhaben.

..wohlgemerkt: Der erlangte Rabatt bei genau dieser Versicherung für die erreichte (Höchst)-SF-Klasse ist NICHT GLEICHBEDEUTEND mti der "Anzahl schadenfreier Jahre" (wenn Du dann mal 12 oder 15 oder 20 Jahre schadenfrei geblieben bist - dann IST DAS AUCH SO !!) - Was heißt das aber für Dich..(?)..

1. Du kannst natürlich trotz allem mit der bisherigen Versicherung HANDELN (Vertragsfreiheit !!) d.h. Du kannst mit Deiner Argumentierung über die EFFEKTIV schadenfreien Jahre (VERGISS die "SF-Klassse".., das ist häufig Augenwischerei..) ein "individuelles Angebot anfragen"..

2. Du hast natürlich keinen "ANSPRUCH" darauf, dass Dir die Versichherung ein "besseres Angebot" unterbreitet (schon garnicht "Rechtsanspruch")..,

allerdings HAST Du einen Rechtsanspruch darauf, dass Dir die Versicherung den (schadenfreien Versicherungsverlauf BESCHEINIGT !!

Die Versicherung kann also NICHT eine Bescheinigung darüber verweigern, in dem sie bestätigt dass Du "seit so-und-soviel Jahren" schadenfreier Kunde bist.

Tipp: Solltest du wirklich wechseln wollen: Rufe einfach bei der Gesellschaft an (wo Du womöglich hin wechseln möchtest..) schildere den Sachverhalt: Also im Beispiel hier.., "erlangt Höchst-SF Klasse 10"- aber tatsächlich 12 schadenfreie Jahre..

...wenn Du dann noch eine schriftliche Bestätigung der "Alt-Versicherung" in der Hand hättest (eventuell ergeht dies aber auch schon aus der Rechnungssituation) umso besser.

Machst Du "Versicherungsvergleich im Internet".., gib einfach SF 12 bei der Suche ein, bzw. die wirklichen schadenfreien Jahre. (NOCHMAL) SF-Klassen (%).. bleiben öfter mal z.B. auch über 3 Jahre "gleich"... dieses ist aber NICHT gleichzustellen mit den schadenfreien Jahren; diese können höher sein.

Zitat:

@kann+weiss nix schrieb am 11. Dezember 2016 um 13:59:22 Uhr:

Habe ich irgendeinen Rechtsanspruch auf die Anerkennung der schadenfreien Jahre in Form einer entsprechenden SF-Klasse oder verhält es sich so, dass jeder Versicherer es tun kann, wie es ihn beliebt?

Die Anerkennung ist abhängig von dem Vereinbarten: sprich von dem Inhalt des mit der AXA getroffenen Vertrages bzw. seinen dagehörigen AKB in der damaligen Fassung.

Unabhängig davon werden bei einem Versichererwechsel die schadenfreien Jahre bestätigt und nicht der Schadenfreiheitsrabatt. Bist Du 12 Jahre schadenfrei gefahren, werden auch diese bestätigt (§5 VII PflVG). Ob der neue Versicherer Dir die 12 Jahre anrechnet hängt davon ab, ob seine Beitragsstaffel in diesem Bereich eine Differenzierung kennt. Denn die Staffel hört grundsätzlich nicht auf, sie verändert sich nur nicht mehr. Insofern wird es "SF XX oder mehr" in den AKB heißen.

Beachte, dass die dem SF zugehörigen Pronzente eine Hebesatz auf einen 100%-"Grundbeitrag" sind, der ebenfalls neben diversen Tarifmerkmalen auch von Tarifgeneration abhängig ist. Das heißt nicht, dass Du mit SF 12 im neuen Tarif besser fährst:

Beispiel:

SF 10 --> 40%

1000 Grundbeitrag

400€ netto

SF 12 -->30%

1500 Grundbeitrag

450€ netto

Themenstarteram 11. Dezember 2016 um 14:18

Schon einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten in so kurzer Zeit.

