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TÜV bemängelt Fahrzeugdokumente ...
Hi Leute,
gestern beim TÜV/ASU über meinen Saab-/Opelianer. Am Fahrzeug selbst, bis auf ein verschmutzes und deshalb wenig leserliches Nummernschild, ("man muss ja wenigstens etwas finden! ) null Beanstandungen. Immerhin jetzt 6 Jahre und 3 Monate alt und ca. 145000 KM.
Das lustige ist, daß der nachträglich ausgestellte KFZ-Schein nur die 17" Reifengröße, aber nicht die, wie auch im Brief, 18 Zöller ausweist. Ebenso wird beanstandet:
"Zulassungsbescheinigung Teil II von der Zulassungsbehörde fehlerhaft/schief bedruckt } erneuern lassen!" (Dort wo die V-Max eingetragen ist, wurden die Zettel zusammengetackert, so daß die 250 nur schwer zu lesen ist, aber geht immerhin.)
Frage kann ich irgendwo ernsthaftere Probleme bekommen, wenn ich mich auf den Standpunkt stelle, daß die ZS eher kompentent ist, die aktuellen Bestimmungen umzusetzen, als der TÜV? - Die Hirsch-Fahrwerks und -Felgenbestätigungen führe ich ja eh noch zusätzlich im Handschuhfach mit! -
So Mädels, macht et jut!
Wolf24
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16 Antworten
Tach!
Also wenn die Zulassungsstelle es versäumt hat, eingetragene Veränderungen nicht einzutragen, dann sollte man dem TÜV keine Inkompetenz nachsagen.
In diesem Fall würde ich der Zualssungsstelle den Fehler unterschieben, ungeachtet dessen, ob die Hirsch Felgen für deinen Wagen homologisiert wurden oder nicht.
OB die 18" Hirsch Felgen für deinen Wagen homologisiert wurden, entzieht sich im Moment meiner Kenntnis.
PS: Schön mal wieder was von Dir zu lesen!
Wegen der nicht im Schein eingetragenen Felgen kannst Du Probleme bekommen. Den Brief wirst Du ja nicht ständig mit Dir rumschleppen. Irgendwelche gelangweilten Schiffschaukelbremser in Uniform könnten sich im Falle einer Kontrolle den Spaß daraus machen, Dich mit Brief auf der Wache antanzen zu lassen und Dir über die Zulassungsstelle die Ergänzung des Scheins aufzugeben.
Wegen der Zusammenheftung (tackern ist ja wohl eher ein Begriff aus der Biologie;-)) würde ich mir keine Gedanken machen. Da scheint mir der TÜV-Onkel sein Dasein rechtfertigen zu wollen.
@Advokat
Ob sich alle zulässigen Reifen- und Felgengrößen im Schein/Brief finden, hängt vom Alter der Pappen ab.
In den EU-normierten Unterlagen findet sich der Wust der oftmals zugelassenen Felgen/Reifenkombinationen nicht mehr.
Konnte mein Bruder im Sommer 08 selbst verwundert feststellen: Bei seiner neuen C-Klasse waren als Sondermodell ab Werk Reifen in einer Dimension drauf, die sich nirgendwo in den Papieren findet.
Wahrscheinlich reicht der Platz bei dem ganzen EU-Gedöns der irgendwo zulässigen Sondergrößen nicht mehr aus.
Falls die Ordnungsmacht reklamiert: Im Zweifelsfall bricht EU-Recht immer häufiger Bundesrecht.
Grüßle
Jazzer2004
Zitat:
Original geschrieben von jazzer2004
Falls die Ordnungsmacht reklamiert: Im Zweifelsfall bricht EU-Recht immer häufiger Bundesrecht.
Das ist (teilweise) absolut richtig. Nur versuch das mal, der Rennleitung klarzumachen. Allein um dem Konflikt zu entgehen, es entweder auf einen Bußgeldbescheid oder eine Vorführverfügung ankommen zu lassen, gegen die ich mit Rechtsbehelfen vorgehen muß, oder auf einer gammeligen Wache antanzen zu müssen, würde ich versuchen, die Papiere so gut es geht in Ordnung bringen zu lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Advokat
Zitat:
Original geschrieben von jazzer2004
Falls die Ordnungsmacht reklamiert: Im Zweifelsfall bricht EU-Recht immer häufiger Bundesrecht.
Das ist (teilweise) absolut richtig. Nur versuch das mal, der Rennleitung klarzumachen. Allein um dem Konflikt zu entgehen, es entweder auf einen Bußgeldbescheid oder eine Vorführverfügung ankommen zu lassen, gegen die ich mit Rechtsbehelfen vorgehen muß, oder auf einer gammeligen Wache antanzen zu müssen, würde ich versuchen, die Papiere so gut es geht in Ordnung bringen zu lassen.
