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Tüv mit erheblichen Mängel
Moin Moin liebe Leute
Ich habe am 10.08.2010 eine TÜV Plakette "ohne Mängel" bekommen,bei einer freien Werkstatt mit externen TÜV Büro von einer großen Gesellschaft.
Ca. 4 Wochen später bin ich dann aufgrund eines Klappergeräusch am Fahrwerk,das vor dem TÜV schon deutlich zu hören war, zu einer Vertragswerkstatt gefahren, die sich die Sache mal näher betrachten sollten.
Keine 5min. hat es gedauert bis der freundliche Mechaniker festgestellt hat das 2 Bremsschläuche fast durchgerissen waren und 1 Querstabilisator ausgeschlagen ist.Folge-keinen Meter mehr Fahren.
Diese erheblichen Mängel hätten beim TüV Termin doch sofort auffallen müßen...Darauf folgte eine teure Reperatur und ich habe
sofort die Bundesgeschäftstelle der Tüv Gesellschaft Informiert.
soviel zum Thema Plakette: ohne festgestellte Mängel erteilt.
Was kann ich tun um nicht auf meinen Kosten sitzen zu bleiben?
Oder habe ich im nachhinein gar kein Recht?
Vielen dank
Beste Antwort im Thema
Auf welchen Kosten denn sitzenbleiben ?
Der Tüv gibt doch keine Garantie das du nun 2 Jahre Mängelfrei unterwegs bist !
Wenn die Kiste auseinanderfällt und du bist vom Hof, dann interessiert das doch keinen.
Welche Kosten soll der Tüv denn übernehmen ? Sollen die dir den Wagen reparieren ?
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24 Antworten
Auf welchen Kosten denn sitzenbleiben ?
Der Tüv gibt doch keine Garantie das du nun 2 Jahre Mängelfrei unterwegs bist !
Wenn die Kiste auseinanderfällt und du bist vom Hof, dann interessiert das doch keinen.
Welche Kosten soll der Tüv denn übernehmen ? Sollen die dir den Wagen reparieren ?
Vielleicht die TÜV Kosten zurück erstatten? Schließlich ist das doch irgendwie eine Dienstleistung die der Tüv leistet und meiner Meinung nach ist die in diesem Fall nicht erfolgt.
Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
Zitat:
Original geschrieben von v40kalle
Vielleicht die TÜV Kosten zurück erstatten? Schließlich ist das doch irgendwie eine Dienstleistung die der Tüv leistet und meiner Meinung nach ist die in diesem Fall nicht erfolgt.
Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
sie ist mangelhaft erfolgt. das ist ein unterschied zu nicht erbracht.
da eine dienstleistung anders geregelt ist, als ein werkvertrag....haste schlechte karten.
wobei mir das letztlich egal wäre, verloren haste doch gar kein geld!
im gegenteil...eigentlich haste was gespart.
hätte der TÜV es gesehen, wärste durchgefallen, hättest genauso reparieren lassen und dann die wiedervorführung zahlen müssen.
jetzt musste aber nix vorführen...plakette haste ja
ich würde jedoch zukünftig dringend eine andere prüfstelle aufsuchen!
Zitat:
Original geschrieben von v40kalle
Vielleicht die TÜV Kosten zurück erstatten? Schließlich ist das doch irgendwie eine Dienstleistung die der Tüv leistet und meiner Meinung nach ist die in diesem Fall nicht erfolgt.
Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
Hast ja sogar Geld gespart
Vielen dank für eure schnellen Antworten.
recht habt ihr schon,die Kosten für die 2. Vorführung habe ich gespart
Die Bundesgeschäftsstelle hat für morgen ein Termin ,mit dem Prüfer und mir vereinbart.Ist zum Glück gleich um die Ecke
Bin mal gespannt was dabei rauskommt,einsicht wäre ja schon mal was...Schließlich kann das auch Böse in die hose gehen ,wenn ein Prüfer erheblich Mängel übersieht.
Das war jetzt schon mein 3. Werkstattwechsel,aufgrund schlampiger Rep., inerhalb der letzten 2 Jahre im LK OD.
