- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- TÜV/Zulassungsstelle macht 380SL aus 560SL - Expertenrat gesucht
TÜV/Zulassungsstelle macht 380SL aus 560SL - Expertenrat gesucht
Hallo zusammen,
ich habe vor ca. 1 1/2 Jahren mir einen 1988er Mercedes 560 SL zugelegt, welcher aus USA importiert wurde. Beim Erwerb habe ich auch sämtliche, für die Erstzulassung in D erforderlichen Papiere vom Verkäufer erhalten.
Einige Zeit nach dem Kauf war der Wagen bei einer auf solche Fahrzeuge spezialisierten Werkstatt. Diese informierten mich darüber, dass das Fahrzeug wahrscheinlich bereits einen Frontschaden hatte und zur Reparatur der gesamte Vorderbau gewechselt wurde. Vermutlich wurde hierbei auch ein gebrauchte Frontblech eingebaut und die eingestanzte Fahrzeugidentifikations-Nummer (FIN) nicht korrigiert. Denn die aktuell eingestanzte FIN gehört gemäß Mercedes-Datenbank zu einem 1984er 380 SL.
Nun ist es auch so, dass in USA für dasselbe Fahrzeug eine etwas abweichende Vehicle Identification Number (VIN) verwendet wird als in Deutschland (größtenteils übereinstimmend mit FIN, jedoch bei VIN einige Zahlen durch Buchstaben ersetzt). In dem Vollgutachten wird typischerweise dies auch entsprechend vermerkt (VIN wird zus. aufgeführt unter Bemerkungen). Und hierbei wurde m. A. n. übersehen, dass die eingestanzte FIN von einem anderen Fahrzeug stammt. Somit habe ich ein Gutachten erhalten, wo zwar FIN und VIN aufgeführt sind, diese jedoch von verschiedenen Fahrzeugen stammen.
Nun war ich vor kurzer Zeit bei der Zulassungsstelle zwecks Fahrzeuganmeldung. Hierbei hat sich das alles erst vollständig gezeigt. Dennoch hatten die bei der Zulassungsstelle keine Motivation, dem Nachzugehen. So wurde mir das Fahrzeug auf Basis des m. A. n. fehlerhaften Vollgutachtens zugelassen. Die hierfür verwendete/eingestanzte FIN ist -wie bereits erwähnt- gemäß Mercedes-Datenbank von einem 380SL mit dem Baujahr 1984. Tatsächliches BJ meines SLs ist 1988, wie auch im Vollgutachten und somit Zulassungsbescheinigung eingetragen. Auch andere Werte sind nun abweichend zwischen Zulassungsbescheinigung und MB-Datenbank.
Was ist mein Ziel?
Ich würde gerne dies mittelfristig vollständig korrigieren. D.h., für das Fahrzeug soll in den Fahrzeugpapieren keine FIN von einem 380SL verwendet werden und auch die am Fahrzeug eingestanzte FIN sollte angepasst werden, so dass ich ein "sauberes" Fahrzeug habe.
Wie ist hier das beste Vorgehen? Wem kann bzw. muss ich wie nachweisen, dass es sich bei der eingestanzten FIN tats. um eine aus einem Schlachtfahrzeug handelt? Helfen mir hier möglicherweise der US-Title sowie die teilweise noch am Fahrzeug angebrachten Matching Numbers und das Typenschild, da diese sich alle gemäß MB-Datenbank auf das tatsächliche Fahrzeug (1988er 560 SL) beziehen?
Für Ratschläge bin ich euch sehr dankbar.
Viele Grüße
Andrej
Ähnliche Themen
12 Antworten
Mach doch erstmal eine Carfax abfrage beider Fahrgestellnummern, dann siehst du den Lebenslauf deines Fahrzeuges in Amerika. Warscheinlicher ist das der 380SL einen schweren Heckschaden hatte, und der 560SL vom Laster gefallen ist. Eigentlich gibt es auch mehr wie nur eine Stelle an der die Fahrgestellnummer eingestanz ist, und auch in den Staaten bekommt man Probleme mit unterschiedlichen Fahrgestellnummern in einem Fahrzeug.
