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Tuning Veranstalter erstattet Tickets trotz Eigenverschulden nicht zurück

Themenstarteram 28. Mai 2024 um 23:43

Hallo zusammen,

kurz Vorweg: ich weiß nicht, ob diese Thematik hier passend ist. Sollte MOTOR-TALK damit nicht einverstanden sein, dann bitte einfach meinen Beitrag löschen.

 

Ich habe mich vor einigen Tagen von Berlin nach Wien begeben, um mir ein Tuning Treffen auf privatem Gelände anzuschauen. Ich möchte den Veranstalter hier auch gar nicht nennen, denn meiner Meinung nach sollte so ein Veranstalter keine Aufmerksamkeit mehr bekommen. Einige wissen vielleicht sowieso wer es sein könnte. Am Anfang hat es auch auf dem Treffen echt Spaß gemacht, Mega Stimmung dort gewesen. Doch dann fing es zu regnen an und man sperrte die Strecke für die Vergleichsfahrten sowie die Drift Zone, da es laut dem Veranstalter die Polizei verboten hatte. Regen hörte auf, es vergingen Stunden. Nichts wurde geöffnet, obwohl es schon längst aufgehört hatte zu regnen. Dann schob irgendein Besucher den Zaun für die Drift Zone beiseite und einer fuhr auf die Drift Zone und fing wie wild an zu driften. Also er tat, dass wofür er gezahlt hatte. Dann kam die Polizei ins Privatgelände und löste das Treffen auf. Ich sprach sachlich mit der Polizei und man sagte mir, dass das Treffen nur für 3000 Besucher angemeldet wurden, jedoch viel mehr Tickets verkauft wurden. Die Rede soll von 15000-20000 Tickets sein. Draußen standen viele Besucher Schlange und kamen nichtmal rein.

 

Die Ausrede vom Veranstalter:

Der Veranstalter behauptet aber, dass das Treffen aufgelöst wurde aufgrund der 3 Unfälle auf der Autobahn, wo es sich auch 11km gestaut hat. Der Bezirkshauptmann wurde beauftragt etwas zu unternehmen. Dadurch, dass er von der Veranstaltung nichts wusste soll er gekränkt gewesen sein und hat das Treffen aufgelöst. Der Eigentümer des Privatgeländes hatte das Hausrecht vom Veranstalter entzogen, weil er Angst hatte um sein Ruf. Der Eigentümer ist jemand der Fahrsicherheitstrainings anbietet.

 

Ich kann aufjedenfall sagen, dass es dort Rappelvoll war, sowohl mit Personen als auch mit Autos. Es ist mir ein Rätsel, wie dort noch weitere Autos aufs Privatgelände gepasst hätten. Sie waren auch noch so frech und haben Selbstfahrer-Tickets 3 mal restocked und penetrant mit Tageskasse geworben.

 

Außerdem warb man mit Drag Races. Man konnte aber nur alleine Viertel Meile fahren und seine Zeit messen lassen. Es wurde mit einem Barber geworben, gab es auch nicht. Die After Show Party mit einem Rapper fand auch nicht mehr statt. Einfach Dinge wie Food Trucks, ausreichend Toiletten oder gar Mülleimer waren in ausreichender Form einfach nicht vorhanden.

 

Erstmal sagte der Veranstalter, er würde jeden einzelnen das Ticket erstatten. Jetzt heißt es, man soll sein NICHT entwertetes Ticket retournieren um sein Geld zu erhalten. Versteht mich nicht falsch, diese 40€ für das Besucher Ticket sind ein Witz im Vergleich zu der Anfahrt und Hotelkosten, es geht mir aber einfach nur ums Prinzip. Kennt sich hier jemand mit österreichischen Recht aus und weiß, wie man dagegen vorgehen kann ohne Anwalt, sodass es sich noch Lohnt? Im Support bekam ich nur die freche Antwort: „Sie können sehr gerne ihren Anwalt einschalten. Unsere Anwälte wissen Bescheid und haben uns gesagt was zu tun ist.“

 

Schade eigentlich, war mein erstes Treffen und dann direkt ein Griff ins Klo.

