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TÜV abgelaufen muß aber noch einige Kilometer zum Neuen im Autohaus...

Themenstarteram 17. November 2017 um 18:01

Der TÜV ist abgelaufen, ich muß aber noch einige Kilometer zum neuen Auto im Autohaus, da mein Altes in Zahlung genommen wird.

Wie wäre die korrekte Vorgehensweise? (Auto fährt noch ohne Probleme)

1. Kurzzeitkennzeichen für den Alten bei der Zulassungsstelle besorgen (interessieren die sich für den abgelaufenen TÜV?) [KFZ-Kennzeichen wird ungültig gemacht]

2. mit Papieren vom Neuen in der Zulassungsstelle die gleichen Kennzeichen wieder aktivieren lassen.

3. mit dem alten Auto und den Kurzzeitkennzeichen zum Autohändler fahren und Auto beim Händler abgeben

4. Kurzzeitkennzeichen abbauen und mitnehmen

4. die wieder aktivierten Kennzeichen an das neue Auto schrauben und Zuhause die Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle abgeben

5. fertig

Gruß inuit-x

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16 Antworten

Solange das alte zugelassen ist, gibt es kein kzk dafür.

Und ohne tüv auch nicht

Der Alte ist noch angemeldet? Dann geht es nur so:

1. Beim online Händler einen neuen Satz Schilder für Dein altes Kennzeichen besorgen

2. mit dem alten Auto zur Zulassungsstelle, abmelden und neues Auto mit neuen Schildern auf die Nummer anmelden

3. Alte entstempelte Kennzeichen wieder an das Auto und am selben Tag noch zum Händler

4. Autos tauschen und mit neuen Schildern auf dem neuen Auto in die Abenddämmerung reiten.

Zitat:

Der TÜV ist abgelaufen

Wie lange?

Themenstarteram 17. November 2017 um 18:21

knapp 5 Monate nicht gemerkt. Ich nahm an erst nächstes Jahr dran zu sein. Da ist aber dann der Anhänger dran und nicht das Auto. Es ist mir erst jetzt, als es um den Autokauf ging aufgefallen. Ich habe bisher noch keinen TÜV-Termin versäumt. Ja, ich weiß, das macht die Sache nicht besser.

Gruß inuit-x

am 17. November 2017 um 18:31

Bis 6 Monate hat das fahren ohne TÜV keine ernsthaften strafen. Sofern angemeldet.

Wenn er noch angemeldet ist, fährst Du ganz normal hin. Wenn Du mit überzogenen TÜV "erwischt" wirst kostet es ab dem 3. Monat paar Euronen, ab dem 7. Monat noch etwas mehr....Aber die Wahrscheinlichkeit angehalten zu werden, ist gering.

Das Problem hatte ich auch mal.

Da war die HU aber bereits 9 Monate überfällig.

Autohaus angerufen, die kommen mit Anhänger und holen das alte Auto und ich durfte mitfahren.

Darf man nicht noch zum TÜV hinfahren, wenn der Händler TÜV Abnahmen anbietet sollte das Problem doch gelöst sein.

Ich würde jedenfalls die Strafe riskieren und so hinfahren.

am 17. November 2017 um 18:50

Die Strafe beläuft sich auf 30-35 euro

Hinfliegen kannst Du ja nicht, also fahren. Hatte schon oft genug Fahzeuge von Bekannten/Kumpels zum TÜV gefahren. Ein Bulli war 2 1/2 Jahre, ein Wohnwagen knappe 2 Jahre überzogen. Sonst meistens bei Anhängern, weil da selten hingeschaut wird.

Ich bin Monate lang mit einem Auto gefahren, da war der Typ schon über ein Jahr abgelaufen und keine Probleme.

Also inuit-x, fahr so hin, nicht aufallen (zu schnell, Handy am Ohr, Schlangenlinien, Rot über die Ampel, verkehrt auf die Autobahn) dann kann Dir auch nichts passieren.:D.

Themenstarteram 17. November 2017 um 20:47

Also:

1. neue Kennzeichen von der Zulassungsstelle

2. "unauffällig" zum Autohaus fahren

3. altes Auto dem Autohaus übergeben zum abmelden

4. neue Schilder an neues Auto und auf und davon

habe ich was vergessen?

Themenstarteram 17. November 2017 um 20:48

Zitat:

@inuit-x schrieb am 17. November 2017 um 21:47:41 Uhr:

Also:

1. neue Kennzeichen von der Zulassungsstelle

2. "unauffällig" zum Autohaus fahren

3. altes Auto dem Autohaus übergeben zum abmelden

4. neue Schilder an neues Auto und auf und davon

habe ich was vergessen?

5. alte Schilder mitnehmen zum abmelden

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