1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. BMW Motorrad
  5. TÜV verweigert, Kennzeichen zu klein !!!

TÜV verweigert, Kennzeichen zu klein !!!

BMW
Themenstarteram 22. Januar 2011 um 14:06

Servus zusammen,

ich hab derzeit ein kleines Problem mit dem TÜV. Meine K1200R ist derzeit beim :) zur Jahresinspektion + TÜV. Da rief der :) mich am Freitag an und meinte, der Prüfer hätte mir den TÜV verweigert, weil mein Motorrad mit einem Kennzeichen für Leichtkrafträder versehen ist. Der Prüfer wollte eine Sondergenehmigung dafür haben, die ich natürlich nicht habe.

Jedoch hat mir die Zulassungstelle vor über 2 Jahren diese Kennzeichen zugeteilt. Ich wurde damals noch gefragt, ob ich den ein kleines oder großes Kennzeichen haben wolle, ganz ohne Sondergenehmigung.

Der Prüfer verlangt jetzt, dass ich mir das Pizzablech ans Heck montiere.

Hat einer von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Darf der TÜV-Prüfer das überhaupt? Steht seine Autorität über dem einer Zulassungstelle?

Ich wäre für jede Hilfe dankbar!

Grüße

der meiserli

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Cruisersteve

Ich würde die Sache zuerst mal bei der Zulassungsstelle klären.

Die haben schließlich das kleine Kennzeichen zugeteilt und werden dafür sicher auch einen Grund gehabt haben. Diese Begründung solltest Du Dir schriftlich geben lassen. Dann ist die Sache doch geregelt.

Auf keinen Fall würde ich mich mit dem TÜV-Prüfer rumzanken.

Gruß.

Du bist eben ein freundlicher Mensch, Steve. Ich würde es tun...:rolleyes:

Bei sowas kann ich zum "Wutbürger" (Unwort des Jahres 2010) werden...:D

30 weitere Antworten
Ähnliche Themen
30 Antworten
am 22. Januar 2011 um 14:24

Wenn das großzügige Verhalten der Zulassungsstelle zu einer kleineren und eigentlich nicht vorgesehenen Kennzeichengröße führt, dann sollte man sich dies auch schriftlich bescheinigen lassen.

Dies scheinst Du damals versäumt zu haben.

Der TÜV-Prüfer stellt sich nicht über die Autorität des StVA, sondern hält sich nur an die gesetzlichen Vorgaben.

Dem Prüfer solltest Du also keinen Vorwurf machen, wenn er nun nicht so großzügig ist wie die Zulassungsstelle. Vielmehr solltest Du nochmal mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim StVA verhandeln und ihm Dein Problem schildern. Möglicherweise bekommst Du die kleinere Größe dann eingetragen.

Wohlgemerkt, ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber das Problem hast Du selbst verursacht, weil Du bei der Zulassung versäumt hast, Dir den entsprechenden schriftlichen Nachweis aushändigen zu lassen.

Und deswegen jetzt bitte nicht auf den TÜV schimpfen.

 

Gruß.

Vielleicht hilft der Hinweis, dass es ab dem Frühjahr bzw. Sommer eh kleinere Kennzeichen mit kleinerer Schrift geben wird?

Der TÜV prüft eigentlich die Betriebssicherheit des Fahrzeugs. Darauf hat ein kleines Kennzeichen sicherlich keinen Einfluss. Er prüft aber auch die Konformität mit der StVZO. Die schreibt die Kennzeichengröße genau vor. Ausnahmen gibt es z.B. für US-Fahrzeuge, an denen die Nummernschildaufnahme zu klein ist oder für Motorräder, deren Blinker zu nah beieinander stehen.

Hier gibts zunächst das schmale "große" Schild, oder eben ein Kleines. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es länderspezifische Unterschiede gibt. Das was für die Zulassungstelle X üblich ist, ist für die Zulassungsstelle Y undenkbar.