Hi Advokat, aus Dir spricht die Weisheit des Alters - . Aber Du hast recht, es rentiert sich nicht, sich mit der Rennleitung anzulegen. Mich ärgert nur etwas, daß auf meine damalige Frage an die Dame der Zulassungsstelle, daß da ja viel weniger Daten, wie im alten Schein drin stünden, meinte, "das ist in Ordnung!" Ich habe besseres zu tun, als auf der Zulassungsstelle Fehler derselben ausbügeln zu lassen. Wann bin ich eigentlich das letztemal kontrolliert worden?
Wolf24
Zitat:
Original geschrieben von wolf24
Die Hirsch-Fahrwerks und -Felgenbestätigungen führe ich ja eh noch zusätzlich im Handschuhfach mit!
Handelt es sich bei diesen Bestätigungen um eine ABE? Dann enthält sie auch die Information, dass eine Eintragung überflüssig ist oder - in einigen wenigen Fällen - notwendig.
Diese Regelung ist auch der Rennleitung in der Diaspora bekannt.
Mal ein anderes Beispiel:
Angenommen man hat z.B. in 2001 ein anderes Fahrwerk eintragen lassen und bekommt nun, aus welchem Grund auch immer, die "neuen" Fahrzeugpapiere ausgestellt (z.B. durch eine Eintragung, welche unverzüglich eingetragen werden muß) ...
Dann muß die Zulassungsstelle Eintragungen welche nicht homologisiert sind, also alle Dinge die nicht vom Fahrzeughersteller in der ABE des Fahrzeugs registriert und "freigegeben" sind, zwingend auch wieder mit in die neuen Papiere übernehmen - sonst wäre ja die Eintragung, wenigstens offensichtlich, einfach weg.
Das Felgenproblem haben wir ja bei allen Neuwagen und seit der Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2, tappt da jeder Kunde im Dunkeln, was man denn jetzt überhaupt fahren darf und was nicht. Dort steht ja oftmals nur die Grundbereifung drin ... bei einem 9-3II mit 150PS z.B. die 195/65/15, obwohl das Fahrzeug evtl. ab Werk mit 225/45/17 ausgeliefert wurde. 225/45/17 mit Originalfelge für den 9-3II = nicht eintragungspflichtig, da homologisiert.
Und was die Hirsch Felgen speziell betrifft:
Hirsch Teile sind oftmals bei Saab schon homologisiert und brauchen nicht mehr eingetragen zu werden. Beispiel: Alu Pedalauflagen sind beim 9-3 II und 9-5 nicht eintragungspflichtig (da homologisiert), beim 9-3I müßten die Pedalauflagen allerdings eingetragen werden.
Ob die Hirsch Felgen eine extra Eintragung benötigen entzieht sich, wie bereits schon geschrieben, meiner Kenntnis.
Hallo,
mal 'ne dumme Frage: Kann man sich irgendwo im Internet die für sein Fahrzeug homologisierten Rad/Reifen-Kombinationen ansehen? Habe z.B. bei TÜV - Nord und Dekra gesucht, aber nix gefunden. Muß man immer den Händler fragen?
Gruß
Jörg
Hoch lebe die EU!!!...
Mit den neuartigen Fahrzeugscheinen, auch Teil II genannt, da muss der Laie und der Fachmann erstmal einen Lehrgang belegen um durch diesen Wisch durchzusteigen.
Wir beschränken uns hier jetzt erstmal auf die Räder...Felgen und Reifen.
In diesem Schein werden nur die "geringst möglichen" Räder eingetragen.
Wenn da grössere oder bessere Reifen drin stehen...reicht es jedem europäischem Staat aus um diesem Fahrzeug die Betriebserlaubnis zu geben.
Nur in Deutschland schiessen die Kameraden wieder quer und müssen unbedingt noch zusätzliche Papiere sehen.
Im Fall wolf24 würde ich sagen: "Sie irrten umher und trugen seltsame Gewänder."
"Aber gebt ihnen keine Schuld, denn sie wussten nicht, was sie taten!"
Das sind Zitate aus dem neuen Testament...und stammen angeblich von jemandem, den Andersgläubige ans Kreuz genagelt hatten.
Ich kenne den alten "Schein" von wolf24...der war absolute Spitzenklasse.
Vollgeschriebener Fahrzeugschein mit 2 zusätzlichen Blättern...vollgeschrieben mit allen Anbauteilen incl. ABE-Nummern.
Da konnte jeder Uniformierte mit grünem Kittel selber nachlesen, was dran ist und ob erlaubt.
Heute muss wolf24 die gesamten ABE mitführen, weil nix im Schein vermerkt ist!!!
Oder es gibt bei jeder Fahrzeugkontrolle vorprogrammierten Ärger.
