- Startseite
- Forum
- Auto
- Wohnmobile & Wohnwagen
- TÜV Probleme mit 1985er Wohnwagen! Erstzulassung!
TÜV Probleme mit 1985er Wohnwagen! Erstzulassung!
Hey!
Ich habe mir diesen Monat einen alten Wohnwagen gekauft! Alles TIP TOP, alle Papiere dabei! Nur stellt sich folgendes Problem, der Wohnwagen war noch nie angemeldet!
Nun meint der TÜV eine Vollabnahme machen zumüssen und folgende Vorraus setzungen für einen bestanden TÜV!
- Nebelschlussleuchte
- Seitemarkierungsleuchten
- Umrissleuchten
- 100 km/H fähige Achsen
- EG zugelassene Bremsen
Und ich denke bei diesem Wohnwagen erfüllt der keine dieser Vorraussetzungen!
DIe Leuchten werde ich nachrüsten, bin schon dabei, aber zur Achse und Bremse brauche ich Rat!
Stimmt das so was der TÜV gesagt hat? Ich war auch schon 3 mal bei der KFZ Stelle, jedesmal "ICh muss eine HU machen lassen"
Wie sollte ich vorgehen? Technisch ist der Wagen TOP!! Neue Reifen, Bremsen super im Schuss alles TIP TOP! KEin Rost nix! -_- Nur TÜV!
Was soll ich nun machen?
LG Chris
Beste Antwort im Thema
Also wir haben uns auch erst neulich einen eigenen Wohnwagen gekauft (850kg) und den dann ohne ASK mit einem Meriva 1,6l abgeholt. Dann eine Winterhoff 3000 für ca. 250,- € angebaut (selbst ist der Mann). Nun waren wir mit einem Skoda Fabia 1,9TDI im Urlaub.
Man glaubt es nicht wie die Kupplung Nickbewegungen rausnimmt. Der Unterschied ist deutlich zu spüren, im Vergleich könnte man fast meinen man hätte keinen WoWa dran.
Für uns hat sich die Investition gelohnt, nicht nur dass wir wesentlich entspannter fahren können, sondern dass man deutlich mehr Sicherheitsreserven hat.
Gruß,
Alex
Ähnliche Themen
18 Antworten
frag doch mal den user schyschka, der ist beim tüv:
http://www.motor-talk.de/.../UserDetails.html?userId=68874
hallo
angeblich stimmt das so
selbst wenn er mal angemeldet gewesen wäre:
es gibt eine maximalzeit nach der eine vollabnahme gemacht werden muss, ich glaube fünf oder sieben jahre
und wenn er noch nie angemeldet war könnte es sein dass es keinen bestandsschutz gibt ....
es gab da auch schon mal ein paar threats dazu
aber tüv fragen ist immer gut
ich weiss das alles nur vom hörensagen
und wenns wirklich hart auf hart geht:
evt hilft ja ausflaggenn nach holland oder österreich
dort den brief holen (wenn die dort nicht so mätzchen machen - ich glaube in AT gibts diese zeitbeschränkung bei der zulassung nicht) und dann den brief auf einen DE brief umschreiben lassen, das sollte klappen
lg
g
Hallo,
ich hatte das vor Jahren auch, ein gebrauchter, bisher nicht angemeldeter WoWa. Mit dessen Papieren bin ich zur Zulassungsstelle und hab gefragt, was ich machen müßte, darauf hieß es bei denen, das ist eine "Erstzulassung" da reichen die vorgelegten Unterlagen. Ich bekam automatisch für 2 Jahre TÜV für einen 15 Jahre alten WoWa. Gefreut hatte es mich, war aber auch über die Sorglosigkeit damals sehr erstaunt, denn es war doch überhaupt nicht klar, ob der wirklich verkehrstüchtig ist, aber lt.Gesetz war das so. Ich habe den dann aber im eigenen Interesse komplett checken lassen und Bremsen neu fertig machen lassen, Sicherheit ist eben wichtig!
Nordjoe
Hallo Chris,
ich habe auch schon einmal so einen alten Wohnwagen ( zum ersten mal ) zugelassen, es ist allerdings schon lange her. Da gab es auch Probleme, wegen der fehlenden Rückfahrtautomatik, inkl. der Bremsen. Der TÜV gab mir den Tipp, mich an das Wirtschaftsministerium zu wenden ( ich wusste auch nicht, das die dafür zuständig sind ) und von denen bekam ich, für kleines Geld, eine Ausnahmegenehmigung und der Wohnwagen wurde danach abgenommen. Die Nebelleuchte musste ich aber montieren. Frage dort einfach mal nach.
Gruß Klaus
Ja... ich habe es auch gehört das viele bei ihren alten Fahrzeugen kein problem gehabtr haben!
ICh war aber schon bei 3 verschiedenen Zulassungsstellen!
