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TÜV Prüfer findet keine Teilenummer auf Originalfelgen - Nachprüfung?

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 23. März 2012 um 12:41

Hallo,

heute war ich beim TÜV Nord um mein neu eingebautes Fahrwerk (Bilstein B12) und meine original Audifelgen mit der Teilenr. 4F0 601 025 L eintragen zu lassen.

Gutachten für das Fahrwerk sowie einen Auszug aus der EG- Genehmigung für die Felgen, damit es keine Probleme bei der Eintragung gibt, hatte ich dabei.

Nachdem der Prüfer die Fahrwerkskomponenten und die Scheinwerfereinstellung (Xenon) genauestens unter die Lupe genommen hat war in Sachen Fahrwerk auch alles i.O. Daraufhin habe ich 90,50 Euro Gebühren bezahlt.

Nun zum Problem: Er hat auf den Felgen keine Teilenummer gefunden, da diese dort eingeschlagen sind wo die Felge auf der Radnabe aufliegt. Die Felge müsste also demontiert werden, was er vor Ort nicht machen wollte. Also ab nach Hause, Felge demontiert, wieder hin und dem Prüfer die Teilenummer gezeigt. Wie zu erwarten war dann alles okay. Da er aber keine Zeit hatte den Vorgang abzuschließen soll ich nachher nochmal wieder kommen um dann die Papiere abzuholen und die Nachprüfungsgebühr zu bezahlen. Ist es zulässig dass ich in so einem Fall die Gebühren für einen Nachprüfung zu tragen habe?

Wäre dankbar für einen Rat!

Gruß

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10 Antworten

Dem würde ich was erzählen. Das ist doch keine Nachprüfung nur weil er zu faul ist ein Rad zu demontieren.

am 23. März 2012 um 14:44

Mir sagte der TüV Prüfer damals, dass beim Erscheinen am gleichen Tag keine weiteren Kosten entstehen.

Aber allein den Preis von 90€ finde ich schon wahnsinnig hoch.

Ich habe bei meinem alten Fahrzeug als erstes die Tomason TN1 nach Gutachten eintragen lassen und zahlte dafür 34,90€. Anschließend habe ich ein paar Wochen später das Bilstein B12 eintragen lassen und ebenfalls wieder 34,90€ gezahlt.

War es bei dir eine Einzelabnahme oder was ist da los? Da es originale Felgen sind wurde ja auch nur eine Komponente (Fahrwerk) eingetragen. Auch im Internet finde ich immer aussagen wie:

Zitat:

Tuning Eintragungen (Anbauabnahmen/ Fahrzeugveränderungen):

Die Kosten betragen zwischen 33-46 Euro bei PKW bis 3,5t, Stand: 2010 (je nach Stelle und Bundesland).

Gruß Benny

Themenstarteram 23. März 2012 um 15:32

Hi,

jetzt bin ich echt geladen. Hier der Stand der Dinge:

Und zwar handelt es sich um eine "Begutachtung gemäß § 21 StVZO nach Erlöschen der Betriebserlaubnis".

Folgende Mängel wurden festgestellt: "Zulässigkeit der Sonderräder nicht nachgewiesen Audi Räder 8 1/2 x 19 H2, ET ?, Speedline, Kennz. SL 1966. Audi Teilenummer nicht auffindbar! (Reifengröße 255/35ZR19 96)"

Wie gesagt, dafür habe ich 90,75 Euro bezahlt und jetzt soll ich für die Nachprüfung weitere 24 Euro zahlen. Der Prüfer von heute Vormittag war natürlich nicht mehr anwesend und der vorhin anwesende hat mir keinerlei Fragen beantwortet. Er könne dazu nichts sagen. Da ich mich geweigert habe die Kosten zu tragen musste ich dann unverrichteter Dinge wieder vom Hof fahren.

Nun bleibt mir nichts übrig bis nächste Woche zu warten, vermutlich werde ich um die Nachprüfgebühr aber nicht herum kommen. Dem folgt aber auf jeden Fall eine schriftliche Beschwerde, ob es nun hilft oder nicht.

Trotzdem sonnige Grüße

Sören

Waren denn die 19"-Felgen nicht schon in deiner CoC eingetragen? Wenn ja, dann ist die Abnahme überhaupt kein Gegenstand der Abnahme.

Themenstarteram 23. März 2012 um 15:38

Zitat:

Original geschrieben von golfer0510

Waren denn die 19"-Felgen nicht schon in deiner CoC eingetragen? Wenn ja, dann ist die Abnahme überhaupt kein Gegenstand der Abnahme.

Hi, die Coc hatte ich auch dabei, allerdings ist das Format nicht dort eingetragen. Leider!

am 23. März 2012 um 16:30

Ich würde an deiner Stelle mal beim zuständigen TüV anrufen (TüV-Nord, TüV Rheinland, etc.) und mich informieren was Sache ist.

Vielleicht ganz zu Beginn fragen was eine Eintragung mit Gutachten kosten "darf". Anschließend dein Problem mitteilen und um "Hilfe" bitten. Es kann nämlich nicht sein, dass bei einer Eintragung via Gutachten einfach eine 21er Abnahme gemacht wird. Diese ist lediglich für neue Fahrzeuge oder Fahrzeuge die länger wie 7 Jahre abgemeldet waren.

Was ist denn mit den originalen Rädern welche du montiert hast?

A) Das Fahrzeug wurde mit diesen Ausgeliefert und sie sind im "Serienreifenkatalog" auch eingetragen?

B) Du hast diese nachträglich eintragen lassen?

C) Du bist einfach ohne diese einzutragen durch die Gegen gefahren.

