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Tüv für Schlingerkuplung

Themenstarteram 31. Mai 2009 um 12:23

Hallo hab da mal eine Frage. Muß eine nachträglich angebaute Schlingerkuplung von Westfalia  die ich selber  an unserem Wohnwagen gebaut habe Tüv abgenommen werden.

Mfg Gerhold

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19 Antworten

NEIN!

am 1. Juni 2009 um 4:58

Zitat:

Original geschrieben von astra-f88

NEIN!

und wie bekommt man die 100 Km/h Zulassung ?

am 1. Juni 2009 um 7:54

Wenn man die 100 Km/h nicht haben will braucht man nicht zum TüV.

Man kann sogar 100 Km/h bekommen ohne ASK. Nachzulesen hier:www.tuev-nord.de/23590.asp

am 1. Juni 2009 um 8:33

Zitat aus dem TÜV

Zitat:

5. Voraussetzung: Eintrag in Ihrem Fahrzeugschein

Der Fahrzeugschein Ihres Anhängers muss einen Hinweis enthalten, dass Ihr Anhänger für den Tempo 100 Betrieb in einer Kombination geeignet ist.

Hat Ihr Anhänger keine eigene Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung nach 4. und möchten Sie die erhöhten X-Werte 1,0 oder 1,2 in Anspruch nehmen, muss im Fahrzeugschein Ihres Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass Ihr Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb Ihres Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert.

Falls diese Hinweise nicht vorhanden sind, begutachten wir Ihr Fahrzeug gerne und erstellen Ihnen einen Änderungsvorschlag für Ihren Fahrzeugschein, der alle erforderlichen Angaben beinhaltet. Zusätzlich erhalten Sie vom TÜV NORD ein Informationsblatt über die Voraussetzungen zur Nutzung der Tempo 100 Regelung.

am 2. Juni 2009 um 8:55

bei der tempo 100-zulassung musst du in jedem fall zu einer kraftfahrzeug-überwachungsorganisation, da dort überprüft wird, ob das gespann die nötigen voraussetzungen hat um eine 100´er plakette zu bekommen(ASK, ESP, reifen nicht älter als 6 jahre, gewichtsverhältnis zwischen fz und ww). mit diesem prüfbericht gehst du zur zulassungstelle die tragen dann das ganze gedöhns ein und du bekommst dort deine plakette. kostenpunkt für beides ca. 70,- €.

Zitat:

Original geschrieben von Toon2006

bei der tempo 100-zulassung musst du in jedem fall zu einer kraftfahrzeug-überwachungsorganisation, da dort überprüft wird, ob das gespann die nötigen voraussetzungen hat um eine 100´er plakette zu bekommen(ASK, ESP, reifen nicht älter als 6 jahre, gewichtsverhältnis zwischen fz und ww). mit diesem prüfbericht gehst du zur zulassungstelle die tragen dann das ganze gedöhns ein und du bekommst dort deine plakette. kostenpunkt für beides ca. 70,- €.

ESP wohl nicht, ich hatte mit meinem alten PKW (skoda octavia I, 2004 mit ASR ohne ESP) die 100er Zulassung für meinen WW beantragt und bekommen.

am 2. Juni 2009 um 9:45

Zitat:

Original geschrieben von SeriousD

Zitat:

Original geschrieben von Toon2006

bei der tempo 100-zulassung musst du in jedem fall zu einer kraftfahrzeug-überwachungsorganisation, da dort überprüft wird, ob das gespann die nötigen voraussetzungen hat um eine 100´er plakette zu bekommen(ASK, ESP, reifen nicht älter als 6 jahre, gewichtsverhältnis zwischen fz und ww). mit diesem prüfbericht gehst du zur zulassungstelle die tragen dann das ganze gedöhns ein und du bekommst dort deine plakette. kostenpunkt für beides ca. 70,- €.

ESP wohl nicht, ich hatte mit meinem alten PKW (skoda octavia I, 2004 mit ASR ohne ESP) die 100er Zulassung für meinen WW beantragt und bekommen.

richtig! streiche esp setzte abs!!! danke!!! :p

hab noch mal ein infoblatt vom tüv angehängt.

am 2. Juni 2009 um 11:02

Das möchte ich so nicht stehen lassen, weil das so nicht geprüft wird:

  • Das Gespann wird nicht geprüft!
  • ESP nur unter verschärften Bedingungen!
  • Gewichtsverhältnis wird nicht geprüft!

