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TÜV-Plakette trotz diverser Mängel??!!
Hallo zusammen,
ich habe so richtig ins Klo gegriffen... Ich habe mir diese Woche von einem privaten Verkäufer einen gebrauchten Smart gekauft. TÜV wurde auf meinen Wunsch neu gemacht bis 06/11 (Ergebnis: ohne festgestellte Mängel).
Nun fand ich heute Morgen in den Unterlagen einen zweiten TÜV-Bericht vom selben Tag, 1 1/2 Stunden zuvor. Ergebnis - erhebliche Mängel: 8011 Auspuffanlage: schadhaft, 81216 Abgasreinigungssystem: Lambda-Wert außerhalb der Toleranz. Der Verkäufer hatte aber mit keinem Wort erwähnt, dass in Folge der TÜV-Untersuchung noch etwas repartiert wurde. Ich habe mir den Auspuff angesehen - tja, da wurde tatsächlich _nichts_ gemacht, uralt und rostig. Also direkt ins Smart-Center, weil der TÜV schon geschlossen hatte; die Mechaniker dort sagten mir, dass nicht nur der Auspuff nicht gemacht wurde (und über kurz oder lang abfällt), sondern nur mit einer Paste verklebt wurde, um durch die ASU zu kommen und dass zudem der Turbolader gerissen ist und die Bremsen starke Riefen(?) aufweisen, der Wagen somit wahrscheinlich gar keinen TÜV hätte bekommen dürfen. Die Reparaturkosten würden sich auf ca. 1900 € belaufen!! Der Verkäufer will den Kaufvertrag aber natürlich nicht rückgängig machen und sagt, davon hätte er nichts gewusst, da nicht er den Wagen zum TÜV gebracht hätte, sondern ein Bekannter.
Wie stehen denn nun meine rechtlichen Chancen, den Kaufvertrag rückgängig zu machen? Und warum taucht der gerissene Turbolader nicht im Prüfbericht auf? Daran hängen doch vermutlich auch die schlechten Abgaswerte. Und vor allem: Wieso hat denn der Wagen überhaupt die Plakette gekriegt?! Schließlich stand im ersten Bericht ausdrücklich: "Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie durch den Gesetzgeber verpflichtet sind, diese Mängel umgehend beseitigen zu lassen". Und die "schadhafte Auspuffanlage" ist weiterhin schadhaft!
Ich hoffe, jemand kann mir Auskunft geben. Bin mit den Nerven gerade so richtig unten durch...
Panische Grüße, Inke
Beste Antwort im Thema
Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung besitzen, dann brauchst Du Dir überhaupt keine Sorgen machen und solltest umgehend einen Anwalt aufsuchen. Die Begründung, daß ein Bekannter mit dem Smart beim TÜV war, kann sich der Gangster, damit meine ich natürlich den Verkäufer, getrost in die Haare schmieren.
Dafür lacht ihn jeder Jurist gerade mal aus!
Solltest Du keine Rechtsschutzversicherung haben, würde ich mich davon trotzdem nicht beeindrucken lassen und es erst mal mit derselben Masche, nämlich Einschüchterung versuchen, was der probiert.
Sollte er sich darauf nicht einlassen, würde ich den Gang zum Anwalt trotz der entstehenden Kosten anraten, um zumindest mal ein Beratungsgespräch zur geltenden Rechtslage zu führen.
Dann kannst Du immer noch die weitere Vorgehensweise festlegen.
Auch als ADAC Mitglied steht Dir evtl. ein Beratungsgespräch zu, musst Du Dich mal erkundigen.
Lass Dir das Wochenende nicht versauen, meiner Meinung nach sitzt Du am längeren Hebel. Ich bin aber kein Rechtsexperte!
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9 Antworten
Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung besitzen, dann brauchst Du Dir überhaupt keine Sorgen machen und solltest umgehend einen Anwalt aufsuchen. Die Begründung, daß ein Bekannter mit dem Smart beim TÜV war, kann sich der Gangster, damit meine ich natürlich den Verkäufer, getrost in die Haare schmieren.