Wäre das eine Idee... da jemand von euch mal das ausprobiert? Dannach nur umschrieben? zb Nordjoe ?
LG Chris
Das mit der Achse kann ich nicht nachvollziehen, wenn der Wagen deutsche Papiere hat dann passen Achse und Bremse.
Warum die Achse 100 KM/h fähig sein muß weiß ich auch nicht, in meinen Papieren steht da nix von drin.
Ich habe im letzten Jahr einen Biod 300 von 1986 zugelassen.
Da gabs nur holländische Papiere für und da steht nix drin was den TÜV interessiert.
Also Vollabnahme
Die Jungs haben den Zollstock genommen das Teil vermessen die Radgröße aufgeschrieben und ne Bremsberechnung gefordert und die hab ich beim Hersteller der Achse besorgt.
Mehr war nicht.
Nebellicht und Antischlingerkupplung hab ich noch dran geschraubt. Seitenbegrenzungslampen brauchte ich nicht, die werden erst ab einer bestimmten Aufbaugröße erfrderlich.
Ja Bremsberechung habe ich schon machen lassen!
NSL und Seitenleuchten brauche ich weil der über 6m ist!
Brauch ich den unbedingt eine Antischlingerkupplung?
LG Chris
Zitat:
Original geschrieben von Chrisschan
Ja Bremsberechung habe ich schon machen lassen!
NSL und Seitenleuchten brauche ich weil der über 6m ist!
Brauch ich den unbedingt eine Antischlingerkupplung?
LG Chris
ASK: Da du das im Zweifelsfalle erst hinterher weißt, ist diese in jedem Fall empfehlenswert (ca. 300 E), weil dann dein altes Schätzchen auch sehr stabil hinterher läuft ...
Die Antischlingerkupplung einzusparen ist Blödsinn, denn erstmal kostet die nicht über 300 € und ausserdem bringt die einen echten Sicherheitsvorteil.
Was aber noch viel wichtiger ist, ist die Tatsache, dass der ganze Zug nicht so schaukelt.
Diese kurzen Bodenwellen, nimmt die Kupplung nämlich raus und das ist deutlich komfortabler, als wenn man ohne Antischlingerkupplung fährt.
Empfehlenswert ist die AKS 3004 von Alko Kober, aber die WS 3000 von Winterhoff ist auch nicht schlechter,kostet 284,- nur außer den Beiden käme schon nichts anderes mehr in Frage.
Ich hatte nun bei ALKO mal nach gefragt, die haben keine Antischlingerkupplung für meinen Wohni!
Zitat:
Ich hatte nun bei ALKO mal nach gefragt, die haben keine Antischlingerkupplung für meinen Wohni!
Frag mal bei Winterhoff, ob die WS 3000 dranpaßt !
Super danke!
Ich werde mal direkt ne EMAIL verfassen! Danke!
Hi Chrisschan
Moderne Caravans haben eine V - förmig gebogene Achse, so das sich das einfedernde Rad schräg gegen die Pendelbewegung stellt, wenn der Wagen schlingert.
Ältere Wohnwagen haben eine gerade Achse und die hat der Pendelbewegung nichts entgegen zu setzen, deshalb ist es einmal mehr wichtig, da eiene Antischlingerkupplung dran zu schrauben.
Gegebenenfalls solltest du dich mal erkundigen ob man das Anschlußstück von der Auflaufbremse nicht austauschen kann.
Das sind alles keine teuren Teile und die Fahrt mit AKS ist auf jedenfall weniger stressig als ohne.
Wenn die dir bei Winterhoff auch nicht helfen können, ruf einfach mal im Anhängershop an.
Montag - Freitag 9.00 bis 16.00 einfach die 0551-34201
Also mein Knaus ist 72 angemeldet und 2 Monate später abgemeldet. Ich brauchte für die Zulassung in 2008 (also Zweitzulassung) eine Vollabnahme. Dies ging jedoch völlig problemlos. Einzig bei der Zulassung am Landratsamt haben die eine Bestätigung verlangt, das der Wohnwagen im Originalzustand ist. Diese habe ich vom Tüv bekommen. Ob ich einfach Glück hatte oder das normal ist wage ich nicht zu beurteilen....
Wegen ASK: ich habe lange überlegt und keine machen lassen. Ich habe schlußfgefolgert: Wohnnwagen 1000 kg und Aufbau nur 390 cm. Auto vollgeladen 2 Tonnen = müßte eigentlich auch ohne ASK gut funktionieren und hat es bei meiner jetzigen Urlaubsfahrt auch. Jedoch habe ich mir beim beladen wirklich mühe gegeben, bin eigentlich nie mehr als Tacho 95 (meist nur 90) gefahren und war überaufmerksam.
Konnte halt gerade mit den LKW mithalten, was aber auch an der Motorisierung meines Autos lag...
Mann möge mich verbessern sollte ich Blödsinn schreiben.