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TÜV überzogen Strafe trotz TÜV-Bericht?
Hallo, mein Auto stand ca. 1 Jahr da ich kein TÜV hatte bzw. bekommen habe. Ich hatte einen Fehler in der ABS Elektrik. Da der Fehler nicht so leicht zu finden war hat es eben gedauert bis ich den Fehler behoben hatte und ich war jetzt auch nicht auf das Auto angewiesen und hatte auch keinen Druck es schnell zu Reparieren das Auto stand die ganze zeit auf einem Privatparkplatz.
Vor ca. 2 Woche war es dann endlich soweit das ich den Fehler beseitigen konnte und das Auto TÜV bereit war, also bin ich zum TÜV gefahren hab auch alles bezahlt und habe einen Prüfbericht bekommen beanstandeten Mängel. Es war ein Stoßdämpfer defekt.
So nun hatte ich noch 1 Monat Zeit den Defekt zu beheben was ich auch direkt gemacht habe, aber leider hat mich genau in diesem Zeitraum wo ich auf meinen bestellten Stoßdämpfer gewartet habe die Polizei angehalten. Es war soweit alles Ok bis auf den TÜV dafür hab ich jetzt die Strafe bekommen 1 Punk und 60 Euro glaub ich oder 80 Euro bin mir nicht sicher habe auch keinen Zettel von denen bekommen. Die meinten nur das ich Post aus Flensburg bekomme.
Also noch mal zusammen gefasst: TÜV 1 Jahr abgelaufen ---> Ich war dann beim TÜV und habe einen Prüfbericht bekommen mit dem beanstandeten Mangel wegen dem Stoßdämpfer ---> Polizeikontrolle
Jetzt ist die Frage ist das richtig, dass ich trotzdem Strafe zahlen muss? Obwohl ich schon beim TÜV war bezahlt habe usw.?
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88 Antworten
Hast du den HU-Bericht bei der Kontrolle vorgezeigt und deine Einwände vorgetragen? Was haben die Beamten dazu gesagt?
Grundsätzlich ist es so, dass du für die Dauer von einem Jahr (bis zur HU-Durchführung) eine Ordnungswidrigkeit begangen hast. Die ist mit erfolgter HU-Durchführung nun beendet, kann aber bis zum Eintritt der Verjährung noch verfolgt werden. Die Verjährungsfrist beträgt drei Monate.
In deinem Fall könntest du vortragen, dass dir die HU-Durchführung nicht früher möglich war, weil sich das Fahrzeug in einer (notwendigen) Reparatur befunden hat. Es gibt Fälle, in denen z.B. bei einem zerlegten Fahrzeug die nicht-Vorführung als nicht vorwerfbar betrachtet wurde.
Allerdings dauert eine ABS-Reparatur ja nun auch kein Jahr, und du schreibst ja selber, dass du dir Zeit gelassen hast, weil du das Auto nicht gebraucht hast.
Da wird die Bußgeldstelle für deinen Einzelfall entscheiden müssen, und du kannst das Ergebnis hinterher (mit zusätzlichem, aber überschaubarem Kostenrisiko) gerichtlich überprüfen lassen.
Ja alles richtig gelaufen, hast ja keine Plakette bekommen weil noch ein Mangel vorliegt. Hättest eben mit Hänger transportieren müssen.
Da hätte auch der Transport mit montierten Kennzeichen auf dem Anhänger nicht gereicht. Die Strafe hätte es trotzdem gegeben.
Ja klar, natürlich mit abgeschraubten Kennzeichen. Da ist ein erwischt werden relativ gering. Aber warum man mit dem Auto rumfährt ohne ne HU bekommen zu haben nach nem Jahr überziehen erschließt sich mir nicht.
@BBLG
Mit dem defekten Stossdämpfer hast du eine neu HU Plakette erhalten oder bist du durchgefallen?
Wenn du durchgefallen bist und keine neue Plakette bekommen hast, war die Strafe schon ok, da due HU >12Monate abgelaufen ist.
Zitat:
@Tomy 69 schrieb am 3. Juli 2021 um 08:17:36 Uhr:
Da hätte auch der Transport mit montierten Kennzeichen auf dem Anhänger nicht gereicht. Die Strafe hätte es trotzdem gegeben.
Wo gibt es denn für auf Anhängern stehende Fahrzeuge mit abgelaufener HU Verwarnungen und Mängelberichte
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 3. Juli 2021 um 11:37:04 Uhr:
Zitat:
@Tomy 69 schrieb am 3. Juli 2021 um 08:17:36 Uhr:
Da hätte auch der Transport mit montierten Kennzeichen auf dem Anhänger nicht gereicht. Die Strafe hätte es trotzdem gegeben.
Wo gibt es denn für auf Anhängern stehende Fahrzeuge mit abgelaufener HU Verwarnungen und Mängelberichte
Ein angemeldetes Fahrzeug braucht eine gültige HU egal wo es steht. Selbst im Privaten Keller kann es theoretisch einen Strafzettel geben wenn dort ein Motorrad mit abgelaufener HU steht.