Dafür lacht ihn jeder Jurist gerade mal aus!
Solltest Du keine Rechtsschutzversicherung haben, würde ich mich davon trotzdem nicht beeindrucken lassen und es erst mal mit derselben Masche, nämlich Einschüchterung versuchen, was der probiert.
Sollte er sich darauf nicht einlassen, würde ich den Gang zum Anwalt trotz der entstehenden Kosten anraten, um zumindest mal ein Beratungsgespräch zur geltenden Rechtslage zu führen.
Dann kannst Du immer noch die weitere Vorgehensweise festlegen.
Auch als ADAC Mitglied steht Dir evtl. ein Beratungsgespräch zu, musst Du Dich mal erkundigen.
Lass Dir das Wochenende nicht versauen, meiner Meinung nach sitzt Du am längeren Hebel. Ich bin aber kein Rechtsexperte!
Erstmal Danke! Natürlich will ich zum Anwalt, Montag werde ich mir die Mängel bzw. die Nichtbeseitigung dieser auch noch schriftlich geben lassen, aber ich hänge jetzt über das Wochenende so richtig schön in der Luft... Zumal ich den Wagen natürlich auch keinen Meter mehr fahre, ehe es nachher heißt, ich wäre verantwortlich für den gerissenen Turbo. Ist sowas denn nicht TÜV-relevant, dass dieser Defekt nicht unter den Mängeln erwähnt wird?
Ein gerissener Turbolader ha nichts mit dem Tüv zu tun. der ist für die ferkehrssicherheit, und die Abgaswerte egal, schließlich funktioniert er ja noch? und ist nur beschädigt, was zu einem aufall führen kann..
Ob das mit dem auspuff so in ordnung ist, weiß ich nicht. Vielleicht gibt es eine paste, die hierfür geeignet ist? Und wenn der auspuff ansonsten in ordnung ist??? Leicht rostig sind auspuffe mal schnell, das muss aber nicht heißen, das der auspuff deshalb nicht in ordnung ist. So lange er dich ist, und funktioniert, ist er nicht schadhaft....
Und ob der Lambda wert behoben wurde weiß man ja nicht, vielleicht ist der ja nun richtig?
Wenn die brems werte in ordnung sind, und die Riefen auf der Bremsscheibe nicht einen gewissen grenzwert unterschreiten, ist auch das Tüv konform.
Ich denke, das das rechtlich schwierig ist. Vom Turbolader muss er ncihts gewusst haben, und Der Aupuff wurde "repariert" und der Lamda wert?
Von den Bremsen muss er auch nichts gewusst haben....
Da kann man nur hoffen, das das ganze nicht ganz so teuer wird wie das sc sagt. Ein turbolader kostet ohne einbau etwa 490€ (0,6l motor) oder 650€ (0,7l motor) Das ist ja das teuerste. Ein Auspuff kostet etwa 400€. 2 Bremsscheiben mit Belägen kosten etwa 100€. Da bist du also im günstigsten fall bei etwa 1000€ + Montage. Bei Auspuff und Turbolader müsstest du also mal bei ebay oder so schauen. Ansonsten emphehle ich für die Reperatur Die hier oder Die hier Die sind eigentlich recht zuverlässig, günstig, und oftmals auch besser als das SC.
Zitat:
Original geschrieben von DanielvanAalst
Ob das mit dem auspuff so in ordnung ist, weiß ich nicht. Vielleicht gibt es eine paste, die hierfür geeignet ist? Und wenn der auspuff ansonsten in ordnung ist???
Laut Smart-Werkstatt ist das nicht in Ordnung, weil man das Zeug auf die Löcher schmiert (es härtet wohl binnen einen Stunde aus), nur um durch die ASU zu kommen - diese Lösung ist aber nur von kurzer Dauer, weil das Zeug schnell wieder abblättert o.ä. Das Problem der "erheblichen Verkehrssicherheit", weil der Auspuff wie oben genannt über kurz oder lang korrosionsbedingt herunterbricht, besteht ja weiterhin. Lediglich der ASU-Wert wurde beschönigt.
