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TÜV-Termin ohne Plakette erkennen
Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum.
Habe mal eine Frage zum TÜV eines Gebrauchtwagens:
Woran kann man erkennen, wie lange ein Auto noch TÜV hat, wenn der Wagen schon abgemeldet ist, d.h. Nummernschilder und TÜV-Plakette fehlen?
Steht das irgendwo in den Fahrzeugpapieren, oder braucht man den letzten TÜV-Bericht?
Viele Grüße,
GTCechl
Beste Antwort im Thema
naja 1985 wäre diese aussage richtig gewesen. heut gibts keine abmeldebeschinigung (grüner zettel) mehr
@topic
im fahrzeugschein stehen stempel mit datum etc drinne. wen nicht -> tüv bericht, wen das keiner da ist -> hat der wagen auf dem papier eben keinen tüv.
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13 Antworten
Das Steht normal im Fahrzeugschein
Steht wenn die kiste abgemeldet ist in der Abmeldebescheinigung steckt meist im Brief drinn oder im alten fahrzeugschein soweit vorhanden. kann an sonsten auch durch den prüfbericht den letzten auch dokumentiert dsein der auch zu den Papieren ehört. Ohne wirs schwierig , da kann man nur bei derprüfstelle nachfragen , bei GTÜ kein problem die drucken ggf sogar nochmal einen aus beim tüV sollte das aber auch gehen. jol.
naja 1985 wäre diese aussage richtig gewesen. heut gibts keine abmeldebeschinigung (grüner zettel) mehr
@topic
im fahrzeugschein stehen stempel mit datum etc drinne. wen nicht -> tüv bericht, wen das keiner da ist -> hat der wagen auf dem papier eben keinen tüv.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
naja 1985 wäre diese aussage richtig gewesen. heut gibts keine abmeldebeschinigung (grüner zettel) mehr
@topic
im fahrzeugschein stehen stempel mit datum etc drinne. wen nicht -> tüv bericht, wen das keiner da ist -> hat der wagen auf dem papier eben keinen tüv.
der TE schreibt ja nicht wie lange die kiste abgemeldet war , ich würde mal bei den Prüfstellen in der Umgebung übers Kennzeichen recherchieren.. sollte klappen. Jol.
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
...
Zitat:
ich würde mal bei den Prüfstellen in der Umgebung übers Kennzeichen recherchieren.. sollte klappen. Jol.
So weit kommt's noch. Entweder der Verkäufer kann vernünftige Belege beibringen oder ich setze einen Preis unter der Maßgabe "Ohne TÜV" an. Falls ich den Wagen dann überhaupt noch will.
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
...
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Zitat:
ich würde mal bei den Prüfstellen in der Umgebung übers Kennzeichen recherchieren.. sollte klappen. Jol.
So weit kommt's noch. Entweder der Verkäufer kann vernünftige Belege beibringen oder ich setze einen Preis unter der Maßgabe "Ohne TÜV" an. Falls ich den Wagen dann überhaupt noch will.
eben....kann ja jeder depp tüv sachen abfragen....
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
...
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Zitat:
ich würde mal bei den Prüfstellen in der Umgebung übers Kennzeichen recherchieren.. sollte klappen. Jol.
So weit kommt's noch. Entweder der Verkäufer kann vernünftige Belege beibringen oder ich setze einen Preis unter der Maßgabe "Ohne TÜV" an. Falls ich den Wagen dann überhaupt noch will.
hallole nochmal
ich beziehe die Frage nicht darauf das der TE ein Fahrzeug kaufen will sonden nur um die Recherche nach einem möglichen bestehenden Tüv eines Halters oder eventuellen Erben..
Im Fall eines Gebrauchtwagenkaufes würde ich das dem Verkäufer überlassen dann ist es auch nicht das Käuferproblem. der TE gibt hierzu zu wenig Infos preis um besser helfen zu können.
Die daten bekommst du auch nur dann von den prüfstellen wenn ein Kennzeichen , ehem Kennzeichen sowie der Brief vorhanden ist.
Jol.
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
So weit kommt's noch. Entweder der Verkäufer kann vernünftige Belege beibringen oder ich setze einen Preis unter der Maßgabe "Ohne TÜV" an. Falls ich den Wagen dann überhaupt noch will.
Aaaah so
Zitat:
Original geschrieben von Heiko190E
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
So weit kommt's noch. Entweder der Verkäufer kann vernünftige Belege beibringen oder ich setze einen Preis unter der Maßgabe "Ohne TÜV" an. Falls ich den Wagen dann überhaupt noch will.
Aaaah so
Mag sein, daß ich da überkorrekt und vorsichtig bin . Ich denke aber, daß es ein Mindestmaß an Papieren zur Vertrauensbildung vorhanden sein sollte. Genau so unverständlich ist es mir auch, wenn technische Geräte ohne Gebrauchsanleitungen verhökert werden. Wer schmeißt die denn weg ?
Oder es geht eben über den Preis .
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Wer schmeißt die denn weg ?
Zitat:
Original geschrieben von tim taylor
"real men don´t need instruction manuals!"
Hi!
Vielen Dank für die Antworten!
Es ging tatsächlich darum, dass wir ein Auto kaufen wollten, dass seit kurzem (ca. 1 Woche) abgemeldet war und bei einem Händler stand. Dieser konnte uns aber nicht sagen, wie lange er noch TÜV hat, da er noch nicht alle Papiere hatte.
Ich hatte erstens aus Interesse gefragt, wo sowas außer auf der Plakette noch steht. Gibt's da nicht auch unterschiede zwischen "alten" Papieren (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) und neuen (Zulassungsbescheinigung 1 und 2)?
Außerdem wollte ich nicht so lange warten, bis der Händler mir Auskunft geben kann, weil man beim Gebrauchtwagenkauf ja ab und zu ein paar "heiße" Angebote findet und sich entscheiden muss.
Mittlerweile hat sich's aber erledigt. Haben ein Auto von Privat mit TÜV gekauft :-)
Viele Grüße
GTCechl
Zitat:
Original geschrieben von GTCechl
Ich hatte erstens aus Interesse gefragt, wo sowas außer auf der Plakette noch steht. Gibt's da nicht auch unterschiede zwischen "alten" Papieren (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) und neuen (Zulassungsbescheinigung 1 und 2)?
Gibt eigentlich keinen Unterschied, das Datum der nächsten HU wird eigentlich regelmäßig sowohl im Fahrzeugschein als auch der ZB I eingestempelt...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Zitat:
Original geschrieben von GTCechl
Ich hatte erstens aus Interesse gefragt, wo sowas außer auf der Plakette noch steht. Gibt's da nicht auch unterschiede zwischen "alten" Papieren (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) und neuen (Zulassungsbescheinigung 1 und 2)?
Gibt eigentlich keinen Unterschied, das Datum der nächsten HU wird eigentlich regelmäßig sowohl im Fahrzeugschein als auch der ZB I eingestempelt...
Oder bei Anmeldung wird's direkt von der Zulassungsstelle reingedruckt (steht direkt auf seite 1).
Nur so am Rande:
Der Fahrzeugschein ist der einzige Nachweis zusammen mti dem TÜV Bericht, dass ein Auto eine gültige HU hat. Die Plakette ist nur ein Indiz für die HU.