Da ich im Jahr ø30Tkm fahre werde ich wieder zu einer Vetragswerkstatt wechseln und hoffen das die Qualität der Rep. besser ist.
Hallole zusammen
Ich hatte vor Jahren auch mal einen ähnlich gelagerten
Fall , nur das ich das Fahrzeug nach dem UZGBW sofort
ohne Zustimmung des Halters aus dem Verkehr gezogen
.. bzw entstempelt habe.
Der damalige Kunde war zuerst stinksauer bis ihm der
herbeigerufene fachkompetente Polizeibeamte darüber
aufgeklärt hat das ich ihm vermutlich das leben
gerettet habe.
Das spassigste an der Geschichte war, wenn man das
als Spassig sehen kann das beim Aufladen des Fahrzeuges
mit dem Kranabschlepper
sich der gesammte Vorderwagen samt Motor und Fahrschemel
verselbstständigt hat.
Ursächlich hierbei war das die gesammte Verbindung der
vorderen Motorraumseitenwände zur A Säule Korrossionsbedingt
verabschiedet hat und der Motor nur noch an dem
Frontscheibenrahmen sowie einigen Kabeln und schläuchen
mit dem Fahrzeug verbunden war.
So richtig nach unten durchgesackt.
Die Hauptuntersuchung war gerade zwei Monate alt...
Da mußte ich lernen das der TüV vermutlich ????? auch die
anderen Prüforganisationenoder genau so lange Gewähr
für die verkehrstüchtigkeit übernehmem wie das Fahrzeug
auf ihrem Hof steht.
Wie alles am Auto ist auch eine prüfung Vertrauenssache
und was nützt mir ein Stempel wenn die Karre nich korrekt
geprüft ist.
Ich verstehe eine HU als Erfolgskontrolle und Qualitätstest
meiner Arbeit die ich als Vorbereitung zur Hu geleistet habe.
Häuffig muß ich den Prüfer auf bestimmte Fahrzeugspetzifischen
Schwachstellen aufmerksam machen denn diese Mädels
und Jungs sind auch nur Menschen mit Fehlern was ich
auch für mich in Anspruch nehme.
Damals hat man abwiegelnd gesagt der Kollege hätte vermutlich
einen schlechten Tag gehabt... Tröstlich wenndir bei 200 der
Vorbau sammt Motor wegfliegt.. Jol.
Zitat:
Original geschrieben von heltino
Zitat:
Original geschrieben von v40kalle
Vielleicht die TÜV Kosten zurück erstatten? Schließlich ist das doch irgendwie eine Dienstleistung die der Tüv leistet und meiner Meinung nach ist die in diesem Fall nicht erfolgt.
Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
sie ist mangelhaft erfolgt. das ist ein unterschied zu nicht erbracht.
da eine dienstleistung anders geregelt ist, als ein werkvertrag....haste schlechte karten.
wobei mir das letztlich egal wäre, verloren haste doch gar kein geld!
Der Prüfer wird bei einer Hauptuntersuchung weder im Rahmen eines Werkvertrages noch eines Dienstleistungsvertrages tätig. Er führt hoheitliche Tätigkeiten aus.
Die (Nicht)Zuteilung der Plakette ist ein Verwaltungsakt, gegen den, wenn man damit nicht einverstanden ist, vor einem Verwaltungsgericht geklagt werden muss.
O.
Zitat:
Original geschrieben von v40kalle
Keine 5min. hat es gedauert bis der freundliche Mechaniker festgestellt hat das 2 Bremsschläuche fast durchgerissen waren und 1 Querstabilisator ausgeschlagen ist.
Bei solchen Aussagen muss man aber auch vorsichtig sein wenn einem die Werkstatt u.U. nur etwas verkaufen will.
Ist z.B. beim Bremsschlauch nur das äußere Gummi leicht porös oder ist der wirklich "kurz vorm durchreissen"? Ist natürlich schwierig ohne das Auto gesehen zu haben sich ein Urteil darüber zu bilden ob der Prüfer das fahrlässig übersehen hat oder ob die Werkstatt das aufbauscht um was verkaufen zu können.
