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TÜV Bericht

Themenstarteram 29. Juni 2024 um 12:21

Hallo zusammen, ich habe da mal eine Frage:

Muß ich im Auto eigentlich immer den aktuellen TÜV-Bericht (Hauptuntersuchung) mitführen oder reichen die Stempel auf dem hinteren Kennzeichen bzw. im Fahrzeugschein?

Danke für Eure Antworten

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18 Antworten

Mitführen musst Du ihn nicht. Du musst ihn auf Verlangen vorlegen.

Ich habe beim Fahrzeugschein immer eine Kopie des HU-Berichts dabei.

Zuhause geht er bei mir gerne mal unter im Auto finde ich ihn wenigstens immer.;)

Muss ich die Untersuchungsberichte bezüglich der Hauptuntersuchung und der Abgasuntersuchung aufheben?

Nach neuem Recht muss jeder Fahrzeughalter sowohl den Untersuchungsbericht bezüglich der Hauptuntersuchung als auch bezüglich der Abgasuntersuchung mindestens bis zur nächsten HU/AU aufbewahren.

Auf Verlangen der Polizei oder der Zulassungsbehörde muss der Fahrzeughalter die Untersuchungsberichte jederzeit vorweisen können. Kann er das nicht, so muss er auf seine Kosten gegebenenfalls eine weitere Abschrift besorgen.

Der Kraftfahrzeughalter und Kfz-führer ist hingegen nicht verpflichtet, die Untersuchungsberichte mitsichzuführen. Diese Verpflichtung zur Mitführung gilt nur für Fahrzeugpapiere wie zum Beispiel den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)

Quelle: Anwalt.de: Rechtsberatung aus allen Fachgebieten

Ich habe die immer im verbotenen Buch. Müssten 10 Stück sein.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 29. Juni 2024 um 14:47:29 Uhr:

Zuhause geht er bei mir gerne mal unter im Auto finde ich ihn wenigstens immer.;)

Der TÜV-Bericht liegt bei mir dort, wo sich der Fahrzeugbrief befindet. So geht er nicht verloren. Bei einer Ummeldung braucht man den Brief und den TÜV-Bericht. Bei einer Kontrolle wird er nicht benötigt, weil die Polizei die Daten abrufen kann.

Da sagst du was, bis ich die Briefe von meinen Autos finde das würde auch dauern. Zumindest den einen habe ich seit 13 Jahren nicht mehr in der Hand gehabt ;)

Dann weißt du alle zwei Jahre, wo sich deine Fahrzeugpapiere befinden....

Mal ehrlich das weiß ich natürlich auch so ;)

Aber ich habe den HU Bericht trotzdem im Auto, sogar die letzen 5 oder 6.

Die paar Zettel im Auto stören doch nun wirklich nicht. Sehe keinen Grund die Extra Abzuheften.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 29. Juni 2024 um 21:8:18 Uhr:

Die paar Zettel im Auto stören doch nun wirklich nicht.

Dich vielleicht nicht. Mich stört alles, was nicht gebraucht wird, da ich für die Kleinigkeiten, die ich brauche, schon genug Platz brauche.

 

Von daher finde ich die Regelung gut, den Bericht nur bei Bedarf zur Hand haben zu müssen. Also ist er im Ordner, wie alles zum Fahrzeug. Macht sich übrigens beim Verkauf bezahlt, wenn man als belegen kann.

An sich ist ja der reine HU Bericht überflüssig.

Wird er ja seit vielen Jahren mit den wichtigsten Daten an das KBA übermittelt.

(Den Nachweis kann doch jeder Polizist abfragen)

Auch die Zulassungsbehörden haben mittlerweile Zugriff bekommen.

Ich wäre für Abschaffung dessen, maximal nur wenn es ein Kunde wünscht.

Die Abholzung von 6000 Bäumen/Jahr für Prüfberichte kann man sich getrost sparen...:eek:

(Wahrscheinlich noch viel mehr, wenn man sich die Papierwut bei den Gutachten für Neufahrzeuge anschaut, mit teils 12 Seiten, oder §23 f. Oldtimer mit HU locker 8 Seiten usw.)

Das Ding (HU/AU-Bericht) sind doch eh nur eine Momentaufnahme und damit nicht gerade aussagekräftig.

Seit dem letzten HU/AU Termin kann ich alles mögliche verändert haben, bzw. ein entsprechender Verschleiß hat sich eingestellt: andere Rad/Reifen Kombi montiert, abgefahren, Bremsen inzwischen unter Mindestmaß, der Rost hat nun inzwischen endgültig zugeschlagen, andere AGA montiert oder manipoliert, whatever?

Das die HU/AU durchgeführt wurde ergibt sich durch die Plakette auf dem Nummernschild, mehr auch nicht. Der aktuelle Ist-Zustand kann ein ganz anderer sein.

Wenn irgendwelche Auffälligkeiten offensichtlich erscheinen, wird halt eine Nachprüfung angeordnet.

Anhand des letzten HU-Berichtes ließe sich bei einer Verkehrskontrolle überprüfen (sofern vor Ort möglich), ob eventuell aufgeführte geringe Mängel tatsächlich wie vorgeschrieben behoben wurden.

Ich glaube aber, da wird in der Realität nicht wirklich drauf geschaut, oder?

Sind die geringen Mängel auch bei der elektronischen Abfrage sichtbar?

Geringer Mangel

Ihr Fahrzeug weist StVZO-relevante Mängel auf, bei denen eine zeitnahe Verkehrsgefährdung nicht zu erwarten ist. Die festgestellten Mängel müssen von der Fahrzeughalterin/vom Fahrzeughalter bzw. der Fahrerin/dem Fahrer dennoch unverzüglich und vollständig behoben werden.

https://www.gtue.de/.../rueckseite-des-hu-berichts

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 29. Juni 2024 um 21:08:18 Uhr:

Aber ich habe den HU Bericht trotzdem im Auto, sogar die letzen 5 oder 6.

Die paar Zettel im Auto stören doch nun wirklich nicht. Sehe keinen Grund die Extra Abzuheften.

Ich dachte immer das Handschuhfach ist für die ganzen Knölchen, die sich mit der Zeit ansammeln. Ist denn noch Platz übrig, für die TÜV-Berichte?

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