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TÜV-Richtlinien für DIY-Absetzkabinen bei Pickups

Themenstarteram 10. November 2020 um 14:06

Kenne mich mit den Richtlinien für Absetzkabinen für Pickups nicht so aus und daher die Frage:

Ist es richtig, dass man für Eigenbau-Absetzkabinen keine TÜV-Zulassung,

Papiere o.ä. braucht? (d.h. sie werden als Transport-Last gesehen).

(z.B. "einfach" ein paar Holzlatten, Alublech drum schrauben und fertig)

Falls dass so ist (wovon ich ausgehe) wie genau sind die Bedingungen für

die Abmaße? Gesamthöhe des Fahrzeugs 2,75m und überstehend Breite 2m sollte

sicher kein Problem sein, aber wie sieht es mit Übestand hinten aus, wenn

man z.B. die Heckklappe des Pickup demontiert und 50cm (oder gar 1m) überstehen läßt

kann man von schräg obe/hinten ja kaum noch die Kennzeichen und Rücklichter

sehen.

Oder darf man (wenn sie funktionieren) auch an die Absetzkabine selber Rücklichter

mit Blinkern und Bremslichtern (z.B. aus dem Wohnmobilzubehör) und vielleicht

auch noch das Kennzeichen (samt Beleuchtung natürlich) montieren ohne das man eine

separate TÜV-Zulassung braucht (hängt natürlich auch von der Kontrollwut der

kontrollierenden Polzisten ab) (Noch interessanter für mich wäre, ob das oben

auch für spanische Fahrzeuge d.h. den ITV gilt...)

Danke schon mal für jeden Tip (der keine Mutmaßung, sonder Wissen ist) ;)

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16 Antworten

Ich könnte Dir jetzt ein paar Erfahrung aus dem Bau einer eigenen Kabine für ein Wohnmobil auf LKW-Basis geben, aber es ist besser Du besprichst Deine Pläne direkt mit einem Prüfer beim TÜV. Der wird Dir genau sagen was Du darfst und nicht darfst.

Es gibt eben nicht spezielle Richtlinien für ein Absetzkabine, aber welche für den Fahrzeugbau, die z.B. beschreiben wo welche Beleuchtung und das Nummernschild sitzen muss. Das kann ganz schnell kompliziert werden, so dass ich jedenfalls so was nicht alleine machen würde, sondern entweder einen erfahrenen Fahrzeugbauer und/oder den TÜV konsultieren würde. Vorteil mit dem TÜV ist dass wenn Du dich an das hältst was besprochen wurde er Dir schlecht die Abnahme verweigern kann.

Themenstarteram 10. November 2020 um 15:06

Ich glaube ich habe mich im Thread nicht richtig ausgedrückt.

Meine Frage war, ob es für Absetzkabinen überhaupt eine TÜV-Abnahmepflicht gibt, oder ob sie nicht als Last (cargo)

zählt) (und vielleicht noch wie weit sie ohne Extra-Nummernschild und Extra-Beleuchtung hinten herausragen darf).

Ein Bekannter hat sich für 12000€ eine in den USA hergestellte Kabine für seinen Pickup gekauft, aber

es sind keine Papiere dabei (er fährt aber auch nicht damit zum TÜV und wurde noch nie beim Anhalten

von der Polizei nach irgendwelchen Papieren gefragt). (Die jungen TÜV-Prüfer wissen es ja selber oft nicht genau.).

Ist von daher vielleicht auch blöd in einem Forum nach den Rechtsnormen zu fragen, aber irgendwo muss

es doch schriftliche Vorschriften geben, oder ist das alles willkürliche Ermessenssache?

Falls es nicht irgendwelche, schrägen Sonderbestimmungen gibt, ist es Ladung.

Ein Container auf einem LKW ist schließlich auch nur Ladung. Auch wenn es sich um Büro- oder Wohncontainer handelt.

- Die Ladung muss gegen verrutschen oder herabfallen gesichert sein!

- Beleuchtungseinrichtungen und Kennzeichen dürfen nicht verdeckt werden. Oder es müssen Leuchten und ein Wiederholungskennzeichen an der Wohnkabine vorhanden sein. (Wie beim Fahrradträger auf der AHK)

- Abmessungen: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_22.php

Themenstarteram 10. November 2020 um 18:29

Danke soweit; bleiben für mich noch die zwei Fragen

1. wie weit darf die Ladung über die Rücklichter und Kennzeichen hinausragen?

2. gilt das obige auch für Spanien (ITV / Import nach Spanien) ?

Für D steht es hier: https://www.bussgeldkatalog.org/ueberstehende-ladung/#abschnitt

1,5 Meter bei weiteren Strecken. Für Kurzstrecke auch mehr, aber das fällt raus. Bei mehr als 1 Meter braucht es eine Warntafel.

Torben sagte es ja bereits: so ein Ding ist Ladung, die zwar ordnungsgemäß gesichert werden muss, aber eben nicht fest zum Fahrzeug (und dessen HU) gehört.

