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TÜV Stempelin Fahrzeugschein oder nur Bericht ?

Themenstarteram 3. Juni 2007 um 6:27

Hallo,

habe da mal eine Frage... hatten am Fr.unseren Avensis in der Werkstatt wegen der ersten TÜV Untersuchung. Wir haben jetzt die Stempel (ASU und TÜV) auf den Nummernschildern und einen Bericht erhalten.

Im Fahrzeugschein ist jedoch kein Stempel... ist das so OK oder hat der Prüfer da was vergessen?

Wenn das so OKist müsste ich ja eigentlich immer den TÜV Bericht dabei haben oder ?

Danke

Baby_Golf

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36 Antworten
am 3. Juni 2007 um 8:10

Den TÜV Bericht muss/solltest Du immer bei Dir mitführen.

Es kann ja sein, dass der TÜV einen Mangel festgestellt hat, diesen musst Du dann so schnell wie möglich beseitigen und dies evtl. nachweisen.

Es KANN sein, dass die Ordnungshüter bei einer Kontrolle danach fragen, mir jedoch bisher völlig unbekannt.

Grundlage ist §47a Abs. 4 StvZO:

Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat sie der für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde zur Prüfung auszuhändigen.

Gilt zwar nur für AU, aber wohl genauso für den TÜV.

Richtig. Den Untersuchungsbericht über das Ergebnis nach §29 der StZVO ist mit zuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Mann muss Ihn auch bis zum nächsten Termin aufbewahren. Steht auch auf dem Bericht vermerkt.

ähm net ganz richtig net hu bericht braucht man net mitführen den AU bericht schon so stehts in den gesetzen und lernts in der fahrschule.

ausserdem nützt der hu bericht wenig da da nur die mängel vom prüfzeitpunkt drauf stehen und nicht die danach entstandenen

Der Untersuchungsbericht ist "auf Verlagen vorzuzeigen"

Wie willst du das machen, wenn er z.B. bei dir im Schreibtisch liegt?

Richtig ist allerdings, dass das Mitführen eine Empfehlung darstellt

Die Plakette allein stellt keinen Nachweis über eine durchgeführte HU da. Deswegen kann man ja auch ohne Prüfbericht (trotz Plakette) sein Auto nicht ummelden.

In welchen Gesetz soll das denn stehen, dass man den HU Bericht nicht mitführen braucht?

Für die Mängel, die nach der Prüfung auftreten ist sowieso immer der Fahrzeughalter verantwortlich.

dann sag mal in welchen gesetz steht das man den hu bericht mitführen muss?

es steht nur für beides ( §29 & §47a)

Zitat:

Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen

da steht zur prüfung also zur nächsten hu oder au aber nichts von polizei oder mitführen

bei lkw und bussen ist das wiederum anders

ummelden ist wiederum was anderes auf der zulassung brauchste den bericht das steht ja sogar da abe rbeim normalen fahren kann man den daheim lassen. in meinen 8 jahren hat nie jamend ne hu oder au bescheinigung bei der kontrolle gewollt

Zitat:

dann sag mal in welchen gesetz steht das man den hu bericht mitführen muss?

Zitat:

Richtig ist allerdings, dass das Mitführen eine Empfehlung darstellt

Hab ich hiermit wohl schon beantwortet.

zuständige Personen sind auch Polizeibeamte. Das die den Prüfbericht oder die AU Bescheinigung vielleicht nicht sehen wollen ist ein anderes Thema.

Das Wort "Prüfung" bezieht sich also nicht auf die nächste HU so wie du es hier formulierst, sondern auf eine Kontrolle (bei allen Maßnahmen)von externen Personen die hierzu die Befugnis haben.

am 3. Juni 2007 um 13:05

Re: TÜV Stempelin Fahrzeugschein oder nur Bericht ?

 

Zitat:

Original geschrieben von Baby_Golf

Im Fahrzeugschein ist jedoch kein Stempel... ist das so OK oder hat der Prüfer da was vergessen?

Das wird er wohl vergessen haben, Prüfer sind auch nur Menschen... ;)

War erst am Freitag mit einem MB zur Hauptuntersuchung, am Prozedere hat sich nichts geändert. Heißt: Stempel/Eintrag im Fahrzeugschein erfolgt nach wie vor.

Gelegentlich nochmal bei der Prüfstelle bzw. deren Niederlassung vorbeifahren, aktuellen Prüfbericht und Fahrzeugschein vorlegen und um Vervollständigung bitten.

Btw.

