Forum80, 90, 100, 200 & V8
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. 80, 90, 100, 200 & V8
  6. Tüv sagt ich muss mein Lenkrad eintragen lassen?

Tüv sagt ich muss mein Lenkrad eintragen lassen?

Themenstarteram 16. April 2010 um 12:00

Hi Leute,

hab ein 32er Raid Lenkrad verbaut. Im ABE steht das ich das Lenkrad nur verbauen darf wenn die Reifenkombination

fürs Auto stimmt. Und Reifen hab ich 205/50/R15 drauf. Sind das denn nicht normal zugelassene Felgen auf dem Audi 80?

Beim Tüv war ich leider nicht selber dort da ich in der Schule war. Ich musste ja kein Tüv machen sondern nur das Fahrwerk und die Auspuffanlage abnehmen lassen. Aber das hat er meinen Vater halt gesagt. Und sollte es nen Unfall geben kann es da angeblich Schwierigkeiten geben. Es war kein TÜV Süd sondern einer wo GTÜ oder GTU drauf steht.

MFG

Dom

Ähnliche Themen
15 Antworten

Auf meinem Audi 80 -allerdings Coupe- sind 205/60 werksseitig zugelassen. 50er-Querschnitt halte ich für ungewöhnlich. Hast Du den alten Brief? VG - Andreas

Wen es Original drine steht wieso sollte es dann Probleme geben ?

Also meiner hat Original 175/70 R14 drauf also iich weiß ja nicht was bei dir drin steht?

Themenstarteram 16. April 2010 um 12:10

Im Fahrzeugschein steht es ja nicht drin. Da stehen bei mir auch nur die 175/70 R14 drin.

Auf meinem alten B3 hatte ich im Brief unten extra nen Vermerk das ich die 205/50/R15 auch fahren darf...

am 16. April 2010 um 12:12

...also bei mir im Brief steht die Reifengröße 205/59 R15...fahr die auch und gab keine probs...

Themenstarteram 16. April 2010 um 12:14

Ach ich hätte nur mal suchen müssen... Also in mehreren Threads steht das man aufm B3 205/50/R15 fahren darf.

Muss ich denn die 205/50/R15 in den Fahrzeugschein eintragen lassen wenns nicht drin steht? Die Grünen werden mich eh mal anhalten und fragen warum die Reifengröße nicht passt. Da muss ich ja auch was zum vorzeigen haben oder?

Also in meinem Fahrzeugschein steht jetzt noch drine wegen dem Lenkrad das ich mit dem Lenkrad auch 215/40 R17 fahren darf , mein Lenkrad ist auch eingetragen ;)

am 16. April 2010 um 12:16

....also ich habs nur im Fahrzeugbrief stehn.....und gab bisher bei Kontrollen noch keine Probleme..

Themenstarteram 16. April 2010 um 12:19

Ja aber ich hab ja fürs Lenkrad ne ABE. Und da steht drauf ich muss die im Fahrzeug aufbewahren. Eintragen muss

ich das Lenkrad ja nicht. Zum vorzeigen. Hab ich bei der letzten Kontrolle auch gemacht und die sagten da nix.

Aber da hatte ich noch die Winterreifen drauf.

Auf der Strecke auf der ich täglich fahre halten sie öfters mal Leute an. Und so wie ich die Grünen bis jetzt kenne

geilen sie dich da ganz schön auf. Brauch ja was zum vorzeigen das ich die fahren darf oder?

am 16. April 2010 um 15:57

Zitat:

Original geschrieben von Dom80er

Ja aber ich hab ja fürs Lenkrad ne ABE. Und da steht drauf ich muss die im Fahrzeug aufbewahren. Eintragen muss

ich das Lenkrad ja nicht. Zum vorzeigen. Hab ich bei der letzten Kontrolle auch gemacht und die sagten da nix.

Aber da hatte ich noch die Winterreifen drauf.

Auf der Strecke auf der ich täglich fahre halten sie öfters mal Leute an. Und so wie ich die Grünen bis jetzt kenne

geilen sie dich da ganz schön auf. Brauch ja was zum vorzeigen das ich die fahren darf oder?

