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Tüv überziehen, wie lange möglich?

Themenstarteram 18. Januar 2008 um 11:33

Hi leute,

hab da eine Frage:

bei meiner Freundin läuft im Februar der TÜV und AU ab.

darf ich dann im März noch fahren. Wahr der Ansicht das man 1 Monat überziehen

darf. Im Forum hab ich das Gefunden:

""

So sagt es der aktuelle BKat... Also selbst der Gesetzgeber lässt euch sogar 2 Monate länger Zeit!

"Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von

mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR

vier bis acht Monaten 25,- EUR

mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte"

Wichtig dabei ist: Man muß nur den Termin haben, schon kostet es auch im dritten Monat nix mehr (Vor allem wg Fzgen mit Saisonkennzeichen, deren TÜV in der nicht angemeldeten Zeit abläuft); und dass die nächsten 2 Jahre immer auf den Fälligkeitsmonat addiert werden.

""

Da der Artikel von 2006 ist und mein Kollege meint man darf nicht überziehen bin ich nicht mehr sicher. Auf der Seite vom TÜV hab ich auch nix gefunden.

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14 Antworten

fahr doch einfach irgendwann im februar hin. das sind ja immer noch gut sechs wochen zeit. und du gewinnst ja beim überziehen auch nichts mehr (im gegensatz zu früher).

man könnte dir hier sogar vorsatz zur last legen ... andere frage: warum um himmels willen willst du denn überhaupt unbedingt überziehen?

Themenstarteram 18. Januar 2008 um 11:53

Zitat:

Original geschrieben von henschwa

fahr doch einfach irgendwann im februar hin. das sind ja immer noch gut sechs wochen zeit. und du gewinnst ja beim überziehen auch nichts mehr (im gegensatz zu früher).

man könnte dir hier sogar vorsatz zur last legen ... andere frage: warum um himmels willen willst du denn überhaupt unbedingt überziehen?

Ich meine jeder (oder zumindest fast jeder) hat eingentlich einen Grund warum er etwas tut. Mein Grund ist, das meine Freundin im März auf einen fahrbaren Untersatz angewiesen ist. Da das Auto (Fiesta Bj95 mit 180.000km) mit div. Schäden,... den TüV mit sicherheit nicht bestehen wird, ist es für mich sehr von Bedeutung zu wissen ob ich was illegales mache bei dem ich evtl sogar Punkte bekomme, oder die Rennleitung nur sagt "es war schön, bitte besuchen sie den TÜV bis zum...".

Für jede Antwort bin ich dankbar.

am 18. Januar 2008 um 12:50

Servus,

 

ordnungswidrig ist es ab dem ersten Monat, jedoch gibt es erst ab dem 3. Monat

(hier der Mai) eine Verwarnung über 15 €, jeweils AU UND HU, also

insg. 30 €. Wird das Fzg. in einen Unfall verwickelt, und weißt man dir einen Mangel nach,

der bei rechtzeitigem TÜV-Besuch hätte entdeckt werden können, wird´s richtig teuer.

Auch wenn du nicht Schuld hast ! (Beispiel: Bremsen / Reifen über Abnutzungsgrenze)

Ab dem 5. Monat (hier Juli) kosten beide Tatbestände zusammen 40€. Ab dem

8. Monat gibt´s Punkte und das Fzg. kann stillgelegt werden.

Wenn der Mangel festgestellt wird (auch im 1. Monat), mußt du den Mangel innerhalb

von 4 Wochen beseitigen lassen, sonst kostet´s wieder.

 

mfg, Matze (vielleicht kann hier bei MT ein Ordnungswidrigkeiten-Sammelthread

erstellt werden)

Hallo hier steht es

http://www.tuev-nord.de/20617.asp

Zitat:

Original geschrieben von damals-schon-mann

 

....

8. Monat gibt´s Punkte und das Fzg. kann stillgelegt werden.

....

Falls einen die Rennleitung anhält und Mängel feststellt die Sicherheitsrelevant sind, können/werden Sie ihm das Auto auch sofort stilllegen. Die Wahrscheinlichkeit angehalten und kontrolliert zu werden steigt natürlich bei einer abgelaufenen Plakette stark an, vor allem wenn das KFZ noch einen schlechten "Gesamteindruck" macht.

am 18. Januar 2008 um 13:43

Zitat:

 

Ich meine jeder (oder zumindest fast jeder) hat eingentlich einen Grund warum er etwas tut. Mein Grund ist, das meine Freundin im März auf einen fahrbaren Untersatz angewiesen ist. Da das Auto (Fiesta Bj95 mit 180.000km) mit div. Schäden,... den TüV mit sicherheit nicht bestehen wird, ist es für mich sehr von Bedeutung zu wissen ob ich was illegales mache bei dem ich evtl sogar Punkte bekomme, oder die Rennleitung nur sagt "es war schön, bitte besuchen sie den TÜV bis zum...".

Für jede Antwort bin ich dankbar.

Ich würd' meine Freundin garantiert nicht in einer 12jährigen Klapperkiste rumfahren lassen, von der ich weiss, nicht mehr verkehrssicher ist ( denn sonst würde der Fiesta den TüV ja bestehen ).

*kopfschüttel*

Zitat:

Original geschrieben von nukefree

 

Ich würd' meine Freundin garantiert nicht in einer 12jährigen Klapperkiste rumfahren lassen, von der ich weiss, nicht mehr verkehrssicher ist ( denn sonst würde der Fiesta den TüV ja bestehen ).

