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TüV fällig, aber Fahrzeug derzeit nicht fahrtüchtig

Themenstarteram 31. Juli 2018 um 10:44

Moin!

Das Auto meiner Frau ist diesen Monat eigentlich fällig gewesen, was TüV angeht. Ich wollte eigentlich vor 3 Wochen langsam nen Termin machen, als meine Frau dann zwei Tage zuvor liegen geblieben ist.

Ein bisschen überziehen darf man ja, aber wir können leider noch gar nicht abschätzen wie lange das Auto nun benötigen wird um es wieder flott zu machen. Eventuell wird es sich auch gar nicht lohnen, das ist alles noch in Klärung.

Wie sieht das denn jetzt mit dem TüV aus? Muss ich das irgendwo vermerken lassen oder Ähnliches? Oder gar zeitweise abmelden oder solche Scherze?

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31 Antworten

Solange ihr das Auto nicht bewegt, bis auf Fahrten zu Werkstatt/Tüv, ist das alles total egal.

am 31. Juli 2018 um 10:48

du kannst 2 Mon. überziehen. Wie lange brauchst Du um zu wissen was Du tun willst, 2 Mon., 6 Mon. oder noch länger?

Nur nicht abmelden, dann gehts nur noch mit dem Hänger zur Werkstatt.

Themenstarteram 31. Juli 2018 um 11:18

das Fahrzeug wird von einem Bekannten repariert, welcher derzeit jedoch ziemlich viel um die Ohren hat. Bei einer ersten Bestandsaufnahme wurden schon einige Sachen festgestellt, welche neben dem Hauptfehler (Getriebesteuerung wird bei Auslesung als Fehler erkannt - Fahrzeug stellt sich tot und springt nicht mehr an) ebenfalls gemacht werden müssen. Querlenker, Bremsen, komplett neue Reifen.

Das kann sich auch gerne noch nen Monat ziehen, bevor wir überhaupt wissen, ob sich das lohnt. Es handelt sich um nen 17 Jahre alten Corsa C mit Automatikgetriebe.

Themenstarteram 31. Juli 2018 um 11:26

manchmal kann man es sich auch einfach machen...

hab einfach mal beim TüV-Nord angerufen. Klar möchte der Gesetzgeber, dass man auch im Monat des Ablaufs den TüV erneutert, aber es wäre 2 Monate lang wohl kein Problem zu überziehen. Ab dem dritten Monat müsste man 12€ Strafe zahlen.

Die zukünftige TüV-Dauer wird auch nicht mehr wie früher dann um die Überzeihungszeit verkürzt, sondern man erhält die vollen 24 Monate.

@ceinsler schrieb am 31. Juli 2018 um 12:48:12 Uhr:

"du kannst 2 Mon. überziehen. Wie lange brauchst Du um zu wissen was Du tun willst, 2 Mon., 6 Mon."

 

Ende des Zitats!

 

Fazit:

 

Stimmt. Das hast Du hier schon lesen können.

 

Die 12 € sind aber nur der Aufschlag auf Die HU Gebühr bei tüv , dekra, usw. wenn man mehr als 2 Monate überzieht.

Steht das Fzg. auf der Strasse und Polizei wirft einen Blick aufs HU Siegel, werden ab dem 3.Monat, also auch ab mehr als 2 Monate überzogen, 15.- € Knöllchen fällig.

Ab dem 5.Monat teurer dann ab 7. Nochmal teurer usw.

 

(Evtl.sind die Tarife mittlerweile sogar angehoben worden! Hatte diese Preise von früher noch so in Erinnerung! )

 

Strafe (Bußgeld) bezahlst du nur dann, wenn du erwischt wirst. Bei der HU zahlst du eine um 20 % erhöhte Gebühr für den erhöhten Prüfaufwand. Weiß allerdings keiner, worin dieser erhöhte Prüfaufwand besteht.

Die Auffassung, dass mangels Teilnahme am Straßenverkehr die Überziehung uninteressant ist, ist leider falsch. Parkt das Auto entweder in der Garage oder so, dass man die Plakette nicht so leicht sehen kann.

am 31. Juli 2018 um 12:23

stell das Auto auf dein Privatgrundstück (evtl. auch Garage) und lass es da stehen, bis es repariert ist, natürlich nicht monatelang... Dann fährst du zum TÜV. Zur HU darfst du auch ohne gültige Plakette.

Stehe vor einem ähnlichem Dillema, nur, dass ich das Fahrzeug eigentlich ummelden müßte (Umzug)- es ist ein Oldtimer, wo ich nicht alle Teile so schnell bekomme, wie ich es gern hätte. Abmelden bringt den Nachteil, dass dann die Versicherung nicht mehr vollumfänglich potentielle Schäden deckt.

corsa c 17 Jahre Rechne mal die Teile u. Löhne, dafür gibt ein Auto mit TÜV, und Getriebe ist ein Automatisiertes Schaltgetriebe?

am 31. Juli 2018 um 15:13

Das Auto auf einem privaten Grundstück abzustellen nutzt überhaupt nichts. Hast du einen netten Nachbarn gibts ein knöllchen ab dem 3. Monat. Ein zugelassenes Fahrzeug ist immer TÜV pflichtig egal wo es steht. Ist mir mit meinem Anhänger passiert den ich fast nie benutze und den TÜV einfach vergessen habe. Der war rund ein Jahr drüber.

Solange ihr noch mit dem Gedanken spielt, das Auto wieder HU-fähig zu machen würde ich nicht abmelden. Das bringt nur Scherereien.

Wichtig: nicht damit rumfahren und auch nicht öffentlich rumstehen lassen. Auch nicht auf Privatgrundstück solange der Stellplatz öffentlich zugänglich ist.

Entgegen anderslautender Meinung ein paar Posts zuvor ist m.W. das Fahren zum TÜV mit abgelaufener HU ebenso unzulässig.

Je nach Überziehungsdauer allerdings vernachlässigbar.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 31. Juli 2018 um 12:48:12 Uhr:

du kannst 2 Mon. überziehen. Wie lange brauchst Du um zu wissen was Du tun willst, 2 Mon., 6 Mon. oder noch länger?

Das steht nochmal genau wo? Nun mach ich den Job schon so viele Jahre, aber finde einfach nicht die Rechtsquelle, nach der man das genau so machen darf, wie Du beschrieben hast...:rolleyes:

Zitat:

@gardiner schrieb am 31. Juli 2018 um 18:14:20 Uhr:

Nun mach ich den Job schon so viele Jahre

Das zählt bei V und S nicht. Hier ist schließlich geballtes Fachwissen vertreten.....:D

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