Hab´ jetzt mal die Unterlagen herausgesucht und tatsächlich ist die max. erreichbare SF-Klasse hier die SF10 (dann übrigens 30% - Die von mir aus im Verlauf ja auch als Höchstrabatt bleiben können, aber die SF-Klasse sollte halt weitergeführt werden, entweder ich möchte auf dieser SF-Klasse mal einen PKW laufen lassen oder ein anderer Versicherer kann halt weiter zählen als nur bis 10) - Aber! Warum macht, auf einem Vergleichsportal, der selbe Versicherer unterschiede bzgl. Beitragshöhe zwischen SF10 und SF12 bei LKW - Das ist mir unverständlich! Existieren bei einem Versicherer zig AKB´s parallel?

Nach meinem Verständnis ist die SF-Klasse (nicht gleichzusetzen mit dem Rabatt in %, das handhabt jeder Versicherer eh individuell) letztlich der Indikator für die schadenfreien Jahre. Was soll denn sonst der "Scheiß"?! Da können die Versicherer das ganze doch gleich lassen und einfach "sagen", dass es für x schadenfreie Jahre x % gibt - Fertig und aus. Das momentane System verwirrt lediglich - Ist wohl letztlich das Ziel. Da fragt man sich, warum der Gesetzgeber nicht so etwas regelt - Verbraucherschutz ist vermutlich nicht so das Ding der "großen" Politik ....

Jedensfalls werde ich künftig die AKB für den abzuschließenden Vertrag im Vorhinein anfordern, damit mir so etwas nicht mehr unterläuft - Der jetzige Versicherer wird mich wohl nicht wieder sehen, bei so einer Praxis. Glücklicher Weise ist der Beitragssatz von Jahr zu Jahr gestiegen, sodass ich außerordentlich kündigen kann bzw. schon habe.

Es gelten immer die AKB, die bei Vertragsabschluss gültig waren, es sei denn, dass man auf neuere AKB umstellt.

Ob das zu einer Verbesserung oder zu einer Verschlechterung führt, ist im Einzelfall zu prüfen.

Wenn du etwas veränderst, kann das zwar zu einer günstigeren SF-Klasse führen, gleichzeitig aber trotzdem einen höheren Beitrag bedeuten.

Achte auch auf die Rückstufungstabellen.

..also Versicherungen haben "quasi schon immer" ALT - und eben dann "Neuere Tarife"..

es ist durchaus möglich dass sogar Deine Versicherung bereits einen "neueren Tarif anbietet" (den dann eben für Neuere Kunden) - der meinetwegen sogar eine "ab irgendwann vorhandene" SF-Klasse 12 beinhaltet.. (und dieser Tarif dennoch teurer ist - als "DEIN ALT-vertrag" der auf dem Papier mit SF 10 weiter läuft.

(..die Versicherer "WOLLEN" Markt-Chaos und Intranzparenz..!.. ) ;-)

..und wenn DU WILLST, dass (mal wieder) der Staat die Preise macht.. OHweeeh..

Ab in die Sowjetunion mit Dir..!.. :-)

Nur wenn man was nicht versteht, muss man es ja nicht gleich Scheiße finden

Themenstarteram 11. Dezember 2016 um 16:34

Grundsätzlich gehe ich ja absolut mit, dass die Versicherer ihre Tarife bilden können wie sie es für richtig halten – Ist eben ein freier Markt. Aber es kann doch nicht sein, dass der essentielle Teil, von denen die üblichen Rabatte bei allen Versicherern abhängen, von denen völlig unterschiedlich ausgelegt werden kann. Letztlich erfolgt der Tarifvergleich auch anhand der SF-Klasse und nicht der schadenfreien Jahre, zudem gibt der „Altversicherer“ lediglich erworbene SF-Klassen frei und bestätigt keine schadenfreie Jahre. Und da sollte es doch auch für den Letzten verständlich sein, dass man hier übervorteilt werden kann. Daher gehört hier eine einheitliche Regelung hin, die für alle Versicherer bindend ist und deswegen verstehe ich den Zusammenhang mit dem Kommunismus so ganz und gar nicht. (Darauf wolltest Du, Denis1968, doch hinaus – Es sei Dir aber gesagt, dass die Sowjetunion vor ziemlich genau 25 Jahren aufgelöst wurde. Dies nebenbei für ein wenig Hintergrundwissen!) Und weil das System so intransparent ist, kann das für den Verbraucher nur beschissen sein – Aus welchem Grund kann man dieses System denn gut finden? Wer das nicht Scheiße findet, kann nur ein Versicherer sein oder lässt sich gern übervorteilen bzw. dem ist dann schon alles Scheiß egal.