Beim TÜV eigentlich nicht, weil alle möglichen ABE dort verfügbar sind oder abgerufen werden können.
Aber das ist Mehrarbeit für den Prüfer.
Fazit: Die Deutschen haben vom europäischem Gedankengut keine Ahnung.
Und ich würde ganz locker mit dem "Teil II" weiterfahren, wenn alles irgendwo rechtmässig ist.
Man wollte was vereinfachen...aber in Deutschland wurde es etwas komplizierter...wie so oft wiehert hier der Schimmel des Amtes häufiger, wie anderswo in Europa.
Zitat:
Original geschrieben von Linear Cycle
In diesem Schein werden nur die "geringst möglichen" Räder eingetragen.
was bedeutet "geringst möglich"?
bei mir stehn die 225/40 R17 drin. 16 zoller sind ja aber auch möglich...
also in meinem fall stehn die grösstmöglichen, von saab erlaubten räder drin?!?
Zitat:
Original geschrieben von TIK
bei mir stehn die 225/40 R17 drin. 16 zoller sind ja aber auch möglich...
also in meinem fall stehn die grösstmöglichen, von saab erlaubten räder drin?!?
Das ist ja der Gag. Mit der Eintragung darfst Du 16" nicht fahren!
Soweit ich weiß, werden Änderungen am Fahrzeug nicht mehr in die "neuen" Fahrzeugbescheinigungen eingetragen. Dies kann ich leider nicht gesetzlich belegen. Aber es steht irgendwo in der StVZO bzw. FZVO. Belegen kann ich, dass nach einem Anbau eines entsprechenden Teiles die ABE oder aber die Tyxpgenehmigung (Gutachten) nebst einem entsprechenden Anbaunachweis (TÜV-Überprüfung des Einbaus) mitzuführen sind. Eine Eintragung ist dann erstmal nicht erforderlich. Früher, so steht es immer noch im Gesetz, soll sich die Zulassungsbehörde bei der nächsten Befassung mit dem Schein damit auseinandersetzen. Und hier noch die entsprechenden Vorschroften auszugsweise:
Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
§ 19 Abs. 3 Nr. 1 StVZO:
für diese Teile
a) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder
b) der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist (...)
§ 19 Abs. 3 Nr. 3 StVZO
die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung dieser Teile nach Nummer 1 Buchstabe a oder b von einer Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht ist und die Abnahme unverzüglich durchgeführt und nach § 22 Abs. 1 Satz 5, auch in Verbindung mit § 22a Abs. 1a, bestätigt worden ist oder (...)
§ 19 Abs. 3 Nr. 4
für diese Teile
a) die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,
b) der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und
c) die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Abs. 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.
DANN müsst ihr:
§ 19 Abs. 4
Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen
1.
des Absatzes 3 Nr. 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und
2.
des Absatzes 3 Nr. 3 und 4 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Verkehrsblatt bekanntgemachten Muster über die Erlaubnis, die Genehmigung oder das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
ZUsammenfassung:
Wenn Änderungen durchgeführt werden, ist eine Abschrift der entsprechenden ABE oder des Gutachtens nebst dem Einbaunachweis mitzuführen. Eine Eintragung ist normalerweise erst dann nötig, wenn die Zulassungsbehörde sich das nächste mal damit befasst.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von stelo
Das ist ja der Gag. Mit der Eintragung darfst Du 16" nicht fahren!
na man gut, dass ich die alte entwertete zulassung noch habe. dann nehm ich die jetzt wieder mit, anstelle des komischen neuen dingsda
Zitat:
Original geschrieben von TIK
Zitat:
Original geschrieben von stelo
Das ist ja der Gag. Mit der Eintragung darfst Du 16" nicht fahren!
na man gut, dass ich die alte entwertete zulassung noch habe. dann nehm ich die jetzt wieder mit, anstelle des komischen neuen dingsda
Das bringt mich auf die Idee: Meine Werkstätten und mein Reifenhändler haben ja ne Kopie von der alten Zulassung. Die kopiere ich mir nochmal und zeige sie dann mit dem neuen EU-Zettel, der Rennleitung.
Und da inzwischen die Vorliebe der Rennleitung mich auf diverse Substanzen durchsuchen zu müssen oder irgendwelchen Feindbildern zu zu ordnen erkennbar gesunken ist, (Hilfe, ich bin ein unauffälliger Nobody, nicht mal kontrollierenswert ) und über eine charmante Schlappergosch verfüge, wenn ich will, werden die sich mit der Kopie des alten 3 blättrigen Scheins zufrieden geben. Vor allem, wenn sie den auch noch durchlesen müssen, wäre das ja richtig Arbeit! Und welcher Beamte arbeitet denn gerne, die fahren doch viel lieber spazieren, den Mädchen hinterschauend, als sich mit so alten Knackern wie mir zu befassen.
Wolf24