Sondergenehmigungen für Kennzeichen wären m.E. ein Widerspruch in sich. Zuerst wird das kennzeichen zugeteilt. Dann lässt Du ein Schild machen, dieses wird von der Behörde mit dem Stempel versehen und damit amtlich. ne bessere Genehmigung gibts wohl nicht.

Dieses Kennzeichen ist amtlich von einer Behörde genehmigt. Der TÜV ist keine Behörde auch wenn die sich manchmal so aufspielen.

Ich denk, der TÜV-Prüfer überschreitet seine Kompetenz. Er hat zu akzeptieren, was die Zulassungsbhörde genehmigt hat, es sei denn, Du hättest das Kennzeichenschild - ich sag mal - ertrickst, denn ungewöhnlich ist das schon, ein kleines Kennzeichen an einer BMW. Hab ich noch nie gesehen.

Die Zulassungstelle kann Dir ja bescheinigen, dass das Kennzeichen in dieser Form rechtmäßig zugeteilt wurde.

Wie gesagt, es gibt da riesige Unterschiede, je nachdem, wo man wohnt.

Themenstarteram 22. Januar 2011 um 15:48

Danke für eure schnellen und konstruktiven Meinungen.

Ich seh das ähnlich wie Moppedsammler. Die Behörde siegelt mir das Kennzeichen und gibt mir einen Wisch dazu, dass sie es mir offiziel gesiegelt hat und das ich es benutzen darf? Das macht keinen Sinn. Das Siegel sollte Erlaubnis genug sein.

Sobald ich die Unterlagen vom :) geschickt bekommen habe, werde ich mal einen freundlichen Brief an den Vorgesetzten des TÜV-Prüfers schicken. Btw, der Prüfer konnte mir am Telefon nicht sagen auf welcher gesetzlichen Grundlage er mir den TÜV verweigert hat. Ich bin mal auf den Bericht gespannt.

Naja, sollte das alles nicht fruchten, muss ich wohl eine andere Prüfstelle aufsuchen. So schnell geb ich das kleine Kennzeichen nicht auf :D

Fahr einfach zu nem andern TÜV (Dekra, GTÜ oder wie auch immer) feddisch is der Lack...

 

Zitat:

Original geschrieben von meiserli

Danke für eure schnellen und konstruktiven Meinungen.

Ich seh das ähnlich wie Moppedsammler. Die Behörde siegelt mir das Kennzeichen und gibt mir einen Wisch dazu, dass sie es mir offiziel gesiegelt hat und das ich es benutzen darf? Das macht keinen Sinn. Das Siegel sollte Erlaubnis genug sein.

Sobald ich die Unterlagen vom :) geschickt bekommen habe, werde ich mal einen freundlichen Brief an den Vorgesetzten des TÜV-Prüfers schicken. Btw, der Prüfer konnte mir am Telefon nicht sagen auf welcher gesetzlichen Grundlage er mir den TÜV verweigert hat. Ich bin mal auf den Bericht gespannt.

Naja, sollte das alles nicht fruchten, muss ich wohl eine andere Prüfstelle aufsuchen. So schnell geb ich das kleine Kennzeichen nicht auf :D

@steve: Leider gibts beim TÜV genauso viele Vollpfosten, wie in unserer Branche, die sich an Dingen stören, die ihnen eigentlich wurscht sein könnten.

Ich habe haarträubende Geschichten mit dem TÜV erlebt.

1982 bin ich mit meiner BMW R 100 S in Villingen-Schwenningen zum TÜV, weil ich dort zu dieser Zeit studierte. Auf dem rechten Zylinderschutzbügel war ein Nebelscheinwerfer, links ein Fernscheinwerfer.

Das ist zulässig, korrekte Schaltung vorausgesetzt.

Der Prüfer: "Das sieht ja aus wie eine Lokomotive, das ist nicht erlaubt." Ich hatte das kommen sehen und war vorbereitet: "Und wer sagt das bzw. wo steht das ?"

