TÜV
Nabend zusammen.
Hab da mal ne frage zum Thema TÜV.
Meiner ist seit März 2015 abgelaufen.
Heute, sah ich an meinem Auto, das vor dem Kino stand (kein Parkplatz)
Einen Polizeiwagen stehen und einen Polizisten der sich die Plakette ansah.
Jetzt meine Frage, macht es für die Konsequenzen die sich aus der HU-Überschreitung ergeben
Einen Unterschied ob die polizei mich bei einer Verkehrskontrolle erwischt, oder das Auto im geparkten Zustand?
Danke im Voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 20. Januar 2016 um 11:24:56 Uhr:
Zitat:
@mdriver10 schrieb am 19. Januar 2016 um 23:14:46 Uhr:
Selbst auf dem Privatgrunstück würde es keinen Unterschied machen, das dachte ich auch mal, leider ist es anders. ..du zahlst trotzdem. ..lg Michael
Das nützt nur etwas, wenn es sich um ein "abgschlossenes" Privatgrundstück handelt. Sobald es "öffentlich" zugänglich ist, muss eine gültige TÜV-Plakette vorhanden sein.
Nein, nein und nochmals nein. Und selbst wenn euer ominöses Privatgrundstück mit einer 10m dicken und 20m hohen Mauer umgeben ist, ihr einen Sicherheitsdienst patrouillieren lasst und man nur über eine einzige Straße mit 37 Schranken hinkommt...solange das Fahrzeug zugelassen ist, unterliegt es der Untersuchungspflicht. Das kann doch echt nicht so schwer zu kapieren sein. Steht ja nun auch schon drölfmal hier im Thread...
Nochmal: zugelassenes Fahrzeug = untersuchungspflichtiges Fahrzeug!
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120 Antworten
Wenn es kein Privatgrundstück war......bekommst Du demnächst Post von der Staatsmacht!
Und es macht keinen Unterschied, da Kraftfahrzeuge die der Hauptuntersuchung unterliegen stets gültige Plakette haben müssen!
Okay, alles klar. Danke.
Noch dazu, laut Bußgeldkatalog gibt es eine Strafe von 60€ und einem Punkt ab 2016 für den Fahrzeughalter! Das Fahrzeug läuft allerdings auf meinen Vater, der denkt dass das Auto frischen TÜV hätte. Kann ich den Punkt auch auf mich nehmen wenn ich nicht im Schein/Brief stehe?
Zitat:
@Peter Clio schrieb am 19. Januar 2016 um 22:56:10 Uhr:
Wenn es kein Privatgrundstück war....
Was sollte das an der Sache ändern?
Selbst auf dem Privatgrunstück würde es keinen Unterschied machen, das dachte ich auch mal, leider ist es anders. ..du zahlst trotzdem. ..lg Michael
Zitat:
@Philip253 schrieb am 19. Januar 2016 um 22:59:15 Uhr:
Das Fahrzeug läuft allerdings auf meinen Vater, der denkt dass das Auto frischen TÜV hätte. Kann ich den Punkt auch auf mich nehmen wenn ich nicht im Schein/Brief stehe?
So wie ich es kenne ist der Halter für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich.
Von daher wirst Du den Punkt nicht übernehmen können.
Warum denkt denn der Vater das sein Fahrzeug frisch HU hätte, wenn er seit 10 Monaten abgelaufen ist? Das ist ja jetzt nicht gerade wenig. ....lg
Zitat:
@mdriver10 schrieb am 19. Januar 2016 um 23:14:46 Uhr:
Selbst auf dem Privatgrunstück würde es keinen Unterschied machen, das dachte ich auch mal, leider ist es anders. ..du zahlst trotzdem. ..lg Michael
Wenn das Auto auf meinem Grundstück steht muss ich zahlen?
Erklär mal warum.
Weil das Fahrzeug zugelassen ist und jedes zugelassene Fahrzeug der Untersuchungspflicht unterliegt. Du könntest es auch verbuddeln oder im Baggersee versenken, solange es zugelassen ist, ändert das alles nix an der Pflicht der regelmäßigen HU...
Sicher.
Aber wer will mir beweisen das ich das Auto auf öffentlichen Straßen bewegt habe?
Ja genau so ist es, ich hatte die Bullen auch vom Grundstück geschmissen, gezahlt habe ich trotzdem. ..das ist halt Deutschland
Das musst du gar nicht. ..dachte ich auch
Das ist keine Voraussetzung für eine Ahndung. Im BKat heißt es nicht "Sie fuhren auf öffentlichen Straßen mit einem Fahrzeug, bei dem die HU abgelaufen war", sondern "Sie unterließen es, das Fahrzeug rechtzeitig zur HU vorzuführen".