Hallo fahre auf meinen 80er B3 auch die Reifengröße 205/50R15 und war erst kürzlich beim Tüv weil ich mein jetziges Fahrwerk eintragen lassen müßte. Gab keinerlei Probleme beim Tüv da die Reifengröße bei mir schon im alten Brief drin ist. Es macht auch nichts das sie nicht in der neuen Zulassungsbescheinigung drin stehen.Weil ich ja nach Eintragung des Fahrwerks bei der zulassung war und das Fahrwerk ja in die neuen papiere eintragen hab lassen. Hab dann den Mann von der zulassung gefragt ob ich probleme bekomme da ja meine sommerfreifen mit der größe wie oben nicht drin stehen der hat mir dann erklärt aber sie stehen im alten brief und das langt.Sie tragen nämlich nicht mehr alles ein in die neuen papiere da kommt blos ein vermerk rein das änderungen am fahrzeug sind die schon hinterlegt sind. Und zwar unter der Spalte :Merkmal zur betriebserlaubnis Da steht ein Buchstabe drin (bei mir ist es ein A) und unter dem stehen in den daten vom Auto sämtliche änderungen wenn sie bei der Zulassung nach fragen.

Hoffe hab es verständlich erklärt:rolleyes:

Gruß der Knopf

vielleicht meint er wegen den felgen ?

Hi,

also ein Sportlenkrad musst du eintragen lassen sobald du mindestens zwei Änderungen an deinem Fahrwerk machst.

Fahrwerk (Dämpfer, Reifen, Lenkrad, Distanzscheiben, Federn etc.)

Es ist Eintragungsfrei nur mit der Serienbereifung (da nur eine Veränderung am Fahrwerk) und diese Serienbereifung ist die Bereifung mit der dein Auto vor X Jahren vom Band gerollt ist. Ist diese Serienreifengröße nicht montiert ist es Eintragungspflichtig und erfordert eine Abnahme. Es hilft dir also nichts wenn jemand an deinem Auto im Jahr 1999 schonmal eine andere Größe eintragen lassen hat und du diese jetzt fahren würdest.

Bei anderen Reifengrößen musst du dein Lenkrad immer in Verbindung mit dieser Eintragen lassen.

Soweit mir das bekannt ist, dürfen zwei Änderungen am Fahrwerk auch nur DEKRA-Männlein abnehmen.

 

Mfg

 

am 16. April 2010 um 16:49

Also bei mir musste ich auch Fahrwerk, lenkrad und Felgen/Reifen in Verbindung eintragen lassen weil die Gutachten das wohl so verlangt haben.

Ich würde einfach mal zum Tüv oder Dekra fahren und da mal nachfragen die können dir das am besten sagen und wenn da was eingetragen werden muss dann wird das auchnicht soteuer und du stehst auf jedenfall auf der sicheren Seite ;-)

am 16. April 2010 um 19:08

Der tüvler Bemängelt warscheinlich nur, das deine Felgen größen nicht im Fahrzeugschein stehen .

Solange die ned im Schein stehen ist es für denn Tüv als hättest du die original Felgen trauf .

Kenn diese Kindergarten tour schon .

Mein Arbeitskolega hats mit seinen Peugot auch schon durch.

Solltest erstmal die Felgen eintragen lassen und dann dürfte es auch keine Probs mehr geben .

Themenstarteram 17. April 2010 um 7:20

Hi Leute,

ich glaube er meinte schon die Reifengröße und nicht die felgen. Ich war ja leider nicht dabei.

Bin jetzt ein wenig hin- und hergerissen. Wenn das stimmt das wenn man mehrere Teile am Fahrwerk was ändert das

man dann das Lenkrad eintragen muss bleibt mir wohl nix anders übrig. Oder es macht doch nix aus wenn ich mit denen reifen fahre!?

Verwirrt mich jetzt irgendwie ;) Naja muss ich wohl doch nochmal zum Tüv fahren. Hat man ein besseres Gewissen wenn man rumfährt.

Blöd is es ja, das ich keinen alten Brief vom meinen neuen B3 habe. Sondern nur die neue.

Von meinem alten B3 hab ich noch den Brief, und da steht es drin. Aber das wird wohl auch nicht gelten.

Naja muss ich mal hinfahren.

Leute danke für die Antworten. Wenn ich mehr weiß geb ich bescheid.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. 80, 90, 100, 200 & V8
  6. Tüv sagt ich muss mein Lenkrad eintragen lassen?