Trotzdem Danke, ich bin im Moment froh über jede Info...
Das Problem wird ja sein, dass du ja trotzdem nachweisen müsstest, das der verkäufer davon wusste, und es dir absichtlich verschwiegen hat. Wenn er jetzt sagt er habe nichts davon gewusst, und einem bekannten oder so gegeben, damit er ihn durch den Tüv bringt, könnte er damit auch durchkommen. Es müsste dir also gelingen nachzuweisen, das der verkäufer von diesen mängeln gewusst hat. Und Wenn es nur der offensichtliche Auspuff ist, geht es nunmal nur um einen streitwert von 400€. Der rest dürfte sowieso nciht nachweisbar sein...
Meine Vorredner haben ja schon alles gesagt.
Schau, dass Du das Auto schnell wieder zurückgeben kannst mit RA...hier stimmt nichts, auch nicht Dein Gefühl...der Wagen wird Dir keine Freude bereiten...was kommt als Nächstes? Tachometer manipuliert?
Wenn ich Du wäre, ich würde mir die TÜV Berichte kopieren und damit mal zum Tüv fahren und das der Geschäftsleitung zeigen...auf den Prüfer wird dann ZU RECHT intern einiges zukommen...Abmahnung usw.
Damit ist auch sichergestellt, dass in Zukunft von diesem "Prüfer" der ja in den Papieren namentlich genannt wird, keine solchen Fahrzeuge mehr in den Verkehr kommen.
Wäre schön, wenn Du uns auf dem laufenden halten würdest...
Grüsse
Daniel
Kaufrecht, Entwicklung seit 2002:
Hi Inke
Für dich müsste der letzte abschnitt wichtig sein, schau mal in dein Kauffertrag.
* Seit dem 01.01.2002 gilt beim Autokauf eine gesetzliche Mindest-Gewährleistung von 2 Jahren. Diese gilt uneingeschränkt für den Neuwagenkauf vom Unternehmer. Eine Erleichterung der Verjährungsfristen durch Vereinbarung ist beim sog. Verbrauchsgüterkauf, dem Kauf des Verbrauchers vom Unternehmer, nicht möglich. Die Gewährleistung muß hier mindestens zwei Jahre betragen (beim Kauf gebrauchter Sachen 1 Jahr). Bis dahin gab es eine gesetzliche Mindest-Gewährleistung von 6 Monaten. Die meisten Händler (oder Hersteller) geben jedoch auch schon jetzt eine längere Gewährleistung auf Neuwagen. Bei Verträgen sollte eine längere Gewährleistung jedoch immer ausdrücklich schriftlich festgehalten werden. Die längere Gewährleistung wird in Anpassung an das europäische Recht im Rahmen einer allgemeinen Schuldrechtsreform eingeführt und gilt demnach nicht nur für Automobile.
* Bei Gebrauchtwagen gilt seit 01.01.2002 eine Mindest-Gewährleistung von einem Jahr beim Kauf eines Verbrauchers vom Unternehmer, dem sog.Verbrauchsgüterkauf-§ 474 BGB, Neues Schuldrecht- (allgemeine Verjährungsfrist 2 Jahre, in diesem Fall jedoch auf 1 Jahr reduzierbar, was somit beim Gebrauchtwagenkauf eines Verbrauchers vom Unternehmer/Händler die Regel sein wird -meist über Allgemeine Geschäftsbedingungen, sog. AGB`s, vereinbart-). Auch beim Gebrauchtwagenkauf ist somit eine längere Verjährungsfrist möglich und vereinbar, meist über eine sog. Gebrauchtwagengarantie oder eine besondere Garantieversicherung.
