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tüv problem

Themenstarteram 13. Januar 2010 um 11:01

hallo zusammen,

bin neu hier und habe ein kleines problem! da meine scheinwerferreinigungsanlage (habe xenon) nicht funktioniert habe ich daraufhin KEINEN tüv bekommen! meine frage: habe ich nur einen prüfer erwicht der schlechte laune hatte ? er sagte das sei ein erheblicher mangel!!! kennt ihr einen( guten) prüfer aus dem raum moers plz: 47445 der ein wenig anders denkt?

ich benutze die SCHEIßE eh nicht und sehe auch nicht ein bei AUDI in moers über 200 EURO zu bezahlen!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von migel79

hallo zusammen,

bin neu hier und habe ein kleines problem! da meine scheinwerferreinigungsanlage (habe xenon) nicht funktioniert habe ich daraufhin KEINEN tüv bekommen! meine frage: habe ich nur einen prüfer erwicht der schlechte laune hatte ? er sagte das sei ein erheblicher mangel!!! kennt ihr einen( guten) prüfer aus dem raum moers plz: 47445 der ein wenig anders denkt?

ich benutze die SCHEIßE eh nicht und sehe auch nicht ein bei AUDI in moers über 200 EURO zu bezahlen!

Hallo,

 

ja das ist ein erheblicher Mangel bei Xenonscheinwerfern, genau wie falsch eingestellte Scheinwerfer.

Jeder korrekte Prüfer wird dir deshalb die Plakette verweigern.

 

Grüße

 

Manfred 

 

 

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Hi!

Also bei uns in Österreich ists auch ein schwerer Mangel. Ist mir selbst so gegangen, weil ein Hubzylinder und die Pumpe hin waren.

Benutz den Dreck auch nie, wahrscheinlich ist das Zeug deswegen irgendwie festsitzend geworden.

 

MfG

Zitat:

Original geschrieben von migel79

hallo zusammen,

bin neu hier und habe ein kleines problem! da meine scheinwerferreinigungsanlage (habe xenon) nicht funktioniert habe ich daraufhin KEINEN tüv bekommen! meine frage: habe ich nur einen prüfer erwicht der schlechte laune hatte ? er sagte das sei ein erheblicher mangel!!! kennt ihr einen( guten) prüfer aus dem raum moers plz: 47445 der ein wenig anders denkt?

ich benutze die SCHEIßE eh nicht und sehe auch nicht ein bei AUDI in moers über 200 EURO zu bezahlen!

Hallo,

 

ja das ist ein erheblicher Mangel bei Xenonscheinwerfern, genau wie falsch eingestellte Scheinwerfer.

Jeder korrekte Prüfer wird dir deshalb die Plakette verweigern.

 

Grüße

 

Manfred 

 

 

"Die Scheinwerferreinigungsanlage ist gesetzlich vorgeschrieben (Anbau der Beleuchtungseinrichtung: 76/756/EWG u. ECE-R 48, geprüft nach der Richtlinie ECE-R 45 "Scheinwerferreinigungsanlagen") und sorgt durch das Strahlwasserprinzip für die Reinigung der Abschlussscheibe. Sie gewährleistet, dass die Abschlussscheibe des Scheinwerfers immer sauber bleibt, um somit das Xenon-Licht auf die Strasse zurichten und eine Blendung des Gegenverkehrs auszuschließen. " (Siehe auch StVZO § 50 (10))

Wenn Du neu hier bist, dann mache Dir mal gleich zu eigen, Deine Fäkalsprache abzulegen! Dein Einstieg stinkt!

Hallo,

nein du hast keinen prüfer erwicht der schlechte laune hatte.

Er hat Recht ist ein erheblicher Mangel, und auch gesetzlich vorgeschrieben bei Xenon.

Es mag zwar Prüfer geben die das übersehen ist aber nicht der Normalfall.

