TÜV Probleme
Hallo zusammen,
ich wollte heute meine A6 BJ 2007 tüven lassen.
Wir habe den Wagen vor 2 Jahren frisch getüvt von Auti gebraucht gekauft.
Heute stellt sich folgendes herraus:
Die Nebelscheinwerfer sind vom Vorbesitzer gegen LED-Tagfahrlicht ausgewechselt worden.
Das LED-Tagfahrlicht wurde an den Stromkreis des alten Tagfahrlichtes gekelmmt und funktioniert so tadellos.
Der Stromkreis der Nebelscheinwerfer wurde an das alte Tagfahrlicht geklemmt. Also geht beim Einschalten des NSW das alte TFL an.
Ist mir in den 2 Jahre nicht aufgefallen .
Ergebnis: keine Plakette wegen erheblicher Mängel.
Ich seh den einzgen Mangel in dem nicht funktionierenden Schalter des NSW (altes TFL könnte man ja abklemmen) .
Ist mir ein Rätsel, wie Audi damals den Wagen über den hauseigenen TÜV bekommen hat.
Wer weiss hier ggf. mehr.
Danke vorab.
Rainer
Beste Antwort im Thema
Also, der Ton, der hier manchmal an den Tag gelegt wird, ist echt zum k....
Diese ewige Oberlehrer Schulmeisterei ist unerträglich. Meine Fresse.
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90 Antworten
...was gibt's da mehr zu wissen...das Auto hat so wie es nun ist ,keine Betriebserlaubnis...es darf also gar nicht durch die HU kommen....egal ob bei TÜV, DEKRA,GTÜ oder KÜS,der Prüfingenieur,haftet mit seinem Namen...wie das vor zwei Jahren gelaufen ist,ist unerheblich,es zählt immer der letzte Prüftermin..
Danke. Aber mit so einer belehrenden Antwort kann ich nichts anfangen.
Zitat:
Original geschrieben von Airway
...was gibt's da mehr zu wissen...das Auto hat so wie es nun ist ,keine Betriebserlaubnis...es darf also gar nicht durch die HU kommen....egal ob bei TÜV, DEKRA,GTÜ oder KÜS,der Prüfingenieur,haftet mit seinem Namen...wie das vor zwei Jahren gelaufen ist,ist unerheblich,es zählt immer der letzte Prüftermin..
..mhh,wie sag ich es anders....also,wenn Du mit Deinem Auto legal unterwegs sein möchtest,dann mußt Du zurückrüsten auf Original...dann klappts auch mit der HU...Besser
Vergiss es.
...schon geschehn
Zitat:
Original geschrieben von nikjanko
Vergiss es.
Wie bist du denn drauf, du bittest um Hilfe und giftest dann rum wenn du Antworten erhältst die nun mal der Wahrheit entspechen dir aber anscheinend nicht passen. Was willst du den Hören?
Also, der Ton, der hier manchmal an den Tag gelegt wird, ist echt zum k....
Diese ewige Oberlehrer Schulmeisterei ist unerträglich. Meine Fresse.
Es wird nie so heiß gegessen wie gekocht wird!
Was sind das für Nachgerüstete TFL? Sind es diese vom S6, oder sind es Universale TFL? Haben Sie ein E Prüfzeichen für Tagfahrlicht?
Wenn es Zugelassene Tagfahrlichter sind, dann könnte ich mir nur Vorstellen, das Ihm nicht passt das erstens die alten mitleuchten. Und zweitens Das die beim einschalten der Nebelscheinwerfer angehen.
Es kann auf jeden Fall nicht sein das der Wagen nicht durch kommt, weil er keine Nebler hat, den diese sind ja nicht Pflicht.
Gruß Jens
Ich kann nikjanko verstehen, wer braucht denn schon eine Antwort die ihn in keinster Weise weiterhilft. Das er so nicht durch den TÜV kommt weiss er doch selber.
Ich würde erst einmal zum fahren und schauen was er dazu sagt, denn die haben dir ja ein Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis verkauft!
Zitat:
Original geschrieben von Jenz2008
Es kann auf jeden Fall nicht sein das der Wagen nicht durch kommt, weil er keine Nebler hat, den diese sind ja nicht Pflicht.
Wenn man aber Nebler hat, müssen die wie Nebler(!) funktionieren. Das Tauschen der Birnen macht aus den Neblern keine TFL. Das Ändern der Verkabelung auch nicht. TFL muss als solches zugelassen sein.
Das Resultat:
1. Nebler als TFL umbauen ist i.d.R. nicht zulässig, außer man bekommt das passende Prüfzeichen an die Scheinwerfergehäuse.
2. TFL als Nebler zu schalten ist evtl.(?) auch nicht zulässig. Dazu fällt mir grad nichts ein.
Wie die HU vor zwei Jahren bestanden wurde, ist fraglich. Aber eine bestandene HU macht illegale Umbauten nicht legal.
EDIT: Mir ist nicht ganz klar was getauscht wurde. Als TFL zugelassene Scheinwerfer an die Stelle der NSW zu setzen, sollte grundsätzlich erlaubt sein, wenn die Maße stimmen. Es bleibt: Ob es erlaubt ist, beliebige Scheinwerfer als NSW frei zu belegen, weiß ich nicht.
@TE: Zeig uns doch mal ein Bild!
Zitat:
Original geschrieben von Toshy
Zitat:
Original geschrieben von Jenz2008
Es kann auf jeden Fall nicht sein das der Wagen nicht durch kommt, weil er keine Nebler hat, den diese sind ja nicht Pflicht.
Wenn man aber Nebler hat, müssen die wie Nebler(!) funktionieren. Das Tauschen der Birnen macht aus den Neblern keine TFL. Das Ändern der Verkabelung auch nicht. TFL muss als solches zugelassen sein.
Das Resultat:
1. Nebler als TFL umbauen ist i.d.R. nicht zulässig, außer man bekommt das passende Prüfzeichen an die Scheinwerfergehäuse.
2. TFL als Nebler zu schalten ist evtl.(?) auch nicht zulässig. Dazu fällt mir grad nichts ein.
Wie die HU vor zwei Jahren bestanden wurde, ist fraglich. Aber eine bestandene HU macht illegale Umbauten nicht legal.
EDIT: Mir ist nicht ganz klar was getauscht wurde. Als TFL zugelassene Scheinwerfer an die Stelle der NSW zu setzen, sollte grundsätzlich erlaubt sein. Ob es erlaubt ist, NSW auszubauen, weiss ich nicht.
@TE: Zeig uns doch mal ein Bild!
Hättest du meinen ganzen Post durch gelesen, hättest bemerkt das ich auch von zugelassenen TFL sprach!
Lies dir meinen Text nochmal durch...
Wo schreibe ich was gegen zugelassenes TFL?
Ich hab Ihn durchgelesen von Anfang an dachte du willst mich damit belehren weil du ja auch mich zitiert hast. Ich habe ja aber am Anfang schon die Frage gestellt ob die TFL zugelassen sind. Weil nur dann natürlich auch der Tüv Segen kommen kann.
Wir müssen jetzt einfach waten bis er Sagt was er verbaut hat, wie du sagst am besten mit Foto. Dann können wir erst richtig beurteilen.
Gruß Jens
Dank euch allen für die bisherigen Anregungen und Antworten.
Ich hab am Freitag einen Termin bei Audi und lass das Problem einfach von denen beheben.
Gruß
Rainer