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Tüv abgelaufen und wieviel Zeit in dem Ermittlungsverfahren?

Themenstarteram 17. Dezember 2017 um 22:14

Hallo erst mal an alle hier :-) schönes Forum....

vielleicht passt mein Anliegen hier rein...

Folgendes Problem:

Tüv ist seid gut einem Monat überfällig und nun eine Verkehrskontrolle.

Natürlich ein Schein mit einer Mängelbeseitigung bekommen und Frist.

Habe nun vor ein anderes Auto zu holen aber noch keins in Aussicht, und somit lohnt es sich nicht den jetzigen noch zum Tüv zu schicken, da er nicht mehr viel wert hat und schon älter ist.

Ich brauche nun natürlich noch etwas Zeit mich um zu gucken nach einem vernünftigen Auto.

Die Frage ist: Wieviel Zeit hab ich denn noch wenn das Datum auf der Mängelanzeige um ist und somit ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird, was wiederum sicherlich mehr Kosten verursacht bis zur endgültigen Stilllegung. Wie ist da der Werdegang? Was passiert nach und nach und welche Kosten kommen auf ein zu? Ich hatte so etwas noch nie durch^^

Natürlich möchte ich es nicht absichtlich drauf an legen und schaffe es vielleicht in der Frist ein anderes Auto zu besoregn, aber da jetzt Weihnachten ist und andere Wege anstehen hat man dafür nicht viel Zeit und wollte euch mal fragen, fall es nun doch länger dauert.

Und ich denke mal das ich jetzt, zu mindest in der Frist weiter das Auto ganz normal fahren darf(?) Und was ist wenn mich in dieser Frist der nächste anhält und mir ein Ticket auf die Stirn klebt mit dem gleichen Anliegen? Zeig ich ihm dann mein ''Frei''Ticket und seins zählt nicht oder wie ist da der Stand der Dinge?

Und kann man die Frist verlängern lassen? Wenn ja, wie lange ungefähr ist sowas möglich und mit welchen Aussagen kommt man da am besten weiter? Werkstatttermin erst dann und dann zb.?

Ich danke euch schon mal für eure Antworten :-)

Beste Antwort im Thema

Naja... ein Fahrzeug mit TÜV lässt sich doch bedeutend besser verkaufen als eines ohne.

Du scheinst am falschen Ende zu sparen.

 

Fahr doch einfach zur HU und lass die machen. Dann kannst schön deine Feiertage verbringen und dich gemütlich nach nem anderen Fahrzeug umsehen.

 

Also ne bessere Alternative wird es nicht geben. Egal was du dir da zusammenreimen möchtest.

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Für so einen Unsinn strenge ich auch meine grauen Zellen nicht an. Der HU Termin ist doch seit langer Zeit bekannt. Da hast du aufs falsche Pferd gesetzt. Gut wenn die Laube aus dem Verkehr gezogen wird.

Themenstarteram 17. Dezember 2017 um 22:44

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. Dezember 2017 um 23:20:07 Uhr:

klick mich

hab ich schon durch gelesen aber mein Anliegen weicht etwas ab und wollte bissel genauer wissen... sprich wie es in dem Verfahren abläuft und zeitlich ungefähr....

 

und @zippo1111... : die ''Laube'' wie du sie nennst ist verkerstauglich und würde sicherlich Tüv bekommen, es liegt an mir diesem keinem mehr zu geben da ich eh einen anderen möchte.

Immerhin war es auch der einzige Mängel der festgestellt wurde bei der Kontrolle...

Aber trotzdem danke für deine ''informative'' Antwort ;)

vielleicht können ja noch erfahrene User etwas dazu schreiben :)

Naja... ein Fahrzeug mit TÜV lässt sich doch bedeutend besser verkaufen als eines ohne.

Du scheinst am falschen Ende zu sparen.

 

Fahr doch einfach zur HU und lass die machen. Dann kannst schön deine Feiertage verbringen und dich gemütlich nach nem anderen Fahrzeug umsehen.

 

Also ne bessere Alternative wird es nicht geben. Egal was du dir da zusammenreimen möchtest.

Wenn du die Frist zur Mängelbeseitigung verstreichen lässt, bekommst du wahrscheinlich eine weitere Aufforderung zur Mängelbeseitung - diesmal aber kostenpflichtig. Ignorierst du die wieder, kann das Auto zwangsstillgelegt werden.

