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Tüv je nach Bundesland?

Themenstarteram 13. April 2011 um 7:53

Bei uns in Niedersachsen wird die HU zurückdatiert. Wenn ich z.B. mit einem Anhänger, wo 6 Monate der Tüv abgelaufen ist, die HU neu machen lasse, bekomme ich nur 1,5 Jahre Tüv.

Jetzt musste ich mit Entsetzen fesstellen, das das je nach Bundesland unterschiedlich ist.

In Hessen bekommt man die vollen 2 Jahre.

Irgendwie eine Schweinerei...

Wie sieht denn das in eurem Bundesland aus?

Beste Antwort im Thema

@joschi67

du kannst zu jeder pruefstelle, bundesweit.

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Das Saarland hat von Anfang an nicht zurückdatiert, Hessen macht es seit letztes Jahr (ich meine es war April) nicht mehr, alle anderen datieren m.W. noch zurück.

Bayern datiert zurück.

Bis eben dachte ich auch, das wäre bundesweit gleich.

Ziemlicher Schwachsinn, aber solche Dinge sind leider je nach Bundesland unterschiedlich. M.W. sind aktuell Hessen und Saarland noch die einzigen wo nicht zurückdatiert wird. Aber auch das wie weit ist unterschiedlich, einzelne nur bis x-Monate, NRW wo ich herkomme klebt komplett zurück. Bei mehr als 2 Jahren abgelaufener Frist gibt´s die HU für 1 Monat.

Macht immer Spaß den Kunden zu erklären warum sie hier nur 1 Monat für ihr Geld bekommen, in Hessen oder dem Saarland aber 2 Jahre. :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

 

Macht immer Spaß den Kunden zu erklären warum sie hier nur 1 Monat für ihr Geld bekommen, in Hessen oder dem Saarland aber 2 Jahre. :rolleyes:

Gibt es eigendlich einen § der mir den Prüfort vorschreibt?

In 90 Minuten bin ich in Hessen :D

Wo ist denn dieses Gemurkse überhaupt gesetzlich geregelt?

Kann es sein, dass in Niedersachsen der TÜV rückdatiert, andere wie DEKRA und GTÜ aber nicht?

Was für ein unsägliches Gewurschtel. :mad:

@joschi67

du kannst zu jeder pruefstelle, bundesweit.

zitat aus der stvzo:

"Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen. "

 

ist mir grad schleierhaft, wie sich einige bundesländer scheinbar darüber hinweg setzen können.

Zitat:

Original geschrieben von deville73

Wo ist denn dieses Gemurkse überhaupt gesetzlich geregelt?

Kann es sein, dass in Niedersachsen der TÜV rückdatiert, andere wie DEKRA und GTÜ aber nicht?

Sollte nicht so sein. Festgelegt wird das von den jeweiligen Landesverkehrsministerien, die geben die offziellen Dienstanweisungen an die Prüfer raus. Warum die Länder sich über die Anlage VIII hinwegsetzen? Tja, fragt die Länder, ich habe keine Ahnung. Dabei ist es da so schön eindeutig geregelt. :rolleyes:

 

Themenstarteram 14. April 2011 um 11:00

wenn ich z.B. ein Auto mit noch 3 Monaten Tüv abmelde, dann nach 1 Jahr wieder anmelde. Mache Tüv neu zum Anmelden ... bekomm ich dann auch die 9 Strafmonate verbrummt?

Wär ja auch eine Schweinerei - ich hätte ja nicht ohne Tüv fahren können ... oder gibt es in dem Fall die ganzen 2 Jahre?

Zitat:

2.3 Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen. Bei Fahrzeugen, die erstmals in den Verkehr kommen, beginnt die Frist für die nächste Hauptuntersuchung mit dem Monat und Jahr der Zuteilung eines amlichen Kennzeichens. Bei Fahrzeugen, die wieder zum Verkehr zugelassen werden oder die vorher außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zum Verkehr zugelassen waren, beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr der Begutachtung nach § 21. Sie endet mit Ablauf des durch die Prüfplakette nachgewiesenen Monats und Jahres. Bei Fahrzeugen mit einer EG-Typgenehmigung, die vorher außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zum Verkehr zugelassen waren, ist § 7 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung anzuwenden.

am 14. April 2011 um 11:18

Hi!

- was passiert, wenn die HU in Hessen mache ...dort durchfalle ...und die Nachprüfung in einem Bundesland, das rückdatiert?

- was passiert, wenn ich die HU in einem Bundesland mache das zurückdatiert und die Nachprüfung in Hessen?

- sind die Regelungen bei Saisonfahrzeugen einheitlich? (nur Rückdatierung auf ersten Monat des Saisonzeitraums)

- gillt bei einem komplett abgemeldeten Fahrzeug, dass vorher ein Saisonfahrzueg war, bei der Rückdatierung der Saisonzeitraum, oder wird komplett zurückdatiert?

Wer, bzw. welche Stelle, kann solche Fragen überhaupt kompetent und richtig (also auch wirklich zutreffend und für Auskunftsfehler in Regress nehmbar) beantworten?

Gruß!

Zitat:

Original geschrieben von understatement

- sind die Regelungen bei Saisonfahrzeugen einheitlich? (nur Rückdatierung auf ersten Monat des Saisonzeitraums)

Wer, bzw. welche Stelle, kann solche Fragen überhaupt kompetent und richtig (also auch wirklich zutreffend und für Auskunftsfehler in Regress nehmbar) beantworten?

1) Ja, keine Rückdatierung wenn Fälligkeit im Abmeldezeitraum. Auch nicht auf den ersten Monat des Anmeldezeitraums. Zumindest in NRW, das ist aber m.W. überall so geregelt.

2) Die Landesverkehrsministerien bzw. die technischen Leitungen der Prüforganisationen. Also die die befugt sind Dienstanweisungen für die Prüfer rauszugeben.

Bezüglich der Nachuntersuchungen bin ich froh weit genug von Hessen und dem Saarland entfernt zu arbeiten :p

am 14. April 2011 um 11:35

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

2) Die Landesverkehrsministerien bzw. die technischen Leitungen der Prüforganisationen. Also die die befugt sind Dienstanweisungen für die Prüfer rauszugeben.

...für welche meiner ersten beiden Fragen ist denn welches der jeweils beiden beteiligten Landesministerien zuständig? Oder muß ich beide fragen? ...und wenn ich das tue ...würde ich dann von beiden die selbe Antwort erhalten?

Gruß!

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