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Tuningscheinwerfer TFL flackert bei laufendem Motor

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 26. Februar 2018 um 21:48

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Scheinwerfer. Ich habe mir diese bestellt und eingebaut:

https://cr-lights.de/...heinwerfer-dynamische-blinker-in-schwarz-60516

leider flackert bei laufendem Motor auf der Beifahrerseite das TFL. Nach dem ich dem Händler geschrieben habe sagte dieser mir das dies normal sei und ich einen Kondensator miteingaben müsste oder direkt an die Batterie klemmen müsste. Zurück nehmen will er diese auch nicht da ich die ja jetzt "gebraucht hätte" SW sind 2 Tage alt...

Da dort steht Plug & Play bzw auch Eintragungsfrei dürfen die dann so sein? Bzw. Sollte der Hersteller nicht selbst daran denken müssen einen Kondensator oder so mit einzubauen?

Oder sind die doch defekt?

Liebe Grüße und danke im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Um wieviel schlechter ist das Licht durch die H4 Lampen?

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Weg damit und neu bestellt.

Falls du noch innerhalb der 2 Wochen bist, zurückschicken.

Um wieviel schlechter ist das Licht durch die H4 Lampen?

Themenstarteram 27. Februar 2018 um 0:16

@6N1 die wollen mir die Scheinwerfer nicht zurücknehmen mit der Begründung weil ich die eingebaut habe sind diese nun gebraucht?

@Eierlein2 das licht ist mit h7 ausgestattet. ich habe dort Cree LEDs eingebaut und war mit der ausleuchte voll zufrieden. das Fernlicht wird da über einen shutter gesteuert.

Wenn du keine groben Gebrauchsspuren hinterlassen hast solltest du vom Online-Kauf zurücktreten können.

Den Spruch „die sind ja gebraucht“ können die sich schenken. Man kann höchstens eine Wertminderung geltend machen, wenn der Artikel nicht mehr wie neu ist. Würde dir schriftlich mitgeteilt, dass die Wäre nach dem Benutzen (Einbau) nicht mehr zurückgegeben werden kann (wie zum Beispiel bei Unterwäsche)?

kannst mal ein Video machen...?

Im Widerrufsrecht vom Händler steht lediglich:

1. Wiederruf (am besten schriftlich) innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Artikels

2. 14 Tage nach dem erfolgten Wiederruf muss der Artikel bei denen ankommen. Versandkosten für den Rückversand trägst du.

 

In Sachen Benutzung steht da nur:

„Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.“

Themenstarteram 27. Februar 2018 um 7:34

https://www.youtube.com/watch?v=LAOQt4GEi9g&feature=youtu.be

ich habe das video jetzt einfach mal in YouTube hochgeladen weil ich sonst nicht wusste wo

Themenstarteram 27. Februar 2018 um 7:36

@6N1 das ist der E-Mail verlauf, weswegen ich so am verzweifeln bin...

ich danke euch wirklich vielmals für die Hilfe bis her

Bild-1
Bild-2
Bild-3

Aus dem E-Mail Verlauf könnte man schließen das der Scheinwerfer auch dann flackert wenn der Motor aus ist und nur Zündung an, ist das so?

Wenn ja kann die Begründung mit der Lichtmaschine schon mal nicht herhalten.

Ist ja auch vollkommen egal wann der flackert ,einer ist offensichtlich defekt und innerhalb von 14 Tagen hat man ein gesetzliches Rücktrittsrecht bei Online Käufen und das sogar ohne Angabe von Gründen . Schriftlich zurücktreten vom Kauf mit der Begründung das ein Scheinwerfer defekt ist und ansonsten damit drohen das man es zum Anwalt gibt und einem Rechtsstreit gelassen entgegen sieht,das hilft immer die Sache zu beschleunigen.

P.S.: Die 14 Tage gelten ab Erhalt der Ware und nicht Kauf !

am 27. Februar 2018 um 10:46

Diese technischen Tipps, die dir die Dame vom "Kundenservice" da mitgibt, sind unglaublich naiv. Da deren Umsetzung darüber hinaus auch dazu führen kann, dass dein Recht auf Rücktritt vom Fernabsatzvertrag erlischt, würde ich mich hier gar nicht auf irgendwelche Basteleien mit Kondensatoren (wie groß sollst du den eigentlich dimensionieren?) einlassen.

Und wie zameck schon sagt, kannst du auch fehlerfreie Produkte ohne Angabe von Gründen zurücksenden, sofern sie unbenutzt sind. Ein Einbau zum Testen der Funktion ist dabei noch kein Gebrauch. Dann regelt § 312 b des BGB den Widerruf von Fernabsatzverträgen. Hier noch eine Übersicht der Verbraucherzentrale.

Scheinwerfer sind aber richtig kodiert? Nicht dass da irgendwo ne gedimmte LED-Ansteuerung drinsteht.

Auch würde ich mal prüfen, wie das ganze mit legalen H7-Halogenbirnen klappt. Dafür wurde der Scheinwerfer und die Elektronik gebaut und damit hoffentlich ECE geprüft. Nicht für LED-Zeug ohne Regulierung.

Halogen mit Shutter? Ist mir neu, muss aber nichts heißen. Aber bekommt man da ne vernünftige Ausleuchtung hin?

Ansonsten zur Rückgabe: Der Einbau in ein Fahrzeug und die bestimmungsgemäße Inbetriebnahme gehört aus meiner Sicht nicht in den Bereich "Prüfung der Ware".

Man hat zumindest vor der letzten Novellierung des Fernabsatzes gerne damit verglichen, dass das Rückgaberecht eine Prüfung der Ware möglich macht, wie man es auch ohne Kaufverpflichtung in einem Ladengeschäft tun dürfte.

Ein anderer Bereich ist die Lieferung von defekter Ware. Hier gilt dann wieder (im stationären Handel wie im Versandgeschäft), dass der Händler nachbessern darf, bevor der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird.

am 27. Februar 2018 um 12:04

Zitat:

@newty schrieb am 27. Februar 2018 um 11:57:16 Uhr:

Ansonsten zur Rückgabe: Der Einbau in ein Fahrzeug und die bestimmungsgemäße Inbetriebnahme gehört aus meiner Sicht nicht in den Bereich "Prüfung der Ware".

Man hat zumindest vor der letzten Novellierung des Fernabsatzes gerne damit verglichen, dass das Rückgaberecht eine Prüfung der Ware möglich macht, wie man es auch ohne Kaufverpflichtung in einem Ladengeschäft tun dürfte.

Danke für den Hinweis, meine Quelle war von 2012 und damit offenbar veraltet.

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