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Tüv / HU / rost / durchgerostet / schraubendreher / darf er das? /
Hallo,
Ich war gestern zur hu/au untersuchung, der tüv prüfer hat bemängelt, das der schweller durchgerostet ist. Jetzt meine frage:
Was man auf den bildern sieht, hatte vor der Untersuchung noch die selbe farbe wie das auto, darf der prüfer dort so rumstochern und ein loch erzwingen (ich war bei der Untersuchung nicht in der werkstatt, deshalb kann ich nicht mal sagen ob er dafür nur einen schraubenzieher benutzt hat).
Grüße bret
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48 Antworten
Ja, natürlich darf er das. Wie sollte er sonst auf Durchrostung prüfen?
Das muss er sogar. Bei Verdacht auf Unterrrostung macht man erst eine Klangprobe mit einem kleinen Hammer oder einem Schraubendreher. Klingt es dumpf, ist es unterrostet und der Prüfer muss dann entweder etwas stärker hämmern oder mit dem Schraubendreher etwas härter stochern und wie man sieht, hatte der Prüfer recht.
Er darf. Wenn das Material so marode ist, dass man durchstochern kann, wäre es eh bald auseinander gefallen. Er darf dir aber nicht intakten Unterbodenschutz verkratzen.
Hallo,
Dir ist bekannt das Autos fast immer von innen nach aussen durchrosten.
Wenn das Blech nicht so durchgerostet ist kommt man mit dem Schraubenzier
kein Loch hinein.
Sei also froh das der Prüfer das festgestellt hat.
Seelze 01
Vor Allem wäre die Frage, was wenn er nicht dürfte? Den Prüfer kannste nicht verklagen, weil er ein Erfüllungsgehilfe des Staates ist. Also müsstest du den Landkreis verklagen. Viel Spaß dabei. Zahlen und lächeln ist die Devise.
Kaputtmachen was schon kaputt ist geht nicht. Ergo ist da nix passiert. Auch wenn der Rost noch von der Farbe zusammengehalten wird, ist der Schweller mehr als fertig. Schweissen oder wegschmeissen... .
Der Prüfer hatte Recht, es ist ein Loch im Schweller. Intakter Stahl machst du kein Loch einfach mal soll durch leichte Drücken rein.
Neues Blech einschweißen und nochmals vorführen. Früher war das gang und gäbe das man Rostlöcher hatte.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 2. März 2021 um 11:21:16 Uhr:
..Er darf dir aber nicht intakten Unterbodenschutz verkratzen.
Naja, wenn beim leichten Hämmern der Ton plötzlich dumpfer wird, schon, denn dann ist zu vermuten, dass unter dem Unterbodenschutz starker Rost ist.
Also mal im Ernst, bei den Bildern brauch ich noch nicht mal einen Schraubendreher ansetzen um zu wissen das dort ein Loch sein wird. Das sieht man so schon so verrostet das ist.
Und welcher U-Schutz oder Farbe bitte? Das Braune ist weder noch!!
Die Wagenheberaufnahme von unten würd ich gern mal sehen. Wahrscheinlich auch schon gut am knuspern.
Sorry, damit wärst vor 30 Jahren nicht mal mehr durch die HU gekommen.
Und zur Frage, ja er darf und er muss. Er darf nur intaktes nicht mutwillig zerstören.
Zitat:
@Bret123 schrieb am 2. März 2021 um 11:08:51 Uhr:
Was man auf den bildern sieht, hatte vor der Untersuchung noch die selbe farbe wie das auto, darf der prüfer dort so rumstochern und ein loch erzwingen
War vor der Abgabe auf dem ganzen rostigen Blech noch Lack? Der nur Blasen gezeigt hat?
Oder war die große rostende Fläche schon vorher zu sehen, und die einzige Veränderung ist das kleine Loch?
Kann man unterscheiden, was der Prüfer gemacht hat und was vielleicht die Werkstatt, um das ganze Ausmaß des Schadens festzustellen?
Nur um es vollständig zu verstehen. Auf den Rostschaden und den Reparaturaufwand hat es keinen Einfluss.
Zitat:
@Bret123 schrieb am 2. März 2021 um 11:08:51 Uhr:
..Was man auf den Bildern sieht, hatte vor der Untersuchung noch dieselbe Farbe wie das Auto..
Für dein ungeübtes Auge vielleicht, aber bei dem starken Rostbefall waren 100% schon Blasen im Lack zu sehen.
... aber in der selben Farbe
4Takt hat natürlich Recht, das war sicher deutlich sichtbar Blätterteig. Ich hätte da nichts anderes erwartet, als dass der TÜVi etwas stochert.
Aber sowas von.
Wer da meint der könnte von irgendwem Schadensersatz fordern ist aber sowas von falsch gewickelt.
Der Lack, sofern er da wirklich überhaupt noch da war was ich eigentlich schon stark bezweifle, wäre irgendwann sowieso von alleine abgefallen.
Oh man.
Der TÜV-Prüfer beschädigt nichts, er prüft etwas. Er hat nicht den Vorsatz, etwas zu beschädigen.
Ursächlich für die Beschädigung war der bereits zuvor vorhandene Rost. Dieser wurde lediglich durch den Prüfer bemerkt. Unbeschädigtes Blech kann nicht einfach durch einen Schraubenzieher durchbohrt werden.
Wenn der Anfangsverdacht besteht, dass tragende Bauteile geschwächt sind, ist es seine Verpflichtung, dem nachzugehen.
Gruß,
SUV-Fahrer