 

Ups zu langsam

Gruß

TT-Eifel

am 13. Januar 2010 um 11:11

Da die SRA in Verbindung mit Xenons Pflicht ist, dürfte es da keinen Unterschid machen, zu welchem Prüfer Du gehst.

Dein Argument, dass Du die SRA nicht benutzt zieht nicht. Kannst ja auch nicht einfach sagen, Du fährst nur tagsüber und brauchst deshalb kein Licht...

Bei der SRA sind häufig die Hubzylinder defekt, welche nur durch Druck funktionieren. Wie einfach/kompliziert der Wechsel ist, kann ich leider nicht beurteilen.

Themenstarteram 13. Januar 2010 um 11:23

danke für die schnellen antworten ! habe ja jetzt noch einen monat zeit und vieleicht bis dahin eine günstige lösung gefunden

Zitat:

Original geschrieben von migel79

danke für die schnellen antworten ! habe ja jetzt noch einen monat zeit und vieleicht bis dahin eine günstige lösung gefunden

Fahr einfach in eine freie Werkstatt und laß das reparieren und gutttt ;)

Grüße..

Zitat:

Original geschrieben von TT-Eifel

Es mag zwar Prüfer geben die das übersehen ist aber nicht der Normalfall.

sind 20 EUR mehr als Bezahlung für die HU ein Normalfall? Dank dieser kleinen Finanzspritze hat der Prüfer bei mir zweimal gerne übersehen, dass ich aufgrund des großen LLK´s gar keine SRA mehr hatte:D

am 13. Januar 2010 um 12:55

Im Grunde gehören die Hubzylinder eh raus geworfen da sie nur im Wind stehen und die Anströmung der beiden LLK behindern.

am 13. Januar 2010 um 13:16

@ Nos und Neonight

Was seid Ihr denn für Blender? ;) Upps, das ist jetzt aus dem Plattdeutschen übersetzt und lautet eigentlich: Seid Ihr etwa Blender? :)

am 13. Januar 2010 um 13:33

Zum Thema Blender, es gibt zig Autofahrer die mit verstellten Scheinwerfern oder eingeschalteten und gen Himmel leuchtenden Nebelscheinwerfern herum fahren.

Ganz zu schweigen von den zig LKWs mit ihren Lichterschmuck auf der Stirnseite.

Mein Licht ist ordentlich eingestellt, Nebellicht schalte ich nur ein wenns nicht anders geht und abblenden kann ich im Gegensatz zu vielen Anderen auch schon.

Und wenn ich sage die Hubzylinder behindern den Luftdurchsatz der LLK heißt das nicht das man auf die Scheinwerfer-Reinigung verzichten muß, man müsste es nur anders lösen.

@Neonight

Das war doch sicher Ironie und nicht persönlich gemeint! ;)

Was an der ganzen Gesetzeslage allerdings mal wieder höchst grotesk ist, ist die Tatsache, dass die Zulassungvorgaben für SRA eine Reinigungswirkung von 80% (in Ausnahmefällen 70%) verlangen. Wie technische Studien ergeben haben, ist jedoch just in diesem Bereich die Blendwirkung durch streuendes Licht am größten! :confused:

Wen das interessiert, hier mal die Regelungen im einzelnen.

Grüsse!

am 13. Januar 2010 um 14:05

Zitat:

Original geschrieben von sam_gawith

@Neonight

Das war doch sicher Ironie und nicht persönlich gemeint! ;)

Ja, Neonight, das war Ironie oder aber auch mehr ein kleiner Spaß. Und der hatte zur Folge, dass Du hier Dinge angesprochen hast, die ich so unterschreiben würde im Großen und Ganzen. Wenn ich manchmal mitbekomme, wie unsere Nachbar den Heckraum seines Kombis belädt und dann nicht die Scheinwerfer verstellt, was ja ganz einfach ist.... Und kostenloser Lichttest wird von vielen :) angeboten und ich meine auch vom ADAC, aber viele fahren da nicht hin.

Danke Sam, für die ausgezeichnete Recherche! :)

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