"in der StVZO" triumphiert er. Nicht mit dem sammler. Linke Packtasche auf, Gesetzband Nr. 5 "Straßenverkehrsrecht" raus und dem Graukittel hingehalten: "Das will ich sehen"

Nach längerem, hilflosen Suchen nach einer passenden Vorschrift, zog er die "Richtlinien des TÜV" heran, worauf ich ihm sagte, die seien mir herzlich egal, denn mein Motorrad müsse der StVZO genügen und sonst nichts.

Es zog sich eine Weile, verzweifelt versuchte er alle möglichen Schaltweisen, alle drei Lampen gleichzeitig zum Leuchten zu bringen. Vergeblich. zum Schluß bekam ich meinen Prüfbericht "Geringe Mängel: Beleuchtung" und den Hinweis, er habe ein Auge zugedrückt. Beseelt von dem Gedanken, ihm ebenfalls gerne ein Auge zuzudrücken, bin ich schnustracks zum Leiter dieser Prüfstelle gegangen und habe mich beschwert. Letztlich bin ich mit einem Bericht "ohne Mängel" hinaus.

Ich habe danach eine schriftliche Beschwerde an den TÜV Südbaden verfasst. Der Grund: Der gute Mann hatte sich derart auf die Lampen versteift, dass er sonst nichts geprüft hat. Schwingenlager, Lenkungslager, Speichen, Bremsen, nichts davon. Man hat sich bei mir offiziell entschuldigt.

Mittlerweile gehe ich nur zu einer Prüfstelle, bei der vernünftige Leute ind. Die kennen mich und ich kenne sie. Der Chef ist ein Schulkamerad von mir. Der würde mir - hätte ich so ein Kennzeichen (und ich bekomme das ncht, trotz guter Freundschaft auch mit dem Chef der hieseigen Zulassungsstelle) - anerkennend auf die Schulter klopfen.

Ich würde auch nicht ausschließen, das die Zulassungsstelle einen Fehler gemacht hat und du ein schönes Kuchenblech organisieren musst.

Da ist amtlich nicht gleich amtlich.

Gruß Stino5

am 23. Januar 2011 um 11:16

Ich würde zum Chef des Prüfers gehen und den Vorfall schildern. Dann würde ich verlangen, dass sie mir zeigen wo es in der STVO steht. Da Kennzeichen Urkunden sind, können die nicht einfach geändert werden und durch die Plakette sind diese OK. Da sollen die erstmal was anderes zeigen.

Und zur Not halt wirklich wo anders zur Prüfung gehen.

mfg

naidhammel

Naja... ich sags mal so...

einer rechtlichen Prüfung hält das "Moped"-Kennzeichen nicht stand, denn die Rechtslage ist eindeutig, nach Abschaffung von Teilen der StVZO ist dies in § 10 der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) und deren Anlage 4 geregelt. Ich darf mal zitieren:

 

§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

 

(1) Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern sind mit schwarzer Beschriftung auf weißem schwarz gerandetem Grund auf ein Kennzeichenschild aufzubringen. § 9 Abs. 2, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 bleiben unberührt.

 

(2) Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen. Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen;

 

Anlage 4:

 

1. Abmessungen

Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:

a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm

b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm

c) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen.

 

 

 

Das kleine Kennzeichen ist gemäß dieser Vorschrift (Bundesgesetz) für eine K 1200 R nicht zulässig. Soviel ist klar. Warum es die Zulassungsstelle dennoch zuteilt, keine Ahnung.

 

Was das den TÜV angeht, erschließt sich mir daraus allerdings noch immer nicht. Die Prüfung gemäß § 29 StVZO (gibt es seit 1.12. 1951) soll die Mängelfreiheit von Verkehrsmitteln sicherstellen. Ich kann in einem kleinen Kennzeichen keinen technischen Mangel erkennen. 

