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TÜV: erhebliche Mängel - Querlenkerlager u. Nebelscheinwerfer
Hallo,
ich war letzten Freitag direkt beim TÜV Nord zwecks HU/AU. Mit folgenden erheblichen Mängeln wurde mir die Plakette verwehrt. Da mein Auto schon älter ist, suche ich nach einer finanziell betrachtet altersgerechten Lösung.
Auto ist ein A3 8P Bj. 2007, 190tkm.
1.) 5.3.3a Querlenker 1. Achse links und rechts (innen): Gummilagerung beschädigt.
2.) 4.5.2 Nebellicht links Einstellung zu hoch
Meine freie Werkstatt ersetzt die beiden Querlenkerlager für insg. 288€ inkl. USt., Lohn und Material. Das ist klar erforderlich und ich denke, preislich angemessen.
Zu Punkt 2) linker Nebelscheinwerfer, sagte mir der TÜV Prüfer, die mechanische Einstellung des Neblers hätte er ausprobiert, diese sei defekt. Eine Einstellung sei somit nicht mehr möglich.
Meine Werkstatt veranschlagt insg. 124€ für einen neuen Nebler.
Kann ich stattdessen vor der Nachprüfung die NSW mit Panzerband zukleben?
Oder könnte ich sie demontieren?
Es soll der in meinen Augen unnötige Austausch des Neblers vermieden werden.
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19 Antworten
Eine Dose Mattschwarz drüber, dann ist es keine Beleuchtung mehr. Ob Panzerband ausreichend ist weiß ich nicht.
Aber du willst den Nebelwerfer ja wohl eh nicht mehr benutzen.
Danke! Da ich die Nebler aber durchaus wieder bei Bedarf nutzen können möchte, ist mattschwarz lackieren oder jede andere permanente Veränderung leider keine Option.
Nach ECE R-48 gilt eine Lichttechnische Einrichtung als nicht mehr vorhanden, wenn die Leuchte nicht durch einfaches einsetzen der Lichtquelle wieder in Betrieb genommen werden kann.
Fazit:
Glühlampe raus, Kabel abschneiden.
Wenn das keine Alternative für dich ist, muss du den ersetzen, oder ausbauen und instandsetzen. (Meistens Schraube verrostet oder Kunststoff Drehring gebrochen.)
Also Kabel möchte ich natürlich nicht abschneiden, deshalb wäre mir ein Demontieren, noch besser abkleben lieber.
Die Frage ist eben nur, was davon dem TÜV ausreicht.
Vielleicht war hier ja schonmal jemand in der gleichen Situation.
Zitat:
@Wischwasserleer schrieb am 17. Juni 2021 um 16:35:51 Uhr:
Danke! Da ich die Nebler aber durchaus wieder bei Bedarf nutzen können möchte, ist mattschwarz lackieren oder jede andere permanente Veränderung leider keine Option.
Ähm? Du willst also bei Bedarf falsch eingestellte NSW in Betrieb nehmen und den Gegenverkehr blenden, weil du keine Lust hast, sie außer Betrieb zu setzen, die aber problemlos und gerne weiter betreiben würdest ob des Wissens, dass die kacke sind? Habe ich das soweit richtig verstanden?
Nein, das hast du falsch verstanden bzw. habe ich mich eher nicht deutlich genug ausgedrückt.
Ich möchte mir die Möglichkeit offen halten, die Nebler wieder nutzen zu können, falls ich mich dazu entscheide, den einen Nebler doch noch irgendwann reparieren zu lassen. Solange ein Nebler zu hoch strahlt, wäre es verantwortungslos gegenüber seinen Mitmenschen, diese einzuschalten.
Daher möchte ich die Nebler möglichst nicht "zerstören" und suche nach einer temporären Lösung.
In der eBucht bekommt man ein Paar neu für deutlich unter 40€ inclusive Versand.
Kaufen, einbauen, einstellen und fertig.
Ähm, wir reden hier über 40€ Material für einen neuen Nebler.
Da stellt sich doch die Frage nicht.
Edit: da war jemand schneller.
OK, gut. Die Farbe müsste aber auch wieder runter gehen. Wenn das alles eine Einheit ist brauchst FU den Nebelwerfer sowieso neu.
Dieser erhebliche Mangel soll vor der Zuteilung der Plakette BEHOBEN werden.
Was du jetzt machst, ist einen Trick zu suchen, mit dem du nichts machen/bezahlen mußt, und trotzdem die Plakette zu bekommen.....
Zitat:
@nogel schrieb am 17. Juni 2021 um 16:56:02 Uhr:
Dieser erhebliche Mangel soll vor der Zuteilung der Plakette BEHOBEN werden.
Was du jetzt machst, ist einen Trick zu suchen, mit dem du nichts machen/bezahlen mußt, und trotzdem die Plakette zu bekommen.....
Das sehe ich anders. Sofern es erlaubt wäre, die Nebler zu demontieren, wäre es in meinen Augen nicht verwerflich, davon Gebrauch zu machen. Wir reden hier schließlich von einem Bauteil, das der Gesetzgeber nicht für ein Fahrzeug vorschreibt.
Da gibt's bestimmt auch was beim Schrotti...
Gruß jaro
Zitat:
@Wischwasserleer schrieb am 17. Juni 2021 um 16:59:24 Uhr:
Sofern es erlaubt wäre, die Nebler zu demontieren, wäre es in meinen Augen nicht verwerflich, davon Gebrauch zu machen. Wir reden hier schließlich von einem Bauteil, das der Gesetzgeber nicht für ein Fahrzeug vorschreibt.
Klar kannst du die auch demontieren.
Zitat:
@ME1200 schrieb am 17. Juni 2021 um 16:52:54 Uhr:
In der eBucht bekommt man ein Paar neu für deutlich unter 40€ inclusive Versand.
Kaufen, einbauen, einstellen und fertig.
Danke!
Darüber hatte ich noch nicht nachgedacht.
Beim linken Nebler sind wir bei ca 25€. Sofern ich den Einbau selber hinbekomme, wäre das ja eine sehr vernünftige Lösung.
Die Glühbirnen der Nebelleuchten musste ich schon einmal wechseln. Dafür mussten die Nebler auch komplett raus. Das ging problemlos. Das sollte ja bei einem Tausch des gesamten Nebelscheinwerfers dann die gleiche Arbeit sein.