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Tüv überzogen 15€ bezahlt. Wann ist die nächste Strafe fällig?

Themenstarteram 17. September 2015 um 11:59

Hallo Leser,

habe eine Frage, vlt kann mir das jemand schnell beantworten:

Habe Tüv überzogen bin dann nach 2 Monaten hin und Plakatte nicht bekommen, nach einem Monat es verpasst zur Nachprüfung zu gehen und Bußgeldbescheid 15€ zugeschickt bekommen mit Text: "Tüv 2-4 Monate überzogen."

Wann muss ich jetzt spätestens die Plakette holen, wenn ich nicht noch eine Strafe bekommen will??? Im 4 Monat der überzogen wurde?

Würde mich über eine konkrete Anwort freuen!

Gruß,

Pico der sonntagsfahrererer

Beste Antwort im Thema

TE: mit anderen Worten, Du möchtest die Fristen ausreizen. Das Geld würde ich eher in die Reparatur investieren als in die Knöllchen.

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Wie es in der Schweiz ist entzieht sich meiner Kenntnis.

In DE kann es Dir passieren daß Du am Tag 5 mal angehalten wirst (Überspitzt geschrieben) und auch 5 mal bezahlen darfst.

Das geht so lange bis die richtige Plakette klebt.

Themenstarteram 17. September 2015 um 12:11

Nee wohne in D. (muss wohl mal das "kennzeichen" rausnhmen)

Du kannst jeden Tag aufs Neue ein Knöllchen bekommen. Davor schützt Dich übrigens auch nicht, wenn Du schon da warst und innerhalb der 4Wochen Wiedervorführungsfrist bist.

Themenstarteram 17. September 2015 um 12:28

Das weiß ich.

Das ding ist: Ich habe post bekommen weil die wohl wussten dass ich nicht rechtzeitig bei der Nachprüfung war und will wissen wann ich das nächste mal post bekomme.

wenn es das nächste Mal jemand anzeigt.

Von wem ist denn die Post?

Sicher nicht vom TÜV.

Das ist sicher im ruhenden Verkehr einer Politesse aufgefallen und hat eine Anzeige gemacht.

TE: mit anderen Worten, Du möchtest die Fristen ausreizen. Das Geld würde ich eher in die Reparatur investieren als in die Knöllchen.

Eigentlich wäre der korrekte Vorwurf "Fahrzeug nicht fristgerecht zur Nachuntersuchung vorgeführt ", da gibt es eine eigene Nummer für.

Spannender ist natürlich die Frage, ob die bei der HU festgestellten Mängel überhaupt schon behoben sind. Wenn das nicht der Fall ist, wäre auch die Fahrt mit einem mängelbehaftetem Fahrzeug vorzuwerfen; die Annahme der vorsätzlichen Begehung wäre jedenfalls für den Halter wohl kaum zu widerlegen.

Ebenfalls zu erwarten ist, dass die Zulassungsstelle die Stilllegung des Fahrzeugs betreiben wird, wenn die Behebung der Mängel incl. positivem HU-Ergebnis nicht innerhalb einer relativ kurzen Frist nachgewiesen wird. Das ist aber ein eigenes Verfahren, das parallel zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit laufen kann.

Und warum behebst Du die Mängel nicht oder lässt diese beheben ???

Du scheinst nicht nur ein Sonntagsfahrer zu sein.......

Zitat:

@audifan66 schrieb am 17. September 2015 um 14:52:14 Uhr:

Und warum behebst Du die Mängel nicht oder lässt diese beheben ???

Die Schweitzer sind nicht so schnell :D

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 17. September 2015 um 14:31:11 Uhr:

Von wem ist denn die Post?

Sicher nicht vom TÜV.

Das ist sicher im ruhenden Verkehr einer Politesse aufgefallen und hat eine Anzeige gemacht.

Ich vermute schon, daß vom TÜV eine entsprechende Meldung an die Behörden geht. Oder nicht?

Da es jetzt bekannt ist, vermute ich mal, braucht es keinen neuen Anzeiger.

PS. Er ist doch gar kein Schweizer. Auch am Bußgeld zu erkennen :D

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 17. September 2015 um 15:40:50 Uhr:

Ich vermute schon, daß vom TÜV eine entsprechende Meldung an die Behörden geht. Oder nicht?

Vielleicht wenn man den Prüfer geärgert hat :p

Nein, da erfolgt keine automatische Meldung an die Behörden.

Zitat:

@audifan66 schrieb am 17. September 2015 um 14:52:14 Uhr:

Und warum behebst Du die Mängel nicht oder lässt diese beheben ???

Du scheinst nicht nur ein Sonntagsfahrer zu sein.......

Nun eine Reparatur kostet bei einem BMW wohl mehr als ein paar Bußgelder mit selbigem und er scheint ein Bußgeldfetischisr zu sein. In Italien 2 x geblitzt innerhalb von 1 min., da kann er sich auch schon nicht mehr blicken lassen. Mal sehen ob er nochmal bei der KÜS vorfährt...... ;)

Immer das gleiche. Dicken BMW und Mercedes im Hof aber kein Geld für Reparaturen.

Da Du nun eine Owig erhalten hast, wirst Du in Kürze auch von der Zulassungsstelle Post erhalten, denn von den Bußgeldstellen wird gleichzeitig die Zulassungstelle über die abgelaufende HU informiert. Von dort wirst Du dann eine kurze Frist erhalten, in der Du dann den Nachweis einer neuen HU erbringen muss. Lässt Du auch diese Frist verstreichen wird Dich in der Regel die Betreibsuntersagung ereilen. Du bekommst dann noch eine Frist ( z.B. 10 Tage, bei uns), danach erfolgt dann die zwangsweise Außerbetriebsetzung. Selbstverständlich werden alle Schritte in den entsprechenden Schreiben angedroht. Zusätzliche Kosten entstehen bei der Betriebsuntersagung und der zwangsweisen Außerbetriebsetzung. Da der Gebührenrahmen da einen gewissen Spielraum lässt, kannst Du nur eine genaue Kostenangabe von Deiner Zulassungsstelle bekommen.

Seitens der Bußgeldstelle kann Dich jederzeit, solange Du noch keine neue HU hast, eine weitere Owig treffen. Ich wäre da ein wenig vorsichtig, denn man könnte Dir vielleicht einen Vorsatz unterstellen, dann würden sicherlich die Owig´s höher ausfallen.

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