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TÜV abgelaufen - Bußgeld, Rechtsstreit

Themenstarteram 20. Januar 2014 um 9:02

Hat sich erledigt

Eröffnungsbeitrag:

Zitat:

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage an die evtl. auch Rechtskundigen von euch.

Meine Schwester hatte vor ca. 2,5 Jahren auf der Autobahn eine Autopanne bei der der Zahnriemen gerissen ist, war natürlich auch der Motor hinüber. Seitdem steht das Auto in der Werkstatt und es ist Gegenstand eines Rechtsstreits.

Seitdem konnte das Fahrzeug weder bewegt, abgemeldet noch TÜV gemacht werden. Also ist natürlich der TÜV abgelaufen. Ich weiß, dass es eine Ordnungswidrigkeit ist, aber wie gesagt, durch den Rechtsstreit DARF das Fahrzeug nicht abgemeldet oder bewegt werden und TÜV würde er eh nicht bekommen.

Der Werkstatteigentümer hat das Auto von seinem Hof runtergeschoben auf einen öffentlichen Parkplatz VOR seiner Werkstatt. Nun hat sie vor einer Weile einen Strafzettel wegen dem abgelaufenen TÜV bekommen. Hat sich entsprechend gerechtfertigt, aber das interessierte die nicht. Der Anwalt hat gesagt, erstmal bezahlen. Hat sie gemacht. Nun kam wieder ein Strafzettel. Sie hat bei der Polizei angerufen und gefragt, was sie denn machen soll. Sie kommt an das Auto nicht ran. (1 Autoschlüssel hat der Anwalt, 1 ist bei der Werkstatt, die behauptet, nie einen Schlüssel bekommen zu haben....). Bei der Polizei hat man nur gesagt, ist ihr Pech, sie wird jetzt jeden Monat ein Bußgeld bekommen, weil es eine Dauerordnungswidrigkeit ist.

Kann man da irgendwas machen? Und was kann ihr passieren? Wie gesagt, sie kommt nicht ans Auto ran und es DARF nicht bewegt werden. Es kann doch nicht sein, dass es für sowas keine Ausnahmeregel gibt..... Sorry, ist aber einfach nur zum Kotzen....

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14 Antworten

Wieso darf das Fahrzeug nicht abgemeldet werden? Und wer sagt das?

Schon mal mit der Zulassungsstelle gesprochen?

....... eventuell mal mit dem Anwalt reden?

Zitat:

Original geschrieben von Conan_Edogawa

Kann man da irgendwas machen?

ZB. den Anwalt wechseln

 

Zitat:

Und was kann ihr passieren?

Die Rechnungen (OWIs und Kosten) werden jetzt sehr schnell deutlich höher, und dann kommt in nicht mehr allzu ferner Zeit der Abschleppwagen.

 

Zitat:

Wie gesagt, sie kommt nicht ans Auto ran

Ihr Anwalt hat doch einen Schlüssel

 

Zitat:

und es DARF nicht bewegt werden.

Sagt wer?

Wenn es der eigene Anwalt ist, siehe oben.

 

Zitat:

Es kann doch nicht sein, dass es für sowas keine Ausnahmeregel gibt

Für was?

Für eine Missachtung von geltenden Gesetzen und Vorschriften, weil man in einer Zivilrechtsstreiterei nicht so richtig weiter kommt?

Themenstarteram 20. Januar 2014 um 9:31

Wer bezahlt dann eigentlich die Abschleppkosten wenn das Fahrzeug auf einen Privatplatz schleppen lassen würde, wenn es einen geben würde? Zumal das ja auch nichts bringt, weil ja trotzdem Strafzettel kommen würden.

Das Fahrzeug steht in Hildesheim und müsste entweder nach Kassel (da gibts nichtmal nen Privatplatz) oder Berlin geschleppt werden.

Also heißt es nichts anderes als: Viel Spaß bei Zahlemann und Söhne.... -.-

Und dass, obwohl der Werkstattheini das einfach vom Hof runtergerollt hat...

Und Entschuldigung bitte, dass man sich nach Deiner Ansicht nach MIT ABSICHT den Gesetzen und Verkehrsregeln widersetzt! Als obs so wäre....

Meinst Du, man freut sich drüber, wenn man in so einer Situation steckt? Viel Spaß, wenns Dir mal so geht!

Fürs Abmelden braucht man keinen Anwalt.

Hast du mit der Werkstatt einen Unterstellvertrag? Bezahlst du ihm Miete für den Stellplatz auf seinem Grund? Nein? Dann ist es dein Problem, das Fahrzeug so abzustellen, dass es nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt (was es durch das Abstellen schon tut).

