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TÜV Nachprüfung mit anderen Felgen?

BMW 3er E46
Themenstarteram 18. November 2016 um 14:09

Hi Leute, ich weiß nicht ob es ein TÜV Forum gibt, deshalb mach ich das mal hier.

War heute beim TÜV und bin nicht durchgekommen.

Jetzt steht bei mir:

Feder alle Zulässigkeit nicht nachgewiesen.

Räder alle Zulässigkeit nicht nachgewiesen.

Also das Auto ist ca 30 - 40mm tiefer, das Teilegutachten für die Federn hatte ich mit, allerdings meinte er das ich jetzt auch noch eine für die Felgen brauche (17Zoll), wenn ich das Auto in Kombination (Felgen + Tiefer) vorzeige.

Die AGB für die Felgen hab ich gefunden und dort steht:

BMW 3er-Reihe 346L

77-170 225/45R17 A01 K1a K2b K42 T90 T91 T93

0A1 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A19 A99 Car Lim V17 S03

A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Was heißt das jetzt? (Vorbesitzer versicherte mir es ist alles Eingetragen, da der Wagen erst seit paar Tagen neuen TÜV hatte, hab ich ihm das auch geglaubt, wer kauft sich ein neues Fahrwerk und Felgen wenn man das Auto paar Tage nach dem TÜV ehh verkauft).

Kann ich auch einfach mit den Winterreifen zur Nachprüfung oder wird er da was gegen haben, weil ja die Sommerreifen bemängelt wurden? Weil die muss ich eigentlich schon längst aufziehen, nur wollt ich noch mit den Sommerreifen TÜV machen und die Spur einstellen lassen, weil sich die Winterreifen schneller abreiben.

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12 Antworten

Du musst jetzt noch mal schauen was im Tieferlegungsgutachten drin steht. Wenn dort steht das du die mit BMW frei gegebenen Felgen fahren darfst, stellt das für mich kein Problem dar. Wüsste zumindest nicht wieso nicht. Schleift´s denn irgendwo oder ist er zu tief? Denke nicht oder? Das wäre dann die "gesonderte Beurteilung"

Bist aber auch an eine Korinthenkacker geraten:(

Die haben ja die Räder bemängelt, nun fährst du mit den passenden hin = Mangel beseitigt.

Der TÜV kann ja nur die Momentaufnahme nachvollziehen, was der Besitzer anschließend wieder montiert, steht auf einem anderen Blatt. Möchte nicht wissen, wie Viele Räder fahren, die nicht eingetragen werden dürfen...

Bei dir hört es sich aber seltsam an. Tieferlegung nicht am Rande des Möglichen, 17" ist auch nicht die Wahnsinnsgröße.

Ok Einpresstiefe. Musst mal genau die Teilegutachten lesen. Bördeln erforderlich?

Oder an einen Korinthenkacker geraten?

Würde die Winterräder drauf machen und dann über den Winter in Ruhe klären, was es mit der Tieferlegung und den Felgen auf sich hat.

Ist ja auch in deinem Interesse, dass alles freigängig und sicher ist.

Themenstarteram 18. November 2016 um 14:37

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 18. November 2016 um 15:19:47 Uhr:

Du musst jetzt noch mal schauen was im Tieferlegungsgutachten drin steht.

Also auf dem Gutachten für die Federn hab ich folgendes gefunden:

III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit anderen Bauteilen

1. Sonderrad/Reifen-Kombinationen sind zulässig, wenn deren Verwendung an o.g. Fahrzeugen

mit serienmäßigen Fahrwerkteilen durch Gutachten nachgewiesen wird.

Also kann ich mit den Sommerreifen zum TÜV ja? Weil die Felgen + Reifen Kombi ist ja für die Serienfedern zugelassen.

Schleifen tut es auch nicht und es sind noch viel mehr als 80mm Bodenfreiheit. Kenne welche die fahren 70VA-40HA mit ihrem BMW und haben keine Probleme, da können meine 40-40 auch keine Probleme machen.

Würde auch mit Winterreifen fahren, nur hab ich schon oft gehört das einige TÜV´ler sich dann geweigert haben die Plakette zu geben, weil die sich dachten "er zieht danach ehh wieder die anderen Reifen drauf".

