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TÜV Willkür bei HU

Themenstarteram 13. Juni 2017 um 19:06

Mahlzeit Gemeinde,

habe gestern Folgendes erlebt: mein alter SLK 200 (R170/BJ2000) hatte HU-Termin und fiel durch wegen nicht eingetragener Reifen/Felgenkombi. Ist der AMG Radsatz auf Originalfelgen, vermutlich schon seit EZ drauf, weil's einfach toll ausschaut. Ich zu MB und die haben mir die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgedruckt, in der alles klipp&klar draufsteht u. a. noch dieser Satz: " Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung/Neuausstellung Zulass.Bescheinigung Teil1 ist nicht erforderlich" - soweit so gut. Ich wieder zum TÜV Hessen bei uns in Wiesbaden (Erstprüfung war in Mainz - arbeitsbedingt) dachte is nur Formsache - denkste, lassen die mich eiskalt wegtreten und verlangen eine Einzelabnahme und einen Eintrag in den Schein. War ich erstmal geplättet, mit einem Mal kriegste erzählt von solche Fachidioten, dass der Karren seit 17 Jahren ohne ABE unterwegs ist - toll.

Ich also noch mal drüber geschlafen und heute mit allen Zetteln und letztem HU-Bericht vom Dekra wieder hin . . . zum Dekra und siehe da - mit einem Lächeln durchgewunken - alles ok.

Diese Willkür der bekittelten Herrn nervt ziemlich, ich würde mich am liebsten irgendwo richtig beschweren darüber, weiss nur nicht die richtige Stelle.

Vielleicht hat jemand Ähnliches erlebt und hat eine Tip zum "Dampfablassen".

Thanx and good riding

offenmachen

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 14. Juni 2017 um 19:21

Hello again,

vielen Dank erstmal für die rege öffentliche Anteilnahme . . .

habe heute erneut die Filiale des TÜV aufgesucht um ein klärendes Gespräch mit dem Chef dieser zu führen und . . . es war erfolgreich, die Fakten:

Räder und Felgen sind zugelassen und freigeben von MB mit den Originalnummern/Dimensionen, die Freigabe bestätigt mit dem Satz o.g. dass alle Verantwortung beim worst case eben beim Hersteller liegt und nicht beim Prüfer . . .

der eigentliche Nachprüfer war ein junger Ing., welcher diese Feinheiten eben noch nicht kannte, Datenbank TÜV sagt als Standart: 205 . . . fertisch

selbst der Chef musste sich telefonisch noch mal rückversichern, dass mit der MB-Freigabe alles ok ist, wie schon erwähnt, der o.g. Satz ( in der Mitte fettgedruckt) ist mittlerweile goldwert und seit langem nicht mehr üblich . . .

bin froh, dass ich noch mal hin bin - auch wenn die Hauptmotivation die 12,- Rückerstattung waren (habe ich bekommen) so sind wir am Ende doch als Freunde auseinander gegangen und das ist eigentlich mehr wert !

ging auch schneller als 1,5h joggen gehen . . . grins . . .

nochmals danke an alle und happy riding

offenmachen

Wp-20170613-19-52-08-pro
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Zitat:

@offenmachen schrieb am 13. Juni 2017 um 21:06:34 Uhr:

...

Vielleicht hat jemand Ähnliches erlebt und hat eine Tip zum "Dampfablassen".

...

Eine ganz große Runde joggen :) ! Tut gut und macht den Kopf wieder frei.

Und nach dem Duschen zum Benz in die Garage gehen, zärtlich über die Motorhaube streichen und sagen "Mein Guter, wenigstens auf Dich ist Verlass" ;).

Ja, ärgerlich :mad:.

Überall, wo Menschen arbeiten, gibt es "solche und solche" und es werden Fehler gemacht. Ich bin mir sicher, dass morgen der nächste genau Deine Story schildern könnte, bloss mit dem Unterschied TÜV Dekra und Dekra TÜV ;).

Der TÜV hat interne Qualitätsrichtlinien. Rufe da an und frage, welche Stelle Beschwerden entgegennimmt. Oder schreibe gleich hin, schildere den Fall.

So etwas kenne ich auch, hatte ein Kabel für ein anderes Signalhorn verlegt, Schwerwiegender Fehler da angeblich nicht richtig verlegt. War aber ordnungsgemäß verlegt und befestigt.