Carfax vom 560SL ist sauber - trotz des in der Fachwerkstatt identifizierten vermutlichen Frontschadens. Historie der für Zulassung verwendeten FIN (= 380SL) wurde bei der Zulassungsstelle auf die schnelle geprüft - keine Beanstandungen dieser Art.
Die Zulassungsstelle ist hier der falsche Ansprechpartner, die verlässt sich nur auf das Gutachten. Das Gutachten ist entweder falsch oder richtig. Wenn es richtig ist, dann ist das Fahrzeug auch richtig zugelassen. Wenn es falsch ist, dann ist die Stelle dafür verantwortlich, die es erstellt hat und nur an diese Stelle musst du dich wenden.
Warum bist du mit einem deiner Meinung nach fehlerhaften Gutachten überhaupt zur Zulassungsstelle gegangen?
Auch wenn sich (wie du sagst) das volle Ausmaß erst bei der Zulassung gezeigt hat - du hattest im Vorfeld hinreichende Zweifel an der Richtigkeit und hättest es korrigieren lassen können/müssen.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass du das noch komplett gerade gezogen bekommen wirst. Es sei denn du findest das alte Frontblech mit der VIN.
Unter Umständen findest du noch eine zweite VIN im Fahrzeug. Aber auch dann brauchst du noch Überzeugungsarbeit, dass jetzt diese die korrekte ist (es sei denn, die ist an einem festen Teil, welches sich nicht abschrauben lässt).
Auf alle Fälle, Viel Glück!
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 22. Juni 2015 um 07:56:08 Uhr:
Warum bist du mit einem deiner Meinung nach fehlerhaften Gutachten überhaupt zur Zulassungsstelle gegangen?
Auch wenn sich (wie du sagst) das volle Ausmaß erst bei der Zulassung gezeigt hat - du hattest im Vorfeld hinreichende Zweifel an der Richtigkeit und hättest es korrigieren lassen können/müssen.
Wie geschrieben, hat sich das volle Ausmaß erst bei der Zulassung gezeigt und die hatten in dem Moment keine Ohren für meine Widersprüche. Mit Aussagen wie "Wenn das stimmt, dann haben Sie ein richtiges Problem" haben sie mich sogar Mundtot gemacht. Aufgrund dessen habe ich in der Situation ein zweistufiges Vorgehen als das zielführendste gesehen - zunächst so anmelden und danach versuchen das zu klären. Habe einfach in dem Moment die Gefahr gesehen, dass ich sonst das Auto möglicherweise nie zugelassen bekomme.
Zitat:
@querys schrieb am 22. Juni 2015 um 08:19:35 Uhr:
Ich kann mir kaum vorstellen, dass du das noch komplett gerade gezogen bekommen wirst. Es sei denn du findest das alte Frontblech mit der VIN.
Unter Umständen findest du noch eine zweite VIN im Fahrzeug. Aber auch dann brauchst du noch Überzeugungsarbeit, dass jetzt diese die korrekte ist (es sei denn, die ist an einem festen Teil, welches sich nicht abschrauben lässt).
Auf alle Fälle, Viel Glück!
Ich hoffe das mir Mercedes mit ihren Datenbanken helfen kann. Wird sich aber zeigen, habe demnächst mit einen auf Oldtimer spezialisierten Mitarbeiter einen Termin hierzu.
Moin,
so wie ich § 59 StVZO verstehe, wäre dein Vorhaben wohl -vor der Zulassung - möglich gewesen.
Beim TÜV 380er FIN durchkreuzen, 560er FIN einschlagen lassen, mit der Nummer zulassen und fertig..........theoretisch
Jetzt, wo die Kiste einmal als 380er im System erfasst ist, wirds wohl etwas schwieriger.
In jedem Fall brauchst du eine mit Belegen nachweisbare Geschichte, was mit dem Rahmen des 560 geschehen ist oder du suchst einen Schrott 560 , aber das führt jetzt zu weit .........
Möglicherweise gab es auch keinen Frontschaden und der 380 wurde mit 560 Teilen aufgehübscht, wobei ich mir sicher bin, das eine Schadenbehebung größeren Ausmasses definitiv festzustellen ist.
Wahrscheinlicher Frontschaden und möglicherweise Vorderbau ersetzt , da würd ich flugs die Werkstatt wechseln.
