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TÜv Spinnt!

BMW
Themenstarteram 11. Juli 2003 um 13:36

Hi Leute! War heute beim TÜV und so schnell wie ich da war,

dürfte ich wieder raus!

1.Mein Airbag lämpchen leuchtet!! --->KEIN TÜV<---

2.Begrenzungsleuchten sollen verboten sein! Erst bei Autos ab 6m länge!!! stimmt das ?

3.Rund rum Chromolux Folie :-( ok ok das verstehe ich!!

Aber 1. + 2. ?!?!

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29 Antworten

Das mit den Begrenzungsleuchten ist absoluter Quatsch.

Was sind das für Teile.

Die von Hella haben bestimmte ein Teilegutachten oder ne ABE!

Tom

am 11. Juli 2003 um 13:41

Also Punkt 1. verstehe ich auch...

Mit den Begrenzungsleuchten war der TÜV vielleicht etwas pingelig. Alles andere war vorauszusehen!

am 11. Juli 2003 um 13:43

@marius

hat der das mit deiner folie vorne trotzdem gerafft???

gruß

Themenstarteram 11. Juli 2003 um 14:03

ja!!! der hat mit dem fingernagel da gepickelt wie ein irrer!!!

am 11. Juli 2003 um 14:14

Tja, schade drum. Dein Wagen sieht wirklich ganz gut aus.

Ich mach jetzt Wochenende - also tschüss und schönes Weekend. Bis Montag...

am 11. Juli 2003 um 14:46

was ist denn das für eine folie die du da beschrieben hast?

gruß matze

Re: TÜv Spinnt!

 

Zitat:

Original geschrieben von marius.sz

2.Begrenzungsleuchten sollen verboten sein! Erst bei Autos ab 6m länge!!! stimmt das ?

Mir kamen die Volvo V40 bisher garnicht so lang vor :D

Themenstarteram 11. Juli 2003 um 15:30

es sind vier! vorne und hinten!

@matze320d:

Chromolux? Es ist tönungsfolie mit metalpartikeln!

Sie passt sich der sonne an! je heller draußen desto dunkler die folie!

am 11. Juli 2003 um 15:58

das ist ja cool. und die ist verboten oder bekommt man da eine abe dafür?

gruß matze

Themenstarteram 11. Juli 2003 um 16:45

sie ist erlaubt! Mit ABE! aber eben nur hinten! und nicht fahrer und beifahrer fenster!

das mit den folien is klar, das mitm airbag is nachvollziehbar, aber das mit den begrenzungsleuchten:

http://verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_51a.php3 <- da steht, dass fahrzeuge über 6m sowas haben MÜSSEN, aber es steht auch da, dass laut absatz 3 auch andere fahrzeuge sowas haben DÜRFEN, solang es sich an den richtlinien für die anderen fahrzeuge orientiert. in §51 steht auch nix gegenteiliges, was die begrenzungsleuchten betrifft.

am 11. Juli 2003 um 17:55

hab auch vor etwa einem monat tüv gekriegt und mein airbag-lämpchen hat auch geleuchtet. der typ hat mich drauf hingewiesen und ich habe ihn gefragt ob das schlimm sei. daraufhin hat er geantwortet dass ich es machen lassen soll aber der tüv könnte dazu nichts sagen. es gefährfet niemanden, es heißt ja nur das min. 1 airbag nicht funktioniert. und es bekommen ja auch noch autos tüv wo überhaupt kein airbag verbaut ist... klingt doch logisch oder?

am 11. Juli 2003 um 20:35

Zitat:

Original geschrieben von LordGree

....es heißt ja nur das min. 1 airbag nicht funktioniert. und es bekommen ja auch noch autos tüv wo überhaupt kein airbag verbaut ist... klingt doch logisch oder?

Klingt zwar logisch, ist es aber bei uns leider nicht, sowas ähnliches hätte mir mal beinahe meinen TÜV-Stempel gekostet, das Relais für die Nebellampen war defekt gewesen, ohne das ich das gemerkt habe, deswegen wollte der mir die Plakette nicht geben, mit der Erklärung was angebaut/eingebaut ist muss auch funktionieren. Glücklicherweise hatte er aber dann doch mit mir erbarmen gehabt... ;)

 

Thunder

Hi,

hab' ich auch schon erlebt! Am Abend vorher alles durchge"checked" - Am nächsten morgen zum TÜV, ein Nebelscheinwerfer geht nicht! Kommentar vom TÜV-Menschen: Was dran ist, muß auch funktionieren! - Ich hab' mein Ersatzbirnenkästchen aus dem Kofferraum gesammelt und wollte das defekte Leuchtmittel ersetzen ... Der TÜV-Mensch dazu: Des mache se aber net hier! - Ich: Ohne Lampe kein Stempel, also Leuchtmittel tauschen und gut is' ? - TÜV-Mensch: Des gebt en Nachprüfungstermin! - Ich: Aber nicht bei mir, der kostet ein vielfaches vom Leuchtmittelpreis! - TÜV-Mensch: Des geht so net! - Ich: Doch, so geht das! Sie machen die ASU und ich wechsel das Leuchtmittel. - TÜV-Mensch: In die ASU-Hall derfe nur A'gstellte! - Ich: Aha, also muß ich das Leuchtmittel im Betriebshof wechseln? - TÜV-Mensch: Noir, dann müsse se wieder in d' Hall, wege de Ei'stellungsprüfung! - Ich: Und dann muß ich die Nachprüfungsgebür bezahlen oder wie? - TÜV-Mensch: Ha, natierlich!

Den Rest hab' ich mir erspart, weil eine Nachprüfung deutlich billiger war, als eine Anzeige wegen Beleidigung etc. gekommen wäre. Aber ich könnt' dem "A", nach inzwischen fast 20 Jahren, heut' noch eins in die Fresse hauen, wenn ich sowas lese!

Aber Airbag (= sicherheitsrelevant) und Chromolux-Folie im Sichtbereich des Fahrers führte wohl zum Eklat!

Das mit den Begrenzungsleuchten war allerdings "Unwissenheit im Amt" (wer bestraft die Esel eigentlich für sowas - Keiner, gell?) - Fahrzeuge/Gespanne über 6m Gesamtlänge MÜSSEN seitliche gelbe Positionsleuchten haben (oft reichen aber, vor allem bei Anhängern, gelbe Rückstrahler völlig aus). Fahrzeuge (mit einer Gesamtlänge unter 6m) DÜRFEN sehr wohl mit Positionsleuchten ausgestattet werden, wenn diese ein (E)Prüfzeichen tragen.

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