In der Praxis wird natürlich kein Polizist Privatgrundstücke oder Keller nach Fahrzeugen mit abgelaufener HU durchsuchen. Aber ein Fahrzeug auf einem Hänger fällt eben durchaus auf.
Ich bin mit allerdings nicht sicher ob man in der 4 Wochen Frist nach der nicht bestanden HU ebenfalls eine Strafe bekommen kann.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 3. Juli 2021 um 11:37:04 Uhr:
Zitat:
@Tomy 69 schrieb am 3. Juli 2021 um 08:17:36 Uhr:
Da hätte auch der Transport mit montierten Kennzeichen auf dem Anhänger nicht gereicht. Die Strafe hätte es trotzdem gegeben.
Wo gibt es denn für auf Anhängern stehende Fahrzeuge mit abgelaufener HU Verwarnungen und Mängelberichte
Die gibt's .
Ganz einfach weil ein zugelassenes Fahrzeug eine gültige HU haben muss.
Das wurde hier schon des öfteren besprochen, und ist auch die aktuelle Rechtssprechung.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 3. Juli 2021 um 11:45:21 Uhr:
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 3. Juli 2021 um 11:37:04 Uhr:
Wo gibt es denn für auf Anhängern stehende Fahrzeuge mit abgelaufener HU Verwarnungen und Mängelberichte
Die gibt's .
Ganz einfach weil ein zugelassenes Fahrzeug eine gültige HU haben muss.
Das wurde hier schon des öfteren besprochen, und ist auch die aktuelle Rechtssprechung.
Danke, ich bin durchaus schon länger hier unterwegs, aber da habe ich noch nichts drüber gelesen. Deshalb die Frage. Ich werde aber mal nach den Urteilen suchen.
Hallole ...
Würde auch sagen , = alles korrekt mit der Strafe für den überzogenen TÜV .
https://www.bussgeldrechner.org/.../?...
Hatte vor kurzem einen ähnlichen gelagerten Fall in meinem persönlichen Umfeld .
Dort waren es gerade so + 8 Monate TÜV Überziehung .
Verspätete TÜV Prüfung mit Mängel , Nachprüfung noch nicht erfolgt .
= also mit selbiger Strafe 60 € + 1 Punkt .
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 3. Juli 2021 um 11:58:19 Uhr:
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 3. Juli 2021 um 11:45:21 Uhr:
Die gibt's .
Ganz einfach weil ein zugelassenes Fahrzeug eine gültige HU haben muss.
Das wurde hier schon des öfteren besprochen, und ist auch die aktuelle Rechtssprechung.
Danke, ich bin durchaus schon länger hier unterwegs, aber da habe ich noch nichts drüber gelesen. Deshalb die Frage. Ich werde aber mal nach den Urteilen suchen.
Da brauchst du keine Urteile raussuchen oder dgl., das ist ein (ur-)alter Hut.
Viele verwechseln StVO und StVZO; erstere gilt nicht auf deinem (abgezäunten!) Privatgrundstück, deshalb kann man dort munter Falschparken, Herumfahren ohne Fahrerlaubnis, gerne alkoholisiert und ohne Kennzeichen etc.
Die HU Pflicht ist aber ein Thema der StVZO, und dort steht ganz einfach: wer ein Fzg. auf sich zuläßt/anmeldet, hat es alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung zu bringen, wer das nicht tut, zahlt Bußgeld, Ende.
Wo die abgelaufene Plakette festgestellt wird, ist irrelevant, also auch auf Privatgrund, in der offenstehenden Garage, auf dem Autotransportanhänger, auch bei zerlegtem Fzg., auch bei Nichtnutzung usw.,usw.
Zitat:
@Tomy 69 schrieb am 3. Juli 2021 um 08:17:36 Uhr:
Da hätte auch der Transport mit montierten Kennzeichen auf dem Anhänger nicht gereicht. Die Strafe hätte es trotzdem gegeben.
So etwas macht man ja auch nicht mit einem offenen Anhänger, wo jeder die Ladung sehen kann.
Gehe den Weg, den hk_do Dir beschrieben hat. Der Tatbestand bezieht sich auf das Unterlassen der Vorführung zur HU. Dieser Tatbestand war zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht mehr gegeben. Ein Einspruch sollte Erfolg haben.
Du scheinst mich missverstanden zu haben:
Der Tatbestand war zwar nicht mehr gegeben, kann aber bis zum Eintritt der Verjährung noch verfolgt werden.
Ich würde an Stelle des TE damit argumentieren, dass das Fahrzeug wegen der länger dauernden Reparatur seit Ablauf der HU-Frist nicht mehr genutzt worden war und nach Abschluss der Reparatur unverzüglich zur HU vorgestellt wurde. Mit der Argumentation würde ich darum bitten von der Verfolgung abzusehen oder wenigstens die Strafe zu mildern, da ja kein Regelfall vorliegt.
Vielleicht lässt sich die Behörde darauf ein u d stellt das Verfahren ein oder belässt es wenigstens bei einem Verwarngeld ohne Punkt.