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TÜV-Eintragung/Legal oder nicht?

Themenstarteram 13. Februar 2008 um 19:26

Hallo leute, hatte da mal eine Frage:

 

ich habe mir vor kurzer Zeit gebrauchte FK-Scheinwerfer gekauft:

www.fk-automotive.de/.../fkrl85.jpg

 

Musste sie aufgrund starker Verunreinigungen und Undichtigkeiten zerlegen und neu abdichten.

 

Nachdem ich sie schon zerlegt hab, wollte ich interessehalber mal sehen, wie die Dinger ohne die roten Einsätze aussehen, und das Ergebnis hat mich so mitgerissen, das ich sie am liebsten so anbauen würde...

 

Stellt sich nur die Frage: Gibt es eine Möglichkeit, diese legal anzubauen, ohne die roten Einsätze?

Würde auch für die fehlende rote Reflektion noch extra Reflektoren ankleben und (da ja Bremslicht und Rücklicht Rot sind) gefärbte Birnen einbauen.

 

 

Danke Leute

 

loggdoc

 

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11 Antworten

merkt das denn einer wenn es nicht drinn ist? leuchten die denn noch rot?

Themenstarteram 13. Februar 2008 um 19:33

Von Grund auf nicht, deshalb die roten Birnen, also im Dunkeln sieht man keinen Unterschied, allerdings bei ausgeschaltetem Licht ist keine rote Reflektion zu sehen, sondern nur die weiss-silberne wie an der Oberseite der Blinker.

Ich würde ja wie gesagt die rote Reflektion durch Katzenaugen sicherstellen, allerdings weiss ich nicht, wie das mit der Eintragung aussieht, da ja die E-Zeichen wg. Änderung an den Scheinwerfern möglicherweise entfällt.

Weiss nur das sie bei lasierten Leuchten entfällt, da sie verändert wurden, weiss aber nicht wie es in diesem Fall aussieht.

Also was sagst du?

Danke für alle Antworten

loggdod

am 13. Februar 2008 um 19:42

Also ich denk das checkt keiner von der Rennleitung. Die sehen das E-Prüfzeichen und damit hat sich´s... Glaub kaum, dass die wissen, wie die Rückleuchten original von FK ausschauen. Ich würd´s auf jeden Fall versuchen wenn´s Dir so gefällt :)

Themenstarteram 13. Februar 2008 um 19:42

übrigens danke für die schnelle Antwort :)

Hallo,

ich würde das auch machen. Ich hatte mal auf meinem E36 weiße Rückleuchten, die haben auch nicht rot reflektiert. Deshalb sollte man ja die zusätzlichen Reflektoren drann machen. Die finde ich aber hässlich. Ich habe mir die dinger ins Handschuhfach gelegt, und wenn mal jemand gesagt hätte, hätte ich sie einfach drauf gemacht.

Grüße Klotz

Themenstarteram 13. Februar 2008 um 19:58

Das es auch ohne Eintragung & nicht ganz legal geht, ist mir auch klar ;)

Bin da nur leider auch trotz kulanter/nicht fachlich betrauter Rennleitung sehr schisserhaft und will nicht nachdem mir jemand hinten drauf gefahren ist, der sich auskennt, vor Gericht hören: Habe die Bremsleuchten nicht gesehen, da ist ja eh was verändert...

In jedem Fall KANN das zu einer mieserablen Situation führen, Versicherungsschutz ist da immer gegessen...

Hat jemand da möglicherweise das fachwissen oder nen tüv-prüfer gefrühstückt, und kann mir die rechtliche Seite erläutern?

Würde nur gern auf Nummer sicher gehn...

Danke nochmal für alle schnellen Antworten, bin echt begeistert von diesem Forum ;D

loggdoc

Wie du schon sagst, wenns hart auf hart kommt hast du verloren. Es ist nicht erlaubt.

Grüße Klotz

Themenstarteram 13. Februar 2008 um 20:15

Schade, hatte gehofft, das es mit einem netten TÜV-Prüfer und Katzenaugen legal gefahren werden könnte.

Werde dann wohl oder übel die Einsätze reinmachen müssen...

Außer jemand hat noch Erfahrungen, die er nicht vorenthalten möchte.. ;D

Danke nochmal...

loggdoc

PS: Weiss jemand, wie viel die Eintragung von Verbreiterungsplatten kostet? Habe bisher noch keine Eintragungen hinter mich gebracht, und hätte gern einen Anhaltspunkt...

Zitat:

Original geschrieben von loggdoc

Schade, hatte gehofft, das es mit einem netten TÜV-Prüfer und Katzenaugen legal gefahren werden könnte.