Wenn er Zubehörfedern und keine originalen e46 Räder drauf hat, muss er doch eine 21er Abnahme machen lassen. Da nützt dir die ABE der Federn auch nichts mehr. Könnte mir vorstellen, dass es so aussieht.

hallo,

also, wegen den Sommerrädern würde ich mir keinen Kopf

machen - wi schon geschrieben wurde einfach die Winter-

pneus aufziehen und gut ist (ein Mangel behoben) - die

sollten dann aber vielleicht Serie sein (original BMW Felgen

und in Grösse une Einpresstiefe/ET (IS) den Vorgaben

entsprechen (siehe Räderliste)

good lack

Ha, passt doch alles. FW Gutachten sacht mit original zugelassenen Felgen kein Problem und die Felgenfreigabe sagt somit das Gleiche. Was hat der Tüver bloß gefrühstückt? :( Geh zu oder frag mal einen anderen Tüver. Einige haben auch einfach keinen Bock und oder keine Ahnung.

Wenn der TÜV im Winter fällig ist, zieht man doch auch nicht die Sommerräder drauf oder muss die im Kofferraum dabei haben...

Wo fährst du denn hin?

Ich fahre immer zur DEKRA, wo ich nur 5 min. hin benötige und die sind da alle sehr nett. Vielleicht solltest du dir eine andre Prüfstelle aussuchen. Du merkst ja schon bei der Begrüßung, ob du nervst oder derjenige nett ist und die Chemie passt. Ich sage mal, wenn ich da auftauchen würde und derjenige wäre unhöflich und schlecht drauf, würde ich wieder umkehren, als dem die Möglichkeit zu geben, seinen Frust an mir auszulassen und die Plakette zu verweigern. Klar kann man sagen, man reklamiert, geht zum Vorgesetzten usw., aber alleine dieser unnötige Stress. Sieht man bestens an dem Fall hier, sich blöd stellen wegen der Räder. Alternativ hätte zumindest der Hinweis kommen müssen, so nicht, aber ich kann das gegen Zusatzgebühr von x so abnehmen und eine Eintragunsfähige Abnahme machen, um es bei Gelegenheit bei der Zulassungsstelle eintragen zu lassen.

Ich freue mich immer auf den TÜV Termin, um unter das Auto zu schauen und eine unabhängige Meinung einzufordern, ob bald was ansteht, was NOCH in Ordnung ist. Werkstätten traue ich kein Stück.

Ist aber ne teure Bühne für 10 Minuten. Aber jeder wie er mag;)

Fahr noch mal zum TÜV mit den Sommerrädern. Mach am besten einen Termin aus und sage, du möchtest abklären, ob man die Räder eintragen kann mit einer Einzelabnahme, würde dann auch im Schein stehen, oder ob der TÜV-Prüfer doch was überlesen hat. Kann ja auch mal passieren!

Mit Winterrädern hingehen finde ich jetzt nicht so der Hit! Erstens hast dann auch keine Gewissheit und zweitens, wenn dich dann Polizei erwischt, tiefer... breiter... schneller? Eintragen kostet auch nicht die Welt, und bei der Kombi wird es schon passen. Fahre mal mit voll eingeschlagenem Rad rückwärts und hör mal ob es schleift!

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 19. November 2016 um 13:46:29 Uhr:

Ist aber ne teure Bühne für 10 Minuten. Aber jeder wie er mag;)

Wieso? Ist doch umsonst. Muss doch eh alle 2 Jahre hin und dann ist die Prüfung und Meinung des Prüfers, ob er HU unrelevante Anmerkungen hat umsonst. Ist doch umgekehrt: Ich muss eh die HU bezahlen und fordere für diese Zwangsgebühr zusätzliche Infos ein. Vor allem ist es objektiv, weil keine Werkstatt angeschlossen ist, die natürlich bereit ist, für die Zuteilung der Plakette die Garantie zu übernehmen, am Nachmittag noch xy zu ersetzen. Denke bsplw. an Threads zu ATU.

Noch mal zum Thema:

Er hat nur 4 Wochen Zeit für die Nachprüfung.

Es macht schon Sinn die Winterräder aufzuziehen zu dieser Jahreszeit.

Und wie ich schon schrieb, soll er sich dann im Winter in Ruhe darum kümmern, was es mit den Sommerrädern auf sich hat.

Bei einer Nachprüfung werden nur die bemängelten Punkte überprüft.

Ja ok, wenn du gleich Tüv machst aber nicht um mal eben zu gucken. So meinte ich das.

Seht ihr denn die Probleme mit den der Radkombi. und FW? Ich sehe da keins!

Würde da aber mal sehr genau nachfragen bevor ich Kohle für eine unnötige Einzelabnahme hinlege.

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