ForumTT 8N
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. TT
  6. TT 8N
  7. TÜV geprüfter Verstellbereich bzw. maximal eingetragene Tiefe

TÜV geprüfter Verstellbereich bzw. maximal eingetragene Tiefe

Themenstarteram 7. März 2007 um 11:34

Hallo Leute,

es ist soweit. Ich will mir die nächsten Wochen ein Gewindefahrwerk einbauen lassen.

Eine Frage habe ich zu der Angabe "TÜV geprüfter Verstellbereich" bei Gewindefahrwerken. Und zwar schreibt z.B. FK beim Königssport einen TÜV geprüften Verstellbereich bis 45mm vor. Ich finde das etwas weniger.

Heißt das das der TÜV nur maximal 45mm tiefer einträgt? Falls ja wäre mir das bei meinen 18" S-Line viel zu wenig.

Und wieviel tiefer hat der TÜV bei euch in Verbindung mit Gewindefahrwerken eingetragen?

Fahre übrigends einen TTCQ

Ausserdem nochwas: Ich bin kein Freund von Spurplatten. Kann ich die 8x18 ET33 auch ohne Spurplatten bei nem Gewinde fahren? Oder sind zwigend welche erforderlich?

Ähnliche Themen
18 Antworten
am 7. März 2007 um 11:42

Servus,

weiss ehrlich gesagt nicht,wie weit meiner genau unten ist.

aber definitiv tiefer als 45mm (siehe Bilder)

Das Spurplatten zwingend erforderlich sein sollen - wäre mir neu!

Themenstarteram 7. März 2007 um 11:47

und das ist bei dir auch so eingetragen?

Dachte irgendwo im Forum gelesen zu haben das jemand Spurplatten bei den original Felgen montieren musste weil sie sonst irgendwie am Dämpfer gestriffen hätten. Und genau das kommt mir komisch vor, deswegen frage ich..

am 7. März 2007 um 12:03

Moin.

Also meines Wissens nach, so war es bei meinem Gewindefahrwerk beim A3 zumindest, ist dieser Bereich gemeint, zwischen Unterkante des Federtellers zum Gewindeanfang.

Dieser Bereich muss also bei dem FK mind. 45mm betragen. Wieviel Tieferlegung das dann im Endeffekt bedeutet, musst du nachmessen, aber bestimmt deutlich mehr als 45mm!

Sanfte Grüße

im Schein wird nur eine fixe Höhe und ein Kontrollmaß von der Radmitte bis zur Kotflügelkante eingetragen, das im Gutachten vorgegeben ist.

Das H&R hat einen tüvgeprüften Verstellbereich vorne von 30-70mm und hinten 20-50mm. Dieser wird aber nicht eingetragen.

An meinem alten TT hatte ich vorne eine Tieferlegung von fast 80mm und bin ohne Probleme durch die HU gekommen.

Bei manchen Felgen sind Spurplatten vorgeschrieben. Glaube, dass ist der Fall bei den originalen 16"? Bin mir da aber nicht sicher. Aber schau doch einfach mal bei H&R auf die HP und wirf einen Blick ins Gutachten. Kann man da runterladen.

Stefan

Hi... Also ich habe auch das FK Gewinde an meinem TT verbaut und fahre 8X18 ET 30 rundrum..So bald man das Fahrwerk weiter runter dreht als diesen Verstellbereich mit 45mm sind auf jeden Fall Spurplatten an der Vorderachse nötig, da sonst der Reifen am unteren Konterring vom Fahrwerk anliegt.

Zum Thema tieferlegen, also ich habe das Gewindefahrwerk noch weiter runtergedreht als im Gutachten angeben ( Ist an der Vorderachse noch ca 3 cm Restgewinde übrig ) und das ist schon wirklich extrem tief..bleibt man dauernd am Rahmen und an der unteren Querstrebe hängen.. Ich dreh es auch wieder im Frühjahr wieder hoch

Themenstarteram 7. März 2007 um 14:47

Hast du Bilder davon?

Aber der TÜV hats dir nur eingetragen als du es, wie angegeben, 45mm tiefer geschraubt hast, oder?

Ich finde 45mm ist fürn TT zu wenig/viel zu wenig....

