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TÜV Oldtimer H- Nummernschild

VW Käfer 1300, VW
Themenstarteram 16. August 2016 um 14:35

Hallo

Heute Morgen war ich beim TÜV mit dem Käfer Baj 1972 ist seit 30.09.2003 Stillgelegt.

Wollte das Oldtimer Gutachten für ein H. Nummernschild. Der Käfer war bis zum 22.04.1998 meiner

Tochter die hat ihr ca 3 Jahre gefahren. Ich habe ihn dann von Ihr gekauft und Umgemeldet. Bei der

Ummeldung wurde mir ein neuer

Fahrzeugbrief ausgestellt weil schon 5 Vorbesitzer waren. Im Fahrzeugbrief steht alles drin

Nachschalldämpfer, umbau Fa Frost NUR KEIN DATUM WANN DISES GEMACHT

WURDE!!!!!!!!!!!.

Moniert hat er, Sitze, Lenkrad, Armaturen, Radio .Meine Tochter und ich habe den Käfer doch schon über 20 Jahre und an dem

Auto nichts verändert. Habe Ihn gefragt was da machen kann? Auf die Zulassungsstelle die sollen

Mir eine Kopie von dem alten Fahrzeugbrief machen lassen. Ich zur Zulassungsstelle

Antwort können wir nicht mehr machen den Brief gibt es nicht mehr. Ist das wirklich so schlimm,

Wie Gings Euch?

 

Beste Antwort im Thema

Ich kenne das nur so, dass man gefragt wird, ob man den alten Brief behalten wolle. Wenn ja, wird der ungültig gemacht und wieder ausgehändigt, wenn nein, dann weggeschmissen.

Grüße,

Michael

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Ich kenne das nur so, dass man gefragt wird, ob man den alten Brief behalten wolle. Wenn ja, wird der ungültig gemacht und wieder ausgehändigt, wenn nein, dann weggeschmissen.

Grüße,

Michael

Hallo Merlin,

wenn ihr den Käfer schon seit 20 Jahren habt, gibt es über die Zeit sicher etliche Bilder die den Umbau auch zeitmäßig bestätigen / belegen. Je älter umso besser.

Die würde ich dem Prüfer (bzw. einem anderen Prüfer) vorlegen.

Hast du sonstige Unterlagen, die den Umbau bzw. die Umbauzeit belegen können?

Habt ihr in all den Jahren keine Kopie vom alten Fahrzeugbrief gemacht?

Grüße,

Jürgen W. aus P.

Alten Brief IMMER mitnehmen ! Alle Änderungen müssen bis 1982 erfolgt sein. Und damals zeitgenössisch. Dann hat man gute Chancen...

Zitat:

@Mein1302er schrieb am 17. August 2016 um 10:02:32 Uhr:

Alten Brief IMMER mitnehmen ! Alle Änderungen müssen bis 1982 erfolgt sein. Und damals zeitgenössisch. Dann hat man gute Chancen...

Das stimmt so nicht mehr ganz. Seit einiger Zeit gilt: Es kann irgendwann ein-/umgebaut worden sein - wenn es auch in den ersten 10 Jahren nach EZ so möglich gewesen wäre. Den Nachweis (Bilder, Gutachten etc.) darüber hat man natürlich selbst zu erbringen.

Zitat aus dem Anforderungskatalog vom TÜV:

Zitat:

...

Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls

Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der

Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens

30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig.

...

Ganz am Ende liegt es dann (leider) halt immer auch am Ermessen des Prüfers - sind eben meist "Richtlinien" die, wie so oft im Leben, mal so und mal so ausgelegt werden.

Also sieh zu, dass Du Fotos, Bilder, Berichte mit Datum zu Deinem Umbau findest und wieder hin - wenn es dann da nicht weitergeht, mal den Prüfer wechseln. Vielleicht dann vorher erkundigen ob es in der Nähe jemanden gibt der sich da besonders mit Käfern auskennt (wie bspw. beim TÜV in Hagen).

Beste Grüße

SideWinder80

Ich habe keine Ahnung, warum er das moniert hat. Sind Käfer Sitze drin? Auf das Radio hat der TÜV bei mir nicht geschaut.....

am 17. August 2016 um 13:29

Woanders hinfahren. Und: Ältere Prüfer sind besser wie junge.

Themenstarteram 18. August 2016 um 7:38

Zitat:

@tomate67 schrieb am 17. August 2016 um 14:39:33 Uhr:

Ich habe keine Ahnung, warum er das moniert hat. Sind Käfer Sitze drin? Auf das Radio hat der TÜV bei mir nicht geschaut.....