Werde dann wohl oder übel die Einsätze reinmachen müssen...

Außer jemand hat noch Erfahrungen, die er nicht vorenthalten möchte.. ;D

Danke nochmal...

loggdoc

PS: Weiss jemand, wie viel die Eintragung von Verbreiterungsplatten kostet? Habe bisher noch keine Eintragungen hinter mich gebracht, und hätte gern einen Anhaltspunkt...

ich denke genausoviel wie jede andere Eintragung, das waren bei meinen Felgen an der Limo damals 35€, ich meine aber es gibt auch Spurplatten die mit ABE / EG-Betriebserlaubnis fahrbar sind.

Greetz Silvio

Zitat:

Original geschrieben von loggdoc

Hat jemand da möglicherweise das fachwissen oder nen tüv-prüfer gefrühstückt, und kann mir die rechtliche Seite erläutern?

das verändern von bauartgeprüften bauteilen zieht das erlöschen der betriebserlaubniss der bauteile nach sich....d.h. es sind quasi komplett neue (ungeprüfte) leuchten....

lichttechnische einrichtungen müssen gewisse anforderungen im bezug auf lichtaustrittsfläche, lichtfluss usw. erfüllen.....

diese prüfungen erfodern (teure) messgeräte, die nicht jeder tüv im prüfmittelschrank hat (imho nur zwei tüv-niederlassungen in ganz deutschland).....eine prüfung mit dem "messmittel menschliches auge" ist NICHT möglich....

d.h. du müsstest die lampen an das lichttechnsiche institut der uni karlsruhe (oder eben an eine der zwei tüv-stellen schicken) nen gedeckten scheck über 20.000€ mit in das paket legen, und mit viel glück erhälst du die lampen nebst einer be für beide lampen (aber ohne die 20.000€) zurück.....hast du kein glück gtibts nur die lampen (ohne be, und auch ohne das geld)....

Ich habe auch noch was zum Thema beizutragen, in dem es um die Eintragung meiner Standlichtringe ging:

Zitat:

Nur komisch das selbst der TÜV RW sowie die DEKRA Stelle hier in Oberhausen(NRW) gesagt hat das die Eintragung absolut Einwandfrei ist da man das Standlicht umsetzten darf solange es sich in Scheinwerfer Höhe befindet weiss ja nicht aus was für ner Ecke du kommst (Evtl. Dunkeldeutschland ) aber hier ist das was CityCobra hat absolut LEGAL getüvt worden.... bis hin zum Raum Münster wo ich auch nachgefragt habe mit seiner Tüveintragung.... sagen die Tüver alle das gleiche, die Eintragung wäre absolut OK, es sollte z.b. nur kein Farbiges Licht verwendet werden da es auch eine Vorschrift gibt welche Farbe das Standlicht haben muss "Weiss"..... nicht Gelb sondern "Weiss" ist ausgeschrieben und CityCobra hat definitiv WEISSES Licht... weiss also gar nicht was du hier für ne Welle schieben willst !?!?!? Er hat den Scheinwerfer zwar in seiner Grundausführung verändert, hat aber dafür eine TÜV Prüfung vornehmen lassen (21ér Sonderabnahme) und der TÜVER hat bestätigt das weder andere Verkehrsteilnehmer noch er selber sich mit dem Umbau gefährdet also TÜV EINTRAGUNG.... so geht´s hier in NRW....

Glaub mal ich hab mich mit den Ringen und dem TÜV ausreichend Informiert damit ich die Dinger SAUBER und LEGAL getüvt bekomme.... sonst hätte ich nicht soviel nachtelefoniert, aber selbst wenn der TÜV RW mir sein OK gibt dann MUSS doch was dran sein oder .... und da du ja quasi ume Ecke wohnst weisst du ja wie schnell man hier mit einem Wagen wie meiner angehalten wird und wie gern die Grüne Rennleitung ne Stunde mal Zeit nimmt um alles zu Checken... von daher ist das mehr als LEGAL die TÜV Eintragung...

P.S.: Natürlich sind meine Ringe jetzt auch wieder WEISS Beleuchtet, BLAU hätte ich auch nicht getüvt bekommen... nur ist das ne Arbeit voner Minute die Farben zu wechseln bei mir

Quelle: www.BMW-Treff.de

 

Bis jetzt hatte ich wegen der Standlichtringe / Angel Eyes noch keinen Stress.

Auch in anderen Foren habe ich noch keine Fälle gefunden in denen bei einem Unfall die Versicherung nicht gezahlt hat aufgrund der nachgerüsteten Standlichtringe.

Aber evtl. habt Ihr ja einige Links für mich?

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