 

Die dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung sieht im einzelnen (vereinfacht) folgende Regelungen vor:

 

  • Dein Auto darf nicht schwerer als 3,5 to sein und muss ABS haben.
  • Dein WW darf max. 6 Jahre alte Reifen haben und diese müssen für mind. 120 km/h (Speedindex L) zugelassen sein. Dazu muss dein WW Stoßdämpfern haben. Das zul. Gesamtgewicht deines WW darf das Leergewicht deines Autos nicht überschreiten (ist dein WW schwerer, gelten verschärfte Bedingungen!). Dein WW muss eine ASK haben (sonst gelten wieder verschärfte Bedingungen) und du musst mit der größtmöglichen Stützlast fahren.

 

Rüstest du einen WW nach, wird vom TÜV eine Bestätigung für den WW ausgestellt. Die Zulassungsstelle stellt dann eine Bescheinigung mit Plakette für Tempo 100 aus.

 

Der WW alleine bekommt die 100er Zulassung. Dies ist nicht an ein bestimmtes Zugfahrzeug gebunden. Du kannst also auch mit einem fremden Zugfahrzeug beim TÜV vorfahren. Für die Einhaltung der Kriterien, also auch das richtige Auto vorne anzuhängen, ist der Fahrer verantwortlich.

 

Gruß

Günter

 

Zitat:

Original geschrieben von kurare

Das möchte ich so nicht stehen lassen, weil das so nicht geprüft wird:

  • Das Gespann wird nicht geprüft!
  • ESP nur unter verschärften Bedingungen!
  • Gewichtsverhältnis wird nicht geprüft!

Die dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung sieht im einzelnen (vereinfacht) folgende Regelungen vor:

  • Dein Auto darf nicht schwerer als 3,5 to sein und muss ABS haben.
  • Dein WW darf max. 6 Jahre alte Reifen haben und diese müssen für mind. 120 km/h (Speedindex L) zugelassen sein. Dazu muss dein WW Stoßdämpfern haben. Das zul. Gesamtgewicht deines WW darf das Leergewicht deines Autos nicht überschreiten (ist dein WW schwerer, gelten verschärfte Bedingungen!). Dein WW muss eine ASK haben (sonst gelten wieder verschärfte Bedingungen) und du musst mit der größtmöglichen Stützlast fahren.

Rüstest du einen WW nach, wird vom TÜV eine Bestätigung für den WW ausgestellt. Die Zulassungsstelle stellt dann eine Bescheinigung mit Plakette für Tempo 100 aus.

Der WW alleine bekommt die 100er Zulassung. Dies ist nicht an ein bestimmtes Zugfahrzeug gebunden. Du kannst also auch mit einem fremden Zugfahrzeug beim TÜV vorfahren. Für die Einhaltung der Kriterien, also auch das richtige Auto vorne anzuhängen, ist der Fahrer verantwortlich.

Gruß

Günter

 

hmm, also der TÜV-Prüfer (TÜV-Sued), der das bei mir eingetragen hat, hat durchaus das Zugfahrzug begutachtet (wollte dazu auch die Papiere sehen).

Scheinbar gibts hier doch wieder Unterschiede zwischen Theorie und Praxis. Vermutlich hats der Prüfer nicht besser gewusst.

Eine Frage hab ich jetzt doch noch:

Wenn ich von meinem alten WW die ASK abbaue und an meinen neuen ran (der halte hat dann ne normal Kupplung dran) ... muss ich dann das 100km/h Schild abkratzen oder reichts den Käufer drauf hinzuweisen (schriftlich) dass er es abmachen muss, falls er nicht wieder ein ASK montiert. (weil wenn er das tut, müsste er ja wieder Behördengänge absolvieren).

Und: würdet Ihr eine 3 Jahre alte ASK dran lassen und ne neue kaufen oder umbauen?

Bringt ne ASK einen Mehrwert (mehr Geld :) ) beim Verkauf? Oder nur ein Zuckerl, das nicht bezahlt wird ...

Danke & Ciao, Ralf

am 2. Juni 2009 um 11:44

Also m.E. war der Prüfer einfach neugierig oder ein Gewohnheitstier. Du hast sicher keinen Eintrag in die Auto-Papiere, oder für dein Auto eine Bescheinigung erhalten. Es sei denn, das alles war vor Okt 2005!

 

Wenn du die Kupplung abmachst, dann stimmt deine 100er Bescheinigung nicht mehr und du musst das Schild abmachen oder deutlich durchstreichen (roter Balken). Das würd ich nicht dem neuen Hakter überlassen.