14 Tage später wieder zum TÜV, Nachuntersuchung. Ja alles i.O. und ich hatte nichts an den Kabeln gemacht, alles war so wie vorher.

Da ist das wie die "Götter in Weiß", sie sagen wo es lang geht.

Mein erster Wagen war ein ehemaliger Postgolf mit Sicherheitsgurten die an den Türen befestigt waren. So konnte man raus und rein ohne aktiv übers anschnallen nachzudenken, coole Sache.

 

Offensichtlich hat das nie einen gestört HU bei der Post offensichtlich alles ok ... Hu´s bei den privaten Vorbesitzern offensichtlich alles ok ... 1 HU in meinem Besitz alles ok ... die HU 2 Jahre später hatte es in sich, junger Prüf-Ing kam weder mit der Abgasuntersuchung klar Drehzahl zu hoch ?? unterstellte mir am 54ps Saugdiesel manipuliert zu haben...war natürlich aus der Luft gegriffen, aber trotzdem --> Mangel und jetzt kommt´s die Gurte sind so nicht zulässig und seiner Meinung nach auch nie gewesen --> Mangel.

Ich hatte einfach keinen Bock da was zu machen und bin zu einer anderen Prüforganisation einen Tag später gefahren --> alles ok ... ok ~90 EUR für den Dekra Hengst in den Sand gesetzt aber seit dem nie wieder zu der Dekra Station in meiner Nachbarschaft.

War halt auch noch jung damals, heute würde ich mich mit so einem Hecht streiten und es nicht einfach so akzeptieren ...

Kann man eigentlich gegen TÜV Entscheidungen Wiederspruch einlegen. Gibt es evtl. da auch eine Schiedsstelle?

Es gibt da je nach Bundesland unterschiedliche Ansichten, ob es sich jeweils um einen Verwaltungsakt handelt oder nicht. Nur dann könnte man Widerspruch einlegen.

In jedem Fall gibt es aber bei den Prüforganisationen eine interne Qualitätsüberwachung.

Ob im vorliegenden Fall eine Reklamation sinnvoll ist, kann man ohne Einsicht in das fragliche Dokument kaum sagen. Von der Beschreibung her deutet nämlich einiges darauf hin, dass die Forderung nach einer Einzelabnahme berechtigt sein könnte und das Fahrzeug tatsächlich ohne Betriebserlaubnis unterwegs ist...

Mit meinem ersten Wagen (Nissan Micra) hätte ich benahe die TÜV-Prüfung (AU) nicht bestanden. Das Pikante war, dass der Wagen gerade frisch von einem Werkstatttermin kam, und in einwandfreiem Zustand war.

Der Blaukittel machte seine Prüfung und fing dann schon so komisch an rumzumurmeln. Mit sehr barschem Ton wurde mir dann mitgeteilt, dass die Prüfung nicht bestanden wurde, da die Abgaswerte zu schlecht seinen.

Als Jungspund, der ich damals war, hatte mich außer eines Einwands, dass der Wagen gerade aus der Werkstatt kam, nicht getraut etwas zu sagen. Dem Einwand wurde nicht stattgegeben.

Glücklicherweise kam dann mein Vater vorbei, der wusste, dass ich an diesem Tag einen TÜV-Termin hatte. Er hat dann den Prüfer gebeten, sein Verfahren nochmal zu überprüfen.

Ich hatte nach Aufforderung meinen Wagen bereits aus der Halle gefahren. Auf einmal sah ich hektisches Gewinke des Prüfers im Rückspiegel, ich solle doch nochmal den Wagen in die Halle fahren.

Das Ende vom Lied: Die Abgasmesssung musste bei diesem Fahrzeug mit abgezogenem Unterdruckschlauch gemacht werden. Danach waren die Werte i.O. und die AU bestanden.

Glücklicherweise ist bei diesem TÜV die Zeit der "Götter in Blau" vorbei, das jetzige Personal ist sehr freundlich und locker drauf, und versteht etwas von seinem Handwerk.

Da mag wohl auch dazu beigetragen haben, dass es inzwischen genug Konkurrenz gibt.

am 14. Juni 2017 um 7:33

Letzter Tüv am Golf 4.....Wagen durchgefallen, ein schwerer Mangel, zwei geringe Mängel.....Motor ölfeucht, Außenspiegel links und rechts blinde Stellen am Rand.

