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TÜV/ Mercedes W204 / Fehler im Fehlerspeicher / unreparierter Auffahrschaden

Themenstarteram 1. Januar 2024 um 17:50

Frohes neues noch an alle,...

 

Mein TÜV ist jetzt fällig, ich habe seit längerem in meinem Fehlerspeicher den Fehler

"P2540 (Kraftstoff-Niederdrucksensor – Bereichs-/Leistungsproblem)"

hinterlegt. Der tritt nur sporadisch auf, Auswirkungen habe ich bisher keine...

 

Ich Frage mich nun, ob dieser Fehler TÜV relevant ist. Führt dieser Fehler zum Nichtbestehen der HU?

 

Außerdem hatte ich vor gut einem halben Jahr einen Auffahrunfall, bzw. mir ist jemand aufgefahren. Laut Gutachten ist das Fahrzeug fahrbereit, es hängen keine Teile lose runter. Der Prellbock unter der Heckschürze ist gut verborgen, die heckschürze ist unterhalb des Kofferraums mehrfach gerissen. Allerdings steht da nichts lose ab, unmittelbare Verletzungsgefahr besteht nicht. (Ums vorweg zu nehmen: die gegnerische Versicherung macht zicken, deshalb wurde noch nicht repariert.)

 

Ist durch den eingedrückten Prellbock oder die Heckstoßstange ein Problem beim tüv zu erwarten?

 

 

Vielen Dank im voraus!

 

Gruß freesi

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25 Antworten

Mit einem abgasrelevanten Fehler ist die HU nicht zu bestehen.

Ob der Heckschaden HU-relevant ist kann man aus der Ferne schlecht beurteilen. Hängt ggf. auch viel von der persönlichen Einschätzung des Prüfers ab...

Themenstarteram 1. Januar 2024 um 18:19

Also ist der besagte Fehler abgasrelevant? Selbst wenn die AU astrein wäre?

Zitat:

@freespace49 schrieb am 1. Januar 2024 um 19:19:13 Uhr:

Also ist der besagte Fehler abgasrelevant? Selbst wenn die AU astrein wäre?

Die AU ist eben nicht "astrein", weil das Auslesen des Fehlerspeichers ein Bestandteil der AU ist, und dort darf nichts abgasrelevantes hinterlegt sein.

Wenn sich das nur als sporadischer FehlerEINTRAG bemerkbar macht, aber nicht im Fahrbetrieb zu merken ist, den Fehlerspeicher kurz vor der HU löschen (lassen).

Bei dem Auffahrschaden weiß ich nicht.

Hat der Gutachter seinen Job richtig gemacht, spricht nichts gegen die Plakette.

Ich würde das GA zur Hauptuntersuchung mitnehmen, falls dem Prüfer der Schaden nicht "gefällt".

Das mit dem Gutachten könnte zum Eigentor werden.

Für eine bestandene HU müsste das Fahrzeug nicht nur fahrbereit, sondern insbesondere auch verkehrssicher sein!

Themenstarteram 2. Januar 2024 um 4:09

Ich würde die HU dort machen lassen, wo ich das Gutachten habe machen lassen. ;-)

Zitat:

Ich würde das GA zur Hauptuntersuchung mitnehmen, falls dem Prüfer der Schaden nicht "gefällt"

und wofür soll das gut sein?

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 1. Januar 2024 um 20:06:14 Uhr:

Wenn sich das nur als sporadischer FehlerEINTRAG bemerkbar macht, aber nicht im Fahrbetrieb zu merken ist, den Fehlerspeicher kurz vor der HU löschen (lassen).

Damit löscht du gleichzeitig die Readiness-Codes und bis die neu gesetzt sind (da muss man ein wenig fahren) wirds auch nichts mit der AU.

@schreyhalz sorry, ich bin davon ausgegangen das im Gutachten verkehrssicher steht. Leider schreibt der TE nur "fahrbereit". Normalerweise steht dort "fahrbereit, nicht verkehrssicher" oder Ähnliches.

An sich erstmal uninteressant, was in einem Schadengutachten steht.

Für die HU ist nunmal die StVZO, §29 i. Verb.m. Anlage VIII zuständig.

Da geht es um Verkehrssicherheit, die Umweltverträglichkeit sowie die Einhaltung der geltenden Bau- und Wirkvorschriften.

Mit anderen Worten, wo auf einem Gutachten irgendeines Gutachters irgendwas draufsteht dass der Karren fahren kann, heißt das noch lange nicht, dass der die HU besteht.

Gerade bei unreparierten Vorschäden sieht das Ergebnis eher nicht gut aus.

Allerdings gilt das natürlich nur soweit das ein Prüfer auch sieht/sehen kann. (Demontagefrei)

Man sollte sich eben auch die Frage stellen: Ist es besser die HU zu überziehen (und mit einer geringen Wahrscheinlichkeit eine OWI zu bekommen), um erstmal in Ruhe den Schaden zu beheben.

Oder ist es cleverer die HU einfach machen zu lassen, mit dem Risiko erhebliche Mängel zu haben, welche dann innerhalb eines Monats behoben sein müssen, bzw. zur Nachkontrolle zu kommen. Sonst HU Entgelt zumindest HU ohne AU weg (AU ist bis zu 2 Monaten gültig)

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 02. Jan. 2024 um 11:59:52 Uhr:

Damit löscht du gleichzeitig die Readiness-Codes und bis die neu gesetzt sind (da muss man ein wenig fahren) wirds auch nichts mit der AU.

Das ist nicht korrekt.

Einfach nichts schreiben, wenn man es nicht weiß oder keine Ahnung hat.

 

Natürlich kannst du den Fehler löschen, dann wird im Anschluss die Sondenprüfung durchgeführt und das war es dann.

Themenstarteram 2. Januar 2024 um 16:38

Danke euch schon mal für die bisherigen Antworten.

 

Mein Hauptproblem ist, dass ich keine Ahnung habe ob nur der Sensor zickt oder eventuell sogar die Pumpe hinüber ist... Habe diesen Monat TÜV und leider nicht wirklich die Zeit um jetzt noch schnell alles durch zu wechseln.

 

Ich denke hier geht's darum, dass die Motorsoftware hier die ganzen Selbsttests durchführt, diese werden doch nach jedem Fehler löschen angestoßen oder? Schaut der Prüfer hier nicht, ob diese Test erfolgreich abgeschlossen wurden?

 

Wie gesagt, bei der Heckschürze ist es ein rein optischer Schaden. In wie weit der Prellbock unten drunter relevant ist, das wäre noch interessant. Stelle euch in Kürze mal ein paar Bilder ein.

Zitat:

@freespace49 schrieb am 2. Januar 2024 um 17:38:38 Uhr:

Ich denke hier geht's darum, dass die Motorsoftware hier die ganzen Selbsttests durchführt, diese werden doch nach jedem Fehler löschen angestoßen oder? Schaut der Prüfer hier nicht, ob diese Test erfolgreich abgeschlossen wurden?

Wenn ich Dir jetzt den Fehler lösche, und gleich im Anschluss oder 10h später die AU mache, wird einfach nur der Sondentest (Lambdasonden) hinterher geschoben.

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