Und noch einmal zu Denis1968: Es geht mir hier nicht um die Höhe des Versicherungsbeitrags sondern um meine schadenfreien Jahre, die eben als SF-Klasse ausgegeben werden. (Dass letztlich die Beitragshöhe meine Entscheidung für einen Wechsel beeinflusst, ist hier erst einmal völlig egal.) Übrigens sind bei dem Versicherer, um den es hier geht, die „neuen“ Tarife wesentlich günstiger als die „alten“ und das in der gleichen SF-Klasse. Zudem wird hier auch eine SF12 berücksichtigt, die den Tarif noch günstiger macht, das ist ja das seltsame, nicht ganz nachvollziehbare.

Egal, letztlich brauchen sich die Versicherer nicht wundern, weshalb diese so kaum Vertrauen bei hinterfragenden Verbrauchen gewinnen können – Da nützt die beste, mutmaßlich verlogene, Werbung auch nichts.

In diesem Sinne ...

p.s. Es bleibt mir nur zu hoffen, dass der „neue“ Versicherer die schadenfreien Jahre unabhängig von der SF-Klasse anerkennt. Es sollten da auch die Vergleichsportale vielleicht auf die Eingabe von schadenfreien Jahren umstellen statt weiterhin mit SF-Klassen zu vergleichen, die so wohl nur indirekt mit dem Schadenverlauf und der schadenfreien Jahre im Zusammenhang steht.

Ich verstehe Deine Aufregung nicht... Du hast einen Tarif, der bis SF10 zählt und der gleiche Versicherer zählt im aktuellen Tarif bis SF20... Das Rabattgrundjahr, also die eigentliche Basis von jedem SFR ist bei allen Versicherern gleich und wird bestätigt.

 

Du musst doch nur schauen, welcher Tarif aktuell für Dich günstiger ist, also in Euro, nicht in Prozent...

Themenstarteram 11. Dezember 2016 um 16:50

Vielleicht versteht mich hier keiner: Von meinem Versicherer wird mir eine SF10 bestätig, diese wird dem neuen Versicherer dann auch freigegeben. Ich habe aber 2zusätzliche schadenfreie Jahre, also theoretisch eine SF12 erworben und diese möchte ich zu dem neuen Versicherer mitnehmen, da dieser schon einen Unterschied macht zwischen SF10 und SF12 mit einem entsprechend niedrigeren Beitrag. Und es macht mich schon ein wenig wütend, dass mir 2 SF-Klassen aufgrund dieser undurchsichtigen Praxis einfach verloren gehen sollen - Wen würde das nicht aufregen? Es geht ja hier um ein paar "Fenge", zudem ist es schon von Bedeutung, dass man eine möglichst hohe SF-Klasse erreicht, um nach einem Schadenfall die Rückstufung besser abfedern zu können oder was sehe ich da falsch?!

Den Versicherer wechsle ich nun definitiv, weil auch bei einer Tarifumstellung der neue Versicherer mir ein besseres Angebot machen kann.

Wer sagt denn, das deine Versicherung SF 10 bestätigt. Die bestätigt die schadensfreien Jahre und keine SF-Klasse.

Vielleicht verstehst du uns hier nicht

Themenstarteram 11. Dezember 2016 um 18:23

Wenn ich beim Versicherer anfrage, welche SF-Klasse für eine Folgeversicherung bei Versichererwechsel freigegeben wird und die mir die SF10 mitteilen, gehe ich davon aus, dass da keine schadenfreien Jahre übermittelt werden. So wie es sich darstellt, erschließt es sich mir halt nicht, da die SF-Klassen ja die unverselle Vergleichsmöglichkeit für den Nachweis des Schadenverlauf sein soll und wenn da einfach schadenfreie Jahre "untern Tisch" fallen - Wie soll man da selbst einen Überblick behalten können?! Zudem werden auf Vergleichsportalen ja nur die SF-Klassen abgefragt und nicht die schadenfreien Jahre - Da kann man sich diese "Vergleichs"-Portale doch letztlich sparen, wenn nicht das für einen Vergleich maßgebend ist, was überall gleich ist.

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