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TÜV Tieferlegungsfedern und Felgen eingetragen dann 2 x 90,5Euro für §19 verlangt
Hallo, ich habe da mal eine Frage zu den Kosten einer Eintragung.
Istzustand:
HR Fahrwerk mit ABE fürs Fahrzeug,
13" Alus mit 165 iger Standardgröße und ABE fürs Fahrzeug.
Die ABE der Federn bezieht sich auf Originalräder, meine 13" er Winteralufelgen sind nicht original und haben 5mm weniger Einpresstiefe. Also muß das beides eingetragen werden! OK...
Was mich nun absolut stutzig macht sind die Kosten für die Begutachtung §19 (2) von 181 Euro!!!
Nach Preisliste vom TÜV süd wären dann 2x90,5 Euro (je Federn und Felgen) für eine Begutachtung von "höherem Aufwand" berechnet?!? Ist das zulässig? Die Eintragung war in ner viertel Stunde fertig gemacht, er mußte nur die ABE´s abtippen.
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23 Antworten
Hallo,
die Felgen-ABE bezieht sich nur auf das Serienfahrwerk und die Fahrwerk-ABE nur auf Serienräder. Insofern muss die Kombination eingetragen werden.
Ich habe mal ein Komplettfahrwerk und 2 Radsätze (WR+SR) eintragen lassen, den Radsatz habe ich neben der Prüfhalle gewechselt. Währenddessen hat der Prüfer bei einem anderen Fahrzeug eine HU gemacht. Also 3x Teile eintragen lassen, aber nur 1x Gebühr bezahlt.
Wie kommt dein Prüfer darauf, die Abnahmen zu addieren?
MfG
Chris
Das ist die große Frage, in meinen 25 Jahren Eintragungs und Schraubererfarung ist mir sowas noch nie passiert. Er wollte mir die Plakette verweigern und erzählte was von neuen "Abrechnungsvorschriften".
Da hättest Du wohl besser sofort beim Leiter der Prüfstelle oder Vorgesetzten fragen müssen.
An diesem Tag war der Prüfer allein in seiner Dienststelle. Langsam bin ich mir sicher das ich bei der Sache nochmal vorstellig werde. Für 90 Euro mehr kann man ja mal meckern und zur Not paar Leute dort ducheinander wirbeln.
Das würde ich aber auf alle Fälle tun!
Und wenn wirklich ein Irrtum vorliegt wirst Du das Geld sicher zurück erhalten.
Streng genommen sind es 2 Eintragungen und von daher kann man es so abrechnen. Nur dass es tatsächlich so abgerechnet wurde, und beides zum Höchstsatz, ist nicht sehr kundenfreundlich. Ich würde direkt an den TÜV eine eMail schreiben und um Stellungnahme bitten.
Beim nächsten Mal dann vorher fragen...
Heute mal herumtelefoniert: Ergebnis wie erwartet: passt, es liegt im Ermessen des Prüfers festzulegen, welchen Schwierigkeitsgrad er abrechnet. Also 2x90,5 Euro für die Maxime.
Wenn das Abtippen einiger Nummern bereits einen hohen Schweregrad darstellt, möchte ich nicht wissen, was passiert, wenn ich mal mit wirklichen Herausforderungen zu diesem TÜV kommen sollte. Oder stellt es in der heutigen Zeit bereits einen hohen Schweregrad dar etwas richtig abzuschreiben?
Wir reden aktuell von einer Abweichung von 5mm in der Einpresstiefe auf 165 iger Winterräder an einem Fahrzeug das in Serie 195 iger drauf hat!
Ich würde trotzdem,statt mit irgend jemandem zu telefonieren, zu der Prüfstelle persönlich hingehen und dort mein Anliegen freundlich aber bestimmt vortragen!
Oder schriftlich beim Kunden Service des Tüv Beschwerde einreichen.
Ja, das ist bereits gemacht. Aber solche Mails versumpfen irgendwo bei Leuten denen das Postfach eh schon überläuft.
Die Leute werden dann nur Rücksprache mit dem Prüfer halten können und der wird denen sagen, dass die Rechnung seine Richtigkeit hat und die Meldung bekommst du dann zurück. War wohl ein schlechter Tag für den Prüfer und er musste noch etwas Gewinn einfahren.