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8 Antworten

Vermutlich hast du ein Anrecht auf die Erstattung des Ticketpreises, denn so etwas ist als Vertrag zu werten. Anreise und Hotel werden normalerweise nicht erstattet.

Es gibt auch n AT ein gerichtliches Mahnverfahren ähnlich unserem Mahnbescheid. Ib D kannst Du den online selbst ausfüllen und ohne Anwalt veranlassen, mach Dich mal kundig ob das in AT genauso einfach ist. Wenn ja - dann würde ich das machen. Wenn nein - würde ich überlegen wie viel Zeit und Geld ich für diese 40€ bereit bin zu opfern (viel wäre es nicht). Du solltest dabei nicht ausser Acht lassen, dass ein streitiges Verfahren dann wohl in AT zu führen wäre - hat man für den Klickerbetrag auch keine Lust drauf aus ein paar hundert km Entfernung.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 29. Mai 2024 um 06:56:15 Uhr:

Du solltest dabei nicht ausser Acht lassen, dass ein streitiges Verfahren dann wohl in AT zu führen wäre

Nö. Das EU-Recht besagt.

Zitat:

Der Verbraucher hat Zugang zu den Gerichten in dem Mitgliedstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat, und in der Regel findet zur Beilegung der Streitigkeit das Recht des Mitgliedstaats Anwendung, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Guckst du hier

Ok, dann ists ja nur die Abwägung Zeit und Aufwand ./. 40€

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 29. Mai 2024 um 07:13:47 Uhr:

Ok, dann ists ja nur die Abwägung Zeit und Aufwand ./. 40€

Da gebe ich dir theoretisch Recht. Aber der Schaden könnte ein höherer sein. Das kommt aber auf die Umstände an. Im maximalen Fall könnten noch die Beherbergungs- und Reisekosten dazu kommen. Da ist man dann ganz schnell 4-stellig.

Aber das müsste letztlich muss das ein Anwalt bewerten.

Hallo

Um es vorneweg zu sagen :

Ich würde das Erlebnis als Abenteuer verbuchen.

Wie du weißt, kann sich im Netz heutzutage jeder als alles ausgeben. Heute mach ich einen Veranstalter für Events im Motorsport, morgen werbe ich für die Semmeln aus meiner Großbäckerei. Das Netzt setzt uns keine Grenzen mehr.

Was ich damit sagen will :

Die Chance, das so ein Treffen professionell ausgerichtet ist - stehen fifty fifty.

Das bei Regen und nasser Fahrbahn solche Vergleichsrennen zur eigenen Sicherheit abgesagt werden, wird wohl klar sein.

Das muss man „Veranstalter“ fast zugute halten.

Das so ein Treffen - nie - einer alleine aufstellt, ist auch klar. Die Eine oder Andere Position - wie der sanitäre Bereich, die Absperrungen, die ärztliche Versorung usw., sind lauter einzelne Positionen. Letztendlich ist aber der vermeintliche Veranstalter für die Organisation verantwortlich.

Man kann sagen :

Er meinte es gut und wollte euch ein schönes Motorsportevent präsentieren

oder

Man wollte sich an unzählig zuviel verkauften Karten bereichern.

Man weis es nicht.

Dein Eindruck zählt.

Wie wäre das am Anfang gut gelaufene Event verlaufen wenn es nicht geregnet hätte ?

Eine Einzelklage wegen einer 40 € Karte macht in meinen Augen keinen Sinn.

Wenn’s ein skrupelloser Veranstalter war, wird er damit rechnen.

Man könne sich auch im Netz zusammentun und eine Sammelklage einreichen.

Dazu bräuchte man jemand, der juristisch mit den Veranstaltungsrechten und Pflichten firm ist.

Hättest du halt dann die wunderschöne Stadt Wien und seine Umgebung erkundet ….

Gruß

Wegen 40.-€ wird niemand zum Anwalt rennen und das weiß der Veranstalter natürlich genau. Ich würde da auch keine Lebenszeit daran verschwenden. Poste lieber einen wahren Erfahrungsbericht mit Namensnennung und bewerte negativ bei Google, das tut ihm mehr weh.

Rechtsberatung gibt es hier nicht.

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