TÜV Frage
Hallo,
ich habe in der Garage ein altes verstaubtes Cabrio stehen - noch angemeldet
aber sehr lange nicht mehr gefahren - somit auch kein TÜV mehr gemacht!!!
Die letzte TÜV Plakette steht auf "08/2008" !!!!!!
Jetzt möchte ich mit dem DING mal wieder auf die Straße und somit steht als
erstes der TÜV Besuch an und ich weiß nun nicht, was hier auf mich zukommt.
Wie geht der TÜV mit mir um??
Muß ich nun alle TÜV Untersuchen nachholen und bezahlen - also 2008, 2010, 2012, 2014 ???
Oder gar eine Komplettabnahme??
Was denkt Ihr???
DANKE
TOM
Beste Antwort im Thema
Ich glaube das wird mit der Fahrt zur Anmeldung verwechselt. Ich kann ein unangemeldetes Fahrzeug auf direktem Wege zur Zulassungsstelle fahre - ohne gültige Kennzeichen.
D.h. die HU muss bereits erteilt worden sein.
Ein Fahrzeug ohne gültige HU darf auf öffentlichen Straßen nicht bewegt und abgestellt werden. Auch eine Fahrt zum Prüfer ist davon betroffen.
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44 Antworten
Nix davon. Es gibt eine HU plus, die etwas teurer ist. Mach aber vorher einen Termin aus und lass dir darüber eine schriftliche Bestätigung geben. Dann sollte es auf der Fahrt zur Prüforganisation auch keine Probleme mit der Polizei geben, wenn sie dich anhalten. Alternativ das Auto auf eine Anhänger transportieren.
Als erstes braucht der Wagen erst mal eine Wartung.
Ich musste vor 2 Jahren beim TÜV einen Aufschlag für die Hauptuntersuchung inkl. AU zahlen, ich meine das sind 20 oder 30% gewesen. Eine Komplettabnahme müsstest du machen wenn der Wagen abgemeldet gewesen wäre.
Zitat:
Original geschrieben von martinb71
Eine Komplettabnahme müsstest du machen wenn der Wagen abgemeldet gewesen wäre.
Falsch, eine AU / HU ist auch bei abgemeldeten Fz. ausreichend.
Zitat:
Original geschrieben von Golfschlosser
Zitat:
Original geschrieben von martinb71
Eine Komplettabnahme müsstest du machen wenn der Wagen abgemeldet gewesen wäre.
Falsch, eine AU / HU ist auch bei abgemeldeten Fz. ausreichend.
Ich kenne das so wenn das Fahrzeug länger als 2 Jahre abgemeldet ist, muss eine Komplettabnahme gemacht werden. Hat sich das geändert?
OK Danke.
Der Tüv-Termin schützt vor Strafe nicht. Ganz sicher bist Du nur, wenn niemand sieht, dass der Tüv abgelaufen ist. Das wäre einzig mit Anhänger und abgeschraubten Kennzeichen möglich. Persönlich würde ich es wahrscheinlich riskieren, dann aber im Dunkeln fahren.
Und ich würde die HU in einer Werkstatt machen lassen, die auch fällige Reparaturen durchführt, sonst hat man den Huddel mehrfach.
Ich glaube das wird mit der Fahrt zur Anmeldung verwechselt. Ich kann ein unangemeldetes Fahrzeug auf direktem Wege zur Zulassungsstelle fahre - ohne gültige Kennzeichen.
D.h. die HU muss bereits erteilt worden sein.
Ein Fahrzeug ohne gültige HU darf auf öffentlichen Straßen nicht bewegt und abgestellt werden. Auch eine Fahrt zum Prüfer ist davon betroffen.
Zitat:
Original geschrieben von Denkzettel_OHV
Ich glaube das wird mit der Fahrt zur Anmeldung verwechselt. Ich kann ein unangemeldetes Fahrzeug auf direktem Wege zur Zulassungsstelle fahre - ohne gültige Kennzeichen. …
Du kannst das tun, du darfst es aber nicht! Bitte keine Unwahrheiten verbreiten.
Zulässig sind nur Fahrten mit 1) montierten Kennzeichen und 2) bestehendem Versicherungsschutz. Fahrten zur Zulassungsstelle dürfen auch mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, aber niemals ohne Kennzeichen!
Zitat:
Original geschrieben von Denkzettel_OHV
D.h. die HU muss bereits erteilt worden sein.
Nein, auch Fahrten zur HU sind mit ungestempelten Kennzeichen zulässig
Zitat:
Ein Fahrzeug ohne gültige HU darf auf öffentlichen Straßen nicht bewegt und abgestellt werden. Auch eine Fahrt zum Prüfer ist davon betroffen.
Der Verstoß ist das nicht-vorführen, selbst wenn das Auto in einer verschlossenen Garage steht. Das wird durch eine Fahrt nicht schlimmer, nur auffälliger
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Zitat:
Original geschrieben von Denkzettel_OHV
D.h. die HU muss bereits erteilt worden sein.
Nein, auch Fahrten zur HU sind mit ungestempelten Kennzeichen zulässig …
Denkzettel_OHV bezieht sich auf die Fahrt zur Zulassungsstelle, die ist nunmal nur mit gültiger HU zulässig. Was solltest du auch auf einer Zulassungsstelle ohne HU?
Ich kann problemlos mit ungestempelten Kennzeichen erst zur HU dann zur Zulassung fahren. Ist aber hier eh oT.
Zitat:
Ich kann problemlos mit ungestempelten Kennzeichen erst zur HU dann zur Zulassung fahren.
Vorausgesetzt, das Kennzeichen wurde vorher deinem Fahrzeug zugewiesen.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Ich kann problemlos mit ungestempelten Kennzeichen erst zur HU dann zur Zulassung fahren. Ist aber hier eh oT.
.............und mit vorweisbarer eVB.
Ohne eVB ist es verboten, die Fahrt zum TÜV ob mit oder ohne eVB ist nicht erlaubt.