 

Ich denke du solltest die ASK dranlassen und dem Käufer dafür 150,-- Euro abnehmen, ansonsten abbauen. Abbauen aber nur, wenn dein nächster keine ASK hat - sonst ist das ziemlich sinnlos.

 

Gruß

Günter

der nächst hat keine ASK

genau so hab ich mir das auch überlegt. Jetzt muss man nur mal jemanden finden, der die 150€ nicht mal eben so runterhandelt :).

Naja, mal sehen wie die Nachfrage ist, danke!.

Ach ja: in die Autopapiere hat der nix eingetragen.

am 2. Juni 2009 um 17:11

Zitat:

Original geschrieben von kurare

Das möchte ich so nicht stehen lassen, weil das so nicht geprüft wird:

  • Das Gespann wird nicht geprüft!
  • ESP nur unter verschärften Bedingungen!
  • Gewichtsverhältnis wird nicht geprüft!

Die dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung sieht im einzelnen (vereinfacht) folgende Regelungen vor:

  • Dein Auto darf nicht schwerer als 3,5 to sein und muss ABS haben.
  • Dein WW darf max. 6 Jahre alte Reifen haben und diese müssen für mind. 120 km/h (Speedindex L) zugelassen sein. Dazu muss dein WW Stoßdämpfern haben. Das zul. Gesamtgewicht deines WW darf das Leergewicht deines Autos nicht überschreiten (ist dein WW schwerer, gelten verschärfte Bedingungen!). Dein WW muss eine ASK haben (sonst gelten wieder verschärfte Bedingungen) und du musst mit der größtmöglichen Stützlast fahren.

Rüstest du einen WW nach, wird vom TÜV eine Bestätigung für den WW ausgestellt. Die Zulassungsstelle stellt dann eine Bescheinigung mit Plakette für Tempo 100 aus.

Der WW alleine bekommt die 100er Zulassung. Dies ist nicht an ein bestimmtes Zugfahrzeug gebunden. Du kannst also auch mit einem fremden Zugfahrzeug beim TÜV vorfahren. Für die Einhaltung der Kriterien, also auch das richtige Auto vorne anzuhängen, ist der Fahrer verantwortlich.

Gruß

Günter

 

natürlich ist der fahrer selbst verantwortlich! jetzt das große ABER...: BÜROKRATIESTAAT DEUTSCHLAND möchte sehr wohl ein fahrzeug davor sehen, welches den kriterien entspricht! auch ich musste meine zulassung vor zeigen!!! auch richtig ist, dass der ww vom zugfahrzeug entkoppelt wurde. das heisst ich kann den ww mit einem anderen fz (das die kriterien erfüllt) auch 100 fahren!

was anderes hab ich in meinen vor gehenden antworten auch nicht gesagt!!! tschuldigung, stossdämpfer als weiteres kriterium hab ich noch vergessen!

und ich muss doch wissen was bei meiner 100´er zulassung alles geprüft wurde und was der prüfer von mir haben wollte!

ICH WAR DABEI!!! ;)

am 3. Juni 2009 um 5:15

Zitat:

Original geschrieben von Toon2006

.........., da dort überprüft wird, ob das gespann die nötigen voraussetzungen hat um eine 100´er plakette zu bekommen(ASK, ESP, reifen nicht älter als 6 jahre, gewichtsverhältnis zwischen fz und ww). ............

Also wie das in B gemacht wird, und bei dir speziell gemacht wurde, kann ich natürlich nicht beurteilen. Fakt ist, dass du nur den WW auf 100 zulassen musst, der Zugwagen der den WW zum Tüv bringt, tut dabei nichts zur Sache und wird nicht geprüft. Du kannst auch mit einem fremden Auto und deinem WW vorfahren - das hat den Prüfer nicht zu kümmern.

Das Gespann wird dann geprüft, wenn du die erschwerten Bedingungen ausschöpfen willst, z.B. keine ASK hast.

Gruß

Günter

was mich in dem Zusammenhang noch interessieren würde, wie hier die Regelung im Ausland ist.

Sprich wenn ich mit einer 100er Zulassung nach Kroatien fahren:

Durch Österreich, Slowenien, Kroatien

oder in Italien.

Gibts da eine Aufstellung, wo ich mit meiner Zulassung auch 100 fahren darf und wo ich nur 80 fahren darf oder gilt das "100" in ganz Europa?

Danke & Ciao, Ralf

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