Gegen den Verwaltungsakt kann man natürlich klagen, aber willst du darauf klagen dass der die Plakette wieder abkratzt? Der Prüfer hat ja keinen Schaden verursacht. Anders wäre es wenn du z.B. aufgrund eines übersehenen Mangels einen Folgeschaden oder gar Unfall hast, dann ist der Prüfer ggf. dafür haftbar zu machen. Die Beschwerde über den Prüfer steht dir natürlich frei, wobei die Frage ist ob man dafür gleich an die höchste Stelle muss und nicht einfach mal bei der betreffenden Prüfstelle anruft.
ich sehe das problem nicht - hätte er es gemerkt wärst du durch den tüv gefallen, folglich die teure reparatur und dann nochmals tüv...
jetzt haste halt den tüv schon im voraus. reparieren lassen und gut ist. passt doch so auch wieder! hast dir dafür sogar noch zeit und geld für den zweiten termin gespart... ich wäre dem tüv eher noch dankbar.
Aber auch sicher dass genau DIE Teile defekt sind ?
Es soll ja auch Werkstätten geben die Geld machen wollen, nur mal so am Rande.
Geweint wird doch sowieso immer, wenn es den Tüv wegen eines Defektesn icht gibt wird auf ihm herumgehackt und wenn er ihn (vllt. großzügigerweise) vergibt und was defekt ist auch....
Naja, also poröse Bremsschläuche werden bei der HU eigentlich ja (zu Recht) generell und standardmäßig bemängelt, gleiches gilt für ausgeschlagene Querlenker und andere Fahrwerksteile.
Also, entweder hat der Prüfer tüchtig gepennt bzw. keine Lust gehabt (übersehen kann man sowas ja kaum, wenn man wirklich an der Stelle nachguckt), oder die Werkstatt hat dir nen Bären aufgebunden, weil sie gerade noch Luft für´n kleinen Reparaturauftrag hatten.
Aber deswegen zu meinen, man könnte vom TÜV Schadensersatz verlangen? Für welchen Schaden denn, ist doch keiner entstanden. Allerhöchstens kannste dem Prüfer eine reinwürgen, wenn dich das befriedigt. Tut es das?
Moin Leute
Habe heute mit dem Prüfer ein erfolgreiches/freundliches Gespräch geführt.
Die Mängel hat er Regelrecht übersehen,sofortiges Schuld Eingeständnis, sonst hätte er auch keine TÜV-Plakette gegeben.
Nach (gefühlten)100 Endschuldigungen und Begutachten der defekten Teile,die ich mir nartürlich ,von Volvo geben lassen habe. (Ich war auch bei der Begutachtung,durch Volvo, dabei und die haben mir definitiv nix untergejubelt).
Das Beste an der ganzen Sache ist allerdings das die Bremschläuche Fotografiert/Dokumentiert worden sind um diese wiederum in das System der TÜV Gesellschaft aufzunehmen.Damit Deutschland weit diese Informationen zur Verfügung stehen und jeder Prüfer sich Vorbereiten kann.Tolle Sache wie ich finde
Das Ganze hat ein gutes Ende genommen und vielleicht wird diese Info.(im TÜV SYSTEM) jemanden mal vor großen Folgeschäden bewahren.
dann sag mal bitte an, welches Volvo Modell Typ und Baujahr es gewesen ist, sind hier ja mehrere Prüfer auch am mitlesen und mitschreiben...
außer es war normaler Verschleiß, man lernt ja immer gerne dazu, wobei man sich nen Bremsschlauch immer ansehen sollte, Einbaufehler/Scheuerstellen kommen hin und wieder halt mal sowie dicke Backen!
Gruß
Oh man
manch eine rfreut sich die Tüvplakette irgenwie zu bekommen und den andern Störts weil der TÜV mängel übersieht ^^
Verschenk deine Plakette an irgenjemandender unbedingt eine bracuht ^^