Festgelegte Fristen gibt es nicht, je nach Amt wird man vielleicht nicht sofort einen Tag nach Fristablauf reagieren. Aber theoretisch möglich wäre es.

Ob sich das Risiko lohnt, wo die TÜV-Untersuchung gerade mal 100 Euro oder so kostet... also ich denke nicht. mach doch lieber den TÜV, dann hast du auch mehr Zeit, um dir ganz in Ruhe und ohne Zeitdruck ein neues Gefährt zu suchen...

Themenstarteram 18. Dezember 2017 um 0:03

Danke für eure Antworten :-)

Ja ihr habt ja schon recht... Nur ich muss auch mit rechnen das der Wagen eventuell auch nicht durch den Tüv kommt und dann hat der Wagen auch nur ein Monat Tüv oder wie lange hat man da Zeit? (Nachsicht-Frist) und dafür dann aber 100 Euro raus gedonnert.

Ich weiss das er an der Aufhängung hinten rechts schon rostet und der Auspuff klingt auch schon nach nem RS ^^ obwohl er keiner ist.... und Geld steck ich nicht mehr rein. Hat mir im übrigen auch schon der Tüvprüfer vor paar Jahren geraten...

tja was macht man nun... Wollte mir entspannt die nächsten eins bis zwei Monate ein Auto raus suchen aber nun kommt diese Kontrolle dazwischen und macht mein Plan zu nichte :-/ Ewig wurde ich nicht Kontrolliert und jetzt zu Weihnachten wo es am ungünstigsten ist passiert sowas ey... naja bei meinem Glück hätte ich auch mal von ausgehen können...

Ich brauche das Auto und kann es eigentlich nicht vorzeitig abmelden... aber bin ja nun dazu gezwungen...

in diesem Sinne, happy christmas^^

Es kommt darauf an, wie weit du schon überzogen hast. Da man ohnehin bis zu einem Monat überziehen kann, wundere ich mich, dass man dich offenbar schriftlich ermahnt hat. Dürfen wir davon ausgehen, dass du die Karenzzeit also bereits um mehr als einen Monat überschritten hast?

Gerade das Maß der Fristüberschreitung bestimmt auch das Strafmaß (An die Juristen: Ich weiß, dass „Strafe“ hier der falsche Terminus ist.) Da du aber bereits verwarnt worden bist, kann ich mir vorstellen, dass sich das bei einer weiteren Kontrolle verschärfend auswirkt.

Aber: Sobald du den Wagen zur HU vorführst, hast du noch einmal 4 Wochen Zeit; selbst dann, wenn wegen erheblicher Mängel keine Plakette zugeteilt wird. Das kostet dich aber die HU-Gebühr. Aber so kannst du dir für 100€ noch einen Monat legal "dazukaufen".

Aber die Nachfrist gilt doch wohl kaum, wenn bereits eine Mängelkarte erteilt wurde?

Die wird ja vermutlich darauf lauten, das Fahrzeug mit gültiger HU vorzuführen und nicht mit HU-Versuch...

Meines Wissens ist die Nachfrist eh kein Freibrief dafür, mit der mängelbehafteten Karre weiter rumzufahren - da lasse ich mich aber gern belehren ;).

Das kann natürlich sein.

Aber sobald der Wagen dem TÜV zur HU vorgeführt wird und er keine Zuteilung wegen Mängel erhält, muss dem Halter doch zumindest Gelegenheit gegeben werden, nachzubessern. Wenn der Wagen dann sofort stillgelegt werden würde, könnte der Halter - selbst wenn er es wollte - ja den Wagen gar nicht mehr in die Werkstatt bringen.

Ich würd zum Tüv fahren und den Wisch der Polizei schicken mit dem Hinweis das die Werkstatt noch nacharbeiten muss. Mängelkarte abgearbeitet dann 4 Wochen + Auto suchen. Gleichzeitig suchen, wenn sich was findet kann ja nicht so schwer sein, dann die Abmeldebestätigung der Polizei schicken.