Also entweder mit der Werkstatt reden und dort einen Platz anmieten, wenn sie es auf die Straße geschoben haben, müssen sie ja einen Schlüssel haben. Oder du beauftragst z.B. einen Abschleppunternehmer mit der Abholung und Unterstellung deines Fahrzeugs. Dass das dein Geld kostet, ist leider so.

Hier ist seit langem ein Anwalt involviert und dem wird deutlich mehr Informationen vor liegen, als in der Frage genannt. Was sagt der denn dazu?

Es ist vielleicht zu überlegen, unabhängig von dem bereits involvierten Anwalt eine zweite juristisch fundierte Einschätzung eines Fachanwalts hinzuzuziehen. Was hier als Reaktion des ersten Anwalts geschrieben wurde, lässt nicht unbedingt auf einen Fachanwalt für Verkehrsrecht schließen.

Auch zu den Themen Zulassung und nicht Bewegen des Fahrzeugs, denn es wird nun recht bald dort weg bewegt werden. Das würde zwar dann auch das Problem mit dem Standplatz lösen, wird aber mit absoluter Sicherheit keine preiswerte Lösung sein.

Themenstarteram 20. Januar 2014 um 9:52

Mir war nicht bekannt, dass eine Werkstatt, die einen bescheißt, und ein Auto reparieren soll, dass Fahrzeug einfach einfach irgendwo hinstellen darf. Vergesst es einfach.

Vorausgesetzt es gibt einen Reparaturauftrag,

selbst wenn "eingeforen" o.ä. interessiert sich vielleicht

das zuständige Ordnungsamt für die Tatsache, das dort

eine Werkstatt öffentlichen Verkehrsraum als Wirtschaftsfläche mißbraucht.

Finden die doch bei Fähnchenhändlern auch nicht lustig !?

Zitat:

Original geschrieben von onzlaught

Vorausgesetzt es gibt einen Reparaturauftrag,

selbst wenn "eingeforen" o.ä. interessiert sich vielleicht

das zuständige Ordnungsamt für die Tatsache, das dort

eine Werkstatt öffentlichen Verkehrsraum als Wirtschaftsfläche mißbraucht.

Finden die doch bei Fähnchenhändlern auch nicht lustig !?

Und was hat das mit dem Thema zu tun? Inwiefern bringt den TE das bei der Lösung seines Problems weiter? Nur weil er jemanden anderen anschwärzt und derjenige vielleicht Ärger bekommt, ist doch das andere Problem nicht aus der Welt...

Zitat:

Original geschrieben von onzlaught

... interessiert sich vielleicht

das zuständige Ordnungsamt für die Tatsache, das dort

eine Werkstatt öffentlichen Verkehrsraum als Wirtschaftsfläche mißbraucht.

Hier gärt etwas seit 2,5 Jahren inkl. Anwalt vor sich hin.

Entweder taugt der Anwalt nichts, dann braucht man einen anderen Anwalt und nicht das OA, oder der Anwalt taugt schon was, dann wäre der Gang zum OA ein Schuss in das eigene Knie.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Nur weil er jemanden anderen anschwärzt und derjenige vielleicht Ärger bekommt, ...

Was derjenige nicht mal bekommen wird, weil das alles strittig ist, sonst würde man sich nicht streiten.

Da das OA wie die Polizei sich aus privatrechtlichen Streitigkeiten heraus halten (Prüfung und Feststellung ist Sache eines Gerichts), wird das alles dem Fahrzeughalter auf die Füße fallen. Immerhin ist der Halter verantwortlich für ... und zahlt die Abschlepp- und Verwahrkosten.

Was sich jetzt hier noch über den Weg der HU und Polizei noch (wenige) Wochen hinziehen wird, wird durch die Hinzuziehung des OA deutlich beschleunigt.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Nur weil er jemanden anderen anschwärzt und derjenige vielleicht Ärger bekommt, ...

Was derjenige nicht mal bekommen wird, weil das alles strittig ist, sonst würde man sich nicht streiten.

Nein nein, mir gings nur um das Thema mit der Wirtschaftsfläche. Hat ja mit dem Fall gar nix zu tun, das würde ja komplett gesondert betrachtet durch das OA.

Aber da der TE nicht mal meine Eingangsfragen beantworten mag, hab ich halt auch keine Idee mehr. Denn wie du sagst, es kann alles nur noch teurer werden...

Zitat:

Original geschrieben von Conan_Edogawa

Hat sich erledigt

Ganz ganz unfeine Art, einfach das Eingangsposting zu bearbeiten, nur weil einem die Antworten nicht passen. Aber da es sich erledigt hat, werde ich den Eingangsbeitrag wieder herstellen, damit alle Leser wenigstens den Thread nachvollziehen können und das Thema einfach abschliessen. Kann ja wohl echt nicht wahr sein :rolleyes:

Tecci6N

MT-Moderation

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