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TÜV überzogen Strafe trotz TÜV-Bericht?
Hallo, mein Auto stand ca. 1 Jahr da ich kein TÜV hatte bzw. bekommen habe. Ich hatte einen Fehler in der ABS Elektrik. Da der Fehler nicht so leicht zu finden war hat es eben gedauert bis ich den Fehler behoben hatte und ich war jetzt auch nicht auf das Auto angewiesen und hatte auch keinen Druck es schnell zu Reparieren das Auto stand die ganze zeit auf einem Privatparkplatz.
Vor ca. 2 Woche war es dann endlich soweit das ich den Fehler beseitigen konnte und das Auto TÜV bereit war, also bin ich zum TÜV gefahren hab auch alles bezahlt und habe einen Prüfbericht bekommen beanstandeten Mängel. Es war ein Stoßdämpfer defekt.
So nun hatte ich noch 1 Monat Zeit den Defekt zu beheben was ich auch direkt gemacht habe, aber leider hat mich genau in diesem Zeitraum wo ich auf meinen bestellten Stoßdämpfer gewartet habe die Polizei angehalten. Es war soweit alles Ok bis auf den TÜV dafür hab ich jetzt die Strafe bekommen 1 Punk und 60 Euro glaub ich oder 80 Euro bin mir nicht sicher habe auch keinen Zettel von denen bekommen. Die meinten nur das ich Post aus Flensburg bekomme.
Also noch mal zusammen gefasst: TÜV 1 Jahr abgelaufen ---> Ich war dann beim TÜV und habe einen Prüfbericht bekommen mit dem beanstandeten Mangel wegen dem Stoßdämpfer ---> Polizeikontrolle
Jetzt ist die Frage ist das richtig, dass ich trotzdem Strafe zahlen muss? Obwohl ich schon beim TÜV war bezahlt habe usw.?
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19 Antworten
Am besten fragst du mal im Unterforum Verkehr und Sicherheit, da sitzen die Spezialisten für solche Fälle. wie gesagt, am besten dort noch mal nachfragen.
Oder, falls du im ADAC bist, kannst du dich dort beraten lassen
Ok danke.
Das wirst du zahlen müssen, zumindest den Zeitraum bis du die Nachprüfung ausgestellt bekommen hast.
Du musst zahlen
Den du als Halter bist für den Zustand deines Autos verantwortlich.
Und da du keinen tüv hast ist es fahren ohne tüv den Polizisten interessiert es nicht ob du in die Nachprüfung musst oder nicht.
Die sehen nur kein tüv
Bis 2 Monate drücken die ein Auge zu aber über diesen Zeitraum gibt es Strafe.
Tut mir leid ist aber so
Wenn Du im ADAC bist solltest Du es dort rechtlich korrekt abklären oder wie bereits erwähnt hier im Unterforum dazu wo man sich darin auch auskennt.
Und wenn Du es abegklärt hast wäre es schön wenn Du es uns hier auch mitteilen würdest.
Vom Gefühl her würde ich sagen das Du bezahlen musst aber ich weiß es nicht wirklich!
Zitat:
@BBLG schrieb am 02. Juli 2021 um 23:11:33 Uhr:
Ich war dann beim TÜV und habe einen Prüfbericht bekommen mit dem beanstandeten Mangel wegen dem Stoßdämpfer ---> Polizeikontrolle
Und hast du den bei der Kontrolle vorgelegt?
.... wenn du auf dem TÜV einen Termin zur Nachprüfung hattest und auf den direkten Weg dorthin warst, dann kann dir meines Wissens nichts passieren. Aber nur dann! Andernfalls, und so habe ich dein Posting verstanden, wirst du zahlen müssen.
So ist es - auf dem Weg zum TÜV ODER in die Werkstatt gibt es keine Strafe, sonst ja.
Nicht wirklich, selbst wenn das Fahrzeug auf Privatgrund steht und nicht bewegt wird kannst rechtmässig nen Strafzettel kriegen. Überzogen ist überzogen. Im Bußgeldkatalog steht ja nicht „sie fuhren ein Fahrzeug und überzogen den HU Termin“.
Auf Privatgrund gilt keine StVZO. Wär ja noch schöner. Gibt wohl ein Urteil dass man auch schon Strafen ausgesprochen hat - aber da gabs wohl keinen Einspruch und erst recht keinen Rechtsanwalt. Dann macht man eben Nummernschilder ab .
Auf Privatgrund kann ich auch nen Panzer bewegen ohne dass man Strafe bekommt.
TÜV gilt nur auf öffentlichen deutschen Strassen,selbst im Ausland ist dieser unnötig.
..... aber das Fahrzeug kann unter Umständen zwangsstillgelegt werden!
Das ist ein anderes Thema weil auf öffentlichem Grund.
Privat kann man mir gar nichts. Und wenn ich mir mein Auto ins Wohnzimmer stelle geht das auch keinen was an - dem TÜV schon gleich gar nicht.
Zitat:
@robertx66 schrieb am 3. Juli 2021 um 20:41:15 Uhr:
Auf Privatgrund gilt keine StVZO. Wär ja noch schöner.
.
TÜV gilt nur auf öffentlichen deutschen Strassen,selbst im Ausland ist dieser unnötig.
Darum geht es nicht.
Ein in Deutschland zugelassenes Kraftfahrzeug muß eine gültige HU haben. Wo es steht, ist dabei vollkommen unerheblich.
Das Fahrzeug des TE war ja offenbar die ganze Zeit seit dem Ablauf der HU zugelassen.
Genau, so ist es. Wenn man ein angemeldetes Fahrzeug ohne gültige HU auf Privatgrund abstellt, dann ohne Nummernschilder oder uneinsehbar, sonst kann es Post geben. Ist so.