 

Ganz allgemein gibt es dazu folgendes:

https://www.bussgeldkatalog.org/ueberstehende-ladung/

 

Daraus entnehme ich, dass 1,5m Überstand zulässig sind.

 

Falls man das Thema Beleuchtung / Kennzeichen ähnlich wie beim Fahrradträger lösen möchte, müsste man noch klären ob diese Teile so hoch angebracht werden dürfen oder ob man irgendwie näher an die Fahrbahn muss.

 

Befestigung im allgemeinen, zulässiges Gesamtgewicht und Achslast beachten. Da könnte ich mir vorstellen, dass je nach Gewicht 1,5m Überstand ganz schön auf die Hinterachse drücken.

 

Edit: da war jemand schneller im googlen ;)

Es gibt für die diversen Lichter hinten Vorschriften bezüglich des Geometrischen Sichtwinkels. Diese darf durch die Kabine nicht eingeschränkt werden. Was die Anbauhöhe, Anbaubreite und Abstand zur Fahrzeugkante angeht gibts auch Vorschriften. Steht alles in der Berühmten Verordnung ECE-R48, R3, R4, R6, R7, R23, R38 und R77.

https://www.hella.com/.../...iche_Vorschriften_Broschuere_HELLA_DE.pdf

Die Kabine sitzt vermutlich auf der Pritsche. (Standard Ami).

Dann ist eigentlich eine Beleuchtung an der Kabine vorhanden und das Kennzeichen muss auch an die Kabine.

Eingetragen werden muss das Ding nur wenn die Pritsche entfallen ist wie zB bei Bimobil. Dann wird es ein Wechselaufbau.

Vorteil dieser Variante ist die Möglichkeit das Gesamtpaket versichern zu können.

Sonst ist die Kabine wenn sie irgendwo abgestellt ist nicht versichert.

Wenn man das Fahrzeug mit Kabine als Wohnmobil zulassen will muss man zur Umschlüsselung auf jeden Fall zum TÜV. Dann muss die Wohnkabine auch fest mit dem Fahrzeug verbunden sein, und natürlich auch alle Kriterien für ein Wohnmobil erfüllen.

Themenstarteram 11. November 2020 um 10:57

Ja, für den TÜV müsste dann die Kabine runter und ob es ein Pickup oder doch WOMO

werden wird ist noch nicht klar, da man in Spanien mit älteren Pickups alle 6 Monate

zum ITV muss und wir nur 3 Monaten unten wären (WOMO alle 12 Monate).

Keine Ahnung, ob man dann nach 12 Monaten mit Abschleppwagen zum ITV muss

oder eine Sondergenehmigung für die Fahrt bekommt (die Policia ist bei uns

leider ultrastreng).

Habe mal einen spainischen privaten Kabinenverkäufer angeschrieben und der sagt

dass die Kabine auch in Spanien nicht zum ITV muss:

"En España no tiene que pasar la ITV pero el vehículo debería estar legalizado para

su carga. Saludos."

Leider dürfen wir als Nicht-Residente trotz certificado de empadrimonimiento unserer

Finca unser WOMO ja nicht auf die Kanaren importieren, aber das ist ein

anderes Thema...

Was die Lichter angeht, da würde ich vielleicht einen Fahrradträger mit Kennzeichen und Beleuchtung auf deine AHK setzen, evtl den eigentlichen Fahrradträger wegmontieren, oder schneiden, dann musst du den nur in die Anhängerbuchse einstecken, fertig.

Ok, wenn es um keine Zulassung hier in D geht sind die Hinweise alle wohl wenig hilfreich. Das hättest Du vielleicht gleich erwähnen können.

Du solltest Dich dann lieber vor Ort informieren.

Zitat:

@odbpolo6n schrieb am 11. November 2020 um 11:57:20 Uhr:

Ja, für den TÜV müsste dann die Kabine runter und ob es ein Pickup oder doch WOMO

werden wird ist noch nicht klar, da man in Spanien mit älteren Pickups alle 6 Monate

zum ITV muss und wir nur 3 Monaten unten wären (WOMO alle 12 Monate).

Keine Ahnung, ob man dann nach 12 Monaten mit Abschleppwagen zum ITV muss

oder eine Sondergenehmigung für die Fahrt bekommt (die Policia ist bei uns

leider ultrastreng).

Habe mal einen spainischen privaten Kabinenverkäufer angeschrieben und der sagt

dass die Kabine auch in Spanien nicht zum ITV muss:

"En España no tiene que pasar la ITV pero el vehículo debería estar legalizado para

su carga. Saludos."

Leider dürfen wir als Nicht-Residente trotz certificado de empadrimonimiento unserer

Finca unser WOMO ja nicht auf die Kanaren importieren, aber das ist ein

anderes Thema...

Wird der Pick-up in Deutschland, oder in Spanien zugelassen? In Spanien kann das natürlich alles ganz anders sein.

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