 

Aber ich kenne aus eigener Berufserfahrung Fälle, in denen sich TÜV und Zulassungsstelle eines Landkreises nicht sonderlich mögen. Wenn z.B. eine Zulassungsstelle ein 120 km/h schnelles Yamaha-Quad aufgrund einer sinnlos angeschraubten Anhägekupplung als "landwirtschaftliche Zugmaschine" zulässt und sich der erantwortliche beim TÜV (imho zu Recht) dabei nur noch an die Stirn tippt.

 

Ich denke, meiserli, wenn Du es darauf ankommen lässt, wird Deine BMW demnächst ein Kenzeichen mit 280/255 x 200 mm Größe haben. Ich möchte wirklich wissen, wie Du das Kleine ergattert hast...:rolleyes:

Themenstarteram 23. Januar 2011 um 13:40

Auf Anfrage hab ich mal zwei Bilder eingefügt. :D

Rechtlich gesehen, hätte mir die Zulassungstelle in Hessen das Kennzeichen sicherlich nicht geben müssen aber ich wurde von dem Herrn in der Zulassungstelle gefragt: "Möchten Sie ein kleines oder großes Kennzeichen haben?" Da ich mir nichts drunter vorstellen konnte, zumal die K1200R mein erstes Mopped ist, hab ich einfach "klein" gesagt. Dann durfte ich noch einen Buchtstaben und eine Zahl aussuchen (damit alles passt) und schon wars passiert.

Da das Mopped derzeit in Bayern steht, hab ich auch hier TÜV/AU machen lassen. Vielleicht sind die Batzis ;) da einfach nicht so tolerant.

Ach ja, inzwischen hab ich mal die ADAC Rechtberatung angerufen. Der Jurist meinte, dass das Kennzeichen mit einem "hoheitlichen Siegel" versehen wäre und das der TÜV-Prüfer keine "Hoheit über die Zulassungstelle" hätte.

Naja, ich werde es mit einem freundlichen Brief probieren, sollte es nicht klappen, kürze ich die Rechnung und geh zu einem anderen Prüfer.

Alles wird gut... :)

Ich kann jetzt zum Thema nicht sonderlich viel beitragen, außer: Ich will das auch  - hehe ;)

Viel Erfolg bei dieser Geschichte :)

Zitat:

Naja, ich werde es mit einem freundlichen Brief probieren, sollte es nicht klappen, kürze ich die Rechnung und geh zu einem anderen Prüfer.

Alles wird gut... :)

Ich will mich noch einmal melden.

Auch ich wurde gefragt ob ich eine kurze Nummer möchte für ein "schmales" Kennzeichen.Vermutlich hat man mit" klein" schmal gemeint. Und der Typ der die Stempel draufdrückt war bestimmt auch ein Anderer. Und dieser wusste nichts von der Vorgeschichte.

Gruß Stino5

Zitat:

Naja, ich werde es mit einem freundlichen Brief probieren, sollte es nicht klappen, kürze ich die Rechnung und geh zu einem anderen Prüfer.

Alles wird gut... :)

 

Ich will mich noch einmal melden.

Auch ich wurde gefragt ob ich eine kurze Nummer möchte für ein "schmales" Kennzeichen.Vermutlich hat man mit" klein" schmal gemeint. Und der Typ der die Stempel draufdrückt war bestimmt auch ein Anderer. Und dieser wusste nichts von der Vorgeschichte.

Gruß Stino5

Themenstarteram 23. Januar 2011 um 17:42

Hmmm, das ist jetzt schwer zu beurteilen. Der Herr bei der Zulassungstelle hat ein Kürzel auf den Zettel mit den Kennzeicheninfos gemacht. Ich hab das nur der Dame beim Schilderdruck gegeben und sie wußte welches Schild sie zu nehmen hat. Die andere Dame, die wiederum die Siegel drauf gemacht hat, hat den Zettel ebenfalls in die Hände bekommen. Glaube nicht, dass da was schief gelaufen ist... :confused:

Aber wer weiß, der Teufel ist ein Eichhörnchen. :)

Deine Antwort
Ähnliche Themen