Hallo das isser. Fvg

am 18. August 2016 um 8:00

Na, im ersten Leben war das kein Cabrio, sondern ein normaler 1302 mit Blechdach.

Ob solche massiven Umbauten zeitgenössische Tuningmaßnahmen sind, müsste im Einzelfall geklärt werden.

Ich hab da jetzt so meine Zweifel ob die Nachfolger des Badischen Dampfkesselrevisionsverein für dieses kraftfahrzeugtechnische Kulturgut Ihren Segen geben.

Wobei:

"Ausnahme: Sofern im Rahmen der Fahrzeugbaureihe genehmigt, z. B.: Umbau Coupé in Cabrio oder Pkw in Lkw, zulässig."

Knackpunkt: Der Zeitpunkt des Umbaus. Nachweise werden da nötig sein.

Andererseits hab ich beim TÜV schon einige Dinge erlebt, was auch in keinem Regelwerk stand. Wird wohl eine Sache der gepflegten Diskussionskultur.

VG

Squad

Das ist kein 02. Schau dir auf dem zweiten Bild mal das Frontblech an. Diesen runden Deckel haben doch eigentlich nur kurze Vorderwagen, oder?

Egal ob KV oder 1302... es ist ein Speedster.

"Mach was draus, schneid's Dach ab..." hieß es damals bei Hoffmann Speedster und anderen wie Dannert usw.

War eine Mode Erscheinung in den 80ern. Eigentlich wurden die Fahrzeuge damit verheizt, weil meistens undicht und eh nicht so toll gemacht.

Egal: wenn das Baujahr zum Umbau passt, sollte der TÜV eigentlich keine Probleme machen.

Die Sitze sind doch voll OK, die üblichen Recaros dieser Zeit. Mann, da erwartet mich ja was mit den BMW Sportsitzen...

Tja, das wird schwierig, weil es sich ganz offensichtlich um einen Umbau handelt. Für solche Umbauten zählt das Datum des Umbaus.

Die gleiche Problematik gilt beispielsweise auch bei LPG Nachrüstungen,.... leider.

Suche die Unterlagen und Fotos vom Kauf raus und dann so lange den Prüfer wechseln bis es einer einträgt. Ein alter Kaufvertrag indem der Wagen als Speedster mit Rahmennummer erwähnt wird, wär natürlich sehr gut. Dann am besten noch Quellen mitnehmen, die Speedsterumbauten in den 80ern beschreiben und es sollte bei etwas Diskussion klappen. Hast du keinen Nachweis dass der Wagen damals schon so war wirst du das H leider vergessen können. Also durchsuche alles sehr sorgfältig.

Wobei der Prüfer mit der Tatsache, dass es ein Speedster ist anscheinend wenig Probleme hatte. Eher so Kleinkram.

Für ein H-Kennzeiche braust du einen wirklich gnädigen prüfer für deinen Speedster.

Als Nachweiß sollte ein Prospekt oder Gutachten von Frost ausreichen, das es den Umbau in den ersten 10 Jahren nach EZ deines Fahrzeuges so gab, heute ist es egal ob der Umbau dann später stattgefunden hat. wichtig ist das der umbau in den ersten 10 Jahren nach EZ möglich war.

Wenn das Thema geklärt ist, dann muss geschaut werden wie hoch der GFK Anteil im Auto ist, kann passierend das das dem TüV Prüfer zuviel ist. Dann gibt es keine H abnahme.

Z.b. mein 73er Käfer ist ein Hoffmann umbau, das Gutachten für solch einen umbau gibt es erst seit 87. Somit erfüllt meiner die 10 Jahres bedingung nicht, umgebaut wurde er 97. Weiter ist den Prüfern die ich bisher gefragt habe, ungeachtet der 10 Jahrers Regel, der GFK anteil immer zu hoch, so das ich bisher keine aussicht auf ein H Kennzeichen habe mit meinen Käfer.

Hätte zwar auch gerne ein H Kennzeichen aber nur aus Symbolischen Gründen, rein von den Kosten nimmt sich H Kennzeichen und Sesion von 03-10 bei mir nicht viel wenn überhaupt.

Mit dem H-Kennzeichen kommt halt auch immer drauf an, wo man wohnt bzw. fahren will/muss - Stichwort "Umweltzone".

 

Ich dürfte ohne nicht mal von der Werkstatt nach Hause fahren...wegen dieses Blödsinns.

 

Beste Grüße

SideWinder80

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