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TÜV Rücklichtabnahme schwarze gesprühte Rücklichter E32?

BMW 7er E32
Themenstarteram 7. Juni 2002 um 12:55

Hallo!

Kann mir jemand sagen ob der TÜV schwarz gesprühte Rücklichter abnimmt und in die Papiere Einträgt?

Mit nachträglichen Anbau von Reflektoren (Katzenaugen) in der Stoßstange!

Für den 7er E32 wurden / werden doch keine Hergestellt!

Ciao Tom

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8 Antworten

Kannste knicken.

mfg

am 7. Juni 2002 um 14:37

es gibt Firmen, die die Rückleuchten mit Folie beschichten und die dann per Einzelabnahme eintragen lassen.

Bei gesprühtem ist mir das nicht bekannt.

am 7. Juni 2002 um 17:47

also ich bin bei meinem 7er und dem 5er touring meiner frau einfach leicht mit schwarz über die blinker drüber und werd demnächst mit rot nochmal über die rückfahrscheinwerfer sprühen. gibt ja nix für e32 und e34 touring.

hab noch ne rote blende unterm nummernschild vom d+w und jetzt geht die optik eigentlich.

wenn du es nicht übertreibst mit der farbe denk ich mal nicht daß was größeres passiert. fürn tüv kannst die farbe ja abschrubben. geht ja wieder wech das zeug.

und wenn die bremslichter und reflektoren frei bleiben geht die sache ja noch.

kommt aber immer drauf an wie die örtliche grüne minna drauf ist.. hier im bayerischen wald, wo jeder golf 435er reifen fährt und mit der ölschraube am boden schleift ist sowas recht uninteressant. meist ist das paket mit ABE bei denen dicker als die betriebsanleitung...sowas schreckt die grünen ab.

Themenstarteram 7. Juni 2002 um 17:57

Danke für deine Antwort! Kennst Du solche Firmen Namentlich oder Ihre Internetadressen? Wäre Dir sehr dankbar ! Bye Tommi ;-)

am 9. Juni 2002 um 16:49

Aber man sollte bedenken, daß durch solche "Selbstbauten" die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt.

Gruß, Norman.

am 9. Juni 2002 um 19:05

http://www.k-tec-carconcepts.de

Soll auch per Einzelabnahme eingetragen werden.

Am besten mal nachfragen.

am 10. Juni 2002 um 20:28

Ja, aber erstens, wer macht das von den Bastlern???

- Nur ganz wenige.

Und zweitens bekommst Du selbstbesprühte niemals vom TÜV abgenommen, außer vielleicht der Prüfer riskiert seinen Job und trägt es trotzdem ein.

 

Gruß, Norman.

Themenstarteram 11. Juni 2002 um 7:40

Danke für die Info´s von Euch :-)

 

Hi!

Vielen Dank für die vielen Informationen von Euch allen ;-))

Ich habe eine vielleich Interessante Adresse für alle Fahrer von (nicht Hergestellten Rücklichtern) gefunden!

http://www.k-tec-carconcepts.de

"wenn man bei diesen mit der Folie nicht übertreibt kann man mit einer Eintragung rechnen"

Dies noch als Anhang von meiner TÜV Anfrage (re-mail)

"...alle lichttechnischen Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen bauartgenehmigt sein. Das nachträgliche Einfärben bauartgenehmigter Leuchten bringt die Genehmigung dieser Leuchten und damit auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs zum erlöschen.

Eine Eintragung im Einzelfall ist nur möglich, wenn durch ein anerkanntes lichttechnisches Institut (z. B. Lichttechnisches Institut der Universität Karlsruhe) bestätigt wird, dass die Leuchte die geltenden Anforderungen erfüllt.

Mit freundlichen Grüßen

TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH "

 

Tschüß Tommi

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