Schweren Mangel behoben, die anderen nicht. Anderer Tag, anderer Prüfer.....über den Tüv gekommen ohne Mängel. Der eine ist ein Erbsenzähler, der andere nutzt seinen Ermessensspielraum aus.

 

Aber andere Sache:

Letzter Tüv am 206cc in einer uns bis dahin nicht bekannten, neuen Werkstatt im Nachbarort. Wagen wurde von meiner Frau vorgeführt......drüber gekommen mit dem Mangel Manschette rechts und links 1. Achse beschädigt. Sie solle das möglichst schnell in DIESER Werkstatt machen lassen. Die wollten auch gleich einen Termin vereinbaren.

Ich bin mit dem Wagen zu MEINEM Mechaniker gefahren, der sich die Manschetten anschaute, sich dann den Kopf kratzte und mich fragte, was er da bitte tauschen soll, die Dinger wären doch noch völlig i.O.

Ich glaub in der Zwischenzeit nach einigen Erfahrungen mit einer früheren Pfusch-Werkstatt, dass die von extern kommenden Prüfer mit den Inhabern irgendwann so gut bekannt sind, dass da gemauschelt wird, um (unnötige) Aufträge zu Lasten des Geprüften zu generieren.

Zitat:

@Shameless Sheep schrieb am 14. Juni 2017 um 09:33:29 Uhr:

Schweren Mangel behoben, die anderen nicht. Anderer Tag, anderer Prüfer.....über den Tüv gekommen ohne Mängel. Der eine ist ein Erbsenzähler, der andere nutzt seinen Ermessensspielraum aus.

Nein, der Zweite hat schlicht eine Falschdokumentation gemacht und wissentlich falsch bestätigt dass angeblich alle Mängel beseitigt wurden.

Genau aus dem Grund wurde der Ermessensspielraum erheblich eingeschränkt und für die meisten Mängel genau vorgegeben wie sie einzustufen sind. Zur Nachkontrolle müssen alle Mängel beseitigt sein.

Zum Thema des TE: Dafür müsste man Fahrzeugpapiere und das Dokument von MB sehen um zu beurteilen welcher der beiden Prüfer einen Fehler gemacht hat. Ist als Prüfer auch immer ein Vergnügen wenn man nach mehreren bestandenen HUs der erste ist dem auffällt dass Reifen oder Felgen gar nicht zulässig sind. Klar wer dann der böse ist der keine Ahnung hat.

Das mit den Achsmanschetten hatte ich vor ein paar Jahren auch mal. Eine Seite wurde bei der HU meines Oldies moniert (eingerissen, Fett sichtbar, müssen Sie tauschen) - es blieb im HU-Bericht allerdings fairerweise bei einem Hinweis, es wurde also nicht als Mangel eingestuft - wohl im Vertrauen darauf, dass ich das beheben würde. das wollte ich wenige Tage später auch tun, hob den Wagen an und....stellte fest, dass es sich nur um Fettreste vom Abschmieren der Vordersachse handelte ;-) Manschette ist auch 6 Jahre danach noch fein und schön - nach 47 Jahren durchaus respektabel.

Themenstarteram 14. Juni 2017 um 19:21

Hello again,

vielen Dank erstmal für die rege öffentliche Anteilnahme . . .

habe heute erneut die Filiale des TÜV aufgesucht um ein klärendes Gespräch mit dem Chef dieser zu führen und . . . es war erfolgreich, die Fakten:

Räder und Felgen sind zugelassen und freigeben von MB mit den Originalnummern/Dimensionen, die Freigabe bestätigt mit dem Satz o.g. dass alle Verantwortung beim worst case eben beim Hersteller liegt und nicht beim Prüfer . . .

der eigentliche Nachprüfer war ein junger Ing., welcher diese Feinheiten eben noch nicht kannte, Datenbank TÜV sagt als Standart: 205 . . . fertisch

selbst der Chef musste sich telefonisch noch mal rückversichern, dass mit der MB-Freigabe alles ok ist, wie schon erwähnt, der o.g. Satz ( in der Mitte fettgedruckt) ist mittlerweile goldwert und seit langem nicht mehr üblich . . .

bin froh, dass ich noch mal hin bin - auch wenn die Hauptmotivation die 12,- Rückerstattung waren (habe ich bekommen) so sind wir am Ende doch als Freunde auseinander gegangen und das ist eigentlich mehr wert !

ging auch schneller als 1,5h joggen gehen . . . grins . . .

nochmals danke an alle und happy riding

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