@TE was genau hast Du denn nun für ne Eintragung bekommen? War es eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO, oder war es ne Abnahme nach §19(2) i. V. mit §21 StVZO? Da musst Du schon bisschen genauer werden!
Bei Deinen beiden genannten ABE'n steht mit hoher Wahrscheinlichkeit jeweils der Passus drin, dass die jeweilige Änderung nur mit Serienrädern bzw. Serienfahrwerk abnahmefrei ist, also beispielsweise Alu's anbauen ist ohne Abnahme okay, wenn Fahrwerk Serie ist, oder beim Fahrwerk steht drin, dass es abnahmefrei ist, wenn Serienräder montiert sind. Nun hast Du die beiden (abnahmefreien) Änderungen jedoch kombiniert. Diese Änderungen beeinflussen sich ohne Zweifel gegenseitig, und es handelt sich dabei fraglos um eine sogenannte Mehrfachänderung, welche klar nach §19(2) in Verbindung mit §21 StVZO zusammen zu begutachten ist. Dabei handelt es sich um eine Begutachtung zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis. Und ja, das kostet nunmal Geld. Ob nun 180,-€ angemessen sind, mag ich aus der Ferne nicht beurteilen, aber gut 150€ kostet eine solche Mehrfachänderung, je nach Aufwand, bei mir regelmäßig auch. Ich freue mich insgeheim auch manchmal über meckernde Kunden. Geben für ne Rad-Reifenkombi mit Fahrwerk gern mal vierstellig Geld aus, aber wenn die Abnahme dann 200€ kostet, ist das Gejammer groß.
Niemand zwingt Einen, den Serienzustand des Fahrzeugs zu verändern, und wer schön sein will, muss manchmal auch leiden. Kurzum, mein Mitleid hält sich in Grenzen. Aber geh Dich ruhig beim TÜV beschweren, ich habe noch niemanden getroffen, der tatsächlich Geld wieder bekommen hat. Aber Versuch macht klug!
In diesem Sinne!
Gardiner
Zitat:
"Ich freue mich insgeheim auch manchmal über meckernde Kunden. Geben für ne Rad-Reifenkombi mit Fahrwerk gern mal vierstellig Geld aus, aber wenn die Abnahme dann 200€ kostet, ist das Gejammer groß."
Die tolle "RadreifenWinterkombi" wurde durch die Abnahme in einen kleinen dreistelligen Bereich geschleudert :-), es war selbst dem Prüfer unangenehm dies zu verlangen, aber warum verlangt er dann den Höchstsatz? Wer treibt ihn dazu?
Zitat:
@christian71168 schrieb am 12. Februar 2019 um 07:18:39 Uhr:
Die tolle "RadreifenWinterkombi" wurde durch die Abnahme in einen kleinen dreistelligen Bereich geschleudert :-), es war selbst dem Prüfer unangenehm dies zu verlangen, aber warum verlangt er dann den Höchstsatz? Wer treibt ihn dazu?
Kommt auch ein bisschen auf die Abrechnungssoftware an. Wenn es die neue Generation ist, muss man die Art der Prüfung auswählen (hier z.B. §19.2 mit §21) dann gibt die Software die Preise vor, die nicht geändert werden können.
Liegt daran, dass früher oftmals zu günstige Preise berechnet wurden.
Wie lange war der Ingenieur mit deiner Eintragung beschäftigt? HU+AU kosten rund 100 Euro für 20-30 Minuten. Also macht ein Ingenieur beim TÜV mindestens 200 Euro die Stunde Umsatz.
Wenn der jetzt nur 50 Euro berechnet, aber auch 30 Minuten beschäftigt ist, dann geht die Rechnung nicht auf.
Und mal ehrlich, eine Eintragung von Fahrwerk und Rädern, die nach ABE nicht miteinander kombiniert werden dürfen ist vom Arbeitsaufwand und Verantwortung höherwertig als eine HU+AU.
Dementsprechend muss das auch bezahlt werden.
er war genauso lang wie mit der HU zuvor beschäftigt, so ca. 20-25 Minuten. Ja ich weiß, bin selber schuld, hätte mir richtig ge??e Felgen kaufen sollen, da wo es prozentual nicht ins Gewicht fällt ;-) (aber...Wintergurke)
Aber warum gibt es beim TÜV eine Preisliste die das System nicht wiedergibt?