Letztlich ist es doch egal, wenn du ihn behalten willst, Hauptsache die Kiste fährt vernünftig.
Einen potentiellen Käufer wird das FIN-Verwirrspiel sowieso abschrecken, egal was du jetzt noch versuchst zu korrigieren.
Zitat:
@Fieldo schrieb am 22. Juni 2015 um 23:57:54 Uhr:
...
Letztlich ist es doch egal, wenn du ihn behalten willst, Hauptsache die Kiste fährt vernünftig.
Einen potentiellen Käufer wird das FIN-Verwirrspiel sowieso abschrecken, egal was du jetzt noch versuchst zu korrigieren.
Egal ist das sicherlich nicht - da sich aus der Art der Zulassung auch die zu zahlende Steuerlast bemisst.
380 und 560 sind bzw. waren bei Mercedes mal grobe Richtlinien für die Hubraumangabe. Und einen Hubraumunterschied von ca. 1.800 Kubik merkt man schon bei der Höhe der Steuer.
Wenn der jetzt als 380er zugelassen ist (ergo weniger Steuern kostet als ein 560er?) - könnte man da als findiger Finanzbeamter nicht auch mal ruckzuck den Vorwurf der Steuerhinterziehung in den Raum werfen?
Weiß nicht, ob man da noch mit "hauptsache sie fährt" dann noch rauskommt.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 23. Juni 2015 um 07:23:34 Uhr:
Wenn der jetzt als 380er zugelassen ist (ergo weniger Steuern kostet als ein 560er?) - könnte man da als findiger Finanzbeamter nicht auch mal ruckzuck den Vorwurf der Steuerhinterziehung in den Raum werfen?
Das würde ich auch so sehen.
Versicherungstechnisch wohl das selbe Spiel (im Unfallfall: Wie ein 560er?? Das sollte ein 380er sein!)
Ich hätte dann wohl die Anmeldung erst mal sein gelassen.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Fieldo schrieb am 22. Juni 2015 um 23:57:54 Uhr:
Letztlich ist es doch egal, wenn du ihn behalten willst, Hauptsache die Kiste fährt vernünftig.
Einen potentiellen Käufer wird das FIN-Verwirrspiel sowieso abschrecken, egal was du jetzt noch versuchst zu korrigieren.
Ja, so sehe ich das auch. Solange ich das Fahrzeug behalte ist es eigentlich kein Thema. Beim Verkauf muss ich jedoch mit Nachteilen (Wertminderung) rechnen, was mein geplantes Vorhaben begründete.
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 23. Juni 2015 um 07:23:34 Uhr:
Egal ist das sicherlich nicht - da sich aus der Art der Zulassung auch die zu zahlende Steuerlast bemisst.
380 und 560 sind bzw. waren bei Mercedes mal grobe Richtlinien für die Hubraumangabe. Und einen Hubraumunterschied von ca. 1.800 Kubik merkt man schon bei der Höhe der Steuer.
Wenn der jetzt als 380er zugelassen ist (ergo weniger Steuern kostet als ein 560er?) - könnte man da als findiger Finanzbeamter nicht auch mal ruckzuck den Vorwurf der Steuerhinterziehung in den Raum werfen?
Weiß nicht, ob man da noch mit "hauptsache sie fährt" dann noch rauskommt.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Ne ne, hier liegt ein Missverständnis vor. In den Zulassungsbescheinigungen sind alle "richtigen" Daten eingetragen. Hiermit meine ich die Werte, die zu dem eigentlichen 560er aus 1988 gehören (z.B. Erstzulassung, Hubraum, Leistung, Farbe, Gewicht usw.). Lediglich die verwendete FIN gehört gemäß MB-Datenbank und MB-FIN-Nomenklatur (z.B. WDB107045 = 380SL) zu einem 1984er 380SL.
Die Versicherung hat keine Typenklasse für den 560er verfügbar, so dass hier die des 500ers genutzt wurde.
Frage ist jedoch, wo der TÜV-Prüfer diese "richtigen" Daten entnommen hat?
Einfach mal beim Prüfer nachfragen?
Zitat:
@blauersachser schrieb am 23. Juni 2015 um 21:32:36 Uhr:
...
Ok, dann ist das (rein steuertechnisch) natürlich nicht mehr wirklich kritisch.