Ja, also erst habe ich es vom TÜV eintragen lassen und dann denn "Hakenschlüssel" zur Hand genommen und die "Drehaktion" ging los..Ok, 45mm sind jetzt net die Welt aber die 18 Zöller verschwinden halt zu sehr im Radkasten und wirken dadurch kleiner.

am 8. März 2007 um 9:18

Der TÜV oder besser DEKRA trägt die im Teilegutachten angegebene freie Gewindelänge ein (Abstand zwischen unterem Federteller zu Gewindeende). Wenn das Fahrwerk auf diesen Wert geschraubt ist, entspricht dies der vorgegebenen Tieferlegung von z.B. 45mm. Dies wird normalerweise bei jeder HU auch wieder nachgemessen. Hatte neulich einen Strategen, der sein Fahrwerk bis zum Anschlag runtergeschraubt hatte. Da schliff schon die Antriebswelle am Stabi !

Themenstarteram 8. März 2007 um 9:37

Dann muss ich mir das alles nochmal überlegen. Über 1000EUR (für Einbau, Spureinstellung & Eintragung) für nur 45mm tiefer? Da stimmt für mich das Preis/Leistungsverhältniss nicht..

offenbar scheint es verschiedene Eintragungen zu geben. Ich hatte in meinem roten serienmäßig das S-Linefahrwerk eingebaut und im Schein stand eine Höhe von 1290mm. Nach Eintragung des GW wurde der Wert auf 1315mm korrigiert.

Stefan

am 8. März 2007 um 10:43

Also meinen Prüfer hat der Verstellbereich im Gutachten meines Bilstein PSS9 B16 überhaupt nicht interessiert .... er hat einfach überprüft, ob die Freigängigkeit in Verbindung mit meinen Rädern und den Dissis gegeben ist! ... und wir hatten es noch nicht mal max. runtergedreht (waren noch locker 10mm Platz)

Und, was soll ich Euch sagen? .... ich hab's wieder hochgedreht, war trotzdem noch zu tief *iiek* :D

Ich weiß nicht was Bilstein an Tieferlegung angibt (mir gings um die Performance) ich weiß nur, dass es sicherlich tiefer ist, als meine vorherigen 50er H+R-Federn ;)

Der Vorteil eines solchen GewFw ist ja nicht nur die Tieferlegung, sondern auch, dass man es individuell einstellen kann, und vor allem der Umstand, dass Dämpfer und Federn aufeinander abgestimmt sind!

Gruß

ralle

Themenstarteram 8. März 2007 um 12:56

Genau, der Vorteil ist das ich es individuell einstellen kann. Nur hat es keinen Sinn wenn der Wagen ca. 60-70mm tiefer soll, das Gewindefahrwerk aber nur bis maximal 45mm tiefer eingetragen wird.

Also kann ich mir genauso ein starres Fahrwerk holen welches gleich einen festen Wert von -50mm aufweist. Auch hier sind die Dämpfer und Federn aufeinander abgestimmt.

Und das individuelle Einstellen ist für mich nur dann ein Vorteil wenn der Einstellbereich so groß ist das ich ihn auch tiefer als ein starres Fahrwerk schrauben kann. Weil genau dann komme ich in den Bereich in dem es vielleicht um wenige mm geht welche ich mit dem Gewindefahrwerk millimetergenau einstellen kann.

@ z.c

Ich fahr nen Eibach-GwFw und das liegt auf Anschlag. Laut Gutachten ist max. 50/50 drin, fahre aber 60/50 und der Tüv-Onkel hat's auch ohne murren eingetragen.

Hol dir nen GwFw und schraubst so weit runter und such dir nen guten TüVer...

Wobei ich nicht mehr als 60mm runter gehen würde. Schramme jetzt schon ab und an mal mit dem Unterfahrschutz auf'm Asphalt bei "guten" Bodenrillen.

Themenstarteram 8. März 2007 um 14:30

Früher habe ich Lupo gefahren und hatte ihn knapp 80mm tiefer. Bodenfreiheit an der Schürze vorne waren 5cm. Bins also gewohnt.

Ich hab mal geschaut, mitm starren H&R sind 60/40 möglich. Ich denke das ist dann eher meine Wahl als ein Gewindefahrwerk welches nur nen TÜV Bereich von 45mm hat. Ausserdem denke ich das H&R auch eine recht gute, stramme Abstimmung bietet.

Von nem "guten TÜVler suchen" bin ich nicht so begeistert. Selbst wenns eingetragen ist und du wirst von der Polizei angehalten können sie dir das Fahrzeug trotzdem stilllegen.

60/40 dürfte ja beim TTCQ in Verbindung mit 8x18 ET33 keine Probleme bereiten, oder? Spurplatten werden dann wohl auch her müssen...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. TT
  6. TT 8N
  7. TÜV geprüfter Verstellbereich bzw. maximal eingetragene Tiefe