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TÜV Überprüfung von Motorraddrossel, was brauche ich?
Ich muss bei meinem Motorrad noch eine Drossel einbauen und vom TÜV abnehmen lassen. Für die Abnahme brauche ich ja das Teilgutachten für die Drossel, aber muss ich auch die Zulassungsbescheinigung 1 vorzeigen? Und kann ich jeden für mich zum TÜV schicken lassen um das abnhemen zu lassen oder muss ich da eine Vollmacht mitgeben? Ich kann nämlich leider nicht selber das Motorrad zum TÜV bringen.
3 Antworten
Natürlich brauchst du auch die ZB I (*), wie sonst sollte denn der Prüfer das Fahrzeug und seine technischen Eigenschaften identifizieren
Wer die Papiere vorlegt wird als zur Vorführung legitimiert betrachtet, da braucht es keine Vollmacht.
Spannender ist eher die Frage, ob "der TÜV" den Einbau überhaut von außen sehen und überprüfen kann oder ob du nicht die Einbaubestätigung einer Fachwerkstatt brauchst. Da wird es dann ggf. nichts mit der Abnahme einer selbst eingebauten Drossel!
(*)
je nach Baujahr, genauem Fahrzeugtyp und Genehmigungsgrundlage könnte es auch ein CoC, eine ABE oder en ähnliches Papier sein
..jupp, den Einbau muss/sollte eine Fachwerkstatt bestätigen, sonst wirds nix mit
der Eintragung..
Kann ja sonst "jeder" behaupten, dass die Drosselung verbaut ist
Ich habe bei 2 Rollern und einer 600er Yamaha meiner Kinder die Drosseln erst ein- und irgendwann später wieder ausgebaut und war damit jeweils beim Tüv. War kein Problem. Die sind damit gefahren und haben das angeschaut und eingetragen.