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Tüv - dürfen die das ?

Opel Corsa A
Themenstarteram 21. Juli 2005 um 16:42

Hallo,

ich war vor vier Wochen mit meinem 92er Corsa A beim Tüv um anhand der Mängelliste danach zu sehen, was daran gemacht werden muss.

Laut dem Mängelbericht waren die Schweller rechts und links mit Rost befallen, sowie die beiden hinteren Radhäuser und eine Stelle am Unterboden hinten.

Desweiteren mussten die Bremsbeläge vorne ernuert werden und die Wirkung der Feststellbremse war nicht ausreichend.

Ich habe also die Roststellen schweissen lassen und die Bremsen eneuert.

Jetzt habe ich heute morgen den Wagen zum Tüv gebracht und bin danach eigentlich mit der Gewissheit, dass der Wagen die Plakette bekommt, zur Arbeit gegangen.

Scheisse auch!!!

Die Sachen die vorher bemängelt wurden, sind jetzt zwar ok, aber es war wohl ein anderer Prüfer an meinem Wagen und der hat jetzt 16!!! neue Mängel fetgestellt und deswegen die Plakette nicht erteilt.

Auf meine ungläubige Frage, wie das denn sein könnte, meinte der Kerl,der mir den Wagen übergeben hat, dass derjenige Prüfer, der die Plakette letztendlich erteilt hinterher für alles verantwortlich sei und er sich deswegen den Wagen nochmal ganz angesehn hat.

Auf dem zweiten Mängelberihct steht jetzt drauf, dass die Mängel bis zum 21.07.2005 also heute beseitigt werden müssen.

Ich fühl mich mal echt verarscht von von den sogenannten "Fachleuten" .

Shadow

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15 Antworten
am 21. Juli 2005 um 16:45

im endeffekt sitzen die tüv männer am längeren hebel. kannst also nix machen außer die mängel beseitigen.

kurze frage. hast du selbst geschweißt oder schweißen lassen? wie viel hastgezahlt für 1 schweller und 1 radlauf?

thx

Zitat:

dass derjenige Prüfer, der die Plakette letztendlich erteilt hinterher für alles verantwortlich sei und er sich deswegen den Wagen nochmal ganz angesehn hat.

... und kann ich gut verstehen - angenommen Du baust morgen aufgrund eines technischen Defektes einen Unfall, weil irgendein wichtiges Teil offensichtlich schon längst hinüber war... und niemand Dich darauf aufmerksam gemacht hat... wärst Du selber garantiert der erste, der dem TÜV-Menschen ein Versagen vorwerfen würde.

Letztendlich tragen die Prüfer schließlich auch Verantwortung - und haften auch entsprechend für ihre Arbeit. Vertrauen [in die Arbeit des Kollegen] ist gut, Kontrolle besser.

... deswegen fährt man zur Nachprüfung auch am besten übrigens zum gleichen Prüfer wie beim Ersttermin.

Aber sag mal... welche neuen Mängel hat der Prüfer eigentlich so festgestellt?

16 sind ja nicht grade wenig oder ohne...! War's wenigstens was "vernünftiges" oder nur so nach dem Motto "jetzt oder nie, auf Teufel was finden"?

Weil je nachdem ob das am Ende gar noch gravierendere Mängel waren würd' ich hier mindestens mal die dann wohl offensichtlich schlecht durchgeführte Arbeit des ersten Prüfers monieren...! (und entsprechend die Gebühr rückerstatten lassen)

Themenstarteram 21. Juli 2005 um 17:29

Zitat:

kurze frage. hast du selbst geschweißt oder schweißen lassen? wie viel hastgezahlt für 1 schweller und 1 radlauf?

Ich habe es mit einem Kollegen von mir, geschweisst, hab 30€ bezhalt, war aber mehr ein Freundschaftsdienst.

@ OrcaDesign

auf dem neuen Bericht stehen:

die Bremsschäuche vorne

Spurstangenkopf aussen vorne rechts ausgeschlagen

Abblendlicht links ohne Funktion

Radhaus vorne rechts

Radhaus vorne links

vorne links Längsträger

vorne rechts Längsträger

hinten links Längsträger

hinten rechts Längsträger

vorne links Bodengruppe

mitte links Bodengruppe

vorne links Federbeindom

vorne rechts Federbeindom

Auspuffanlage

Ölverlust Motor

AU Frist abgelaufen

Ich sage ja nicht, dass der zweite Prüfer das nicht hätte bemängeln dürfen, aber mal im Ernst: wenn der erste Bericht schon alles ans Tageslicht gebracht hätte, hätte ich einiges an Geld und Zeit gespart und mir sofort ein anderes gekauft.

So etwas adrf man doch als Tüv-Prüfer nicht übersehen!!!!!

Ich werde auf jeden Fall Morgen mit dem ersten Typen reden und mir mein Geld wiederholen

Shadow

Genau das wäre auch mein nächstes.

Ich mein, Punkt ist ja, daß nicht der zweite Prüfer hier nu der Böse sein muß... sondern der erste wohl demnach nicht ganz gewissenhaft seiner Arbeit nachging, Du Dich aber darauf verlassen hast, daß nach der Beseitigung der aufgeführten Mängel Dein Wagen auch wieder in einem mangelfreien Zustand ist.