Am besten zu Audi fahren und dir dort eine Bescheinigung holen, dass du diese Räder auf diesem Fahrzeug serienmäßig fahren darfst. Dem Prüfer den Wisch da hin legen und sagen er hat einen Fehler gemacht.

Gruß Benny

 

hy,

also die 90€ sind definitiv übertrieben. egal in welcher hinsicht.

so und zu dem thema felgen: wenn du die felgen serienmäßig auf deinem auto hattest (also werksauslieferung mit den felgen) dann brauchst du keine abnahme machen, weil die eintragung mit der abe des auto abgegolten ist.

wenn es original audi zubehörfelgen sind gibt es dafür ein gutachten. dieses gutachten reicht vollkommen aus um solche felgen einzutragen. vorausgesetz das dein auto auch in dem gutachten drin steht.

so und wenn du aber die felgen gekauft hast ohne dich vorher schlau (traglast der felgen, reifengröße, usw.) zu machen und ohne gutachten und allem drum und dran, dann erlischt automatisch deine abe fürs auto. somit bist du mit einem nicht tüv-konformen auto gefahren und im erstfall eines unfalles hätte eventuell die versicherung nicht gezahlt.

Hallo,

also die Räder sollten eigentlich in der COC drin stehen, da es ja eine optionale Bereifung für den 4F ist.

Bei mir steht die Dimension sogar in der Tankklappe (ich weiß ist nichts offizielles).

Traglast passt mit 690kg auch locker...

http://www.original-felgen.com/4f0601025l1h7.html

Dass Audi die Teilenummer so blöd eingeschlagen hat, kannst Du ja nichts dafür.

Dann muss der Prüfer eben nachsehen. und kann nicht einfach schreiben dass die Teilenummer, welche nachweislich bei all diesen Rädern an dieser Stelle steht, nicht aufzufinden ist....

Evtl. kann ein Forenkollege mal in seine COC rein sehen ob, die Räder da drin stehen.

Manchmal werden im laufe der Serie noch weitere Radkombinationen freigeben, die selbstverständlich in den älteren coc nicht drin stehen, wenn man allerdings eine neue beantragt, dann auch vorhanden sind...

Grüße

Themenstarteram 29. März 2012 um 5:15

Zitat:

Original geschrieben von blueXtreme

Ich würde an deiner Stelle mal beim zuständigen TüV anrufen (TüV-Nord, TüV Rheinland, etc.) und mich informieren was Sache ist.

Vielleicht ganz zu Beginn fragen was eine Eintragung mit Gutachten kosten "darf". Anschließend dein Problem mitteilen und um "Hilfe" bitten. Es kann nämlich nicht sein, dass bei einer Eintragung via Gutachten einfach eine 21er Abnahme gemacht wird. Diese ist lediglich für neue Fahrzeuge oder Fahrzeuge die länger wie 7 Jahre abgemeldet waren.

Was ist denn mit den originalen Rädern welche du montiert hast?

A) Das Fahrzeug wurde mit diesen Ausgeliefert und sie sind im "Serienreifenkatalog" auch eingetragen?

B) Du hast diese nachträglich eintragen lassen?

C) Du bist einfach ohne diese einzutragen durch die Gegen gefahren.

Am besten zu Audi fahren und dir dort eine Bescheinigung holen, dass du diese Räder auf diesem Fahrzeug serienmäßig fahren darfst. Dem Prüfer den Wisch da hin legen und sagen er hat einen Fehler gemacht.

Gruß Benny

Guten Morgen,

kurz gesagt wurde mir erklärt, dass die Abnahme erforderlich ist weil nicht nur das Fahrwerk oder die Felgen sondern beides in Kombination eingetragen wurden. Wurde so durch den TÜV telefonisch bestätigt, kostenmäßig mag das auch passen. Unverhältnismäßig finde ich ganz einfach die Nachprüfungsgebühr.

Antwort "C" wäre bei mir wohl richtig, allerdings habe ich das Fahrwerk sowie die Felgen erst am Tag vor dem Besuch beim TÜV montiert. Ich dachte ja, dass der Prüfer auch die Freigängigkeit usw. testen würde und die Felgen deswegen auf jeden Fall am Fahrzeug montiert sein müssen.

Das mitgebrachte Gutachten reichte dem Prüfer als Unterlage zwar aus, aber da er die Teilenummer nicht abgleichen konnte sagte er sinngemäß dass ich ja jede Felge ans Auto schrauben und sagen kann dass es die im Gutachten erwähnte ist.

Um nicht ohne ABE durch die Gegend zu fahren habe ich jetzt die Nachprüfungsgebühr (auch wenn ich mich maßlos über so kundenunfreundliches Verhalten aufregen kann) bezahlt und alles eintragen lassen. Parallel habe ich mich aber auch noch schriftlich an den TÜV gewandt ob man in so einem Fall nicht auch mal ein Auge zu drücken kann. Ich hätte sicher kein Problem damit gehabt auf der Hebebühne des TÜV die Felge abzuschrauben.

Danke für eure Antworten!

am 30. März 2012 um 16:28

Bei meinem Mechaniker war am Dienstag der TüV im Haus als ich zum privaten Besuch da war. Ich fragte ihn wie es ist und er sagte mir, dass diese Gebühren überzogen während. Es hätte laut seiner Aussage sogar nur 34,50€ gekostet, da es ja eigentlich nur "eine Eintragung" ist. Wäre es ein Auspuff und ein Fahrwerk wären es 69€ gewesen. Du hast aber nicht nur 69€ gezahlt sondern 90€ PLUS Nachprüfungsgebühren.

Das hätte ich nicht gezahlt.

Gruß Benny

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