Eine "Stilllegung" vor Ort aufgrund erheblicher Mängel, die den Verkehr gefährden, hat eben zur Folge, dass man das Auto mittels Anhänger oder Abschlepper in die Werkstatt oder zum Schrott bringt oder bringen lassen muss.

Das ist auch nichts anderes als eine Panne (Fahrzeug eben momentan nicht fahrbereit), nur dass man wohl die Kosten (100 bis 200 €) selbst tragen dürfte, selbst wenn man einen Schutzbrief hat oder bei einem Verkehrsclub ist.

Die Leute fordern immer irgendwelche Rechte, aber ihre Pflichten, die sich mit einem Auto nunmal ergeben, die fallen unter den Tisch. Vor Weihnachten noch eine neue Karre suchen mag nervig und anstrengend sein, aber dann muss ich eben ein oder zwei Monate vorher anfangen, wenn ich schon seit zwei Jahren weiß, dass der eigentlich auf den Schrott oder in den Export geht.

Und zu glauben, dass man im Januar oder Februar weniger Stress, mehr Elan und Ehrgeiz hätte, wenn´s so richtig hässlich draußen wird und noch Schnee auf, an und unter den Gebrauchtwagen hängt, ist doch wohl ein Irrglaube.

Persönliches Pech ist das eben nun und wenn der Wagen schon nicht an Ort und Stelle komplett stillgelegt wurde, dann hat man doch noch Glück gehabt.

Ich fände es auch durchaus legitim die Fristen auszunutzen, aber hier im Forum wird weder irgendjemand einen Freibrief erteilen können, noch verbindliche Angaben machen. Ich würde das mit der Behörde bzw. den Behörden klären bzw. zu klären versuchen. Auf Bettelei (und die hier genannten Ausflüchte) werden die sicherlich nicht eingehen, aber die werden wenigstens genauere Fristen nennen können bzw. die nächsten Schritte erklären.

Eventuell mal mit dem persönlichen Umfeld verhandeln, ob man nicht Weihnachten in den Januar verschieben kann. Schon hat man mehr Zeit und weniger Stress für bzw. bei der Autosuche. :)

PS:

Letzteres meine ich ernst. Da hat man doch meist freundlichere und verständnisvollere Ansprechpartner als beim Amt. Zur Not eben auch mal ein Auto leihen/mieten, schon jetzt um Mitfahrgelegenheiten kümmern oder den Fahrplan des ÖPNV checken. Lässt sich alles regeln und wenn im Job nichts dagegen spricht, dann eben gleich mal im Januar eine Woche Urlaub für den Autokauf verbraten. Ist dann eben so.

Alternativen und Vorgehensweise habe ich aufgezeigt, jetzt geht´s an die Umsetzung. Viel Glück dabei.

Überziehen ist eine Seite, kein Problem, mache ich auch, wenn man das systematisch macht, spart man sich einen Tüv über die Jahre.

Wenn man aber schon "erwischt" wurde, einen Mängelschein und eine Frist hat, sollte man entweder die Frist einhalten oder das Auto stilllegen.

Eine Zwangsstillegung kostet richtig Geld.

Ja wie oben schon erwähnt. Wenn die Gefahr besteht das der TÜV den sofort still legt dann nicht hin.

Zitat:

@Luckyluke123 schrieb am 17. Dezember 2017 um 23:14:43 Uhr:

Natürlich möchte ich es nicht absichtlich drauf an legen

Nein nein, natürlich nicht...:rolleyes: Wieso dann dieser Thread?

Zitat:

@Luckyluke123 schrieb am 17. Dezember 2017 um 23:44:59 Uhr:

'Laube'' wie du sie nennst ist verkerstauglich und würde sicherlich Tüv bekommen

Zitat:

@Luckyluke123 schrieb am 18. Dezember 2017 um 01:03:16 Uhr:

Nur ich muss auch mit rechnen das der Wagen eventuell auch nicht durch den Tüv kommt

Ja was denn nun? :rolleyes:

 

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. Dezember 2017 um 11:43:08 Uhr:

Überziehen ist eine Seite, kein Problem, mache ich auch, wenn man das systematisch macht, spart man sich einen Tüv über die Jahre..

Und das nach lächerlichen 22 Jahren schon...weil das ja auch die übliche Nutzungsdauer für ein Fahrzeug heutzutage ist :rolleyes:

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