Wobei das natürlich immer auch ein bißchen Ermessensspielraum ist... der eine ist superpingelig und sieht in jedem Rostfleck eine potentielle Gefahr... der nächste sieht's locker und sagt's einem nur mündlich, daß man da was machen müsste, ansonsten würde es in zwei Jahren ein Problem werden.

Etc.pp. - ich denke, ist klar, was ich damit sagen möchte. Das ganze ist nunmal keine 100% Überprüfung, sondern nur ein recht oberflächlicher Check des Momentanzustandes. Allein wenn man sich die technischen Mittel betrachtet, mit denen ein Prüfer zu Werk geht... dürfte klar sein, daß hier das wichtigste "Instrument" der Prüfer, sein Wissen und seine Erfahrung ist.

Aber apropos...

Zitat:

Radhaus vorne rechts

Radhaus vorne links

vorne links Längsträger

vorne rechts Längsträger

hinten links Längsträger

hinten rechts Längsträger

vorne links Bodengruppe

mitte links Bodengruppe

vorne links Federbeindom

vorne rechts Federbeindom

Auspuffanlage

Ja toll - was damit eigentlich?

Steht doch jetzt nicht wirklich so im Bericht, oder...?

Radhaus vorne rechts... heh, geil, sowas hat mein Auto auch! :D

Themenstarteram 21. Juli 2005 um 17:53

dann mach es für den nächsten Besuch beim Tüv besser vorher ab ^^

ja nee is klar...

steht natürlich nicht so im Bericht!

Was soll schon damit sein.... vorhanden sind sie wohl, sonst hätte ich nur schlecht fahren können

Korrosion

Kannst nichts machen entweder du behebst die mängel oder kein tüv.

Wobei ich sagen muss manchmal haste da so ein Arsch als prüfer der meint er müsste mit dem Schraubenzieher dir Löscher in den Unterboden stechen nur weil etwas flugrost drann war. ( Ich spreche aus eigener Erfahrung)

am 21. Juli 2005 um 19:00

@mazdafreak

wenn dir der Prüfer mit dem schraubendreher in den unterboden sticht oder sonst irgendwo am auto hineinsticht, kannst du ihn anzeigen wegen mutwilliger zerstörung. ist kein witz. ein tüvprüfer DARF NICHT in den wagen hineinstechen. was er darf ist dich darauf hinzuweisen das da Rost ist und du das beheben musst. Aber einfach selber ein loch hinein stoßen darf er nicht.

Mein Prüfer wollte das an meinem schweller auch machen. als ich dann zu ihm sagte er soll sich das überlegen, wenn er da rein sticht zahlt er die kosten, hat ers ganz schnell gelassen und mich mündlich darauf hingewiesen.

Lasst euch nicht alles von den tüver gefallen leute. WIR HABEN AUCH RECHTE!

Na gut nicht alle Tüv prüfer sind Arschlöscher.

Meine Mutter hatte mal einen der hat nicht so genau mehr hingeschaut bei ihrem A Corsa sonst wäre sie nichtmehr drüber gekommen. ( Der Corsa hatte rost an den Ratläufen, Türen , Motorträger, und ein rostloch bei der battery wo mann in den Beifahrerfussraum schauen konnte.

am 21. Juli 2005 um 20:58

Ich hatte acuh mal so lustige Prüfer, alles durchgerostet und der hat dann mitm Schraubenzieher rum gestochert,. Naja mir ja egal musst ja eh alles weg und geschweisst werden, dann nachuntersuchung, und dann hat der wieder rum gestochert. Meinen guten Lack (frisch lackiert) rumgekratzt. Da is mir die Galle gekommen. "Tragendes Teil wollte nur sichergehen dass sie da nicht nur 5 kg Spchtel draufhaben" bla bla natürlich is des gescheisst, meinst ich mach halbe sachen oder.

Na toll, jedenfalls vielen Dank für die Kratzer im Motorraum, egal ob mans sieht oder nicht, die LAckierung war ned billig. lol

tja, hättest anzeigen dürfen, früher durften die TüVies das, heutzutage net mehr

Fahr einfach zum anderen TÜV..... HAst du keine Werkstatt des Vertrauens?

am 23. Juli 2005 um 17:08

aber den mängelberischt vom ersten tüv tüv tüv muss er dann trotzdem vorzeigen odda....

Neee, eben nicht.... Musst nur wieder einen vollen Tüv bezahlen.

( bei uns ca. 43 Euro ).

Lieber so ( zwei - drei mal Tüv bezahlen ) als hunderte Euros in die " sinnlose " Rep. zu stecken.

Mit Sinnlos meine ich zum Bsp: Nummernschildbeluchtiung ohne Funktion ...... und solche Sachen halt......

Aber ich werd gleich dazu sagen ( nicht dass mir wieder das Wort im Mund umgedreht wird ) BEI SICHERHEITSTECHNISCHEN SACHEN IMMER DIE REP. DURCHFÜHREN !!!!!! ( Bremsen, Lenkung, Elektro etc.)

am 23. Juli 2005 um 19:20

Ich würde mich mal erkundigen (wenn du im Rchtschutz bist auf jeden Fall)

Du hast 4 Wochen zur Behebung der ersten Mängel, und DAS, und nur DAS wird beim zweiten mal Kontrolliert !

Der erste Sachverständige hätte die andern Mängel finden müssen und dir die Frist geben müssen.

Hoffe es ist klar was ich meine. (Keine Reparatur-Frist für Mängel ist nicht richtig)

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