* Bitte beachten Sie, daß beim Gebrauchtwagenkauf von Privat häufig ein Gewährleistungsausschluß vereinbart wird. Dieses ist rechtlich zulässig. Der Verkäufer haftet dann nur noch in bestimmten Fällen (z.B. arglistige Täuschung). Eine Erleichterung der Verjährungsfrist vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer durch Rechtsgeschäft ist beim sog.Verbrauchsgüterkauf nicht möglich. Grundsätzlich ist in allen anderen Fällen jedoch nach § 444 BGB (Neues Schuldrecht) ein Haftungsausschluß möglich. Allerdings sollten Sie bei einem Verkäufer, der die Gewährleistung ausschließen will, mißtrauisch sein und ggf. vom Kauf Abstand nehmen (beim Autokauf / Autoverkauf unter Privaten ist jedoch ein Gewährleistungsausschluß üblich). Unter Umständen gilt jedoch trotz Ausschluß der Gewährleistung eine erweiterte Haftung aufgrund besonderer Garantie oder arglistigen Verscheigens eines Mangels (§ 444 BGB -Neues Schuldrecht-).
Autorecht24.de - Dr. Wolfgang Tölle, Bielefeld 2008
Nun hoffe ich das er keine einer dieser genanten Klauseln in dein Vertrag stehen.
Aber eigendlich ist klar das er Dich arglistig getäuscht hat.
Viel Glück
Meist wird für Privatverkäufe ein standart Vertrag von Mobile.de oder so genommen, und da sind diese klauseln halt alle schon drin, da kann der verkäufer das gar nicht vergessen.
Und ob auf dem Prüfer intern etwas zukommen wird bezweifle ich... Meist ist es doch so, das der Chef des sachverständigenbüros seine stammkundschaft halten möchte. Und wenn jetzt jemand den smart vorfährt der dort stammkunde ist, wird der chef auch wollen das der mitarbeiter ein auge zudrückt.
Ich will jetzt nicht auf der seite des verkäufers stehen, aber die rechtslage ist halt entsprechend, und das ist meiner meinung nach auch gut so. Es kann ja auch wirklich vorkommen, das ein Privatverkäufer keine ahnung von dem zustand seines fahrzeugs hat, dann verkauft er den, und der käufer lässt erst einmal alles haargenau überprüfen. Dann ist der Turbo kaputt, der motor kurz vorm exitus, der auspuff kaputt, und noch ein paar andere dinge...
Man könnte in dem fall auch dir einen vorwurf machen. Wieso hast du dir den wagen nicht genau angeschaut? Dir man die bremsen angeguckt? oder der auspuff, hörte der sich normal an, bevor der verkäufer tüv machen sollte? Wenn die Bremsscheiben wirklich so starke riefen haben sollten, hätte man das als laie auch direkt erkennen können.
Es kann natürlich sein, das du dich gar nciht mit autos auskennst, und nur fahren möchtest, das ist auch verständlich, aber wenn du das weißt, warum hast du keinen mitgenommen der sich auskennt? Oder warum hast du den wagen nciht einfach beim Tüv, Dekra, GTÜ oder ADAC untersuchen lassen? Oder irgendeine andere X-beliebige Werkstatt? Die hätten dann diese scheinbar wirklich offensichtlichen mängel gefunden. Vieleicht wäre der Riß im Turbo übersehen worden, aber wäre dies der einzige Mangel gewesen, hätte man darüber hinwegsehen können. Sowas kommt beim smart halt mal vor.
Vielleicht wirst du beim nächsten autokauf vorsichtiger. Denn aus fehlern lernt man. Ich hoffe nur für dich, das es nicht zu teuer wird, wenn du mit dem RA keinen erfolg hast.
Erstmal vielen Dank für Eure Beiträge! Ich werde die nächsten Tage mal berichten, wie es weitergeht. Ich hab ein ganz übles Bauchgefühl. Natürlich habe ich da auch wirklich Bockmist gebaut, aber für mich liegt hier arglistige Täuschung vor. Laut Werkstatt ist der Turbo schon länger gerissen, aber wie hätte ich das sehen sollen...? Morgen gehts jedenfalls erstmal zur Dekra, die mir die Mängel und Nicht-TÜVfähigkeit des Wagens bzw. nicht vorgenommenen Reparaturen bestätigen sollte.
LG, Inke