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Tüv & AU ab 2010 zusammen??

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 28. Dezember 2009 um 22:52

Meine HU ist fällig und ich wollte eigentlich erst im Januar zum Tüv.

Jetzt habe ich gelesen, das HU und AU zusammen gelegt werden.

Heißt das, das im Januar beides gemacht wird, obwohl meine HU noch bis 06/2010 gilt?

Dann fahr ich am Mittwoch zur HU. Wäre ja blöd wenn das so wäre.

Beste Antwort im Thema

mal eine kleine Klarstellung der Gültigkeit einer vorgezogenen AU, da hier falsche Angaben gemacht wurden (14 Tage, 1 Monat usw.)

Die AU kann vor der HU durchgeführt werden, maximal darf sie einen Monat vor dem fälligkeits Monat der HU gemacht werden! Dies bezieht sich nur auf den HU Fälligkeitsmonat:

also HU 02/2010

die AU kann am 02.01.2010 gemacht werden und ist noch am 27.02.2010 GÜLTIG so kann man maximal fast 2 Monate die AU vorziehen, dies bezieht sich aber nur auf den Fälligkeitsmonat, wer vorher also in 12/2009 die AU gemacht hat, ist der Dumme und muss sie dann nochmal machen lassen, da die AU nicht mehr gültig ist!!!

eigentlich verstehe ich nicht diese Probleme, wobei mich im Job damit auch viele Kunden nerven, warum macht ihr nicht einfach wenn irgendetwas fällig ist HU oder AU nicht gleich beides???? Der Kombinierte Preis von HU & HU ist an den Prüfstellen deutlich reduziert worden, da die Sichtprüfung der AU in die HU komplett übergegangen ist, bei uns 30% billiger, als im Vorjahr...

an die Werkstätten: da keine Sichtprüfung gemacht werden muss, könnte man dort dem Kunden doch auch etwas entgegen kommen oder???^^ Was mir aber auch ein Dorn im Auge ist: Bsp. Werkstatt macht die AU ohne Sichtprüfung, 2h später kommt der mobile Prüfer von TÜV/Dekra prüft den Wagen auch von unten, siehe da der ESD ist kaputt, hat aber die AU noch gepackt ganz knapp :-) fällt aber bei der HU insgesamt leider durch ---> ohh

aber so hat es dich der Staat ausgedacht!

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Hi,

ja HU und AU werden zusammengelegt.

Soweit ich weiß kann man die Au immer noch bei ner Werkstatt machen lassen muß dann die HU innerhalb von 14 tagen machen lassen.

Ohne neue AU gibt es keinen Tüv mehr!

Selbst wenn du jetzt neuen Tüv machst bekommst du spätesten in 2 Jahren probleme. Also kannst du eigentlich auch beides gleich machen lassen.

Die Au Plakette fällt dann auch weg.

Gruß Tobias

Themenstarteram 28. Dezember 2009 um 22:57

Aber meine AU ist ja noch bis 06/2010 gültig. Muss ich dann also ab Januar die AU mitbezahlen? Oder wird dann nur die HU gemacht?

Hi,

wenn du im Januar hin gehst dann reicht deine AU nicht aus sondern du mußt ne neue Bezahlen.

Wenn du jetzt noch Tüv machst sollte es funktionieren. Aber im Juni mußt du dann ne neue machen die im Dezember 2012 net mehr gültig ist,spätestens dann mußt du zahlen.

Würde sich für dich also nur lohnen wenn du den Wagen net länger als 6 Monate fahren willst,sonst zahlst du so oder so.

Gruß Tobias

nach meinem wissen:

ab Jan darf die AU nicht älter sein wie 1 Monat. wie jetzt schon bei OBD

wer noch im Dez zur HU darf und noch eine gültige AU hat braucht diese nicht zu machen erst zur nächsten HU.

 

Themenstarteram 28. Dezember 2009 um 23:49

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

wenn du im Januar hin gehst dann reicht deine AU nicht aus sondern du mußt ne neue Bezahlen.

Wenn du jetzt noch Tüv machst sollte es funktionieren. Aber im Juni mußt du dann ne neue machen die im Dezember 2012 net mehr gültig ist,spätestens dann mußt du zahlen.

Würde sich für dich also nur lohnen wenn du den Wagen net länger als 6 Monate fahren willst,sonst zahlst du so oder so.

Gruß Tobias

Also ab Januar nur noch beides und bis Ende Dezember 2009 wie gehabt.

Kann ich dann im Juni nur die AU an ner Tankstelle machen? Oder geht das nur noch in Verbindung mit HU?