Habe erst kürzlich einen Neuwagen (war 1 Monat alt) gesehen, der vorne und hinten die runden Plaketten für HU hatte. Bin extra zwei Mal ums Auto gegangen, da es ja öfters Spezialisten gibt, die es trotz 50:50-Chance schaffen, ihre Nummernschilder nach der Zulassung falsch zu montieren - aber an dem waren tatsächlich zwei runde... muß wohl die Dame vom Amt etwas falsch verstanden haben bezüglich "Zusammenlegung von Haupt- und Abgasuntersuchung"... :D

Gruß

etku

am 3. Juni 2007 um 13:11

Nach wie vor muß auch im Fahrzeugschein der neue HU-Stempel rein. Im Fahrzeugschein ist immer der nächste HU-Termin enthalten, dieser muß daher verlängert werden, eben durch den Stempel der Untersuchungsstelle.

Ob man den HU-Bericht mitführen muß, weiß ich nicht. Die AU-Bescheinigung muß dabei sein, diese wird aber auch nicht im Fahrzeugschein vermerkt, so dass hier der Bericht als Nachweis mitzuführen ist.

Bei einer Polizeikontrolle vor zwei Monaten wollte der Beamte auf jeden Fall von mir nur den Fahrzeugschein, die AU-Bescheinigung und natürlich meinen Führerschein sehen. Alles war in Ordnung und ich durfte weiterfahren

Ach so, bei meiner letzte HU hat der Prüfer den Stempel im Schein auch vergessen. Ich bin nochmal hin, mit dem Bericht und der Stempel wurde dann nachgeholt. Der Prüfer hat sich bei mir entschuldigt und ich habe noch einen Eiskratzer bekommen (Was soll ich bloß damit? Naja ich fands höflich).

Also: hinfahren, abstempeln lassen und gut ist. Den HU- Bericht kannst Du zu Haus lassen.

Lasse mich aber auch gern verbessern was das Mitführen des HU-Berichtes betrifft. Von mir wollte den aber noch keiner sehen.

auch das gibt es.

wo gehobelt wird, da fallen Späne ;)

Zitat:

(Was soll ich bloß damit? Naja ich fands höflich).

Am besten weiter Verschenken. An Leute die du nicht magst... :D

Ich halte es mit Dellenzähler.

Zuständige Personen sind auch Polizeibeamte.

 

Warum sollte die Polizei den Bericht sehen wollen?

Weil in diesem Bericht auch geringe Mängel vermerkt werden können - trotz bestandener HU.

Und geringe Mängel haben nicht Zeit bis zur nächsten HU sondern sind unverzüglich zu beheben...

Das gibt spätestens 2 Monate nach der HU ne Mängelkarte.

 

Etwas anderes sind Bemerkungen aber auch die sind für die Polizei hilfreich.

Wenn steht "Fahrzeug mit Winterbereifung vorgeführt" kann der Beamte ruhig mal nen Blick auf das Profil der jetzt aufgezogenen Sommerräder wagen oder deren Zulässigkeit überprüfen.

Oder "Reifen vorne an der Verschleißgrenze" - wenns 10.000 km nach der HU ist - nachschauen lohnt.

Und ganz wichtig-das wird oft vergessen- der Prüfbericht beinhaltet die FIN (Fahrzeug-Identifikations-Nummer)

Somit kann eine Zuordnung zum Fahrzeug erfolgen. Auch der Name des Prüfers ist hier vermerkt.

Eine Plakette ist mit einen Heissluftföhn schnell mal gedreht oder auch "umgebaut".

Ein amtliches Dokument zu verfälschen geht natürlich auch, ist aber schon etwas problematischer.

Das die Polizeibeamten den Bericht in der Regel nicht einsehen, ist reine Bequemlichkeit.....

haschee seinen Ausführungen sind völlig korrekt.

Moin,

Die Gesetzeslage ist an dem Punkt etwas "verquer", um es mal freundlich zu sagen. Es besteht keine ZWINGENDE Pflicht den Prüfbericht der HU mitzuführen. ABER Polizeibeamte sind (Ich meine seit 1999) berechtigt diesen einzusehen. Hat man Ihn dabei ... ist man seine Sorgen schnell los. Hat man Ihn nicht dabei, hat man etwas Aufwand, soweit Ich weiß, gibt es aber keine Strafe.

Die einfachste Lösung ist es, den Bericht dabei zuhaben.

MFG Kester

Zitat:

Die einfachste Lösung ist es, den Bericht dabei zuhaben.

dem kann man nur zustimmen.

Eine Strafe gibt es sicher nicht, aber man muss den Prüfbericht unter Umständen auf der zuständigen Wache zur Prüfung vorlegen

und das kostet dann unnötige Zeit und Geld....

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