*kopfschüttel*

Wenn er seine Freundin auf unkonventionelle Art los werden will, kann er das schon machen. :D

Gruß

Martin

Zitat:

[Da das Auto (Fiesta Bj95 mit 180.000km) mit div. Schäden,... den TüV mit sicherheit nicht bestehen wird, ist es für mich sehr von Bedeutung zu wissen ob ich was illegales mache bei dem ich evtl sogar Punkte bekomme, oder die Rennleitung nur sagt "es war schön, bitte besuchen sie den TÜV bis zum...".

Für jede Antwort bin ich dankbar.

Warum solltest du Punkte kassieren, wenn der Wagen deiner Freundin keinen Tüv hat??

Themenstarteram 18. Januar 2008 um 16:09

Zitat:

Original geschrieben von Pimboli01

Zitat:

[Da das Auto (Fiesta Bj95 mit 180.000km) mit div. Schäden,... den TüV mit sicherheit nicht bestehen wird, ist es für mich sehr von Bedeutung zu wissen ob ich was illegales mache bei dem ich evtl sogar Punkte bekomme, oder die Rennleitung nur sagt "es war schön, bitte besuchen sie den TÜV bis zum...".

Für jede Antwort bin ich dankbar.

Warum solltest du Punkte kassieren, wenn der Wagen deiner Freundin keinen Tüv hat??

Na wenn dein TÜV 1/2 Jahr abgelaufen ist dann Zahlste und bekommst nen Punkt.

He leute, das Auto fällt nicht auseinander.....es verliert Öl, hat scharfkantige Rostkotflügel, und die Stoßdämpfer haben nur noch ca. 50%. Also der Zustand das man mit dem Auto noch ohne Probs fahren kann, jedoch ein Bestehen des TÜV´s ohne ordentliche Investitionen nicht möglich ist!!!

Zitat:

Original geschrieben von aalener

 

He leute, das Auto fällt nicht auseinander.....es verliert Öl, hat scharfkantige Rostkotflügel, und die Stoßdämpfer haben nur noch ca. 50%. Also der Zustand das man mit dem Auto noch ohne Probs fahren kann, jedoch ein Bestehen des TÜV´s ohne ordentliche Investitionen nicht möglich ist!!!

Die scharfkantigen Rostkotflügel reichen der Rennleitung schon, um das Fahrzeug stillzulegen !

EDIT: Wenn sich daran jemand verletzt, wird dir die Versicherung auch den Mittelfinger zeigen und der Versicherungsnehmer kann den Personenschaden aus eigener Tasche zahlen. Das kann richtig teuer werden !

Gruß

Martin

am 18. Januar 2008 um 22:45

Recht so!

Hier irrte "der Aalener" und das mußte auch mal gesagt werden -

und gut ist aber jetzt, bitte!

Zitat:

Original geschrieben von aalener

Hi leute,

hab da eine Frage:

bei meiner Freundin läuft im Februar der TÜV und AU ab.

darf ich dann im März noch fahren. Wahr der Ansicht das man 1 Monat überziehen

darf.

Ist ja wirklich ein Zeichen von "Nächstenliebe" wie sich immer wieder Forummitglieder um ihre "Freundin/Freund" sorgen und hier in derem Namen Frage stellen.

Zitat:

. . .

darf ich dann im März noch fahren. Wahr der Ansicht das man 1 Monat überziehen

darf.

Wieso Du ?

Fährt deine "Freundin" nicht ?

Also bitte aalener, mache bitte nicht einen auf Doof!

Ich denke, das ist nicht das Auto Deiner Freundin, sondern "Deinen Rostlaube"!

Ich danke meinen Schutzengeln, dass ich Dir noch nie begegnet bin.

Denn wenn Du mich mit solch einem Schrotthaufen in den Rollstuhl oder Grab beförderst, würdest Du hier im Forum sicherlich auch noch fragen, ob der "Freund Deines Freundes" mir nicht eine Teilschuld anlasten kann.

Sorry, für die harten Worte. Aber leider bleibt einem nur ein Kopfschütteln bei solchen "Verkehrsteilnehmern".

rudi88

Zitat:

Wieso Du ?

Fährt deine "Freundin" nicht ?

Also bitte aalener, mache bitte nicht einen auf Doof!

Ich denke, das ist nicht das Auto Deiner Freundin, sondern "Deinen Rostlaube"!

Ich danke meinen Schutzengeln, dass ich Dir noch nie begegnet bin.

Denn wenn Du mich mit solch einem Schrotthaufen in den Rollstuhl oder Grab beförderst, würdest Du hier im Forum sicherlich auch noch fragen, ob der "Freund Deines Freundes" mir nicht eine Teilschuld anlasten kann.

Sorry, für die harten Worte. Aber leider bleibt einem nur ein Kopfschütteln bei solchen "Verkehrsteilnehmern".

Mein Gott, was sollen diese maßlosen Übertreibungen??

Am Besten Du fährst gar nicht mehr Auto. Eine Gefahr für dich besteht eher, wenn dir ein 18- jähriger im GTI in einer Kurve

entgegen kommt und der zu schnell ist.

Ausserdem fahren Hunderttausende Rostlauben rum, auch mit TÜV.

Meinst Du, die sind alle verkehrssicher? Wenn einer TÜV hat, ist alles OK? :D

Lass dein Auto in der Garage, ist sicherer für dich.....:rolleyes:

Die Tüv Plakette ist kein Persilschein für die nächsten 2 Jahre nach der Abnahme, sondern nur ein Bericht vom verkehrssicheren Zustand der Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Prüfung!

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