Hi,

soweit ich weiß kann die AU immer noch jede Werkstatt machen. Wie lange die noch die teuren Geräte behalten wenn die meisten die AU bei den HU Prüfungen machen lassen steht auf nem anderen Blatt;)

Allerdings kleben die dann wohl keine Plakette mehr sonder die Au ist nur in Verbindnung mit der HU gültig.

Gruß Tobias

am 29. Dezember 2009 um 0:00

im Juni brauchts du keine AU machen. du brauchst erst wieder zu AU zur  nächsten HU 12/2011,wenn das FZ noch im Dez vorgeführt wird.

habe selber in etwa den selben Fall bei einem Bekannten. werde morgen versuchen bei meine HU Organisation meines vertrauens zu fragen, ob das auch gilt wenn das FZ ertst in 2010 vorgeführt wird.

Hi,

ich glaube net das das so läuft. Denn in diesem Fall hätte man ja für 18 Monate keine gültige AU.

Also wenn man eine Tüv Plakette bis 2011 hat braucht man eine gültige AU Plakette vorne auf dem Kennzeichen

Hat man eine HU Plakette ab 2012 braucht man vorne auch keine Au Plakette mehr. Eine HU 2010 bekommt man aber nur mit nagelneuer AU Untersuchung.

Gruß Tobias

Hallo RP Golfer,

ich habe für 2012 keine Plaketten mehr bekommen und ich verklebte sie seit Jahren. Es gibt ab 2010 keine Plaketten mehr für die AU, die Prüfungen werden zusammengeführt. Deine alte AU verliert dadurch nicht vorzeitig die Gültigkeit, es entfällt nur die Plakette auf dem vorderen Schild. Ich kratze ab Januar 2010 die Dinger vom vorderen Schild ab und klebe ein Pflaster darauf, in weiß reflektierend.

Somit hat sich das Plaketten Problem erledigt, solltest Du Dein Fahrzeug um melden wollen wird es komplizierter. Da sind Papiere gefragt die kein Hipo einsehen kann, fahre also im Januar zum Tüv und die AU gilt weiterhin bis Juni. Nach dem Tüv kratzt Du die AU Plakette ab und fährst bis zum nächsten Tüv ohne eine neue AU zu machen.

Nach der neuen Regelung darf die AU höchstens vier Wochen vor der HU gemacht sein. In einer Werkstatt Deiner Wahl wie immer schon, nur gelten jetzt einzig die AU Nachweise mit Siegel und Prägung. Die sind dem Prüfer vor zu legen, es gibt also keine Plaketten mehr auf dem Schwarzmarkt.

Guten Rutsch!

Themenstarteram 29. Dezember 2009 um 8:25

Zitat:

Original geschrieben von Lambda1

Deine alte AU verliert dadurch nicht vorzeitig die Gültigkeit, es entfällt nur die Plakette auf dem vorderen Schild.

Was ist denn wenn ich im Januar die AU nicht bestehe und meine Plakette vorne noch bis 06/2010 gültig ist?

Komme ich dann trotzdem über die HU?

Werde wohl Morgen noch schnell zum Tüv und die normale HU machen. Im Juni dann die normale AU in einer freien KFZ Werke.

Die AU wird dann beim nächsten Tüv Termin 12/2011 mitgeprüft wenn ich richtig liege.

Themenstarteram 29. Dezember 2009 um 8:41

So, gerade mal beim Tüv angerufen.

Wenn ich die HU noch 2009 mache, dann ist die nächste AU erst zum nächsten Tüv termin fällig. Das heißt für mich, das meine aktuelle AU 18 Monate gilt!

hier ein paar Beispiele:

 

HU 12/09 und AU 01/10= vorführung 12/09 > HU 12/11 AU erst 12/11 erneuern

 

HU12/09 und AU 06/10= vorführung 01/10 > AU mußt auch erneuert werden

 

Vorführung HU 29.01.2010  AU gemacht 01.12.2009 > AU gültig

Vorführung HU 04.01.2010  AU gemacht 30.11.2009 > AU ungültig

 

 

AU 02/10 und HU 03/11 Wat mach ich da? Auf arbeit haben se was von übergangsregel gesagt also beides erst 2011 machen,mein Dekra onkel sagt ich muss 2010 erst ma zur AU.Denk mal werd der dekra vertrauen oder weiss jemand was anderes?

Zitat:

Original geschrieben von Retro Attack

AU 02/10 und HU 03/11 Wat mach ich da? Auf arbeit haben se was von übergangsregel gesagt also beides erst 2011 machen,mein Dekra onkel sagt ich muss 2010 erst ma zur AU.Denk mal werd der dekra vertrauen oder weiss jemand was anderes?

nach meinem Verständnis greift hier auch die Übergangsregel. also AU erst 03/11

bei der Dekra nochmal nachfragen mit deinem neuen Wissenstand

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