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TÜV- Gerissene Rückleuchte
Hi,
Meine Rückleuchte ist eingerissen [Link entfernt, bitte Bilder so Posten,daß nichts akzeptiert werden muss, Moorteufelchen/MT-Moderation]Siehe Bild[/url]
Ist das ein Erheblicher Mangel oder nur gering?
Meine Frage ist nur so weil die Vorbesitzerin anscheinend ohne Mangel tüv bekommen hat und ich das Auto so übernommen habe.
Vielen Dank euch
Beste Antwort im Thema
Ist das hier Ernst gemeint?
Wer macht sich da überhaupt die Mühe großartig zu kleben ... und so einem Prüfer sind die Gebrauchtpreise mehr oder weniger bekannt und wenn selbst an so einem billigen Teil Rückleuchte bei ebay (innerhalb von 5 Sekunden gefunden)gespart wird?
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18 Antworten
Wie man ebenso sieht, ist das alles geklebt worden und noch alles wasserdicht
Ermessenssache und einzelfallabhängig.
na toll, anstatt Bild (blitzt nur kurz auf) muß man da erst jede Menge englischen Kleinkram durchlesen . . . nein danke . . .
. . . aaaah ok, na geht doch ;-)
Dann schließ ich mich mal der Meinung obendrüber an = ausprobieren.
Und soo teuer wär 'ne Rückleuchte ja auch wieder nicht, selbst neu nicht.
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 28. Januar 2020 um 15:32:36 Uhr:
na toll, anstatt Bild (blitzt nur kurz auf) muß man da erst jede Menge englischen Kleinkram durchlesen . . . nein danke . . .
Eigentlich ein erheblicher Mangel, denn Gehäuse dürfen nicht gerissen oder beschädigt sein.
Wenn der Prüfer nicht Blind ist gibt es keine Plakette. Das ist weit von einem kleinen Riss entfernt, da wurde ein großes Stück eingeklebt und damit ist die Genehmigung der Rückleuchte erloschen.
bekommt man doch beim Verwerter
Das ist doch eine Fiesta Rückleuchte. Bei Ebay gibt es Angebote für ca. 10Euro inkl. Porto. Ähnlich viel dürfte sie auch im beim Schrottplatz kosten. Bei dem Preis würde ich gar nicht groß darüber nachdenken, eine zu besorgen und selber einzubauen. Das dürfte nicht zu kompliziert sein.
Aha , ein Fiesta MK 4 oder 5, ja?
Ich hätte zwar erwartet dass sowas als geringer Mängel durchgeht, aber vermutlich wurde das zum erheblichem hochgestuft.
Wahrscheinlich hat die Vorbesitzerin bei der letzten HU einfach nur Glück gehabt, daß es so durchgewunken wurde.
Auf jeden Fall ist die Rückleuchte nicht vorschriftsmäßig und muss getauscht werden. Formal natürlich auch ganz ohne fällige HU.
Wenn man das nun bei der HU als geringen Mangel aufschreiben würde, würde es doch nie repariert...
(Und weil das so ist gibt es den Mangel auch nur als erheblich im Katalog)
Mich würde das stören, bei den Gebrauchtpreisen ist das doch gleich abgehakt.
Ich bin mit einen 80ccm Roller wg einen Riss im Rücklicht durchgefallen.
Mit einem PKW habe ich beim gleichen Mangel die Plakette erhalten.
Also, pauschal kann man da nix sagen.
Schließe mich aber def. den Vorrednern an, tauschen und gut.
Bedarf eig. keiner Frage.
Gruß Jörg.
Ist das hier Ernst gemeint?
Wer macht sich da überhaupt die Mühe großartig zu kleben ... und so einem Prüfer sind die Gebrauchtpreise mehr oder weniger bekannt und wenn selbst an so einem billigen Teil Rückleuchte bei ebay (innerhalb von 5 Sekunden gefunden)gespart wird?
Geiz ist doch geil. Da dauert das Forum fragen länger, wie die Leuchte auszutauschen. Aber das geht halt nicht mit Bildschirm und Tastatur. Da muss man ja tatsächlich den A... heben und zum Auto latschen.